GPS Tracker imn Firmenwagen

Keine Ahnung, ob ich hier im richtigen Unterforum bin, aber darf ein Arbeitgeber denn einfach so einen GPS-Tracker in seinen Fahrzeugen verstecken, ohne daß der Arbeitnehmer dies je gesagt bekommen hat ? Habe heute beim Saugen so ein Gerät unter dem Armaturenbrett "meines" Wagens entdeckt

TRACK OB130 Part-No 009040 das ist doch so ein Gerät, oder ?

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Zitat:

Wenn du nichts zu verbergen hast ? ..........was stört dich dann der Tracker?.............

MfG kheinz

Dann darf man bei dir im Wohnzimmer auch eine Abhörwanze verstecken ?!

Das ist ja nicht ohne Grund, daß es der Einwilligung bedarf....

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Zitat:

@martinkarch schrieb am 16. Oktober 2018 um 19:13:38 Uhr:



Zitat:

Wenn du nichts zu verbergen hast ? ..........was stört dich dann der Tracker?.............

MfG kheinz

Dann darf man bei dir im Wohnzimmer auch eine Abhörwanze verstecken ?!

Das ist ja nicht ohne Grund, daß es der Einwilligung bedarf....

Der kleine aber feine Unterschied ist der, das es sich um ein Firmenfahrzeug und kein Privatfahrzeug handelt.

MfG kheinz

Ist im Endeffekt genauso unschön wie die MA-Überwachung bei Amazon...!
Durch den zu lokalisierenden Scanner kann der Vorgesetzte immer exakt sehen, wo sich gerade welcher MA befindet...!

@TE
Gibt es denn eine Pflicht zur Nutzung eines Firmenwagens?
Und darfst Du ihn auch privat nutzen? Wenn ja, wäre die Ortung absolut inakzeptabel...!

Gruss
Nico

Zitat:

@gast356 schrieb am 16. Oktober 2018 um 19:48:29 Uhr:


...erst mal gucken, ob das Ding überhaupt aktiv ist. Wir haben uns in den letzten Monaten über solche Tracker, etc. informiert und dabei kam auch die Frage auf, was mit den Geräten passiert, wenn beispielsweise der Vertrag mit dem Anbieter ausläuft und man nicht verlängert.
Von einigen Anbietern solcher Überwachungssoftware / Überwachungsportale kam die Antwort, dass die Geräte einfach inaktiv in den Fahrzeugen verbleiben, da ein Ausbau zu teuer wäre.

Wenn man überlegt, daß die Trecker im Prinzip beliebege Kommandos an die Steuergeräte per CAN-Schnittstelle absetzen können und per Internet angebunden werden, wirds mir schlecht.

Möchte gar nicht wissen, was solchen Vereinen dann noch zu teuer ist.

Einfach Alufolie drüber fertig 🙂

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Übern Kopf?!

Was soll Alufolie bei 'nem Gerät helfen das in der OBD2-Buchse steckt?!

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 17. Oktober 2018 um 22:28:54 Uhr:


Einfach Alufolie drüber fertig 🙂

Optimist.
Nix fertig. Da hilft nur Batterie abklemmen 😉

Wenn man sich überlegt was wir uns mit dem Security & Service einhandeln (OCU-SIM), der braucht sich über einen Tracker nicht aufregen.

Im Grunde ist jede SIM wie ein Tracker. Auch mit den Steuerungsmodulen für die Standheizung (DEFREEZE, DANHAG z.B.) ist Standortbestimmung möglich.

Wer glaubt, wie hier neulich geschrieben, z.B. beim Smartphone kann man selbst über die Möglichkeit der Standortbestimmung mit deaktivieren/aktivieren entscheiden, irrt sich gewaltig.
Selbst wenn der Datenverkehr wirklich gänzlich unterbunden wird, ist die Standort-Bestimmung über die Funkzellen immer noch möglich.
Also wer vorhat in geheimer Mission zu agieren, morgens alles gar nicht erst einschalten.

