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Grauer Lappen / US-Fuehrerschein, deutsches Auto

Themenstarteram 19. November 2010 um 20:50

Ich hab hier auch mal ein paar Fragen:

Ich lebe seit Jahren in den USA und hab demzufolge auch einen US-Fuehrerschein und noch den grauen Lappen (war laenger nicht mehr in D zum Umtausch auf den Kreditkartenfuehrerschein). Demnaechst werde ich in D zu Besuch sein und werde leihweise den BMW meines Bruders fahren.

Die Fragen:

Ist der 'graue' in D ueberhaupt noch gueltig?

Darf ich mit meinem kalifornischen Fuehrerschein einen in D zugelassenen Privatwagen fahren? Ich weiss dass es beim Mietwagen erlaubt ist aber will sichergehen dass das keine Sonderregelung ist.

Ich werde auch die Gelegenheit nutzen, meinen Fuehrerschein umzutauschen und haette gerne die Klasse A eingetragen. In Kalifornien hab ich M1 (Motorraeder ueber 125ccm) und ich hab gehoert dass man wenn man laenger als 1 Jahr in den USA gelebt hat den US-Fuehrerschein umschreiben kann. Hat damit jemand praktische Erfahrung? Was muss ich mitbringen zum Nachweis dass ich in den USA lebe?

Vielen Dank und Gruesse aus Kalifornien

Christian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von starfishy

Ist der 'graue' in D ueberhaupt noch gueltig?

Ja.

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Themenstarteram 19. November 2010 um 21:59

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Es gibt eine neue Reglung in Sachen Führerschein. Hast du in Deutschland deinen verloren, müsstest zur MPU,

...

Kannst Du das mal bitte näher erklären :confused: ?

Edit: Du meinst, er ist z.B. wegen Alkohol eingezogen worden, alles klar :)

Probleme mit Fuehrerscheinentzug oder Treuepunkten hatte ich zum Glueck weder vor meinem Umzug noch hier.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Geht nicht, das hatte ich vor ein paar Jahren schon hinter mir: Den internationalen FS gibt es in Deutschland nicht mehr bei Vorlage des grauen Lappens und damit steht zunächst der Umtausch auf den Scheckkarten-FS an...

Den internationalen Führerschein soll der TE hier natürlich sinnvollerweise auf Basis der US-Lizenz in den USA beantragen.

Genau das meinte ich eigendlich.. Jol.

Themenstarteram 19. November 2010 um 22:02

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Den internationalen Führerschein soll der TE hier natürlich sinnvollerweise auf Basis der US-Lizenz in den USA beantragen.

Wenn das mal klappt; es gibt den amerikanischen, internationalen FS auf Basis des amerikanischen FS und das gleiche analog in Deutschland bzw. in den deutschen Dienststellen. Ein FS-Länder-crossover wäre mir neu.

Ich hab sowohl einen amerikanischen als auch einen deutschen Fuehrerschein. Es sollte moeglich sein, hier (USA) auf Basis meines US-Fuehrerscheins einen internationalen Fuehrerschein zu beantragen der dann auch in D gueltig ist, das hat Drahkke gemeint. Wenn ich den internationalen Fuehrerschein in D beantragen muesste damit er dort gueltig ist, waer's ja kein internationaler Fuehrerschein, oder?

Hallole nochmal

Der internationale ist Überall im der welt gültig,

allerdings in Verbindung mit dem jeweiligen Nationalen FS.

So soll Missbrauch umgangen werden wenn man den Nationalen

wegen eines Verkehrsvergehens VERLOREN hat.

Selbst in den USA hat mich der HIGWAY PATROL BEAMTE nach

der Deutschen Lizenz gefragt und die Daten verglichen.. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von starfishy

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

 

 

Wenn das mal klappt; es gibt den amerikanischen, internationalen FS auf Basis des amerikanischen FS und das gleiche analog in Deutschland bzw. in den deutschen Dienststellen. Ein FS-Länder-crossover wäre mir neu.

Ich hab sowohl einen amerikanischen als auch einen deutschen Fuehrerschein. Es sollte moeglich sein, hier (USA) auf Basis meines US-Fuehrerscheins einen internationalen Fuehrerschein zu beantragen der dann auch in D gueltig ist, das hat Drahkke gemeint. Wenn ich den internationalen Fuehrerschein in D beantragen muesste damit er dort gueltig ist, waer's ja kein internationaler Fuehrerschein, oder?

Internationale FS gibt es, um bei zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalten im Gastland über alle Sprachprobleme und landestypischen FS-Klassen hinweg einheitlich darzulegen, was man im Heimatland des FS-ausstellenden Landes fahren darf. Der internationale FS ist übrigens nur im Ausland gültig, im Land des zugrundeliegenden FS berechtigt er nicht zum Fahren. Insofern ist ein internationaler FS kein "Welt-FS" sondern sozusagen eine überall anerkannte Übersetzung des Heimat-FS.

