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Golf 7 GTI PP Klappenauspuff

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 6:17

Hallo Gemeinde,

ich hätte eine Frage an alle Spezialisten da draussen.

Und zwar würde ich mir nächste Woche eine Klappenanlage einbauen lassen.

Diese wird per Einzelabnahme beim eigenen TÜV (glaube TÜV Süd) abgenommen.

Sie wird per Fernbedienung gesteuert, also manuell.

Nun zur Frage:

Ich weiß das in Deutschland eine manuelle Klappensteuerung eigentlich nicht legal ist.

Aber wie sieht es dann aus wenn der Tüv diese abnimmt (was er auch tut)?

Theoretisch erlischt die ABE des Fahrzeugs, aber wenn vom TÜV genehmigt und abgenommen sollte doch alles soweit wasserdicht sein oder irre ich mich?

Es wäre super wenn sich alle die sich damit auskennen oder schon mal Probleme mit TÜV, Polizei etc. dazu äußern würden.

Ich möchte etwas gewissheit zu diesem thema da 30000 Euro fürs neue Fahrzeug + 3000 für die Anlage mit Eizelabnahme kein Pappenstiel sind.

Also bitte nur Fachlich und Sachliche Antworten.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. Februar 2016 um 09:51:18 Uhr:

Zum anderen hat die Polizei keine Handhabe, wenn eine Eintragung besteht.

Da kommt das Schallpegelmessgerät aus der Kiste, Auspuff gemessen zu laut - scheissegal was im Schein steht. ;)

Die Folgen sind nur andere, beim eingetragenen Auspuff ist das erst mal "nur" zu laut, beim nicht eingetragenen heißt das BE erloschen.

Eintragen werden es der TÜV/Dekra/GTÜ und Co. dann wenn gültige Papiere für die Eintragung vorliegen oder die im Rahmen einer Einzelabnahme durchgeführte Geräuschmessung bestanden wurde.

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Und was wäre das? Nenn doch mal ein Beispiel. Vielleicht merk ich dann was.

Hab ihr auch mal daran gedacht, daß ab mitte diesen Jahres, geänderte Auspuffanlagen nur noch die Lautstärke des Originals erreichen dürfen.

MfG aus Bremen

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. Februar 2016 um 11:28:09 Uhr:

Und was wäre das? Nenn doch mal ein Beispiel. Vielleicht merk ich dann was.

Der TÜV prüft die technische Seite, (z.B. Anbau und Sicherheit)

Die Grünen die Gesetzeskonformität, (z.B. erlaubt, nicht erlaubt)

Richtig. Hier ist in diesem Zusammenhang als Abschlusssatz zu lesen:

Klingt ganz so, als ob die Klappenauspuffe auch weiterhin in sportlichen Autos zu finden sein werden.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 3. Februar 2016 um 11:53:54 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. Februar 2016 um 11:28:09 Uhr:

Und was wäre das? Nenn doch mal ein Beispiel. Vielleicht merk ich dann was.

Der TÜV prüft die technische Seite, (z.B. Anbau und Sicherheit)

Die Grünen die Gesetzeskonformität, (z.B. erlaubt, nicht erlaubt)

Nö. Der TÜV wird keinen Auspuff eintragen, der zwar technisch sicher, aber lt. Gesetz viel zu laut ist.

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. Februar 2016 um 09:51:18 Uhr:

Zum anderen hat die Polizei keine Handhabe, wenn eine Eintragung besteht.

Da kommt das Schallpegelmessgerät aus der Kiste, Auspuff gemessen zu laut - scheissegal was im Schein steht. ;)

Die Folgen sind nur andere, beim eingetragenen Auspuff ist das erst mal "nur" zu laut, beim nicht eingetragenen heißt das BE erloschen.

Eintragen werden es der TÜV/Dekra/GTÜ und Co. dann wenn gültige Papiere für die Eintragung vorliegen oder die im Rahmen einer Einzelabnahme durchgeführte Geräuschmessung bestanden wurde.

Eben. Wenn der TÜV den Auspuff einträgt, verlässt er sich auf eine ABE (sofern vorhanden) oder misst selbst nach, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Sonst trägt er den Auspuff nämlich nicht ein. Wenn der Auspuff danach als zu laut bemängelt wird, hat man entweder selbst daran Hand angelegt (wie beim Motorrad gern mal gemacht) oder der Auspuff ist wegen technischer Defekte (durchgerostet etc.) zu laut. Beides hat nichts mit der Eintragung zu tun.

am 3. Februar 2016 um 13:40

...hinzu kommt ggf. noch der Garantieverlust...

Fakt ist dass dich eine Eintragung nicht schützt. Wenn dich jemand wegen Lärmbelästigung anzeigt hilft dir das nicht.

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. Februar 2016 um 14:19:12 Uhr:

Eben. Wenn der TÜV den Auspuff einträgt, verlässt er sich auf eine ABE...

Genau. Oder eine sogenannte EU-Konformitätserklärung. Dieser ist meist noch ein TÜV/DEKRA-Gutachten beigefügt. Diese Erklärung bzw. dieses Gutachten musst du immer bei dir führen, das es die Anlage im Fahrzeug legitimiert.

