Golf 6 bestellt, änderungen = längere lieferzeit?
Hallo erstmal 🙂
Ich hab mir vor 1 Monat einen Golf 6 Trendline bestellt.
Der wurde meines wissens nach auch noch nicht gebaut (glaube erst im Oktober).
Liefertermin ist im November.
So da sich aber bei mir Finanziell etwas geändert hat, würde ich mir statt des kleinen 80 PS Motors lieber einen 102 PS motor gönnen.
ALleridngs hab ich die Bedenken, das es dann zu längeren Lieferzeiten kommen könnte.
Problem 1: Wenn der Golf bis ende des jahres nicht übergeben wird entfällt die umwelt + vw prämie. (sagte mir mein freundlicher)
Problem 2: Wenns 1 woche wäre ok, will aber echt sehr ungerne bis Dezember warten.
Klar ruf ich jetzt gleich mal bei meinem 🙂 an, allerdings würde es mich doch freuen /beruhigen von euch aus eigenen erfahrungen zu hören.
Achja und noch etwas zum Schluss. Der andere Motor würde 1400 Euro Aufpreis kosten, meint ihr ich kann da noch etwas verhandeln? Weil normaler weise hätte ich ja schon etwas mehr rabatt bekommen wenn ich den direkt genommen hätte.
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Weil auf dem Verwendungsnachweisformularnur der Bafa nur der Hersteller z.B. VW und der Farzeugtyp z.B. Golf eingetragen ist!
Genau richtig!
Hersteller (VW) und Fahrzeugtyp (Golf) ist eingetragen, mehr ist bei Bestellfahrzeugen auch im voraus nicht bekannt... 😉
Siehe auch ff:
http://www.motor-talk.de/.../...odell-1-8-tsi-160-ps-t2315229.html?...NeinZitat:
Original geschrieben von EnergYe
Also mir hat der 🙂 schon vor dem kauf erzählt das mit der Golf bis ende des jahres ausgeliefert werden MUSS ,da sonst diese Prämien entfallen würden. Also da stand noch nicht mal ein anderer Motor zur Sprache. Find ich schon dreist den Leuten sowa szu erzählen wenns nicht stimmt.
, Fakt ist für die
staatl. Abwrackprämie: Erwerb bis 31.12.2009
(=Kauf/Bestellung/Leasing), Zulassung bis 30.06.2010 und Einreichung der Unterlagen bis spätestens 31.07.2010.
Für die VW Prämie gilt: Erwerb bis 30.09.2009 (=Kauf/Bestellung/Leasing) und Erfüllung der Richtlinien der staatl. Abwrackprämie.
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Weil auf dem Verwendungsnachweisformularnur der Bafa nur der Hersteller z.B. VW und der Farzeugtyp z.B. Golf eingetragen ist!Zitat:
Original geschrieben von HerbertK.
Woher seid ihr euch eigentlich alle immer so sicher, dass der Reservierungsbescheid der Bafa noch gültig bleibt, wenn der Motor ein anderer ist, bzw. wird?
Ja, und im Kaufvertrag oder Vermittlervertrag steht aber ein klein wenig mehr!
Edit - Sorry Doppelpost
Zitat:
Original geschrieben von my.golf
Weil es dem BAFA wurscht ist was für einen Neuwagen Du kaufst, Hauptsache Du kaufst einen, um die Wirtschaft anzukurbeln. In Krisenzeit sollte man sich auf das Wesentliche konzentrieren, basta... 🙄😉😁
Ja ist klar, und ich sage dir, die BAFA nimmt es sonst sehr genau! Ganz davon abgesehen, dass es der BAFA herzlich egal ist, ob du einen Neuwagen kaufst.
Zitat:
Original geschrieben von HerbertK.
Ja, und im Kaufvertrag oder Vermittlervertrag steht aber ein klein wenig mehr!Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Weil auf dem Verwendungsnachweisformularnur der Bafa nur der Hersteller z.B. VW und der Farzeugtyp z.B. Golf eingetragen ist!
Ja was denn?
Bei mir steht im Kaufvertrag oder Vermittlervertrag überhaupt nix von der Abwrackprämie!
Der verbindlicher Kaufvertrag ist nur die Vorraussetzung für die Reservierung der Abwrackprämie,den kann ich aber soviel ändern wie ich lustig bin solange ich die Reservierungsfrist von 9 Monaten mit dem Liefertermin einhalte.
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@ flieger65
Im Vermittlungsvertrag oder Kaufvertrag steht nichts von der Abwrackprämie, ABER solche Feinheiten wie der verbaute Motor. Zu B: Darum fragte ich ja, WER sagt das, bzw. WO steht, dass du am verbindlichen eingereichten Kaufvertrag oder Vermittlervertrag etwas ändern darfst, ohne die Prämie einzubüßen.
Wenn es keine Annahme von auch sein sollte, dann nennt soch endlich mal die FAKTEN.
Zitat:
Original geschrieben von HerbertK.
@ flieger65Im Vermittlungsvertrag oder Kaufvertrag steht nichts von der Abwrackprämie, ABER solche Feinheiten wie der verbaute Motor. Zu B: Darum fragte ich ja, WER sagt das, bzw. WO steht, dass du am verbindlichen eingereichten Kaufvertrag oder Vermittlervertrag etwas ändern darfst, ohne die Prämie einzubüßen.
Wenn es keine Annahme von auch sein sollte, dann nennt soch endlich mal die FAKTEN.
Auf meinem Bafa Verwendungsnachweisformular steht auf der Rückseite zu Angaben zum Neufahrzeug auch noch
Änderungen und Ergänzungen!
Man könnte demnach auch ein anderes Auto kaufen!
