grenzüberschreitende geschwindigkeitsreduzierung (A - D) lindau 80 km ca. 3 km lang... blitzer!
hallo lieber motor-talker,
ich bin letztes wochenden in lindau auf der autobahn vom skifahren zurück gefahren und wurde ca. 200 m nach der landesgrenze geblitzt.
jahrelang war an der grenze auf deutscher seite eine geschwindigkeit von 100 km (oder sogar 120 km) nach den stark reduzierten 60 oder 80 km auf der österreichischen seite (wohl um die ohne pickelfahrenden rauszeihe zu können..) möglich, das schild fehlt nun...
ich hatte 120 anstatt den 80 km drauf.
ich bemerkte den blitzer und auch die fehlenden schilder auf deutscher seite ...
somit gilt wohl lt. anhörung die geschwindigkeit mind. 3 km lang bis zur ausfahrt friedrichshafen!
aber hallo, das kann ja wohl nicht sein!!!
frage:
kann es sein, dass eine "grenzüberschreitende geschwindigkeitsbegrenzung" überhaupt zulässig ist? immerhin ändert sich ja auch die richtgeschweindigkeit usw. und somit solle/muss dies doch in D auch kenntlich gemacht werden.
ausserdem glaube ich, dass nach der auffahrt von lindau her dann auch ein 80er schild sien ,üste. das habe ich nicht gesehen...
die 120 € und den punkt würde ich gerne vermeiden, wer hat ne idee?
danke schon.
micha
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich habe gerade auf Youtube ein aktuelles Video gefunden:
https://www.youtube.com/watch?v=Y4KYIO7TT80
Ab 2:45 wirds interessant:
Die 80 km/h werden sogar doppelt wiederholt:
3:24: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h
3:29: Wiederholung der 80 km/h
3:30: Beginn der Ausfahrt Lindau
3:39: Beginn der Auffahrt Lindau
3:45: Aufhebung aller Streckenverbote
Ich denke der TE hat einfach nicht richtig geschaut.
Grüße,
diezge
115 Antworten
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 23. August 2016 um 23:22:50 Uhr:
Ausserdem wechselt man die Straße. In Austria ist man auf der A14 und in Deutschland auf der A96 und wenn man die Straße wechselt gilt ein Limit auch nicht weiter.Das man die Aufstellung der Schilder geändert hat zeigt das Sie bisher nicht korrekt waren. Nur wird das keine Behörde zugeben.
Hallo,
wenns nur so einfach wäre...
Ich kenne einige Kreisstraßen, die auf gerader Strecke, ohne Kreuzung/Einmündung, von K1234 auf K2345 (sind Beispielzahlen) wechseln. Deswegen sind die dort geltenden 70 km/h noch lange nicht aufgehoben.
Man bekommt den Straßenwechsel auch nur mit, wenn man mit Navi fährt.
Grüße,
diezge
Zitat:
@diezge schrieb am 24. August 2016 um 21:11:06 Uhr:
Ich kenne einige Kreisstraßen, die auf gerader Strecke, ohne Kreuzung/Einmündung, von K1234 auf K2345 (sind Beispielzahlen) wechseln. Deswegen sind die dort geltenden 70 km/h noch lange nicht aufgehoben.
Überqueren diese Kreisstraßen dabei auch eine Staatsgrenze?
Staatsgrenzen sind auch immer eindeutig zu erkennen. Zum einen steht dort in der Regel ein entsprechendes Schild mit dem Landesname und in der Regel folgt diesem Schild eine weitere Tafel mit den Grundregeln des Landes.
Auch ändern sich in der Regel die Strassenmarkierungen und das Aussehen von Schildern und Baken.
Also eigentlich alles ganz einfach. Entsprechende Stelle noch mal abfahren und steht auf deutscher Seite nach der Landesgrenze keine Limitierung, so gelten ab dem Grenzschild auch die deutschen Regeln für Autobahnen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 24. August 2016 um 21:20:13 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 24. August 2016 um 21:11:06 Uhr:
Ich kenne einige Kreisstraßen, die auf gerader Strecke, ohne Kreuzung/Einmündung, von K1234 auf K2345 (sind Beispielzahlen) wechseln. Deswegen sind die dort geltenden 70 km/h noch lange nicht aufgehoben.