Ich hab mir vor einen halben Jahr eine Klappenanlage von Startech für meinen Range nachrüsten lassen. Die Klappen werden nur im Sportprogramm geöffnet, unter Wählhebelstellung D bleiben sie geschlossen. Das verbaute Steuergerät erkennt das jeweilige Fahrprogramm und ist auch noch so schlau, die Klappen unter 50 km/h zu schließen, damit man nachts nicht das ganze Dorf weckt.

Zitat:

@knolfi schrieb am 3. Februar 2016 um 15:01:38 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. Februar 2016 um 14:19:12 Uhr:

Eben. Wenn der TÜV den Auspuff einträgt, verlässt er sich auf eine ABE...

Genau. Oder eine sogenannte EU-Konformitätserklärung. Dieser ist meist noch ein TÜV/DEKRA-Gutachten beigefügt. Diese Erklärung bzw. dieses Gutachten musst du immer bei dir führen, das es die Anlage im Fahrzeug legitimiert.

Ich hab mir vor einen halben Jahr eine Klappenanlage von Startech für meinen Range nachrüsten lassen. Die Klappen werden nur im Sportprogramm geöffnet, unter Wählhebelstellung D bleiben sie geschlossen. Das verbaute Steuergerät erkennt das jeweilige Fahrprogramm und ist auch noch so schlau, die Klappen unter 50 km/h zu schließen, damit man nachts nicht das ganze Dorf weckt.

Ja aber das will doch keener wirklich. Die Klappenanlage muss tösen, das der Himmel weint. Das wollen die Leute.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 3. Februar 2016 um 15:10:29 Uhr:

Zitat:

@knolfi schrieb am 3. Februar 2016 um 15:01:38 Uhr:

 

Genau. Oder eine sogenannte EU-Konformitätserklärung. Dieser ist meist noch ein TÜV/DEKRA-Gutachten beigefügt. Diese Erklärung bzw. dieses Gutachten musst du immer bei dir führen, das es die Anlage im Fahrzeug legitimiert.

Ich hab mir vor einen halben Jahr eine Klappenanlage von Startech für meinen Range nachrüsten lassen. Die Klappen werden nur im Sportprogramm geöffnet, unter Wählhebelstellung D bleiben sie geschlossen. Das verbaute Steuergerät erkennt das jeweilige Fahrprogramm und ist auch noch so schlau, die Klappen unter 50 km/h zu schließen, damit man nachts nicht das ganze Dorf weckt.

Ja aber das will doch keener wirklich. Die Klappenanlage muss tösen, das der Himmel weint. Das wollen die Leute.

Macht sie doch...gerade im Tunnel mit einem V8 ein Genuß...freue mich schon auf den Sommer, wenn die Enduro-Fahrer wieder meinen, im Tunnel aufdrehen zu müssen. :D

Interessant wird folgender Sachverhalt:

  • Klappe zu, Auto leise, gesetzlichen Vorgaben + Lautstärke im Schein eingehalten --> Alles prima :)
  • Klappe zu, Auto zu laut, gesetzlichen nicht eingehalten Vorgaben--> keine Eintragung
  • Klappe offen, Auto zu laut --> nix prima

Unter gewissen Umständen ist es also möglich, diese Anlage eintragen zu lassen. Anschließend steht im Schein, wenn du den Knopf im Betrieb drückst, ist es zu laut und dein Auto darf nicht im Straßenverkehr bewegt werden.

Es gibt gewisse teure Sportwagen, die vom Hersteller mit solch einer Klappenauspuffanlage ab Werk ausgerüstet werden. In der Bedienungsanleitung steht dann drin, den Knopf darfst du im Straßenverkehr nicht benutzen.

Wenn du dann auf der Flaniermeile von der Polizei mit lautem Auspuff erwischt wirst, wird es entsprechend unangenehm. Insbesondere weil die ersteinmal von einem illegalen Umbau / Modifizierung ausgehen werden. Selbst wenn ein andere Gutachter wieder das Gegenteil beweist, hast du den Ärger mit dem zeitweilen beschlagnahmten Fahrzeug, die Rennerei und auch die Kosten.

Zitat:

@birscherl [url=http://www.motor-talk.de/.../...ti-pp-klappenauspuff-t5578219.html?...]schrieb

Was für ein Quatsch. Eine eingetragene Auspuffanlage ist kein Grund für die Polizei, ein Fahrzeug stillzulegen.

Stillegen nicht, aber die Weiterfahrt unterbinden durchaus.

Völlig wurscht ob du das eingetragen hast oder nicht.

Dies sichert dich lediglich dagegen ab ob Du "nur" eine Mängelrüge bekommst oder zusätzlich noch eins aufs Dach wegen erloschener BE.

am 3. Februar 2016 um 17:25

:rolleyes:

am 3. Februar 2016 um 17:26

Viel besser und auch günstiger ist das hier :D:D:D:D:D:D:D:D:D

 

https://www.youtube.com/watch?v=_SjD0TWxaF0

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