Der Kaufvertrag ist bei der Bafa nur für die Reservierung der Abwrackprämie Bedingung ansonsten ist das Verwendungsformular Ausschlag gebend und in diesem steht außer der Emissionsklasse
nichtsvon dem Motor!
Die Fakten wurden mehrfach genanntZitat:
Original geschrieben von HerbertK.
Wenn es keine Annahme von auch sein sollte, dann nennt soch endlich mal die FAKTEN.
:
Es geht um den Erwerb eines Neuwagens oder eines Jahreswagens, der max. 14 Monate alt sein darf. Der erste Schritt ist die Reservierung der Prämie, wenn Du den Reservierungsbescheid erhalten hast, ist Deine Prämie für Dich reserviert und Du hast 9 Monate Zeit die Prämie mit entsprechenden Belegen zu beantragen...
Wenn es Dir nicht genügt, dann rufe doch selbst beim BAFA an, wenn Du es nicht glaubst. 🙄
Oder schreibe eine Email.
Dieses Video erklärt eigentlich alles: http://www.bafa.de/.../index.html
Zitat:
Original geschrieben von my.golf
Die Fakten wurden mehrfach genannt:Zitat:
Original geschrieben von HerbertK.
Wenn es keine Annahme von auch sein sollte, dann nennt soch endlich mal die FAKTEN.Es geht um den Erwerb eines Neuwagens oder eines Jahreswagens, der max. 14 Monate alt sein darf. Der erste Schritt ist die Reservierung der Prämie, wenn Du den Reservierungsbescheid erhalten hast, ist Deine Prämie für Dich reserviert und Du hast 9 Monate Zeit die Prämie mit entsprechenden Belegen zu beantragen...
Wenn es Dir nicht genügt, dann rufe doch selbst beim BAFA an, wenn Du es nicht glaubst. 🙄
Oder schreibe eine Email.Dieses Video erklärt eigentlich alles: http://www.bafa.de/.../index.html
Komisch, ich habe den Eindruck ihr wollt mich nicht verstehen. Aber gerne nochmal, nach euren Aussagen wäre es ja auch keine Problem mit einer GANZ ANDERE Marke zu RESERVIEREN (wenn der Motor) keine Relevanz hat?!
Dies würde bedeuten, JEDER könnte erstmal mit einem Vermittlungsauftrag reservieren. Sorry, aber wenn es hart auf hart kommt, bekommen die Umbesteller einen negativen Bescheid.
Doch genau, das meinte ich.Zitat:
Original geschrieben von HerbertK.
Komisch, ich habe den Eindruck ihr wollt mich nicht verstehen. Aber gerne nochmal, nach euren Aussagen wäre es ja auch keine Problem mit einer GANZ ANDERE Marke zu RESERVIEREN (wenn der Motor) keine Relevanz hat?!Dies würde bedeuten, JEDER könnte erstmal mit einem Vermittlungsauftrag reservieren. Sorry, aber wenn es hart auf hart kommt, bekommen die Umbesteller einen negativen Bescheid.
Es ist wird sicherlich kein Thema sein, wenn Du einen Reservierungsbescheid hast, der auf einen "
VW Golf" lautet und Du den Motor oder die Ausstattungslinie usw. wechselst.
Wenn man jetzt doch ein ganz anderes Modell/Wagen kauft, dann könnte es funktionieren, wenn es dem BAFA nur um einen Neu- bzw. Jahreswagen geht. Deshalb sage ich, frage bei der BAFA nach.
In diesem Fall würde ich aber einfach, wie ebenfalls bereits vorgeschlagen, einfach einen neuen Reservierungsbescheid beantragen und den alten verfallen lassen. Das war's, basta! 😉
Anstatt Dir hier nen Kopf zu machen, versuche es einfach, no risk - no fun! 😁
@my.golf
Du verstehst WIEDER was nicht, es geht nicht um mich, sondern darum, dass hier OHNE Fakten behauptet wird, der Reservierungsantrag zählt weiter.
Ich spreche hier aus BAFA Erfahrung, und weiß, dass sie ansonsten alles penibel umsetzten, was dann auch mal wegen einer Kleinigkeit einen negativen Bescheid zur folge haben kann.
Puh, wenn Du eine Bestätigung möchtest, dann sagte ich bereits...Zitat:
Original geschrieben von HerbertK.
Du verstehst WIEDER was nicht, es geht nicht um mich, sondern darum, dass hier OHNE Fakten behauptet wird, der Reservierungsantrag zählt weiter.Ich spreche hier aus BAFA Erfahrung, und weiß, dass sie ansonsten alles penibel umsetzten, was dann auch mal wegen einer Kleinigkeit einen negativen Bescheid zur folge haben kann.
Zitat:
Original geschrieben von my.golf
... frage bei der BAFA nach.
😁
RUF AN !!!
hier im Forum ist wahrscheinlich keiner bei der BAFA beschäftigt und somit wird nur spekuliert.
Zitat:
Original geschrieben von saoes
RUF AN !!!hier im Forum ist wahrscheinlich keiner bei der BAFA beschäftigt und somit wird nur spekuliert.
Mich interessiert es nicht, mich interessiert nur das IHR es als FAKT hinstellt, also im schlimmsten Fall User die euch glauben leer ausgehen.
was zitierst Du mich, um zu sagen ich stelle was falsch hin ???
Ich habe den Thread aufmerksam gelsen und festgestellt, das hier spekuliert wird. Und dies zum Ausdruck gebracht, in meinem 1. Posting hier zu, Punkt. Sei also nicht trozig, sonst kommst Du auf die Stille Treppe😁
Hallo habe mein GTD anfang juni bestellt und noch mal im ende juli einiges dazu bestellt und umbestellt ohne Probleme! Solange nicht bei VW eingetaktet umbestellen oder dazubestellen ohne Probleme möglich! mfg