Golf 2 stillgelegt obwohl Fahrwerk+Auspuffanlage eingetragen war! Bitte um Ratschläge/Erfahrungen
Hallo,
ein Kumpel von mir ist am Karfreitag bei einem Treffen mehrer Golfs etc mit anderen Kollegen von der Polizei + Tüvler kontrolliert und am Ende ist sein Golf 2 stillgelegt worden!
Aber der Reihe nach.
Zur Tieferlegung seines eingetragenen Sportfahrwerks wurde es vom anwesenden Tüvler begründet, dass mindestens 8 cm Abstand zum Boden sein muß und über eine stehende Zigarrettenschachtel gefahren werden muß ohne das diese berührt werden darf.
*GROßES KOPSCHÜTTEL* dachte ich zuerst nur.
es wird aber noch besser...
Zur kompletten Auspuffanlage von Supersprint die ebenfalls eingetragen war, wurde lapidar nur gesagt, dass diese zu laut sei.
Es wurde keine Nummer des Auspuffes etc. mit den dazugehörigen Gutachten kontrolliert...
Zu den hinteren Kotflügeln wurde gesagt, dass diese mit Sicherheit im Radkasten anschleifen würden.
Mein Kumpel wollte dies mit voller Beladung auf dem Hof in Kurvenfahrt vorführen. Dieses wurde aber sofort abgewiesen mit der Begründung, da man sich dieses gar nicht erst angucken brauche und man es auf dem ersten Blick so schon sieht.
Anschließend wurde das Fahrzeug stillgelegt und die Plaketten am Nummernschild entfernt mit dem Kommentar
"Was andere Tüv´s so eintragen, darüber kann oft nur den
Kopf schütteln"
Der Fahrzeugschein wurde vorerst mitgenommen + die dazugehörigen Gutachten für die Auspuffanlage, Sportfahrwerk und Spurplatten.
Ende vom Lied war, dass mein Kumpel seinen Wagen über Nacht auf dem Platz stehen lassen und diesen heute morgen mit einem Trailer abgeholt hat.
ALLES ist im letzten Tüv-Bericht + Fahrzeugschein komplett eingetragen, welcher vor einem halben Jahr vom Vorbesitzer gemacht wurde. Seitdem stand der Wagen bis zum 31.03. unangemeldet in der Garage und nun das nach wenigen Tagen der halbjährlichen Anmeldung...
Klar kann man mit solch einer Aktion viele gerade jüngere Fahrer abschrecken und bei den meisten wird dieses auch mit Sicherheit klappen da man eingeschüchtert ist...
Nun frage ich aber euch wie ihr dagegen angehen würdet bzw.
ob das ganze vergehen überhaupt korrekt war?
Ich denke mal kaum und das man diese Idioten für den ganzen Ärger der einem nun entstanden ist dafür richtig belangen kann...
Falls ihr selber mal von so etwas betroffen wart bzw Tipps/Ratschläge geben könnt wäre ich euch sehr dankbar!!
Gruß
Mistreat
Beste Antwort im Thema
Die 50cm hat der im Video nie, reicht doch. Und weiss jeder.
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Polo6NFDTCiV
Das war in der Anfangszeit, klar, da wusste keiner was in dieser Verbindung Vorschrift war,
in der anfangszeit gab es KEINE dieser hid-kits!
diese wurden erst in den letzten jahren auf den amrkt geschleudert, lange nachdem die vorschriften hierzu bearbeitet wurden!
Zitat:
Heute ist dieses nach wie vor vom Baujahr des Fahrzeuges abhängig.
ebenfalls falsch!
entscheident ist das datum der umrüstung und NICHT das datum der ez des fahrzeuges!
ich hab bei meinem gewinde ja den abstand zw. radhaus und radmitte im schein stehn.bin aber ca. 3cm drunter....mein tüver meinte das auch die nur ein kontrollwert sei,es aber wichtiger ist das nix schleift und die 50cm sw-höhe.und er sagte auch es SOLLTE möglich sein 80mm höhe überfahren zu können.im endeffekt is es so.
da bei mir die im schein angegebene höhe nicht stimmt,auch die 80mm nicht hin kommen,die man überfahren könnt sollt....ABER nix schleif und sw-kante passt,kann keiner was machen.
bin auch schon aufgehalten worden,da ham die am rad gemessen und gesehn das nicht passt.dann sw-kante gemessen und gut wars...
es gibt aber auch einige die der meinung sind das das maß das beim gewinde im schein steht(radhaus-radmitte) so sein muss....was ja auch ein höher drehn und auch ein setzen eines älteren fahrwerks verboten machen würd.
fakt ist:es muss bewiesen werden das das schleift,und auch dann können se nicht ohne weiteres die plakette abkratzen....die können einem ne anzeige geben,und verlangen dies in nem gewissen zeitraum in ordnung zu bringen und das fahrzeug dann vor zu führen.
