Golf 2 Blinker inkl. Standlicht
Hallo zusammen!
Ich weiß, dass Thema wurde hier schon oft angesprochen, habe auch die SuFu verwendet, aber die Diskussionen gingen immer in verschiedene Richtungen, statt klare Antworten zu bekommen (sehe ich zumindest so).
Habe mir für den Golf II Klarglas Blinker gekauft. Enthalten waren da schon die Orangenen Blinker Biernchen und jeweil eine helle Standlichtbirne mit eigener Verdrahtung.
Darf ich diese extra Biernchen einfach parallel zu den Scheinwerfer-Standlichtern anschließen oder nicht?
Habe gesehen dass die Standlichtbiernchen in den Hauptscheinwerfern auch wärend der Fahrt leuchten bzw. an sind. Demnach würden die in den Blinkern auch immer an sein, sobalt nur das Licht eingeschaltet wird. Darf ich damit durch die Gegend fahren? E-Prüfzeichen ist auf den Blinern drauf (was natürlich nicht viel aussagt).
Danke im Voraus.
Grüße, Rapsi
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Heizölgaser
Nachbabbeln kann jeder - davon wird´s auch nicht zur Wahrheit!
Bist du es Superbobbelche?
Himeno hat absolut recht. Am besten machst du dich ersteinmal schlau bevor du hier so arg in die Scheisse haust 😉
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
tja wenn man selber die gesetze net kennt und seine behauptung durchsetzen will muss man halt alle anderen die die gesetze kennen als dummköpfe darstellen. noch net gewusst?ich wette ich krieg wieder nen hass eintrag in mein gästebuch
als dummkopf würde ich jemanden bezeichnen der immer wieder seine meinung durchsetzen will "auf teufel komm raus"
jemand der den passenden gesetzestext nicht kennt , würde ich einfach erstmal nur als unwissend bezeichnen.
ich kann die bestimmt ein paar hunderte fragen stellen die du auch nicht beantworten kannst , weil sie nicht zu deinen interessen oder deinem beruf gehören. und dann möchtest du bestimmt nicht hören das ich dich deswegen für den dümmsten menschen auf erden halte.....
es muss doch irgendwann mal in so einem thread reichen, wenn jemand seinen standpunkt darlegt , jemand anders das bestätigt ein dritter evtl noch eine gegenteilige meinung postet und der thread-ersteller sich dann seine eigene meinung aus den genannten sachen bildet. (und wenn er sich immernoch unschlüssig ist, einfach so selbstständig sein sollte, beim seinem tüv selber nachzufragen)
und die einträge in deinem gästebuch provozierst du doch, du legst es richtig darauf an, jedes mal.
ich finde, den id... hättest du dir verkneifen können.
Auch sachlich bin ich nicht deiner Meinung:
Zitat:
ausserdem haben standlichtblinker die freigabezeichen für standlicht drauf
Dieser Kommentar hat für unsere Diskussion keine Aussagekraft, da das e-Prüfzeichen eine Freigabe der Standlichtblinker ist und nicht für die serienmäßigen Standlichter. Auch wenn das Gesetz ausdrücklich 4 Standlichter erlaubt (wenn zwei davon im Scheinwerfer sind) ist für nachgerüstete Einzelkomponenten auf jeden Fall eine Genehmigung notwendig.
An dem Prüfzeichen auf dem Standlichtblinker kann man nur erkennen, daß der für irgenwas genehmigt wurde aber nicht wofür - dazu braucht man nach wie vor das Gutachten.Für Motorräder werden da z.B. überall die beliebten Miniblinker verkauft, welche auch ein e-Zeichen haben. Die sind aber nicht als Blinker, sondern nur als Begrenzungsleuchten geprüft und genehmigt.
Im Rahmen der e-Prüfzeichen Einführung hat sich nur geändert, das man kein Gutachten mehr mitführen muß. Ich meine auch, daß der Sheriff nachweispflichtig ist, das ein Teil keine entsprechende Genehmigung hat (bin mir in diesem Punkt aber nicht sicher). Ich kann nur sagen, das meine Klarglas-Standlichtblinker einen Beilagezettel hatten, der das Abklemmen der originalen Standlichter vorschreibt und wenn der Hersteller die e-Prüfung in der Art durchgeführt hat greift leider dein Gesetzestext nicht. Tüv und Polizei sind bestimmt in der Lage, bei Bedarf diese e-Prüfgutachten anzufordern, ich würde die nicht einfach ignorieren nur weil das e auf das Glas gemalt ist.
Nach wie vor denke ich aber auch, das deswegen niemand ein Faß aufmacht und "Manipulation einer lichttechnischen Anlage" anwendet.es gibt FÜR JEDES LICHT kennungen --> http://www.code-knacker.de/kraftfahrzeugersatzteile.htm
unter ECE Code für scheinwerfer.
Das E-Zeichen ist ein Thema, aber zuätzlich muss noch die Kennung drauf sein, für was der Scheinwerfer gedacht ist (Standlicht, blinker.....)
