Golf 2 stillgelegt obwohl Fahrwerk+Auspuffanlage eingetragen war! Bitte um Ratschläge/Erfahrungen

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo,

ein Kumpel von mir ist am Karfreitag bei einem Treffen mehrer Golfs etc mit anderen Kollegen von der Polizei + Tüvler kontrolliert und am Ende ist sein Golf 2 stillgelegt worden!
Aber der Reihe nach.

Zur Tieferlegung seines eingetragenen Sportfahrwerks wurde es vom anwesenden Tüvler begründet, dass mindestens 8 cm Abstand zum Boden sein muß und über eine stehende Zigarrettenschachtel gefahren werden muß ohne das diese berührt werden darf.
*GROßES KOPSCHÜTTEL* dachte ich zuerst nur.
es wird aber noch besser...

Zur kompletten Auspuffanlage von Supersprint die ebenfalls eingetragen war, wurde lapidar nur gesagt, dass diese zu laut sei.
Es wurde keine Nummer des Auspuffes etc. mit den dazugehörigen Gutachten kontrolliert...

Zu den hinteren Kotflügeln wurde gesagt, dass diese mit Sicherheit im Radkasten anschleifen würden.
Mein Kumpel wollte dies mit voller Beladung auf dem Hof in Kurvenfahrt vorführen. Dieses wurde aber sofort abgewiesen mit der Begründung, da man sich dieses gar nicht erst angucken brauche und man es auf dem ersten Blick so schon sieht.

Anschließend wurde das Fahrzeug stillgelegt und die Plaketten am Nummernschild entfernt mit dem Kommentar
"Was andere Tüv´s so eintragen, darüber kann oft nur den
Kopf schütteln"
Der Fahrzeugschein wurde vorerst mitgenommen + die dazugehörigen Gutachten für die Auspuffanlage, Sportfahrwerk und Spurplatten.
Ende vom Lied war, dass mein Kumpel seinen Wagen über Nacht auf dem Platz stehen lassen und diesen heute morgen mit einem Trailer abgeholt hat.

ALLES ist im letzten Tüv-Bericht + Fahrzeugschein komplett eingetragen, welcher vor einem halben Jahr vom Vorbesitzer gemacht wurde. Seitdem stand der Wagen bis zum 31.03. unangemeldet in der Garage und nun das nach wenigen Tagen der halbjährlichen Anmeldung...

Klar kann man mit solch einer Aktion viele gerade jüngere Fahrer abschrecken und bei den meisten wird dieses auch mit Sicherheit klappen da man eingeschüchtert ist...
Nun frage ich aber euch wie ihr dagegen angehen würdet bzw.
ob das ganze vergehen überhaupt korrekt war?
Ich denke mal kaum und das man diese Idioten für den ganzen Ärger der einem nun entstanden ist dafür richtig belangen kann...

Falls ihr selber mal von so etwas betroffen wart bzw Tipps/Ratschläge geben könnt wäre ich euch sehr dankbar!!

Gruß

Mistreat

Beste Antwort im Thema

Die 50cm hat der im Video nie, reicht doch. Und weiss jeder.

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@Matze: Der Tüvler sagt ja im Video in der Halle was von der Kippenschachtel und 7 cm. Keine Ahnung ob jetzt seitlich, ich ging eigentlich von Hochkant aus. Bei ner Schachtel nachmessen kann ich auch gerade nicht da ich Nichtraucher bin 😁

Warten wir die Sache mal ab.
Mein Kollege wird wohl bald Post bekommen und dann berichte
ich mal was alles so aufgelistet wurde.

Gruß & GN8

Zitat:

Da hört man es ja sogar im Bericht das der Prüfer sagt,

dass eine hochstehende Zigarrettenschachtel die Mindesthöhe

sein muß...

Klasse Aussage, meine Schachtel Zigaretten ist 73mm hoch und nun ?

Leute raucht Ga.... Br... s.F. 😁 tiefer gehts nicht 😁

Zitat:

Original geschrieben von Mistreat


@Matze: Der Tüvler sagt ja im Video in der Halle was von der Kippenschachtel und 7 cm.