Überqueren diese Kreisstraßen dabei auch eine Staatsgrenze?
Hallo,
nein, aber Sir Donald schrieb: "...und wenn man die Straße wechselt gilt ein Limit auch nicht weiter."
Und das stimmt, unabhängig ob Staatsgrenze oder nicht, nicht.
Grüße,
diezge
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Zitat:
@Tand0r schrieb am 22. August 2016 um 20:02:09 Uhr:
Na dann zitiere doch mal bitte aus dem Bericht, ich nämlich lese es da nicht.Dort steht das die Schilder mittlerweile korrekt angebracht sind, das impliziert das sie es vorher nicht waren.
Interessant wäre auch mal aufgrund welcher Rechtsgrundlage du glaubst das eine österreichische Anordnung auf deutschem Staatsgebiet gelten soll. Gilt dann der deutsche oder österreichische Bußgeldkatalog ?
Hallo,
es steht aber drin, dass die Einwände, als das deutsche 80er-Schild noch auf österreichischer Seite stand und auf deutscher Seite nicht wiederholt wurde, alle bis auf den einen wegen der Existenzbedrohung, abgelehnt wurden.
Und glaubt mir, ich wohne da in der Nähe und ein Bekannter von mir muss zwar nicht den Lappen abgeben aber Bußgeld zahlen obwohl die Beschilderung obwohl damals die Beschilderung auf deutscher nicht wiederholt wurde.
Wenn die Staatsgrenze also die Geschwindigkeitsbeschränkung aufheben würde, dann hätte der Richter die Fahrverbote alle aufheben müssen.
Grüße,
diezge
Zitat:
@diezge schrieb am 24. August 2016 um 22:36:58 Uhr:
Hallo,es steht aber drin, dass die Einwände, als das deutsche 80er-Schild noch auf österreichischer Seite stand und auf deutscher Seite nicht wiederholt wurde, alle bis auf den einen wegen der Existenzbedrohung, abgelehnt wurden.
Dann zitiere das doch bitte aus dem Bericht, ich habe ihn jetzt 3 mal gelesen und finde es einfach nicht.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 24. August 2016 um 23:27:28 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 24. August 2016 um 22:36:58 Uhr:
Hallo,es steht aber drin, dass die Einwände, als das deutsche 80er-Schild noch auf österreichischer Seite stand und auf deutscher Seite nicht wiederholt wurde, alle bis auf den einen wegen der Existenzbedrohung, abgelehnt wurden.
Dann zitiere das doch bitte aus dem Bericht, ich habe ihn jetzt 3 mal gelesen und finde es einfach nicht.
Hallo,
bitteschön:
"Denn bis vor einiger Zeit war die Beschilderung dort tatsächlich nicht eindeutig: „Da stand das 80 Km/h-Schild, das eigentlich für Deutschland gelten sollte, auf österreichischer Seite“, erklärt Sabine Göttler, Chefin der Polizeiinspektion Lindau, auf Nachfrage der LZ. Mittlerweile seien die Schilder dort aber korrekt angebracht."
Das Gericht beschäftige sich mit den Fällen BEVOR die Beschilderung richtiggestellt wurde. Und diese Einsprüche wurden alle abgewiesen. Wie der meines Bekannten auch.
Daraufhin wurde die Beschilderung unmissverständlich angebracht, so dass weitere Einsprüche keine Grundlage mehr haben.
Grüße,
diezge
Zitat:
@diezge schrieb am 25. August 2016 um 00:21:00 Uhr:
Das Gericht beschäftige sich mit den Fällen BEVOR die Beschilderung richtiggestellt wurde. Und diese Einsprüche wurden alle abgewiesen.
Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?
DAS stand in dem Artikel:
Zitat:
Das sind die Ausreden, die Verkehrssünder am Freitag vor dem LindauerAmtsgericht vorgebracht haben. Sie alle hatten Einspruch gegen die Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung an der Autobahnausfahrt „Lindau“ Ende Februar erhoben.