Zitat:

@martinkarch schrieb am 16. Oktober 2018 um 17:51:20 Uhr:


...darf ein Arbeitgeber denn einfach so einen GPS-Tracker in seinen Fahrzeugen verstecken, ohne daß der Arbeitnehmer dies je gesagt bekommen hat ?

Schwer zu beurteilen, wenn man deinen Job nicht kennt.

Da das Teil relativ gross zu sein scheint, ist hier wohl nicht der Diebstahlschutz die Intention. Ein potentieller Autodieb würde den wohl leicht entfernen können. Was ich mir eher vorstellen könnte, dass der Tracker zur Erfassung von Fahrten zu Kunden, Baustellen und ähnlichem dient. Für das Finanzamt .

Und eben auch die Privatfahrten...! (Wenn‘s erlaubt ist...?)

Und da wird‘s heikel...!

-🙂

Die Ortung über Funkzellen ist schon recht genau. Hat man 3 Sender, kann man über die Laufzeit die Position bestimmen.

Zitat:

@princeton schrieb am 17. Oktober 2018 um 07:12:12 Uhr:


Und darfst Du ihn auch privat nutzen? Wenn ja, wäre die Ortung absolut inakzeptabel...!

Das war auch mein erster Gedanke. Über die Aufzeichnung von Dienstfahrten kann man reden - die Aufzeichnung von Privatfahrten ist indiskutabel.

Ortbar ist eh fast jeder, über die Funkzellen und Handys, über die Kameras der Mautkontrolle, über andere Überwachungskameras, ... die Frage ist immer was mit den Daten passiert. Nur weil ein Netzbetreiber ein Handy orten kann heißt das noch lange nicht dass der Arbeitgeber an die Daten kommen kann. Ein Tracker an der OBD-Steckdose muss noch lange keine Daten an CAN senden können, einige nutzen nur die einfache Stromversorgung über OBD ohne dass die PINs vom CAN belegt sind. Alufolie hilft da übrigens schon, sie kann unterbinden dass der Tracker Mobilfunkempfang bekommt und seine aufgezeichneten Daten senden kann. Auch die Positionsermittlung hängt vom Tracker ab ob er über CAN evtl. aus Navi etc. die Position beziehen kann oder ob der einen integrierten eigenen GPS hat. Müsste man gucken was das genau für ein Gerät ist.

Das ist ein schwieriges Thema, insbesondere wenn der AG schon heimlich Fakten geschaffen hat.
Das ist so natürlich nicht rechtens, aber ein jeder weiss, es ist nicht immer so einfach auf sein Recht zu pochen, besonders in kleinen Firmen.

Bei einem früheren AG fing das damals an, wir mussten etwas unterschreiben, dass wir einverstanden sind, dass unser Aktivitäten an den Firmen PC ab jetzt überwacht werden. Rechtlich so in Ordnung, nur was wäre passiert wenn man nein sagt?

Vor kurzem hatte ich das Thema Fahrzeugtracking auch mit meinem AG. Er deutete das schon ein paar Mal an, irgendwann habe ich ihm dann gesagt:
Es gibt keinen Anlass, mich dauernd zu verfolgen. Ich bin ein zuverlässiger AN und habe nichts zu verbergen. Das einzige was dieser Tracker bewirkt ist, dass ich das schlechte Gefühl von Misstrauen und totaler Überwachung habe. Ich dachte wir würden uns gegenseitig vertrauen! Wenn du wissen willst wo ich Grade bin, Ruf mich an, hat vorher auch funktioniert.
Damit war das Thema (zumindest für's erste) vom Tisch.

Bei einem mir gut bekannten Juwellier aus den Niederlanden fand der Kundendienstmeister seines Aston Martins im Zuge einer Inspektion auch eine nachträglich angebrachte Ortungsbox...!

Finstere Subjekte wollten wissen, wo + wann er unterwegs ist...!

Die POLIZEI konnte die Gauner über die SIM-Karte ermitteln...!

-🙂

Erübrigt sich diese Diskusion bei Kauf eines Neuwagens mit der Gesetzlich vorgeschriebenen Notruffunktion ? ? ? ?

Kann der AG dann auch darauf zugreifen ? ?

rc 46 fi 😎

gelöscht

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