grenzüberschreitende geschwindigkeitsreduzierung (A - D) lindau 80 km ca. 3 km lang... blitzer!
hallo lieber motor-talker,
ich bin letztes wochenden in lindau auf der autobahn vom skifahren zurück gefahren und wurde ca. 200 m nach der landesgrenze geblitzt.
jahrelang war an der grenze auf deutscher seite eine geschwindigkeit von 100 km (oder sogar 120 km) nach den stark reduzierten 60 oder 80 km auf der österreichischen seite (wohl um die ohne pickelfahrenden rauszeihe zu können..) möglich, das schild fehlt nun...
ich hatte 120 anstatt den 80 km drauf.
ich bemerkte den blitzer und auch die fehlenden schilder auf deutscher seite ...
somit gilt wohl lt. anhörung die geschwindigkeit mind. 3 km lang bis zur ausfahrt friedrichshafen!
aber hallo, das kann ja wohl nicht sein!!!
frage:
kann es sein, dass eine "grenzüberschreitende geschwindigkeitsbegrenzung" überhaupt zulässig ist? immerhin ändert sich ja auch die richtgeschweindigkeit usw. und somit solle/muss dies doch in D auch kenntlich gemacht werden.
ausserdem glaube ich, dass nach der auffahrt von lindau her dann auch ein 80er schild sien ,üste. das habe ich nicht gesehen...
die 120 € und den punkt würde ich gerne vermeiden, wer hat ne idee?
danke schon.
micha
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich habe gerade auf Youtube ein aktuelles Video gefunden:
https://www.youtube.com/watch?v=Y4KYIO7TT80
Ab 2:45 wirds interessant:
Die 80 km/h werden sogar doppelt wiederholt:
3:24: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h
3:29: Wiederholung der 80 km/h
3:30: Beginn der Ausfahrt Lindau
3:39: Beginn der Auffahrt Lindau
3:45: Aufhebung aller Streckenverbote
Ich denke der TE hat einfach nicht richtig geschaut.
Grüße,
diezge
115 Antworten
ja, ist wohl geklärt.....
kann´s zwar immer noch ncih tglauben, bin aber mit der 40er-überschreitung nun doch froh weiter fahren zu dürfen!
danke an alle die eine beitrag gepostet haben.
ich muss meine äuglein wohl künfitg doch mehr auf die runden schilder ausrichten...
postende!
Trotzdem finde ich die "was wäre wenn" Frage interessant. Wenn man bedenkt, dass schon eine Ortsgrenze ein Tempolimit aufhebt
Zitat:
@volker1165 schrieb am 9. März 2016 um 11:37:00 Uhr:
Trotzdem finde ich die "was wäre wenn" Frage interessant. Wenn man bedenkt, dass schon eine Ortsgrenze ein Tempolimit aufhebt
Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass ein Tempolimit nicht über den Geltungsbereich der jeweiligen Straßenverkehrsordnung hinaus gelten kann. Soll heißen: ab Grenze ist es ungültig.
Mir ist zumindest bewusst noch kein Grenzübergang aufgefallen, bei dem nicht hinter der Grenze das gültige TL ausgeschildert ist. Und wie sich geklärt hat, ist das ja auch in Lindau so. Das wäre ja nicht notwendig, wenn das österreichische TL auch in D weiter gelten würde...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 9. März 2016 um 11:47:09 Uhr:
Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass ein Tempolimit nicht über den Geltungsbereich der jeweiligen Straßenverkehrsordnung hinaus gelten kann. Soll heißen: ab Grenze ist es ungültig.
Das muss auch so sein.
Anders rum würde Österreich die Gesetzgebende Gewalt in Deutschland ausüben. Undenkbar.
Moorteufelchen
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Zitat:
@birscherl schrieb am 4. März 2016 um 18:38:18 Uhr:
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 4. März 2016 um 16:30:08 Uhr:
… @ Alle: Sehe ich das richtig?- 80er-Ö-TL
- Grenze nach D
- Auf D-Seite vor der ersten folgenden Zufahrt kein (erneutes) VZ 274
…Ich glaube nicht. Das Tempolimit ist ja seit einem Jahr angekündigt (siehe mein link weiter vorne), da werden die entsprechenden Schilder sicher aufgestellt sein.
Nachtrag: diezge hat ja ein Video zum Beweis gepostet, damit ist das wohl geklärt :-)
Stimmt, im aktuellen Fall ist es dann geklärt.
Man könnte das jetzt nur noch theoretisch weiterspinnen á la "was wäre wenn die 80er-Schilder zwischen Grenzübergang und AS Lindau nicht wären" 🙂
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 9. März 2016 um 11:55:30 Uhr:
… Anders rum würde Österreich die Gesetzgebende Gewalt in Deutschland ausüben. Undenkbar.
Ein Verkehrszeichen hat jetzt aber nichts mit gesetzgebender Gewalt (= Legislative) zu tun. Du meinst eher die Exekutive, die für die Ausführung von Gesetzen zuständig ist. Und genauso wie deutsche Polizeibeamte im Rahmen der Nacheile auch im Ausland tätig werden dürfen (obwohl sie ohne entsprechende Vereinbarungen dort keine Befugnisse über die des normalen Bürgers hinaus haben) kann es auch eine Regelung über die Geltung von Verkehrszeichen geben. Bleibt immer noch die Frage, ob es diese Regelung gibt.
