Golf 7 GTI PP Klappenauspuff
Hallo Gemeinde,
ich hätte eine Frage an alle Spezialisten da draussen.
Und zwar würde ich mir nächste Woche eine Klappenanlage einbauen lassen.
Diese wird per Einzelabnahme beim eigenen TÜV (glaube TÜV Süd) abgenommen.
Sie wird per Fernbedienung gesteuert, also manuell.
Nun zur Frage:
Ich weiß das in Deutschland eine manuelle Klappensteuerung eigentlich nicht legal ist.
Aber wie sieht es dann aus wenn der Tüv diese abnimmt (was er auch tut)?
Theoretisch erlischt die ABE des Fahrzeugs, aber wenn vom TÜV genehmigt und abgenommen sollte doch alles soweit wasserdicht sein oder irre ich mich?
Es wäre super wenn sich alle die sich damit auskennen oder schon mal Probleme mit TÜV, Polizei etc. dazu äußern würden.
Ich möchte etwas gewissheit zu diesem thema da 30000 Euro fürs neue Fahrzeug + 3000 für die Anlage mit Eizelabnahme kein Pappenstiel sind.
Also bitte nur Fachlich und Sachliche Antworten.
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@birscherl schrieb am 3. Februar 2016 um 09:51:18 Uhr:
Zum anderen hat die Polizei keine Handhabe, wenn eine Eintragung besteht.
Da kommt das Schallpegelmessgerät aus der Kiste, Auspuff gemessen zu laut - scheissegal was im Schein steht. 😉
Die Folgen sind nur andere, beim eingetragenen Auspuff ist das erst mal "nur" zu laut, beim nicht eingetragenen heißt das BE erloschen.
Eintragen werden es der TÜV/Dekra/GTÜ und Co. dann wenn gültige Papiere für die Eintragung vorliegen oder die im Rahmen einer Einzelabnahme durchgeführte Geräuschmessung bestanden wurde.
37 Antworten
Vielleicht noch interessant zu wissen:
Es gibt seid dem 16.04.2014 die Verordnung (EU) Nr. 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG. Dort steht auf Seite 158/170 im Anhang VII, dass ab dem 01.07.16 Abgasanlagen in allen Modi die vom Hersteller homologierten Geräuschwerte einhalten müssen.
Dies gilt ab da für alle Nachrüstanlagen und für neu homologierte Fahrzeuge.
Einen bereits typisierten Ferrari kann also auch nach diesem Datum durchaus noch neu verkauft werden. Für Nachrüstungen dürfte es dann vorbei sein.
Klar kann man noch andere Abgasanlagen nachrüsten. Was wird denn bei der Homologation genau geprüft? Das sind doch wieder nur so schwammige Prüfstands Werte wo in bestimmten Drehzahlbereichen und Lastzuständen die Geräuschwerte nicht überschritten werden dürfen (früher war das mal Standgeräusch, also Leerlauf und halbe Nenndrehzahl im Stand, und Beschleunigung, da war es aber auch nur ein gewisser Drehzahlbereich). Die Klappenanlagen ab Werk sind auch genau in den Bereichen Leise, und alles wo nicht gemessen wird, da sind sie laut, im Prinzip ab dem mittlerem Drehzahlbereich, bei den Nachrüst Anlagen ist es das gleiche. Die Nachrüst Abgasanlage mit Klappe ist auch legal, solange die Klappe zu ist und die Anlage die Messungen erfüllt, ist das egal was da unten verbaut ist. Der Unterschied zu der Klappenauspuffanlage ab Werk ist die Funkfernbedienung damit man die Klappe immer und überall aufmachen kann, das ist nicht zulässig im öffentlichen Straßenverkehr. Und was für Geräusche aus dem Rohr hinten raus kommt wenn man außerhalb des Messbereichs fährt, tja, mag zwar laut sein, aber da wird ja nicht gemessen also ist das legal.
@zoker:
Hast du dir die von mir genannte Verordnung durchgelesen? In Anbetracht deines Post, schließe ich darauf, dass du es höchstwahrscheinlich nicht getan hast.
In der Verordnung wird dieses Schlupfloch geschlossen. Zukünftig müssen Fahrzeuge in allen Betriebszuständen (Klappe auf, Klappe zu, Sport gedrückt oder nicht, Leerlaufdrehzahl bis Nenndrehzahl) die vom Hersteller vorgegebenen Geräuschwerte einhalten.
Bei einem 08/15 Golf ist das mit Sicherheit leiser als bei einem Golf R. Aber denoch wird der Golf R sicher nicht mit 110 dB(a) homologiert sein und kann die Klappe aufreißen und ungedämpft seine Kraft herausschreien.
