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Golf 7 GTI PP Klappenauspuff

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 6:17

Hallo Gemeinde,

ich hätte eine Frage an alle Spezialisten da draussen.

Und zwar würde ich mir nächste Woche eine Klappenanlage einbauen lassen.

Diese wird per Einzelabnahme beim eigenen TÜV (glaube TÜV Süd) abgenommen.

Sie wird per Fernbedienung gesteuert, also manuell.

Nun zur Frage:

Ich weiß das in Deutschland eine manuelle Klappensteuerung eigentlich nicht legal ist.

Aber wie sieht es dann aus wenn der Tüv diese abnimmt (was er auch tut)?

Theoretisch erlischt die ABE des Fahrzeugs, aber wenn vom TÜV genehmigt und abgenommen sollte doch alles soweit wasserdicht sein oder irre ich mich?

Es wäre super wenn sich alle die sich damit auskennen oder schon mal Probleme mit TÜV, Polizei etc. dazu äußern würden.

Ich möchte etwas gewissheit zu diesem thema da 30000 Euro fürs neue Fahrzeug + 3000 für die Anlage mit Eizelabnahme kein Pappenstiel sind.

Also bitte nur Fachlich und Sachliche Antworten.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. Februar 2016 um 09:51:18 Uhr:

Zum anderen hat die Polizei keine Handhabe, wenn eine Eintragung besteht.

Da kommt das Schallpegelmessgerät aus der Kiste, Auspuff gemessen zu laut - scheissegal was im Schein steht. ;)

Die Folgen sind nur andere, beim eingetragenen Auspuff ist das erst mal "nur" zu laut, beim nicht eingetragenen heißt das BE erloschen.

Eintragen werden es der TÜV/Dekra/GTÜ und Co. dann wenn gültige Papiere für die Eintragung vorliegen oder die im Rahmen einer Einzelabnahme durchgeführte Geräuschmessung bestanden wurde.

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Wenn der TÜV es dir abnimmt und du eine Genehmigung erhälst, ist alles in Ordnung.

IMHO bezweifle ich es, dass der TÜV dir dieses abnehmen wird, wenn es nicht legal ist.

Woher hast du deine Info, dass es abgenommen wird?

Hier:

http://www.wimmer-rst.de/auspuffanlagen/klappensteuerung

steht es, daß es Straßenzulassung hat...

http://klappenauspuffanlage.de/ auch mal durchlesen, da steht fast alles drin.

HTC

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 8:07

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 3. Februar 2016 um 07:27:00 Uhr:

Wenn der TÜV es dir abnimmt und du eine Genehmigung erhälst, ist alles in Ordnung.

IMHO bezweifle ich es, dass der TÜV dir dieses abnehmen wird, wenn es nicht legal ist.

Woher hast du deine Info, dass es abgenommen wird?

Ist ein bekannter Anlagen Hersteller und der TÜV nimmt diese per Eizelabnahme ab.

Es gab bis jetzt noch keine Probleme bei der abnahme.

Aber ich denke trotz allem ist die eine grauzone...

Warum Grauzone? Wenn der TÜV es abnimmt, hat alles seine Richtigkeit und es wurden alle Vorschriften beachtet.

Den "richtigen" Polizisten" interessiert es nicht. Der legt dir die Kiste trotzdem still. Alles schon erlebt.

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 8:37

Na grauzone weil ich auch denke das trotz tüv nicht alles safe ist.

Und die Polizei hat mehr rechte als das was im Schein steht.

Na ja ich werde es trotzdem machen lassen und einfach darauf hoffen das nichts passiert. ;-)

Für mein Gewissen ist sie ja abgenommen aber rechtlich ist es wohl fragwürdig.

Ich weiß offen fahren ist im Straßenverkehr sowieso nicht erlaubt.

Warum soll ein Klappenauspuff nicht legal sein? Ich habe letzte Woche mein Auto bekommen - mit einer serienmäßigen Klappenauspuffanlage. Und diese wird im Prinzip auch manuell gesteuert, und zwar über das Fahrprogramm.

Es kann doch nur darum gehen, dass sich der Geräuschpegel innerhalb der gesetzlichen Vorschriften bewegt.