In dem Sinne wie ihr den internationalen Führerschein seht ist der Führerschein jedoch nicht!

Der internationale Führerschein ist nur ein Übersetzung eines nationalen Führerscheins und ohne den eigentlichen nationalen Führerschein nicht gültig.

Der TE brauch sich keine Sorgen zu machen, da wie Drahke schon schrieb, der alte FS im vollen Umfang gültig ist.

Grad als Besitzer eines amerikanischen Führerscheins brauchst du dir da noch weniger Sorgen zu machen. Denn gem. §29 FeV ist deine amerikanisch Fahrerlaubnis hier für die Zeit deines Aufenthaltes voll gültig.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von starfishy

Ist der 'graue' in D ueberhaupt noch gueltig?

Ja, der ist immer noch gültig. Die Sache mit dem internationalen Führerschein kannst du vergessen, weil du den nicht brauchst. US-Führerscheine gelten 6 Monate lang auch in Deutschland, auch ohne internationalen Führerschein. Und selbst diese Beschränkung auf 6 Monate muss dich nicht interessieren, da du ja immer noch Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis bist.

Zitat:

Original geschrieben von starfishy

Darf ich mit meinem kalifornischen Fuehrerschein einen in D zugelassenen Privatwagen fahren?

Mit dem kalifornischen ebenso wie mit dem deutschen. Ob Leihwagen oder Privatwagen spielt keine Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von starfishy

Ich werde auch die Gelegenheit nutzen, meinen Fuehrerschein umzutauschen und haette gerne die Klasse A eingetragen.

Das geht nicht prüfungsfrei. Du müsstest zwar keine Pflichtausbildung in einer Fahrschule machen, aber die theoretische und praktische Prüfung in Deutschland ablegen. Du darfst aber ebenso wie beim Auto mit deinem US-Führerschein auch Motorrad fahren, wiederum die erwähnten 6 Monate.

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

 

.... gelten 6 Monate lang auch in Deutschland, ....

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

 

....wiederum die erwähnten 6 Monate...

Die sechs Monate beziehen sich nur da drauf wenn er auch seinen ordentlichen Wohnsitz hier wieder bestreiten will.

Was ich jetzt nicht so genau sagen kann ist, ob du deinen alten grauen FS auf den neuen Kartenführerschein umgeschrieben bekommst. Denn ein deuschter Führerschein steht dir nur zu, wenn du deinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Bin mir halt nicht ganz sicher ob dies nur für Neuausstellungen zutrifft oder auch bei der Umschreibung eines alten Führerschein gilt.

Das müsste mal direkt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland abgeklärt werden. Da entsteht aber auch schon das erste Problem, denn die zuständige Stelle ist die wo dein Wohnsitz ist. Demnach musst du erstmal wieder deinen ordentlichen Erstwohnsitz nach Deutschland verlegen.

Aber versuch es erstmal bei der Stelle wo dein alter FS ausgestellt ist, die anderen FS-Behörden dürften sich direkt für nicht zuständig erklären.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

Die sechs Monate beziehen sich nur da drauf wenn er auch seinen ordentlichen Wohnsitz hier wieder bestreiten will.

Das stimmt zwar, aber ein deutscher Wohnsitz wird ja nach 6 Monaten Aufenthalt angenommen. Daher können diese 6 Monate auf Antrag auch auf 12 Monate verlängert werden.

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

Da entsteht aber auch schon das erste Problem, denn die zuständige Stelle ist die wo dein Wohnsitz ist. Demnach musst du erstmal wieder deinen ordentlichen Erstwohnsitz nach Deutschland verlegen.

Nö, das ist kein Problem. Wenn jemand keinen Wohnsitz in Deutschland hat, dann ist die Behörde des Aufenthaltsortes zuständig (§ 73 Abs. 2 FeV). Gibt es auch keinen regelmäßigen Aufenthaltsort, dann ist jede beliebige deutsche Behörde zuständig (§ 73 Abs. 3 FeV).

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

Das stimmt zwar, aber ein deutscher Wohnsitz wird ja nach 6 Monaten Aufenthalt angenommen. Daher können diese 6 Monate auf Antrag auch auf 12 Monate verlängert werden.

Richtig, so stehts auch im Gesetz drinnen. :-)

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

 

Nö, das ist kein Problem. Wenn jemand keinen Wohnsitz in Deutschland hat, dann ist die Behörde des Aufenthaltsortes zuständig (§ 73 Abs. 2 FeV). Gibt es auch keinen regelmäßigen Aufenthaltsort, dann ist jede beliebige deutsche Behörde zuständig (§ 73 Abs. 3 FeV).

Ok, danke! So weit wollte ich nicht blättern. :-)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Hast du in Deutschland deinen verloren, müsstest zur MPU...