und von wegen zu laut...wenn bei meiner oma der auspuff reisst und die noch nach hause fahren will,aber die polizei ihr die plakette abkrazt....wo komm ma denn da hin...
wenn ein auto in einem zustand ist,der als "verkehrssicher " bezeichnet werden kann,kann da garkeiner was abkratzen.
wenn ich felgen,fahrwerk,lenkrad ect drin aber nicht eingetragen hab...auch dann müsst erst die verkehrsuntauglichkeit NACHGEWIESEN werden,dann kann die plakette ab.ansonsten nur ne anzeige wegen erlöschen der betriebserlaubnis.
es dürfen nur fahrzeuge stillgelegt werden die offensichtlich nicht verkehrstauglich sind.und dies ist vorher nachzuweisen.wenn ein reifen ein wenig schleift,ist es noch lang nicht grob fahrlässig...
wenn ein reifen schon komplett abgeschliffen ist,dann ja.....
die polizei macht sich nur bei leuten so einfach die sich nicht wehren.
zudem wenn die polizei die abe's mitnimmt ist das doch mehr diebstahl...die abe's sind eigentum des auto besitzers...nicht der polizei....die dürfen die nicht mitnehmen....genausowenig wie sie einem nüchternem fahren nie die schlüssel nehmen dürfen nur weil am auto was faul ist.
so einfach geht das nicht.man muss sich nur wehren...
Zitat:
Original geschrieben von Silent Shout
zudem wenn die polizei die abe's mitnimmt ist das doch mehr diebstahl...
*lol*
sonst gehts aber noch?
Zitat:
die abe's sind eigentum des auto besitzers...nicht der polizei....die dürfen die nicht mitnehmen....
wenn mit dem auto, zu dem die abe's gehören strafbare dinge getan wurden, können sich die besitzverhältnisse sehr schnell ändern!
im zuge der beweissicherung darf die polizei sowohl die papiere, als auch das fahrzeug selbst einkassieren...
Zitat:
genausowenig wie sie einem nüchternem fahren nie die schlüssel nehmen dürfen nur weil am auto was faul ist.
wenn zu erwarten ist, das der fahrer das fahrzeug trotzdem in betrieb nimmt, dürfen die auch die schlüssel mitnehmen......
Wer es nicht gesehen hat oder live dabei war, hier der Bericht im WDR:
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Willkür liegt vor, wenn Beamte gegen bestehendes Recht verstossen, das hat hier den Anschein, das genau das passiert ist.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Sache weiter entwickeln wird. uU sind in Kürze 2 Staatsanwälte aktiv. Einer der dem "Verkehrsverstoss" nachgeht, ein 2. der gegen die Beamten tätig sein wird.
Einziehung eines Fahrzeuges und Beschlagnahme der Urkunden ist ohne Gerichtsbeschluss gar nicht möglich.
Es kann lediglich die Weiterfahrt untersagt werden, bis entgültig geklärt ist, ob verkehrssicherheit des Fahrzeuges besteht.
habe mirden bericht gerade angeschaut und muss sagen der prüfer hat ja null ahnung mit seiner zigarettenschachtel.😁
Rohrvergleich^^
wenn ich den Golf 2 mir anschaue, hätte ich auf den ersten Blick ihm keine positive HU bescheinigt^^
mein auto is tiefegelegt......gibt min 10 jahre.....straftat..is ja lächerlich.
klar wenn ma sich aufführt wie da letze depp,dann können se die schlüssel schon mitnehmen.aber wenn man davon ausgeht das es sich tatsächlich um erwachsene normale leute handelt,passiert da garnix.
klar die machen die plakette ab und gut ist....dann mach ma ne anzeige deswfgen und geht zum anwalt...dann wird des wieder...wär ja ned der erste der die polizei angezeigt hat.
wenn aber die hose nass wird wenn die einen aufhalten hat ma eh schlechte karten,und es ist immer nützlich zu wissen was ma nun darf und was nicht.dann können die einem garnix.wenn alles ok ist und man selbst weis das man das so haben darf,macht auch keiner was,bzw ein paar versuchen es,aber da kommt nix raus bei
@xl420: Sau geil, danke für den Link! 😁
Da hört man es ja sogar im Bericht das der Prüfer sagt,
dass eine hochstehende Zigarrettenschachtel die Mindesthöhe
sein muß...
@Schyschka: Mit welchem Recht nimmste Dir raus zu behaupten, dass Du dem Golf 2 keine HU bescheinigt hättest?
Echt unglaublich wenn ich solch einen bullshit lese...