Zitat:

@HTC schrieb am 3. Februar 2016 um 07:27:27 Uhr:

Hier:

http://www.wimmer-rst.de/auspuffanlagen/klappensteuerung

steht es, daß es Straßenzulassung hat...

http://klappenauspuffanlage.de/ auch mal durchlesen, da steht fast alles drin.

HTC

Danke :)

Zitat:

@Golfinator schrieb am 3. Februar 2016 um 09:31:25 Uhr:

Den "richtigen" Polizisten" interessiert es nicht. Der legt dir die Kiste trotzdem still. Alles schon erlebt.

Was für ein Quatsch. Eine eingetragene Auspuffanlage ist kein Grund für die Polizei, ein Fahrzeug stillzulegen. Zum einen legt nicht die Polizei das Auto still, sondern ein Gutachter, dem es im Zweifel vorgeführt wird. Zum anderen hat die Polizei keine Handhabe, wenn eine Eintragung besteht.

Zitat:

@Hayafalke schrieb am 3. Februar 2016 um 09:37:23 Uhr:

Na grauzone weil ich auch denke das trotz tüv nicht alles safe ist. Und die Polizei hat mehr rechte als das was im Schein steht. …

Was ist denn nicht "safe" und welche Rechte "mehr" hat denn die Polizei?

Auf den Quatsch bin ich überhaupt nicht eingegangen.

Da kauft sich jemand ein neues Auto und direkt hinterm Hof vom Händler wird er von einem Polizisten angehalten und der legt sein Fahrzeug still, weil ihm der Auspuff nicht gefällt. Witzige Vorstellung!

am 3. Februar 2016 um 9:05

Zitat:

@Hayafalke schrieb am 3. Februar 2016 um 09:37:23 Uhr:

Na grauzone weil ich auch denke das trotz tüv nicht alles safe ist.

Und die Polizei hat mehr rechte als das was im Schein steht.

Na ja ich werde es trotzdem machen lassen und einfach darauf hoffen das nichts passiert. ;-)

Für mein Gewissen ist sie ja abgenommen aber rechtlich ist es wohl fragwürdig.

Ich weiß offen fahren ist im Straßenverkehr sowieso nicht erlaubt.

Ich verstehe den Sinn eines solchen Bauteils überhaupt nicht und ich verstehe ganz ehrlich nicht wie man auf eine Idee kommen kann sich so etwas einbauen zu lassen Und ich verstehe nicht wieso man dafür auch noch eine menge Geld zahlen will, weil auch noch die VW Garantie erlischt. Unterwegs einen Motorschaden =abschleppen VW Werkstatt = Arschkarte.

 

:confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused:

Jetzt übertreibst Du aber schon. Die Garantie erlischt natürlich nicht automatisch. Hier wäre seitens des Herstellers ein kausaler Zusammenhang herzustellen. Desweiteren geben meistens diese Firmen ebenfalls eine Garantie, z. B. auf den Motor.

Einbauen lassen würde ich mir so etwas auch nie. Auch wenn ich jetzt einen Klappenauspuff habe - deswegen habe ich mir garantiert das Auto nicht gekauft. Ich hätte auch gerne darauf verzichten können. Ich halte auch nichts von diesen lärmenden Auspuffanlagen. Gott sei Dank muss ich die Klappe nicht nutzen.

Wenn ein Klappenauspuff eine Gefahr für den Motor darstellen würde, würden den wohl viele Hersteller nicht als Serien- oder Sonderausstattung anbieten.

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. Februar 2016 um 09:51:18 Uhr:

Zitat:

@Golfinator schrieb am 3. Februar 2016 um 09:31:25 Uhr:

Den "richtigen" Polizisten" interessiert es nicht. Der legt dir die Kiste trotzdem still. Alles schon erlebt.

Was für ein Quatsch. Eine eingetragene Auspuffanlage ist kein Grund für die Polizei, ein Fahrzeug stillzulegen. Zum einen legt nicht die Polizei das Auto still, sondern ein Gutachter, dem es im Zweifel vorgeführt wird. Zum anderen hat die Polizei keine Handhabe, wenn eine Eintragung besteht.

Ich kann mir alles mögliche eintragen lassen, trotzem muss es nicht legal sein. Merkste was?;)

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