Golf 2 LKW Umbau

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo

Hab mal eine Frage:

Ich hab derzeit einen Golf 2 mit LKW Zulassung(ehemals Post)
Da das Finanzamt den nicht mehr als LKW einstufen möchte (müsste dann extra verblecht werden,und das muss nun wirklich nicht sein),hab ich mir überlegt,da das Auto sowieso steuertechnisch wieder als PKW eingestuft ist,eine Sitzbank einzubauen.
Ist das möglich?
Im Fahrzeugschein ist der Wagen ja als "LKW Geschlossen" mit 2 Sitzplätzen eingetragen,kann ich das wieder ändern?
Prinzipiell ist das ja ein ganz normaler Golf.
Also,meine Frage:
Ist es möglich und was wird mich der Spass kosten(eintragen usw)?

Gruß

24 Antworten

Du darfst umbauen, das Problem dabei könnte sein das für einen Umbau auf LKW die Gurtverankerungspunkte hinten für immer unbrauchbar gemacht werden müssen (Gewinde ausbohren, zuschweißen, etc.). Wenn an deinem Golf die Aufnahmen für den Gurt vorhanden und in Ordnung sind dürfte das kein Problem werden. Du brauchst halt ne Sitzbank und die Gurte.
Mit ner § 19.3 ist das allerdings nicht getan. Da ist wohl ne Vollabnahme fällig.
Am besten du besorgst dir ne Briefkopie von nem normalen Golf Diesel, aus der können dann die Daten einfacher entnommen werden.

Klär das am besten vorher telefonisch, in den alten Bundesländern ist der TÜV zuständig, in den Neuen die DEKRA.

der Habicht

hmm,was wird mich ne Vollabnahme kosten?

Nich viel mehr als ne normale HU. HAb damals für ne wiederzulassung ca 60 € gelöhnt

Nagut,werd ich mal mein Glück versuchen 🙂
Werde dann wohl Gleich den Kat einbauen + Sitzbank einbauen und dann ne Vollabnahme machen.
Gurthalterungen usw sind scheinbar noch intakt,ich hoffe das auch noch befestigungen für die Sitzbank drin sind (ist ja mit Holz verkleidet die Ladefläche)

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hi,
ich habe gerade umgebaut, wegen der gurtpunkte brauchst du dir keine gedanken machen, im original-lkw ist alles vorhanden. ich habe auf dem schrott etwa 60 euro für die teile bezahlt. sitze, gurte, seitenteile,hutablage, alles halt.die eintragung habe ich noch nicht gemacht, weil ich zur zeit wegen eines unfalls nicht fahren kann. aber da die technik sich nicht ändert, und lediglich überprüft wird, ob alles richtig eingebaut ist ist die eintragung von 5 sitzplätzen sicher kein problem.wird so um die 100 euro kosten.denk aber daran, das der umbau wesentlich mehr braucht, ich habe zb auch vorn die gurte gewechselt, teppich eingebaut weil der hinter den vordersitzen aufhörte.bei fragen kannst du dich gerne nochmal melden.
übrigens die anerkennung der zulassung ist mittlerweiler sogenannte ermessens-sache und unterliegt sozusagen der laune des beamten. mir hat er gesagt, das bei ihm kein fahrzeug die zulassung erhällt, das es auch in serie als pkw gibt. ich habe sogar eine firma, und habe ihn als firmenauto zulassen wollen, aber ich hatte keine chance.

Also ich habe auch son schicken ex post golf, bei uns ist die Bedingung: Hintere Seitenscheibe blech rein, Rücksitzbank raus, und Fangnetz rein.
Ich hab also meine Originalscheiben rausgemacht,
Bleche eingenietet, (rücksitzbank war draußen) und zum Finanzamt hin die haben es sich angeschaut und mir die zulassung gegeben. Seit dem fahre ich wieder mit scheiben durch die Gegend, ob das nun Steuerhinterziehung ist, weil ich die Scheiben wieder drin hab, darüber lässt sich wohl streiten, fakt ist aber das man bei uns nur 1 x vorfahren muss und danach nie wieder.

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht


Klär das am besten vorher telefonisch, in den alten Bundesländern ist der TÜV zuständig, in den Neuen die DEKRA.

der Habicht

Höh?

In allen Bundesländern sind sowohl als auch zuständig..

Senci

Was für Bedingungen an eine LKW Zulassung geknüpft sind, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Das reicht von 2 Sitzer mit mindestens 30% der Fahrzeuglänge als ebene Ladefläche bis zu verschweißten Gurtaufnahmen, Blechfenstern und Trennwand.

Dann ist es auch noch davon abhängig, ob der bearbeitende Beamte gerade Migräne, letzte Nacht guten Sex und so weiter hatte... eine Odyssee...

Ein Bekannter hier hat ergebnislos versucht, seinen Postgolf als LKW weiter fahren zu dürfen.

Der Kampf mit den Behörden gleicht dem Don Quichottes gegen die Windmühlenflügel.

Die Änderung der Fahrzeugart (von LKW auf PKW oder umgekehrt) darf nur die technische Prüfstelle durchführen. Und das ist nunmal in den alten der TÜV und in den Neuen die DEKRA.

Glaubs mir, ich bin bei dem 2. Verein

der Habicht

Naja,meiner wird wohl jetzt ja sowieso wieder zum PKW Umgebaut,denn mit verblechten Fenstern möcht ich nicht so gerne fahren..

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