Zitat:
Der Unterschied zu der Klappenauspuffanlage ab Werk ist die Funkfernbedienung damit man die Klappe immer und überall aufmachen kann, das ist nicht zulässig im öffentlichen Straßenverkehr.
Aber ich kann meine ab Werk auch jederzeit öffnen. Zwar nicht per Funk, aber über einen Schalter. Wo ist denn der Unterschied, wenn der Effekt doch gleich ist?
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Zitat:
@gammoncrack schrieb am 3. Februar 2016 um 21:59:37 Uhr:
Aber ich kann meine ab Werk auch jederzeit öffnen. Zwar nicht per Funk, aber über einen Schalter. Wo ist denn der Unterschied, wenn der Effekt doch gleich ist?
Das ist nicht richtig. Deine Klappe ist in dem Bereich, in dem das Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung angewendet wird, immer geschlossen. Dadurch hält Dein Fahrzeug die gesetzlichen Grenzwerte auch dann ein, wenn Du die Klappe manuell geöffnet hat. Das ist beim TE anders - wenn er seine Anlage öffnet, dann ist sie IMMER offen. Das ist nicht zulässig, ganz egal was der TÜV dazu sagt.
Bei meinem XKR ist auch eine Auspuffanlage mit Klappensteuerung verbaut. Erste Amtshandlung nach dem Erwerb des Fahrzeugs war die Entfernung der Sicherung für die Klappe, so daß diese nun ständig geöffnet ist ... 😁
Wer bezahlt eigentlich, wenn die Weiterfahrt untersagt wird, das Auto zum TÜV geschleppt wird und der feststellt, das ist alles im Rahmen? Z. B. bei der Akrapovic Klappenanlage für den 335i, die man bei BMW direkt bekommen hat zeitweise.
Nichts, aber die Rennerei und Stress hast du trotzdem. Und einfach so zum TÜV passiert, da müssen und werden i.d.R. hinreichende Verdachtsmomente vorliegen.
Zudem kann das Fahrzeug auch bei erfolgreicher Abnahme beim Gutachten durchfallen, da die Abgasanlage nach dem Einfahren lauter wird und dann ggf. über dem Grenzwert liegt.
Zitat:
@querys schrieb am 3. Februar 2016 um 21:57:29 Uhr:
@zoker:
Hast du dir die von mir genannte Verordnung durchgelesen? In Anbetracht deines Post, schließe ich darauf, dass du es höchstwahrscheinlich nicht getan hast.In der Verordnung wird dieses Schlupfloch geschlossen. Zukünftig müssen Fahrzeuge in allen Betriebszuständen (Klappe auf, Klappe zu, Sport gedrückt oder nicht, Leerlaufdrehzahl bis Nenndrehzahl) die vom Hersteller vorgegebenen Geräuschwerte einhalten.
Bei einem 08/15 Golf ist das mit Sicherheit leiser als bei einem Golf R. Aber denoch wird der Golf R sicher nicht mit 110 dB(a) homologiert sein und kann die Klappe aufreißen und ungedämpft seine Kraft herausschreien.
Ich hab mir nur das Prüfverfahren durchgelesen. Ja es wird die Klappe offen und geschlossen geprüft, aber nicht unter jedem Lastzustand, da gibt es durchaus Lücken. Volllast auf Nenndrehzahl steht z.b. nicht drin, dafür Nenndrehzahl und 1/4 Last, oder 3/4 Last und Beschleunigung bis Nenndrehzahl. Alles auf Prüfstands Fahrten bezogen, an der Prüfung wärend der Fahrt hat sich gar nichts geändert. Du wirst sehen auch in Zukunft wird es ab Werk zugelassen Klappenanlagen geben, und auch Nachrüstabgasanlagen die lauter sind wie die Originale, oder zu mindestens Dumpfer und mehr Bass haben (Sounddesing technisch kann man ja schon viel machen). Eine Komplette Prüfung über alle möglichen Lastzustände und Drehzahlen ist nicht vorgeschrieben, da gibt es noch genügend Spielraum für die Hersteller. Ach ja, und die Abgasanlage darf immer noch Lauter sein wie Original, es gibt immer noch Toleranzen für die Messungen, selbst für die Nachher evtl. Mehrleistung sind Toleranzen drin. Also auf der Autobahn unter Volllast und kurz vor Nenndrehzahl darf auch der Golf noch ganz legal alles hinten rausschreien was er kann, da da einfach nicht gemessen wird.