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Golf VI aus Dänemark über einem deutschen Händler

Themenstarteram 11. Februar 2009 um 23:25

Hi!

Jungs ich habe ein Angebot, welches mir sehr gut passt.

Habe jedoch paar Fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Die Abwicklung läuft über einen deutschen Händler, der aus Denämark die Autos importiert.

Umweltprämie von VW und Bund sind vertraglich vom Händler gesichert, wenn man die Anforderugen für die Prämie erfüllt.

Mein Auto wird jedoch erst im Juli über mich ein Jahr zugelassen sein.

Kann ich mir den Wagen jetzt schon bestellen und sagen wir mal, wenn ich den in 4 Monaten bekomme, irgendwo abstellen und erst dann anmelden, wenn ich Prämienberechtigt bin?

Hätte VW und Bund was dagegen oder spielt das Bestell- und Lieferungsdatum keine Rolle?

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9 Antworten
am 12. Februar 2009 um 6:53

Vereinbare doch einfach mit dem Händler, dass du den Wagen erst im Juli haben willst. Das würde ich als erstes ansprechen.

Mit Kauf (Rechnungsdatum) vor Prämienberechtigung wäre ich vorsichtig. Schau mal auf der Seite von der BAFA in den FAQs, vielleicht steht da was?

am 12. Februar 2009 um 7:07

soweit ich weiß ist für die VW-Prämie Voraussetzung, daß Dein Auto vor dem 14.01.09 bereits ein Jahr auf Dich zugelassen sein muß..

Für die Abwrackpämie heißt es, daß Dein Auto vor dem 14.01.09 9 Jahre alt und zum Datum der Abmeldung über 1 Jahr auf Dich zugelassen sein muß..

Wenn ich jetzt mal beides zusammennehme:

- Steht Dir die VW Prämie NICHT zu

- kommste warscheinlich zu spät um noch was von der Abwrackprämie abzubekommen, wenn Du das ganze erst im Juli abwickeln kannst

am 12. Februar 2009 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von Erazor256

- Steht Dir die VW Prämie NICHT zu

- kommste warscheinlich zu spät um noch was von der Abwrackprämie abzubekommen, wenn Du das ganze erst im Juli abwickeln kannst

Wie kommst du drauf? Hier steht: Volkswagen belohnt Ihr Engagement zusätzlich mit einer attraktiven Sonderprämie.**

**Vorraussetzung: Altfahrzeug bei Zulassung des Neuwagens mindestens 6 Monate durchgehend in Deutschland auf Sie zugelassen und bei Ihrem ausliefernden Volkswagen Partner in Zahlung gegeben. Gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer ohne Sonderabnehmer.

Also gibts die VW Prämie wenn das Altauto ab Zulassung des Neuwagens 6 Monate durchgehend zugelassen war. Was der Teil mit "in zahlung geben" soll weiß ich allerdings auch nicht, denn wenn der Wagen verschrottet wird, wird er nicht in Zahlung gegeben. Der Händler netcar.eu (den er vermutlich meint) garantiert die VW Prämie ja, daher gibts eigentlich kein Risiko wenn man es versucht. Die staatliche Prämie wird übrigens nicht von denen garantiert, da irrt sich Erazor256 oder er meint einen anderen Händler.

Und da man die staatliche Prämie nun bereits bei Abschluss des Kaufvertrages beantragen kann, braucht er damit auch nicht bis Juli warten.

am 12. Februar 2009 um 8:54

Ja die VW Prämie müsste er schon bekommen ABER wen er seinen Wagen jetzt schon verschrottet, dann bekommt er die 2500€ vom Bund nicht mehr.

Also müsste er mit der Verschrottung noch bis Sommer warten. Nun ist aber die Frage ob er dann in 4 Monaten immer noch die 2500€ von VW beantragen kann.

Das ist echt ne unsichere Nummer. Wer weiß was es im Sommer für Aktionen geben wird und ob die staatliche Prämie noch verlängert wird wen die Gelder vor der Wahl ausgehen sollten.