Klar nur von den Bildern her siehst Du das die Tieferlegung exakt 0,5 mm zu tief und der Auspuff 0,1 Dezibel zu laut ist... tsss tssss
ja tut mir leid, diese Mindestbodenfreiheit gibt es nicht! Aber jedem sollte auch klar sein, dass man den Hobel nicht bis ultimo runter dreht oder tieferlegt, wozu das Ganze auch habe ich nie verstanden, man fährt schlechter, ungemütlicher usw. Und nur auf Grund von mangelnder Bodenfreiheit einen Wagen VU = Verkehrsunsicher zu machen, finde ich persönlich gar HART! Wenn der Reifen aufgeschlitzt werden könnte wegen dem Koti oder so, dann ja ok, aber man sieht ja nicht den kompletten Bericht von dem Prüfer, wobei ich schon bemerkt habe, dass viele Kollegen bei der Überprüfung der Verkehrssicherheit extrem streng agieren, viele lassen sich auch durch die Beamten da hineinsteigern!
alles richtig machen, dann passt das schon auch mit einer legalen Eintragung, kann man freude haben!
Zitat:
Original geschrieben von Mistreat
....
@Schyschka: Mit welchem Recht nimmste Dir raus zu behaupten, dass Du dem Golf 2 keine HU bescheinigt hättest?
Echt unglaublich wenn ich solch einen bullshit lese...
Klar nur von den Bildern her siehst Du das die Tieferlegung exakt 0,5 mm zu tief und der Auspuff 0,1 Dezibel zu laut ist... tsss tssss
nein, mir würden die fehlenden Rückstrahler schon ausreichen, die HU mit erheblichen Mängel zu beenden, dann die wahrscheinlich lasierten Rückleuchten, könnten auch Hellas sein, beides erhebliche Mängel! So handel ich auch wenn ich selber prüfe, ich verstehe nicht das viele so unverschämt sind z.B. die richtigen Rückleuchten zur HU zu nehmen und diese nicht zu montieren sondern nur den Kofferraum öffnen und denken das reicht aus, die bekommen alle ein Ticket!
Moin und ein frohes Osterfest wünsch' ich allen ! 😉 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Mistreat
(...)
@Schyschka: Mit welchem Recht nimmste Dir raus zu behaupten, dass Du dem Golf 2 keine HU bescheinigt hättest?
Echt unglaublich wenn ich solch einen bullshit lese...
(...)
...und immer wieder heißt es:
"Cool bleiben.....meine Freunde!"😉
Ist ja ansonsten sehr interessant.....aber was man dann hier sonst noch so alles zu lesen bekommt.....naja! 🙄 😉
Leute.....haltet doch mal bitte die Füße auf'm Teppich.....und versucht doch nicht immer das zu rechtfertigen, was der eine oder andere hier verbockt oder einfach nur verbaut hat.....und macht Euch dann doch bitte doch nicht auch noch deswegen an! 😉 🙂
restösterliche Grüße, Dynator 🙂
Mir ist das auch völlig Wurscht. Muß jeder selber wissen
ob er ne Hoppeleule fahren will oder eher Wert auf comfortables
Fahren legt.
Ich selber bin jedenfalls 30 und zum Glück auch schon einige Jahre aus dem Alter raus wo ich solche (nicht ganz so verbastelten) Autos gefahren bin... 😛
@Dynator: Hast völlig recht! Ich aber unterstelle hier niemanden irgendwelche Sachen.
Mir wurden Sachen unterstellt bzw. es wurde über Dinge gemutmaßt und dieses ging von 1-2 Personen hier aus und das finde ich wie ich schon schrieb total FEHL AM PLATZ!
Und dafür wollte ich mich schon rechtfertigen...
Diese 2 Personen hier habe ich nicht direkt beleidigt.
Lediglich zu einem meinte ich Schlaumeier und das ist finde ich schon was anderes als wenn ich direkt Ar...loch sage 😉
Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
nein, mir würden die fehlenden Rückstrahler schon ausreichen, die HU mit erheblichen Mängel zu beenden,
Wird ja auch so gemacht,bei mir waren die schwarzen Hella drin als ich beim TÜV war,der meinte dann
"besorge Dir Rückstrahler klebe die hin und gut oder andere Rückleuchten sonst kein TÜV"
was ist da dabei,wenn die Dinger hingehören weil kein Strahler in den schwarzen ist müssen halt welche dran!Aus Ende.
Ich habe dann die schwarz/roten Hella Leuchten reingemacht und die Sache war gut.(die bleiben auch drin)
Es gibt halt leider immer genug "schlaue" die meinen
"ich fahre legal zum TÜV und mache danach was ich will",das kann und darf nicht sein!
Ich tune an Autos schon ewig auch Kompletumbauten von Motor bis FW mit Einzelabnahme waren dabei aber man muß auch wissen wan schluß ist.
Von so einem TV Bericht lasse ich mich nicht beeindrucken,wie stand denn die Kippenschachtel? seitlich?5,5cm das wäre mir zu tief wenn ich da nicht drüber kommen würde und somit kann ich das dann auch verstehen,denn dazu kommt ja noch die Lichtaustritskante!
Hochkant? 9cm da legt keiner ein Auto still oder sagt was wenn die angestupst wird.
Naja wie auch immer...so hat halt hier jeder seine meinung dazu,unterm Strich muß jeder selber wisser was er macht und wie er rumfährt.Ich hatte noch nie Probleme mit der Rennleitung.
Gruß Matze