…
Existenzbedrohung war zwar ein, aber nicht der häufigste Grund, den die Verkehrssünder für ihren Einspruch vortrugen: Die meisten mokierten, die Beschilderung sei an der Stelle nicht eindeutig.
„Ich habe angenommen, dass ich auf deutschen Boden einfach Gas geben darf“, erklärt ein Mann, bei dem die Polizei ganze 43 Kilometer pro Stunde zu viel gemessen hatte. Schließlich stünde dort ein Schild, auf dem auf die Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde auf deutschen Autobahnen hingewiesen wird.
Das Schild steht dort tatsächlich. „Es ist allerdings nicht entscheidend“, erklärte der Polizist, der die Geschwindigkeitsmessung im Februar durchgeführt hatte. Entscheidend sei vielmehr das Schild, auf dem die Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde verzeichnet ist. Und so ein Schild steht sowohl auf österreichischer als auch auf deutscher Seite. Kurz nach der Ausfahrt Lindau wird die Geschwindigkeitsbegrenzung dann aufgehoben.
Gerade noch mal gestöbert. Wenn aus der K 1255 ohne irgendwelche Änderungen die K 1258 wird gilt ein Limit wohl weiter. Aber da könnte man wohl Juristen längere Zeit Haare spalten lassen ob das auch gilt wenn man Kreisgrenzen überschreitet oder das Bundesland wechselt.
Aber wenn man von einem Nationalstaat in den Nächsten fährt ist die Sache eigentlich klar.
Zitat:
@diezge schrieb am 25. August 2016 um 00:21:00 Uhr:
Das Gericht beschäftige sich mit den Fällen BEVOR die Beschilderung richtiggestellt wurde. Und diese Einsprüche wurden alle abgewiesen. Wie der meines Bekannten auch.
Sorry aber das ist Blödsinn.
Verhandelt wurden Verkehrskontrollen die im Februar durchgeführt wurden.
Und es wird klar geschrieben das zu dem Zeitpunkt die Beschilderung bereits geändert war.
Und auch das die vorherige Beschilderung laut Polizeiinspektion nicht eindeutig war, und nicht eindeutig, heißt juristisch die Schilder waren nicht gültig, den eine Beschilderung muss eindeutig sein.
Was mit deinem Bekannten war weiß ich nicht, und interessiert mich nicht.
Fakt ist bei der alten Beschilderung gab es auf deutscher Seite kein Tempolimit, das sieht selbst die Polizeiinspektion mittlerweile so.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 25. August 2016 um 03:17:22 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 25. August 2016 um 00:21:00 Uhr:
Das Gericht beschäftige sich mit den Fällen BEVOR die Beschilderung richtiggestellt wurde. Und diese Einsprüche wurden alle abgewiesen. Wie der meines Bekannten auch.
Sorry aber das ist Blödsinn.
Verhandelt wurden Verkehrskontrollen die im Februar durchgeführt wurden.
Und es wird klar geschrieben das zu dem Zeitpunkt die Beschilderung bereits geändert war.Und auch das die vorherige Beschilderung laut Polizeiinspektion nicht eindeutig war, und nicht eindeutig, heißt juristisch die Schilder waren nicht gültig, den eine Beschilderung muss eindeutig sein.
Was mit deinem Bekannten war weiß ich nicht, und interessiert mich nicht.
Fakt ist bei der alten Beschilderung gab es auf deutscher Seite kein Tempolimit, das sieht selbst die Polizeiinspektion mittlerweile so.
Hallo,
dann schau Dir doch folgendes Video nochmals an: https://www.youtube.com/watch?v=Y4KYIO7TT80
Nach den Zollgebäuden zweimal 80 km/h und dann das Grenzschild. Und so war es auch als geblitzt wurde. Und diese Wiedersprüche wurden abgelehnt.
Ich komme demnächst da wieder lang und berichte mal, wie die Schilder jetzt stehen.
Grüße,
diezge