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golf 3 gt airbag lenkrad rückbau zulässig ?

Themenstarteram 8. Mai 2008 um 11:36

So ich habe heute mal mit einem freundlichen Menschen vom TÜV Hessen gesprochen, wie es denn aussieht, wenn eine Werkstatt das Airbag Lenkrad entfernt und dafür ein Sportlenkrad mit Rückrüst Narbe installiert.

Das neue Lenkrad muss nur explizit für den Golf 3 mit Airbaglenkrad ein Teilegutachten haben, dann ist die Eintragung kein Problem.

Bei mir geht nämlich um den folgenden Fall, das die Vorbesitzerin eine Mülltonne geplättet hat und der Fahrerairbag ausgelöst hat. War wohl ziemlich schnell unterwegs...

So und ich habe gesehen das Airbaglenkräder mit Airbag ja sauteuer sind (vom Einbau in einer Werkstatt mal abgesehen, das käme ja noch hinzu).

PS: Mir geht es hier weder um Vor oder Nachteile des fehlenden Airbags. Mir geht es nur darum wie Ihr das seht oder eventuell habt ihr eine Ergänzung zu der Aussage des Tüv Menschen. Ich weiss das ein Airbag mehr Sicherheit bringt, aber die Kosten sind horrende (für mich im Moment nicht aufzubringen!). Ich glaube ein airbag Lenkrad mit Airbag kostet mindestens ab 550 Euro aufwärts (muss ja leider angeblich alles getauscht werden).

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2008 um 16:34

Hat das Fahrzeug nur Fahrerairbag, oder auch nen Airbag auf der Beifahrerseite ?

Wenn ein Airbag ausgelöst hat, recht es nicht, nur den Airbag auszutauschen oder ein Lenkrad ohne Airbag einzubauen.

Das Steuergerät hat Crashdaten erfasst

=> Auch mit Rückrüstung bleibt die Ausfallwarnlampe fürs Airbagsystem an.

==> Wird, wenn benötigt, der dann noch vorhandene Airbag funktionieren ?

 

Eine vernünftige Werkstatt wird solchen Unsinn nicht mitmachen, zumal diese Werkstatt als ausführender Betrieb dann bei Fehlfunktionen etc. haftbar wäre; haftbar trotz TÜV-Abnahme und TÜV-Eintragung, da die Eintragung lediglich die rechtmässigkeit und technische Richtigkeit der Werkstattarbeit dokumentiert.

Laut Hersteller ist übrigens die Rückrüstung nicht mehr zulässig.

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Zitat:

Original geschrieben von chrisdachaot

 

Sehr schön ! Danke für die schnelle Antwort. Werde morgen mal fragen, was die Airbag Einheit kostet und ob wirklich das Lenkrad getauscht werden muss !

Wenn das Lenkrad nicht beschädigt ist (Wenn man mit 80km/h unangeschnallt gegen Baum fährt, bricht das gern mal durch), reicht es einfach die Airbag-Einheit zu tauschen.

einen gebrauchten einzubauen ist halt verboten, aber selbst wenn man einen neuen hat weiss man nicht ob der funktionieren wird bis es irgendwann mal knallt.

Ich zweifle nicht dran das die Technik sehr sehr ausgereift ist, aber ich hab auch schon Pferde kotzen sehen.

Nichts desto trotz würd ich auch nen neuen holen.

Was mir grad noch einfällt: Laufen Airbags nicht irgendwann mal ab? Wenn ja wo schau ich nach?

Gruß zum Fuß

Ralf

Themenstarteram 9. Mai 2008 um 17:08

falls airbags mit ablaufdatum verbaut wurden, sollte in der fahrertür und beifahrertür oben oder bei den Serviceklebern ein Aufkleber mit den daten sein !

Falls nicht, ist der Airbag ohne Ablaufdatum - soweit ich weiß.

Bei mir stehen z.B. nur die technischen Daten der Airbags als Aufkleber in der Tür !

Angaben wie immer ohne gewähr ^^

Nein, die Airbags im Golf 3 ham kein Ablaufdatum.

Bei gebrauchten Airbags weiß man halt nie, was mit denen so passiert is. Ausser man baut sie selber aus. Wenn ein Airbag aus 1m Höhe runterfällt, wird seine Funktion z.B. nicht mehr garantiert.

Man darf einen Airbag ausbauen lassen, bzw. Austragen lassen. Es gibt dafür jedoch nur eine möglichkeit.

Der Golf muß in der Baureihe auch ohne Airbag gebaut worden sein, so wie es beim Golf 3 der Fall ist.

Beim 3er Golf darf man jeden Airbag ausbauen lassen, und bekommt es auch ausgetragen. Da die Airbags erst später Serie wurden, oder halt Aufpreispflichtig waren.

Bei einem Golf 4 z.b ist es sehr schwer den Airbag austragen zu lassen. Da die komplette Golf 4 Baureihe mit Airbags Serien mässig ausgeliefert wurden.

Hallo,

habe auch noch mal nen paar kurze Fragen...

Hab nen Audi 80 B4 mit einen Airbag fürn Fahrer(es gab nicht in jeden B4 serienmäßig nen Fahrerairbag).

Jetzt habe ich mir nen Rückrüstadapter und nen Sporti(alles von Raid) geholt.

Jedes Teil hat ne ABE und es ist auch nen 32er, wie laut ABE der Nabe gefordert ist.

Meine Fragen:

Muss ich es eintragen lassen, obwohl ich 2 ABE´s habe?

Kann ich die Airbaglampe einfach abklemmen oder brauch ich son komischen Sytemreset?

Wenn ich mein gebrauchtes Airbaglenkrad verkaufen will, welche Strafen könnten mich bei Verkauf und Versand erwarten?

 

 

Bitte keine Moralpredigten. Fühle mich auch ohne Airbag mit engen Schrothgurten ziemlich sicher...

 

MFG

Hi,

 

wenn du für alles eine ABE hast und das auch zu deinem Fahrzeugtyp passt dann kannst du dein Lenkrad ohne TÜV abnahme umbauen.

Anders sieht es aus, wenn irgendwo vermerkt ist, dass ein Gutachter das abnehmen muss, steht dann aber expliziet auf den Zetteln drauf.

 

Durch den Rückrüstadapter schwindelst du dem Airbagsystem ein vorhandenen Airbag vor, so das die Leuchte wie immer erst kurz angeht und dann ausgeht. Also nicht die Leuchte abklemmen, denn damit würdest du theoretisch nicht durch den TÜV kommen.

 

Das Lenkrad kannst du ohne Probleme verkaufen, die dazu gehörige Airbageinheit darfst du nicht verkaufen und schon gar nicht mit der Post verschicken. Normaler weise musst du es an einem qualifizierten Entsorger abgeben. Davon mal abgesehen, dass du es selber gar nicht ausbauen darfst, sofern du nicht ein Schein hast.


Gurss Frada

alles klar, danke für die schnelle antwort...

mfg

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