Ein Arbeitskollege hatte seinen im vergangenen Monat verloren, hat 'ne Verlustmeldung gestellt und anstandslos eine neue Fahrerlaubnis erhalten. Da war nichts mit MPU...

Von einer solchen Regelung ist mir auch nichts bekannt.

Nein, was ich meinte war, wenn er den deutschen Führerschein z.B. wegen Alkohol/Punkten abgeben musste (was hier nicht der Fall ist)... selbst dann währe alleine der amerikanische Füherschein gültig.

In den beschriebenen Fall ist sogar eine doppelte Fahrerlaubnis vorhanden, weil der deutsche und der amerikanische Führerschein gültig ist.

Was allerdings interessant währe... in den USA darf man ab 16 schon Auto fahren... Dürfte ein 16 jähriger amerikaner mit amerikanischen Füherschein in deutschland auto fahren?:confused:

Zitat:

Original geschrieben von MvM

....

Nein, was ich meinte war, wenn er den deutschen Führerschein z.B. wegen Alkohol/Punkten abgeben musste (was hier nicht der Fall ist)... selbst dann währe alleine der amerikanische Füherschein gültig.....

Redest du in diesem Fall von einer Person die ihren Wohnsitz in Deutschland oder im Ausland hat?

Für den Fall, dass er in Deutschland wohnt interessiert mich mal das Urteil. Denn im Gesetz ist es klar geregelt und stellt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis dar.

Vor eine paar Jahren musste genau aus diesem GRund die FeV geändert werden, da der Führerscheintourismus ins Ausland stark zugenommen hatte. Alle FE die im Ausland nach dem 01.07.2007 (bin mir mit dem Datum nicht ganz sicher) abgelegt wurde obwohl er in Deutschland eine Sperre hat sind nicht gültig und erfüllen den Straftatbestand.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hast Du Dir schonmal Gedanken über einen

internationalen Führerschein gemacht??

Aus dem Grund gibt es diese soweit mit bekannt ist .

Der internationale Führerschein ist genau dafür nicht. Er ist nur ein zeitlich befristetes (und zwar max. drei Jahre) Dokument, welches in mehreren Sprachen nachweist, dass der Inhaber in seinem Heimatland einen Führerschein besitzt. Er ist nur hilfreich, wenn man für ein paar Monate in einem fremden Land ist, um Sprachprobleme zu vermeiden. Nur wenige Staaten verlangen ihn überhaupt. In den USA geht für Touristen auch der EU-Schein und viele der älteren Lappen.

Dort, wo Du Deinen Wohnsitz hast, musst Du in der Regel Deinen Führerschein haben. Der TE hat Hauptwohnsitz in Kalifornien, also braucht er einen kalifornischen Führerschein. Der wird auch bei Kurzaufenthalten in Deutschland als Führerschein anerkannt. Wer sich nachweislich länger als 185 Tage in den USA aufgehalten hat, kann bis zu sechs Monate mit seinem US-Führerschein in Deutschland fahren und ihn bis Ablauf dieser Frist umschreiben lassen.

Auf den Themenersteller trifft das aber alles gar nicht zu. Er hat einen deutschen Führerschein, den hat er nie zurückgegeben und er wurde ihm nie entzogen. Das alte Dokument in Form eines Waschlappens ist auch noch gültig. Also ab aufs Amt, und die Karte bestellen, wenn man sie praktischer findet.

Was die Motorradklasse und die Umschreibung vom US-Führerschein in den EU-Führerschein angeht, habe ich eher schlechte Nachrichten: Eine Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in einen deutschen ist nur bei gleichzeitiger "Begründung eines Wohnsitzes" möglich. Doch selbst in diesem Fall würde bei Führerscheinen des Staates Kalifornien nur nach einer praktischen Fahrprüfung (nur Fahrprüfung, keine Fahrschule!!!) umgeschrieben werden, da Kalifornien nicht in Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt ist. Das bedeutet, dass die kalifornische Führerscheinprüfung nicht als gleichwertig zur deutschen gilt. Für eine Übergangsfrist von den oben genannten sechs Monaten darf man aber im Rahmen der kalifornischen Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge in Deutschland führen.

Ich empfehle die Seiten des ADAC, dort findet man alle Informationen.

Zitat:

Original geschrieben von cupidus

Eine Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in einen deutschen ist nur bei gleichzeitiger "Begründung eines Wohnsitzes" möglich.

Die deutsche Staatsbürgerschaft reicht da definitiv nicht aus?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von cupidus

Eine Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in einen deutschen ist nur bei gleichzeitiger "Begründung eines Wohnsitzes" möglich.

Die deutsche Staatsbürgerschaft reicht da definitiv nicht aus?

Würde sagen nein, reicht sie nicht, da die FeV immer nur von Personsn spricht, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Nationalität ist dabei egal.

Mfg

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