Golf 2 mit 7,5x16 und 215 35 16 ???

VW Golf 2 (19E)

Guten Tag zusammen! Ich würde gerne wissen ob ich auf meinem Golf eine 7.5 x 16 mit 215 35 16 eingetragen
bekomme?

Habe viel mit 9 x 16 gefunden! Laut Reifenrechner ist es auch noch in der Toleranz. Aber habe keinen hinweiß das es jemand schon hat!

Die Frage nach 195 40 16 kommt bestimmt, aber er wirkt mir auf Bildern einfach zu schmal auf der Felge!

15 Antworten

Abrollumfang 3,8% geringer ist eintragungsfähig...
Normfelgengröße für 215/35 R16 ist 7 bis 8,5 Zoll, also alles im grünen Bereich...

Hi,

also ich fahre 7,5x16 Azev A mit 215/35er Reifen... Eintragung war alles kein Problem.

Bilder gibts in meiner Galerie...

Danke endlich mal gute Nachrichten!

@ Koni 205:

Was fährst für eine ET?
Sind das Vorne bei Dir die G60 Verbreiterungen, oder die Normalen Vom GTI?? Also die Schmaleren???

Das sind die ganz normalen die der Serien Fire&Ice hatte. Muss aber dazu sagen, dass ich die VR6 Achse fahre. Die ist ja nen Stückchen breiter als die normale Golf II Achse und die Felgen kommen so etwas weiter raus.

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Ja ich habe, die G60 Achsen drunter, aber die Breiten G60 Verbreiterungen drauf, ist halt nen Edition Blue neu Aufbau gewesen, aber die von Vorne sehen so wuchtig aus im Verhältnis zu hinten!!!

Ich finde die normalen Verbreiterungen auch besser. Sieht nicht so wuchtig aus und passen irgendwie besser zum Gesamtbild.

Hast schon mal den Prüfer gefragt was er von ner 35er Deckenhöhe hält? Stehen sicher nicht im Gutachten... 😉

Das kommt ja hin zu, muss das erstmal haben, habe zwar die Felgen an der Hand! Aber das gutachten fehlt.

Ist auch nicht so einfach scheinbar, bei den CR7 Felgen in 7,5 x 16 ET 20.

Ich geb Dir Brief und Siegel, dass dort keine Decken mit 35er Höhe im Gutachten stehen... 😛

Ne Reifenfreigabe ist schon mal kein Problem. Hab damals Falken Reifen drauf gehabt. Dort konnte man sich eine Freigabe holen. Die brauchten nur Angaben zur Felgenbreite, Vmax, Achslast etc. Dann haben sie ne Freigabe auf deinen Namen erstellt. Dann beim TÜV nachweisen das der Abrollumfang passt. Fertig...

Ja deswegen hatte ich ja hier gefragt! Ob überhaupt machbar! Die letzte Aussage von dem Prüfer war halt mit 195 40 R16. Aber wie gesagt, gefällt mir vom Bild nicht

Macht's doch nicht so schwierig!

Die Reifen haben als "XL" einen Loadindex von 81. Das heißt es gibt kein Problem bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. Laut ETRTO dürfen die Reifen auf eine Felge mit einer Maulweite von 7,5" montiert werden. Da braucht man keine Freigabe von irgendwem. Weil ich aber davon ausgehe, dass die Reifengröße bestimmt nicht im Felgengutachten enthalten ist, muss die Eintragung als Einzelabnahme erfolgen.
Vom Abrollumfang wären allerdings 195/45 R16 oder 215/40 R16 die bessere Wahl...

Gut wäre es natürlich, wenn du ein Gutachten für die Felgen auftreiben könntest, aber notfalls kann der TÜV-Ing. auch nach der KBA die erforderlichen Daten heraussuchen. Allerdings wird dann ebenfalls eine erhöhte Gebühr für die Eintragung fällig...

Zitat:

Original geschrieben von burbaner


Macht's doch nicht so schwierig!

Laut ETRTO dürfen die Reifen auf eine Felge mit einer Maulweite von 7,5" montiert werden. Da braucht man keine Freigabe von irgendwem.

Wenn der Prüfer, der einem das ganze eintragen soll, so eine Reifenfreigabe haben will, weil eben diese Deckengröße nicht im Gutachten steht, dann braucht man sehr wohl die Freigabe vom Reifenhersteller. Der Prüfer sitzt nun mal am längeren Hebel.

Ich möchte Dich mal beim Prüfer sehen, wie du ihm erklärst, das er die Freiabe ja gar nicht braucht. Dem Prüfer Vorschriften machen was er braucht und was nicht hat meines Wissens noch niemanden geholfen.

Wo ist das Problem innerhalb von 5min so eine Freigabe vom Hersteller zu holen?! So sieht der Prüfer auch das man sich kümmert und Gedanken macht. Besser mit was in der Hand hin kommen als "Bin da, trag mal ein."

So ich war heute morgen mal eben auf der Prüfstelle!
Die haben unterlagen zu der Felge sogar da, das ist schon mal gut.

Auch für den G2.

Aber ich darf den 215 35 16 nur hinten auf der Felge fahren, vorne 195 40 16.
Oder VuH 195 45 16 oder 215 40 16.
So nen Blödsinn mit der misch Bereifung.
Also das ist das was denen vorliegt...

Zitat:

Original geschrieben von Koni205



Wenn der Prüfer, der einem das ganze eintragen soll, so eine Reifenfreigabe haben will, weil eben diese Deckengröße nicht im Gutachten steht, dann braucht man sehr wohl die Freigabe vom Reifenhersteller. Der Prüfer sitzt nun mal am längeren Hebel.

Mir ist nicht ganz klar, weshalb ein Prüfer die Freigabe haben wollen sollte? Aber ich höre ja so oft von machtgeilen und korrupten Ingenieuren bei den Prüforganisationen...

Zitat:

Ich möchte Dich mal beim Prüfer sehen, wie du ihm erklärst, das er die Freiabe ja gar nicht braucht. Dem Prüfer Vorschriften machen was er braucht und was nicht hat meines Wissens noch niemanden geholfen.

Vorschriften machen und im Vorfeld abklären, was für eine Eintragung nötig ist, sind immer zwei paar Stiefel. Das sollte man schon alleine vom Ton unterscheiden können.

Im übrigen bin ich PI beim TÜV, kann mir solche Erklärungen deshalb wohl auch sparen...

Zitat:

Wo ist das Problem innerhalb von 5min so eine Freigabe vom Hersteller zu holen?! So sieht der Prüfer auch das man sich kümmert und Gedanken macht. Besser mit was in der Hand hin kommen als "Bin da, trag mal ein."

Klar sehe ich das auch gerne, wenn sich der Kunde vorab seine Gedanken macht und nicht mit überzogenen Vorstellungen zu einer Änderungsabnahme kommt. Trotzdem macht es keinen Sinn, unnötige Unterlagen anzuschleppen. Außerdem geben auch nicht alle Reifenhersteller, von der Norm abweichende, technische Empfehlungen heraus...

@pils2028,
frag' doch mal freundlich nach, weshalb der Ing. einmal nur Mischbereifung und das andere Mal keine Mischbereifung eintragen möchte. Da sehe ich ehrlich gesagt keinen Sinn dahinter...

Habe zu der Hauptstelle jetzt nochmal ne schriftliche anfrage geschickt!

Bin mal gespannt, was von da kommt!

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