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merlin du meinst das verwendungskurzzeichen das die verwendung und funktion der lichttechnischen einheit bestimmt . zu diesem muss das eprüfzeichen sein udn die zulassungsnumemr und das alles drei haben standlichtblinker.
auf den standlichtblinkern ist das verwendungskurzzeichen für spurhalteleuchte (was das vodere standlicht ist) und für vodere blinkleuchte drauf. somit darf dieser blinekr in den funktionen betrieben werden.
die hinweise das das standlicht in den scheinwerfern aus sein muss ist seit jahren überholt und beruht auf ner alten gesetzgebung
bei lampen sind e prüfzeichen, zulassungsnummer udn verwendungskurzzeichen pflicht
die ganze liste findeste auch hier
http://www.gothicgirl-666.de/auto/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
schön aufgelistet und bedeutung erklärt. das haben übrigens auch auf allen g2 lampen
Zitat:
Ich kann nur sagen, das meine Klarglas-Standlichtblinker einen Beilagezettel hatten, der das Abklemmen der originalen Standlichter vorschreibt und wenn der Hersteller die e-Prüfung in der Art durchgeführt hat greift leider dein Gesetzestext nicht.
die e prüfung wird nach den gesetzgebungen gemacht und net irgendwie daher gelten auch für e-geprüfte sachen weiterhin die gesetze
Das „E-Prüfzeichen“ ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Es soll besagen, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile von einem ausländischen Staat Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden, die von den deutschen bzw. europäischen Behörden anerkannt werden.
aber hallo !!!
ohne den schaverhalt oder die thematik jetzt zu beachten ist der thread hier komplett daneben! spart euch bitte diverse nette vornamen und bleibt beim thema und ätzt doch bitte nicht dauernd persönlich herum! noch eine dieser unhöflichen anreden und der thread ist zu - inklusive ein paar verarnungen!
anscheinend geht's ohne derartige klartextpredigen nicht ...
cheers, jochen!
Zitat:
Original geschrieben von darkviolet
und die einträge in deinem gästebuch provozierst du doch, du legst es richtig darauf an, jedes mal.
Paßt - Himeno hat recht und wir unsere Ruhe! Künftig *Ignore*
(Das Beste iss noch, sie zitiert genau den Satz, der es eindeutig regelt: "Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen." Heißt nix anderes wie: In einem Scheinwerfergehäuse sind 2 Standlichtquellen erlaubt - also in zwei Hauptscheinwerfern ingesamt 4 Birnen.)
@ Mod: Überschnitten....
Ist doch humbug, wenn du 2 Standlichter in einem Gehäuse hast, gilt das als ein Standlicht, wie bei BMW so üblich ist mit den Ringen, wurde hier aber schon gesagt.
Außerdem darfst du dir garkeine 2 Fassung in den Scheinwerfer reinbohren, weil du damit eine lichttechnische einrichtung bauartgemäß veränderst, das wiederrum führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
Und warum bitte kauft man sich Standlichtblinker und klemmt dann die orginalen Standlichter ab? Das ist ja mal geschmacklich voll in die hose gegriffen. 😛 (meine Meinung, sorry)
Solange alle Angaben auf dem Blinkerglas sind, darfst du die Teile anschließen und benutzen.
Irgendwer hat sich irgendwann mal die Mühe gemacht die Teile zu prüfen und irgendwer hat diese Prüfung auch bezahlt, ich glaub nicht dass solche sachen aus Spass an der Freude gemacht werden, sondern dass man damit einen Zweck erfüllt und zwar den, den Kram auch im Straßenverkehr nutzen zu können.
im zweifelsfall einfach mal beim dem bösen TÜV Onkel nachfragen. so würde ich das machen. der weiß auf jeden fall was geht und was nicht an beleuchtung
Da ich hier auf mein Thema eh keine "gescheite" Antwort bekomme, ohne dass doch wieder diskuthiert wird, frage ich einfach mal unseren Dorfsheriff oder seinen Deputy 😉
Werde das Ergebnis VIELLEICHT hier posten...Grüße
dann solltest du mal lalles lesen deine frage wurde beantwortet und mit standlicht alleine fahren ist sowieso verboten. aber standlicht hat immer bei abblendlicht und fernlicht an zu sein für den fall die scheinwerfer fallen aus
Was ist nicht beantwortet worden??
1. Ja, es ist erlaubt, Vier Standlichter zu haben (soferne pro seite eins in den Hauptscheinwerfer ist), die richtline dazu wurde gepostet.
2. Es ist dann erlaubt, wenn das Standlicht die notwendigen Prüfzeichen drauf hat (wurde auch gepostet).
E-Nummer + A und 1/1a/1b/11
Komisch , dass dann hier viele Japaner oder auch Volvo und SAAB ne Betriebserlaubnis haben. Deren Standlichter befinden sich nachweislich nicht in den HSW, sondern daneben oder darunter in den Stoßstangen, allerdings in separaten Gehäusen, da die meist für den US-Markt entwickelt werden/wurden.
Oder sind das alles Ausnahmegenehmigungen?
Standlichter in den Blinkern sind absolut legitim! Das ist ein Fakt! Meine Güte, ich versteh nicht wie man damit soviele Seite füllen kann..
Zitat:
Original geschrieben von Heizölgaser
Paßt - Himeno hat recht und wir unsere Ruhe! Künftig *Ignore*
(Das Beste iss noch, sie zitiert genau den Satz, der es eindeutig regelt: "Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen." Heißt nix anderes wie: In einem Scheinwerfergehäuse sind 2 Standlichtquellen erlaubt - also in zwei Hauptscheinwerfern ingesamt 4 Birnen.)
@ Mod: Überschnitten....
Ich seh schon, mit geposteten Quellen und Bildern hast Du so Deine Schwierigkeiten.
Was meinst Du was die kleinen grauen Punkte unterhalb der Scheinwerfer auf dem Link unten darstellen sollen?
Genau, die zusätzlichen 2 BL....
Sogar die Art, wie es geschrieben wurde, deutet ganz klar daraufhin:
Anzahl: 2 bis max. 4 ( jedoch 2 in Scheinwerfern)
Was heisst das ? Nicht pro Seite sondern von der Gesamtzahl der BL ist hier die Rede !!!!
Wenn man hier von 2 BL pro Scheinwerfer ausgehen müsste, dann würde da nicht Scheinwerfern stehen sondern pro Scheinwerfer
Klar jetzt ??