Golf verkauft !Zur überführung angemeldet lassen ?
Und zwar habe ich meinen Golf 2 verkauft , und der Herr der ihn gekauft hatt wohnt ca.150km von mir weg .
Er wollte also mit dem Zug herkommen und das Fahrzeug mit meinen Kennzeichen nach hause fahren ,wobei ich ja echt nicht so nen gutes gefühl habe .
Wie würdet ihr das machen würdet ihr ihm das angemeldete Auto so mitgeben ?
Ich muss noch dazu sagen das der Herr ein Polizist ist !
23 Antworten
Wenn man zur versicherung geht sich die Doppelkarte für ein Kurzzeitkennzeichen holt und dann 5 Tage(oder sind es mehr/bin mir nicht sicher) damit rumfährt kostet es glaube ich so um 120 EUR, aber wenn man den Wagen dann anmeldet und das tut man ja meistens. Dann wird der Versicherungs vertrag um 5 Tage zurück datiert und das ist dann echt nichtmehr viel!
Ne ander Lösung wäre noch, bei mobile oder autoscout gibt es beim Kaufvertrag so zwei Scheine dabei wo Ort/Uhrzeit eingetragen wird. Einer geht zur Versicherung dait die Bescheid weiss und einer zum Straßenverkahrsamt, damit das uach Bescheid weiss. Damit wäre auch alles ok!
meine versicherung wolte 90€ für die doppelkarte die bei abschluß eines vertrages gutgeschriben wird
Zitat:
Original geschrieben von GolfBaer
meine versicherung wolte 90€ für die doppelkarte die bei abschluß eines vertrages gutgeschriben wird
Dann war ich ja mit meiner 100 Euro-Schätzung nicht so falsch.
Ich geh immer davon aus, dass man nicht bei der Vers bleibt.
Zitat:
Original geschrieben von querys
Ich geh immer davon aus, dass man nicht bei der Vers bleibt.
Wieso, du als Käufer gehst doch zu deiner Stammvs wegen der Doppelkarte, dann wirst doch auch da bleiben.
Ich würde is immer im Verhältnis machen, also wenn man nen Golf II verkauft sicher nicht, bei gehobeneren Autos ist diese verfahrensweise ganz normal, es sei denn natürlich es ist dir jemand völlig suspekt.
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1. man kann sich ja vorher erkundigen welche versicherung man nemen möchte und dan da die karten holen alles andere wäre doch dummheit oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von GolfBaer
1. man kann sich ja vorher erkundigen welche versicherung man nemen möchte und dan da die karten holen alles andere wäre doch dummheit oder nicht?
irgendwie haste recht (die anderen natürlich auch).
Zitat:
Original geschrieben von GOlf2GL90PS
Ne ander Lösung wäre noch, bei mobile oder autoscout gibt es beim Kaufvertrag so zwei Scheine dabei wo Ort/Uhrzeit eingetragen wird. Einer geht zur Versicherung dait die Bescheid weiss und einer zum Straßenverkahrsamt, damit das uach Bescheid weiss. Damit wäre auch alles ok!
Das hab ich bei mir auch gemcaht. Ich werde aber nie wieder jemandem ein angemeldetes Auto verkaufen.
Renn auch jetzt noch dem Geld hinterher, dass ermir für die Überzugszeit schuldet!
Man hats zwar rechtlich gesichert über den Vertrag, aber trotzdem die Scherereien.
Ich verkaufe Autos nur noch abgemeldet, oder bringe es dem Käufer, es sei den ich kenne den Käufer.
Also ich verkaufe mein Auto auch nur abgemeldet. Obwohl das auch keine Garantie ist das der Verkäufer vom Blödsinn des Käufers verschont bleibt.
Auto war abgemeldet verkauft und wurde mit Kurzkennzeichen abgeholt. Zwei Woche später kriege ich Post von der Polizei ich soll mein Auto vom Supermarktparkplatz 250km entfernt abholen.
Wurde da abgestellt und ausgeschlachtet. Hat sich aber zum Glück geklärt. Immer den Ausweis usw. vorzeigen lassen Datum und Uhrzeit eintragen und Versicherung/Zulassungsstelle benachrichtigen.
Anderer Fall früher: Auto angemeldet verkauft und Käufer baut nach dem Kauf einen Unfall. Post wieder an mich da der Typ das auto ja noch nicht umgemeldet hatte. Aber ich habe das Auto unter zeugen verkauft und damit war ich raus.
So kanns gehen!
naja man kanns schon angemeldet verkaufen. nen freund von mir hatte auchmal nen peugeot 206 gekauft und wollte den 2 wochen nach kauf auf sich ummelden.
naja, aber damals war er 18 und führerscheinneuling und den rest kann man sich denken.
er hats nach 3 tagen zum totalschaden geschafft...
und welche versicherung zahlt das ganze?
richtig, die vom vorbesitzer.
und wer hat den ärger?
der vorbesitzer vom auto.
also ich würde daher nie mein angemeldetes auto verkaufen. 🙂