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. März 2016 um 13:29:27 Uhr:
Ein Verkehrszeichen hat jetzt aber nichts mit gesetzgebender Gewalt (= Legislative) zu tun. Du meinst eher die Exekutive, die für die Ausführung von Gesetzen zuständig ist. Und genauso wie deutsche Polizeibeamte im Rahmen der Nacheile auch im Ausland tätig werden dürfen (obwohl sie ohne entsprechende Vereinbarungen dort keine Befugnisse über die des normalen Bürgers hinaus haben) kann es auch eine Regelung über die Geltung von Verkehrszeichen geben. Bleibt immer noch die Frage, ob es diese Regelung gibt.
Nein ? Womit denn sonst? Das Anordnen von Tempolimmits hat nichts mit deren Überwachung zu tun. Und die Anordnung eines Ordnungs- oder auch Strassenverkehrs-amtes ist mit Sicherheit keine Exekutivgeschichte, die Überwachung dagegen schon.
Exekutiv würde beim Anordnen eines Tempolimmits ja eine Anordnung dies durchzuführen voraussetzen. Du merkst schon das dies wiedersinnig ist.
Ordnungsämter haben das Recht gewisse Regeln anzuordnen. Dabei ist ihnen lediglich ein gewisser Rahmen von höheren Instanzen zugestanden, also dorthin deligiert. Daher ist das schon der Legislative zuzuordnen.
Und Sonderabkommen über den grenzüberschreitenden Polizeieinsatz sind eben nochmal anders zu betrachten. Eben als Einräumen besonderer Befugnisse die eigentlich so nicht vorhanden sind.
Moorteufelchen
Auch das Anordnen von Tempolimit hat nichts mit Legislative zu tun.
Die Legislative (das sind allein Bundestag und Bundesrat) ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative. Ein Tempolimit ist kein Gesetz sondern eine Anordnung, die auch nicht vom Gesetzgeber, sondern vom zuständigen Landrats- oder Bundesamt oder Verkehrsministerium erlassen wird.
Wenn dich das Thema "Gewaltenteilung" interessiert, kannst du z.B. bei wikipedia einen Einstiegsartikel dazu lesen.
Sehe ich auch so, ist aber im Endeffekt egal.
Es kann nicht sein das eine Österreichische Anordnung sich auf deutsche Straßen auswirkt.
Wenn dem so wäre müsste man sich als nächstes Gedanken drüber machen ob der österreichische oder deutsche Strafsatz gilt. Immerhin wurde ja eine österreichisches Tempolimit nicht eingehalten.
Aber da es die Schilder ja gab ist die Diskussion hier einfach überflüssig.
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. März 2016 um 14:28:04 Uhr:
Ein Tempolimit ist kein Gesetz sondern eine Anordnung, die auch nicht vom Gesetzgeber, sondern vom zuständigen Landrats- oder Bundesamt oder Verkehrsministerium erlassen wird.
...und auch die Zuständigkeit der genannten Ämter endet spätestens an der Staatsgrenze.
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. März 2016 um 14:28:04 Uhr:
Wenn dich das Thema "Gewaltenteilung" interessiert, kannst du z.B. bei wikipedia einen Einstiegsartikel dazu lesen.
Obwohl mir das alleine von der Lateinischen Namensgebung her gegen den Strich geht hast du Recht. Ich hab also brav nachgelesen.
Wikipedia gibt folgendes her:
Zur Exekutive gehören in Deutschland die Bundesregierung, alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, zum Beispiel Landesverwaltungen und alle nachgeordneten Vollzugsorgane wie Staatsanwaltschaft, Polizei, Justizvollzugsanstalt und Finanzamt. Aber auch die hauptamtlichen Kreisverwaltungen (Landratsamt), Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen sowie die ehrenamtlichen Kreistage und Gemeindevertretungen gehören zur vollziehenden Gewalt.
Ich dachte das wäre anders.
Moorteufelchen
Welches Tempolimit gilt hier?https://www.google.se/.../...jhADcLR_96ybK38tbRYXLw!2e0!7i13312!8i6656
Zitat:
@S HKE 438 schrieb am 21. März 2016 um 02:15:04 Uhr:
Welches Tempolimit gilt hier?https://www.google.se/.../...jhADcLR_96ybK38tbRYXLw!2e0!7i13312!8i6656
Dort wird nicht gerast, da bleibt mehr Zeit zum Geniessen der Aussicht!
Zitat:
@S HKE 438 schrieb am 21. März 2016 um 02:15:04 Uhr:
Welches Tempolimit gilt hier?https://www.google.se/.../...jhADcLR_96ybK38tbRYXLw!2e0!7i13312!8i6656
Ich würde behaupten die Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 Km/h und Licht nicht Vergessen *g*
Und die 110 werden sogar von der Schilderbrücke angezeigt. Wenn man direkt drunter steht natürlich schwer zu erkennen.