Oh,habe ich wohl überhört,dann ist es auch egal was Er wie drunter legt 7cm bleiben 7cm 😁

Zitat:

Warten wir die Sache mal ab.
Mein Kollege wird wohl bald Post bekommen und dann berichte
ich mal was alles so aufgelistet wurde.

Danke

Gruß Matze

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV


Einziehung eines Fahrzeuges und Beschlagnahme der Urkunden ist ohne Gerichtsbeschluss gar nicht möglich.

dazu ist kein gerichtsbeschluss notwendig! einer der staatsanwaltschaft reicht vollkommen aus...im übrigen muss dieser beschluss zum zeitpunkt der beschlagnahmung NICHT vorliegen, da der auch nachgereicht werden kann....

und bei den kontrollen wie sie am carfreitag bundesweit stattfanden, kannst du davon ausgehen das den beamten diese "beschlüsse" als blanco-vordruck vorgelegen haben!

Zitat:

Es kann lediglich die Weiterfahrt untersagt werden, bis entgültig geklärt ist, ob verkehrssicherheit des Fahrzeuges besteht.

ob das fz verkehrssicher ist oder nicht, wurde doch vor ort durch einen anwesenden tüv-prüfer festgestellt und das fz dementsprechend stillgelegt.....und das ist nach deutscher rechtssprechung völlig legal!

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Moin,
also das was deinem Kumpel passiert ist ist wohl tragisch.
aber...
dann kann man nix gegen machen!
egal ob abgenommen oder nicht ist die polizei oder eine andere staatsmacht
immer berechtigt fahrzeuge stillzulegen!
dies geschieht generell auf grundlage der regelung gefahr im verzug.
meist passiert soetwas bei besonders dummen polizisten die für umgebaute
autos keinen sinn haben und ihren ganzen unmut durch solche aktionen bewältigen.

und...
es gibt keine präzise gesetzliche regelung über die tieferlegung von autos,
nur richtlinien die gerne als gesetz ausgelegt werden.

also frohe ostern und a.c.a.b. !!!

falls noch fragen sind mail back!

Zitat:

§ 1 StGB Keine Strafe ohne Gesetz.
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Zitat:

es gibt keine präzise gesetzliche regelung über die tieferlegung von autos,
nur richtlinien die gerne als gesetz ausgelegt werden.

Somit liegt der Verdacht von Willkür vor, der durchaus in Betracht kommt.

Hi mal ne ganz andere frage wieviel DB darf son auspuff haben und bei wieviel drehzahlen wird das gemessen?

Zitat:

Original geschrieben von golfkrieger1980


es gibt keine präzise gesetzliche regelung über die tieferlegung von autos,
nur richtlinien die gerne als gesetz ausgelegt werden.

hast du dich mal mit der Gesetzgebung befasst? Weißt du welchen Stellenwert eine Rili hat?

die db die in deinem schein stehen und wird bei der dreiviertelten maxDrehzahl gemessen

die Stand- und Fahrgeräusche stehen im Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I!

bei der Standgeräuschvergleichmeßwertmethode wird eine Toleranz von 5 dB(A) dazu genommen, angeblich machen die Grünen nen Wert von 10 dazu, also extrem viel ist, wer da durchfällt hat Dreck am Stecken! Aber die örtlichen Gegebenheiten sind seltens gegeben, also theoretisch immer anfechtbar.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka



Zitat:

Original geschrieben von golfkrieger1980


es gibt keine präzise gesetzliche regelung über die tieferlegung von autos,
nur richtlinien die gerne als gesetz ausgelegt werden.
hast du dich mal mit der Gesetzgebung befasst? Weißt du welchen Stellenwert eine Rili hat?

ja habe ich!

meine prüfer x aus y welcher einer der höchsten instanzen der umgebung ist hat mir dieses

sogar bestätigt.

einzig die lichtaustrittskante von +/- 50cm sollte nicht unterschritten werden und oder bzw.

tragende/starre teile des fahrzeugs sollten im normfahrbetrieb keine bodenkontakt haben.

das sind zumindest die eckpfeiler zur thematik tieferlegung alles andere ist ermessenssache.