Ich würde mir jetzt keinen Golf 6 auf den Hof stellen und das alte Fahrzeug auf dem Hof stehen lassen in der Hoffnung beide Prämien noch zu bekommen.

Erstmal musst du den Wagen ja sofort komplett zahlen und trägst das Risiko und dann musst du für zwei Wagen parallel Versicherung zahlen.

Außderdem dachte ich die VW gilt nicht für EU-Fahrzeuge.

am 12. Februar 2009 um 9:28

ok. hast recht. ich revidiere hiermit meine oben getroffene Aussage und verweise auf die VW-Homepage, wo es ganz genau nachzulesen ist:

http://www.volkswagen.de/.../Umwelt_mit.html

Themenstarteram 12. Februar 2009 um 10:08

Vorraussetzung: Altfahrzeug bei Zulassung des Neuwagens mindestens 6 Monate durchgehend in Deutschland auf Sie zugelassen

also mit VW Prämie gibt es sowie ich auch vorher gelesen habe, keine Probleme.

Die UP vom Bund durfte eigentlich auch kein Problem sein, wenn das Lieferdatum dem Bund egal ist.

Das heißt, angenommen ich bekomme den Golf im Juni ausgeliefert, ich würde ihn nicht anmelden und warte bis Juli. Dann lasse ich mein Auto verschrotte, also genau dann, wenn ich Prämienberechtigt bin. Erst nach der Verschrottung lasse ich den Golf über mich zulassen.

Ich denke, die einzige Frage, die geklärt werden muss, ob das Lieferdatum oder Zulassungsdatum für die UP relevant sind?

Netcar.eu ist telefonisch nicht erreichbar, auch per E-Mail sieht es schlecht aus.

 

EDIT:

Habe jetzt mit BAFA telefoniert, die Mitarbeiterin sagte, ich könnte den neuen sogar sofort anmelden und den alten erst Juli verschrotten. In diesem Fall kann ich aber erst im Juli den Antrag auf UP stellen.

Also man muss nicht irgendwelche Reihenfolgen beachten, vonwegen man soll erst verschrotten und dann den neuen anmelden.

Die neuen Richtlinien sind noch nicht gültig, nach dieser sollte ich aber schon beim Vertragsabschluss keinen Anpruch auf die Prämie haben, da ich in dem Moment nicht Prämienberechtigt bin, d.h. kann auch nach den neuen Richtlinien den Antrag erst nach der Verschrottung stellen.

Sie sagte, dass ihrer Meinung nach auch im Juli der Topf nicht leer wird. Ist aber nur eine Vermutung, für euch nur eine zusatzliche Information :)

 

Wenn man die Regeln von Bafa genauer liest, könnte ich schons sagen, dass die Frau recht hat, denn

Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln. Die Verschrottung des Altfahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen....Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin in Deutschland zugelassen sein.

am 3. März 2009 um 11:53

und wie sieht es mit einem auto aus welches die 9 jahre aufm buckel hat und bereits mehr als 1 jahr auf mich zugelassen war, aber derzeit abgemeldet ist weil eine reperatur fälig ist und ich die bisher noch nicht gemacht habe?

denn unter diesen umständen würde ich mir durhcaus überlegen meinen alten abzuwracken und mir nen neuen zu holen.

Zitat:

Original geschrieben von unseentraveller

und wie sieht es mit einem auto aus welches die 9 jahre aufm buckel hat und bereits mehr als 1 jahr auf mich zugelassen war, aber derzeit abgemeldet ist weil eine reperatur fälig ist und ich die bisher noch nicht gemacht habe?

denn unter diesen umständen würde ich mir durhcaus überlegen meinen alten abzuwracken und mir nen neuen zu holen.

Das Auto muß noch angemeldet sein wenn es verschrottet wird. UND es muß durchgehend 1 Jahr auf dich angemeldet sein. Also sieht es schlecht aus

am 3. März 2009 um 16:18

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