GPS Tracker imn Firmenwagen

Keine Ahnung, ob ich hier im richtigen Unterforum bin, aber darf ein Arbeitgeber denn einfach so einen GPS-Tracker in seinen Fahrzeugen verstecken, ohne daß der Arbeitnehmer dies je gesagt bekommen hat ? Habe heute beim Saugen so ein Gerät unter dem Armaturenbrett "meines" Wagens entdeckt

TRACK OB130 Part-No 009040 das ist doch so ein Gerät, oder ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Wenn du nichts zu verbergen hast ? ..........was stört dich dann der Tracker?.............

MfG kheinz

Dann darf man bei dir im Wohnzimmer auch eine Abhörwanze verstecken ?!

Das ist ja nicht ohne Grund, daß es der Einwilligung bedarf....

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Blödsinn. Bei erlaubte Privatnutzung geht es den Arbeitgeber grundsätzlich erstmal überhaupt nichts an, wo der Arbeitnehmer in seiner Freizeit unterwegs ist.

Wenn es deine eine private Nutzung git. Ist ja nicht überall der Fall 🙄

Richtig. Gibt es aber in der Praxis recht oft. Und darum sind auch die hier getätigten Pauschalaussagen mit allergrößter Vorsicht zu geniessen.

Zitat:

@AMenge schrieb am 27. Oktober 2018 um 09:13:23 Uhr:


Schade, du hast leider nichts begriffen.

Du auch nicht!! Leider.

Siehe den ausführlichen Beitrag unter Deinem letzten.

Zitat:

Leider läßt die Zuverlässigkeit vieler Mitarbeiter sehr zu wünschen übrig, daher ist es durchaus verständlich, wenn Firmen darüber nachdenken ihre Fahrzeuge zu überwachen.

 

Wir habens z.B. immer wieder, dass Fahrtenbücher nicht nur nicht sauber sondern garnicht geführt werden... da fehlen dann eben mal 10.000 oder noch mehr Kilometer, je nachdem wie schnell unsere Werkstatt oder ein anderer zuverlässiger Mitarbeiter das Fahrzeug wieder in die Finger bekommt und z.B. bei mir anruft wie er da jetzt weitermachen soll, wenn Kilometerstand von Fahrzeug und Fahrtenbuch nicht passen.

Wer nichts zu verbergen hat, den stört der Tracker nicht im Geringsten. Und wenn jemand einen Abzweig privater Natur machen möchte, der kann mich fragen. Und ich hab nirgends erwähnt, dass ich einen privaten Umweg nicht genehmigen würde.

Gruß M

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Du schriebst vom Schutz vor Diebstahl. Jetzt bist du auf einmal bei Fahrtenbüchern. Du musst dich schon entscheiden, für welchen Einsatzzweck du einen Tracker verwenden möchtest. Davon ist nämlich durchaus abhängig, was zulässig ist und was nicht.

Bezüglich der Privatfahrten schrieb ich von erlaubter privater Nutzung und nicht davon, ab und an mal einen kleinen Umweg zu fahren. Erkennst du den Unterschied?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Okt. 2018 um 19:35:23 Uhr:


Und wie weiter vorne schon erwähnt wurde, hier wird sich über einen Tracker aufgeregt und bei FB, Insta , Snapshat etc wird teilweise der ganze Tagesablauf gepostet, so dass man genauso sehen kann,dass man wohl gerade was anderes macht,außer seiner Arbeit nachzugehen.

Wieso wird eigentlich grundsätzlich behauptet, dass diejenigen, die sich um den eigenen Datenschutz sorgen machen, dass sie sich alle sowieso auf FB etc. freiwillig bis auf die Socken ausziehen?

Nö, ist nicht so!

Und selbst wenn geht mir als AG dennoch nichts an, wo sich meine Schützlinge so rumtreiben. Jedenfalls nicht pauschal und ohne konkreten Anlass nicht. Erst recht nicht ohne vorher Bescheid zu geben (außer in konkreten Verdachtsfällen für kurze Zeit).

Und nein, wem es nicht passt, unfreiwillig ausgezogen zu werden, der kann auch nicht einfach einen neuen Job finden. Denn manchmal ist es branchenüblich (wie Paketfahrer) und meistens scheitert es an der Qualifikation, einen neuen AG zu finden.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 27. Oktober 2018 um 11:59:31 Uhr:


Wieso wird eigentlich grundsätzlich behauptet, dass diejenigen, die sich um den eigenen Datenschutz sorgen machen, dass sie sich alle sowieso auf FB etc. freiwillig bis auf die Socken ausziehen?

