Golf 2 Blinker inkl. Standlicht
Hallo zusammen!
Ich weiß, dass Thema wurde hier schon oft angesprochen, habe auch die SuFu verwendet, aber die Diskussionen gingen immer in verschiedene Richtungen, statt klare Antworten zu bekommen (sehe ich zumindest so).
Habe mir für den Golf II Klarglas Blinker gekauft. Enthalten waren da schon die Orangenen Blinker Biernchen und jeweil eine helle Standlichtbirne mit eigener Verdrahtung.
Darf ich diese extra Biernchen einfach parallel zu den Scheinwerfer-Standlichtern anschließen oder nicht?
Habe gesehen dass die Standlichtbiernchen in den Hauptscheinwerfern auch wärend der Fahrt leuchten bzw. an sind. Demnach würden die in den Blinkern auch immer an sein, sobalt nur das Licht eingeschaltet wird. Darf ich damit durch die Gegend fahren? E-Prüfzeichen ist auf den Blinern drauf (was natürlich nicht viel aussagt).
Danke im Voraus.
Grüße, Rapsi
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von -theMSX-
Komisch , dass dann hier viele Japaner oder auch Volvo und SAAB ne Betriebserlaubnis haben. Deren Standlichter befinden sich nachweislich nicht in den HSW, sondern daneben oder darunter in den Stoßstangen, allerdings in separaten Gehäusen, da die meist für den US-Markt entwickelt werden/wurden.
Oder sind das alles Ausnahmegenehmigungen?
Oha! Noch jemand, der mit den von Himeno geposteten Gesetzestexten nicht zurechtkommt.
Nochmal nur für Dich: Es müssen mindestens 2, können jedoch maximal 4 Standlichter vorhanden sein, wobei bei 4 Standlichtern sich 2 in den Hauptscheinwerfern befinden müssen.
Jetzt klar?
Nagut, nochmal:
- 2 Standlichter: in den Scheinwerfern oder separat
- 4 Standlichter: 2 siehe oben und 2 in den Hauptscheinwerfern.
Besser?
Zitat:
Original geschrieben von freak1704
Zitat:
Original geschrieben von -theMSX-
Komisch , dass dann hier viele Japaner oder auch Volvo und SAAB ne Betriebserlaubnis haben. Deren Standlichter befinden sich nachweislich nicht in den HSW, sondern daneben oder darunter in den Stoßstangen, allerdings in separaten Gehäusen, da die meist für den US-Markt entwickelt werden/wurden.
Oder sind das alles Ausnahmegenehmigungen?
Oha! Noch jemand, der mit den von Himeno geposteten Gesetzestexten nicht zurechtkommt.
Nochmal nur für Dich: Es müssen mindestens 2, können jedoch maximal 4 Standlichter vorhanden sein, wobei bei 4 Standlichtern sich 2 in den Hauptscheinwerfern befinden müssen.
Jetzt klar?
Nagut, nochmal:
- 2 Standlichter: in den Scheinwerfern oder separat
- 4 Standlichter: 2 siehe oben und 2 in den Hauptscheinwerfern.
Besser?
Endlich kann sich jemand in diesem Thread sinnvoll und klar ausdrücken.
toll es ist nichts anderes als ich sagte und auf den verlinkungen steht
aber man ist ja mal zu faul in die verlinkungen zzu chauen wos sogar zeichnerisch dargestellt ist
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Zitat:
Original geschrieben von MDS
Und so siehts aus! 😁
Laaangweilig! 😛
Klickt doch mal auf die schwarze Schrift in meiner Sig! (Ja, ok, das lichttechnische Gutachten für das Standlicht in den FSW steht noch aus, sieht aber dermaßen unauffällig aus, daß es die Rennleitung nie beanstandet hat.) 😉
@ Himeno: das Beamtendeutsch in den Gesetzestexten ist oft nicht einfach zu verstehen und produziert oft Mißverständnisse. (außerdem hatte ich an dem Tag eh einen Schreibflash... 😉)