selbstverständlich auch freigängigkeit der rad/reifenkombi etc. bla bla...

ich meinte nur den Satz:"...nur richtlinien die gerne als gesetz ausgelegt werden."

damit denke ich das du nicht weißt wo eine Rili gemacht wird und was es ist und wie sie in nationales Recht (Gesetz) umgesetz werden muss. Nur leider gibt es keine Rili zur Bodenfreiheit und Tieferlegung, sondern nur ein Merkblatt womit kein Prüfer sich drauf stützen muss, aber gerne kann, dort stehen auch die 8cm drin.

nur mal was zur Richtlinie:

EG-Richtlinien im Recht der Europäischen Union im Sinne einer inhaltlichen Vorgabe die die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtet. Sie gelten in der Regel nicht unmittelbar, sondern richten sich als Arbeitsaufträge an die nationalen Gesetzgeber der EU, die aufgefordert sind, entsprechendes richtliniengemäßes nationales Recht zu schaffen. Erst dieses gilt dann unmittelbar. Sie können aber auch, ganz oder teilweise, unmittelbar gelten, wenn es der nationale Gesetzgeber versäumt hat eine EG-Richtlinie bis zu einem in der Richtlinie vorgegebenen Termin in nationales Recht umzusetzen.

eine Rili ist quasi nationales Recht

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


ich meinte nur den Satz:"...nur richtlinien die gerne als gesetz ausgelegt werden."

damit denke ich das du nicht weißt wo eine Rili gemacht wird und was es ist und wie sie in nationales Recht (Gesetz) umgesetz werden muss. Nur leider gibt es keine Rili zur Bodenfreiheit und Tieferlegung, sondern nur ein Merkblatt womit kein Prüfer sich drauf stützen muss, aber gerne kann, dort stehen auch die 8cm drin.

nur mal was zur Richtlinie:

EG-Richtlinien im Recht der Europäischen Union im Sinne einer inhaltlichen Vorgabe die die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtet. Sie gelten in der Regel nicht unmittelbar, sondern richten sich als Arbeitsaufträge an die nationalen Gesetzgeber der EU, die aufgefordert sind, entsprechendes richtliniengemäßes nationales Recht zu schaffen. Erst dieses gilt dann unmittelbar. Sie können aber auch, ganz oder teilweise, unmittelbar gelten, wenn es der nationale Gesetzgeber versäumt hat eine EG-Richtlinie bis zu einem in der Richtlinie vorgegebenen Termin in nationales Recht umzusetzen.

eine Rili ist quasi nationales Recht

stimmt, leider habe ich deine formulierung falsch gelesen.

hast recht ist ein merkblatt, was leider gerne als offizielle richtlinie ausgelegt bzw. formuliert wird.

Das Einzige, was mir als Rat dem Betroffenen in der derzeitigen Situation gegenüber einfällt, wäre:

- Den Verkehrsrechtsanwalt* kontaktieren und sich über die Rechtslage informieren
- Dann ggf. im Rahmen der Möglichkeiten vorgehen

* In der Regel hat jeder Automobilclub innerhalb der normalen Geschäftszeiten auch einen Verkehrsrechtsanwalt, den Mitglieder des Autoclubs befragen bzw. sich dort informieren können.

Hier im Forum eine solche Anfrage zu stellen, hat wenig Sinn, da hier keine Rechtshilfe gegeben wird und i.d.R. so viele Meinungen wie Reply's vorhanden sind.

mein Gott, der wartet jetzt die Strafe samt Punkte ab und in zwei Jahren sind sie futsch und alles wieder im Lack, weiß garnicht warum manche wegen sowas ne große Diskussion anfangen. Man lernt mit der Zeit, ich für meinen Teil, dass ich wenn Tuning betreibe dies 100% absichere und vorallem nicht auffalle und dezent bleibe!

Als Student haben die mich oft rausgezogen, nie was gefunden oder besser keine Ahnung gehabt^^ egal ob mit Motorrad oder Auto, aber wenn man an den falschen gerät muss man einfach sachlich bleiben, da die am längeren Hebel sind!

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