Das ist ein typisches Pseudo-Totschlagargument, welches bevorzugt von Menschen benutzt wird, die sonst keine Sachargumente haben.

Nun kommst Du ja mit der ganz großen Keule.

Mir ist es vollkommen Latte, was Deine Angestellten mit Deinen Autos, Deiner Arbeitszeit und somit Deiner Kohle machen.
Aber Über mein Geld bestimme ich selber und somit auch über sämtliche Installationen in,an meinen Fahrzeugen.

Ich hab nirgends geschrieben, dass ich dies heimlich tun würde, also gibt's auch keinen Aufreger wie hier vom TE. Es wird beim Bewerbungsgespräch mit Offenen Karten gespielt, wer ein Problem mit der zur Verfügung gestellten Technik hat(ein Firmenfahrzeug mit Tracker bspw) nimmt von einer Einstellung bei mir Abstand und bewirbt sich woanders. Da gibt's dann ggf Mindestlohn und ein trackerfreies Fahrzeug. (Aber vielleicht ist der Tracker auch nur gut versteckt und man weiß nichts von dem Teil?)
Was jetzt die besserer Variante ist, kann jeder für sich entscheiden. Die Arbeitsplatzwahl obliegt ja jedem selbst.

Gruß M

Zitat:

@AMenge schrieb am 27. Oktober 2018 um 12:05:27 Uhr:



Das ist ein typisches Pseudo-Totschlagargument, welches bevorzugt von Menschen benutzt wird, die sonst keine Sachargumente haben.

Deswegen ist der Einwurf aber auch nicht falsch. Es gibt genügend Poster bei Facebook und Konsorten, wo einem mitgeteilt wird, was der Herr oder Dame zum Mittag hatten, wie oft und warum wer zum Fitnesstudio geht und dass man sich letzten Montag einen Blauschein beim Arzt geholt hat.
Aber dass der Arbeitgeber eventuell erfährt, wo man mit dem Firmenfahrzeug rumgurkt, darf gar nicht sein , weil ich dem nicht zugestimmt habe ?
Welchen Strick will denn der Arbeitgeber aus irgendwelchen Fahrten drehen, wenn diese allesamt legal/erlaubt sind?
Es dürften eigentlich nur die am Lautesten nach dem Henker schreien, die selbst etwas zu verbergen haben.

Auch du hast dich an geltendes Recht zu halten. Aber das willst du offenbar nicht verstehen.

Nur, dass hier zwei Rechte miteinander kollidieren.
Auf der einen Seite das berechtigte Interesse des Arbeitgebers, wo seine Fahrzeuge abgeblieben sind. Auf der anderen die Ansicht der Delinquenten, dass es den Arbeitgeber nichts angänge, was ich in der Arbeitszeit bzw. Freizeit tue. Zumal er hier nur erfährt, wo ich gerade bin.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 27. Oktober 2018 um 12:41:23 Uhr:


Nur, dass hier zwei Rechte miteinander kollidieren.
Auf der einen Seite das berechtigte Interesse des Arbeitgebers, wo seine Fahrzeuge abgeblieben sind. Auf der anderen die Ansicht der Delinquenten, dass es den Arbeitgeber nichts angänge....

Das ist aber das Problem des es in Deutschland immer ein Gesetzt gibt was einem anderen entgegenwirkt und man dann 10 Jahre braucht um eine Entscheidung vom BGH zu bekommen wo wieder Lücken enthalten sind.
.......
Und es wird nicht besser werden.....

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 27. Oktober 2018 um 12:57:08 Uhr:



Und es wird nicht besser werden.....

Damit wirst du wohl Recht haben.

Man räumt jedem irgendwelche Rechte ein, um dann später zu entscheiden, welche Rechte schwerer wiegen.

Da muss man überhaupt nicht über die ach so doofen Gesetze hierzulande jammern. Es gibt nunmal gegenläufige Interessen. Das ist in allen Lebensbereichen so, wo Menschen aufeinandertreffen.

Würde glatt darauf wetten das Viele im Arbeitsvertrag eine Überwachung des Firmenfahrzeugs unterschrieben haben ohne es mitzubekommen oder es schlicht vergessen haben.

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