Go Pro Kameras aussen am Auto auf Autobahn legal?
Ist es legal, sich GoPro Kameras aussen am Auto zu montieren und damit die Autobahn zu befahren, sofern diese ordentlich fest montiert sind natürlich....?
Ist dies rechtlich gleichgestellt mit zum Beispiel den Weihnachtsbaum aussen auf dem Auto zu transportieren?
Bitte keine rechtlichen Belehrungen zum Thema andere Leute, Kennzeichen usw. filmen, dies ist ein anderes Thema. Mir geht es nur um die Frage zum Thema Halterungen aussen am Auto.
Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Felyxorez schrieb am 12. Dezember 2014 um 23:00:14 Uhr:
Bitte! Der Danke Button ist übrigens keine reine Zierde. Für hilfreiche Antworten kann der schon mal geklickt werden!
kann, muss aber nicht
84 Antworten
Hallo, um auf die eigentliche Frage zurückzukommen:
Ja, du darfst eine solche Kamera befestigen, solange sie sicher und stabil am Fahrzeug angebracht wird.
Zu den Kameras im Straßenverkehrs an sich:
Es gibt kein Grundsatzurteil. Momentan ist es noch die rechtliche Grauzone und jeder Einzelfall wird gesondert geprüft. Ich habe jedenfalls schon mitbekommen, dass eine Helmkamera eines Motorradfahrers sichergestellt wurde und es wurde letztendlich als Beweismittel zugelassen...
LG
Nach der geltenden Definition ist Ladung:
Gesamtheit der Güter im Laderaum bzw. in den Laderäumen eines Transportmittels.
Hier soll eine Kamera fest am Fz angebaut werden, das hat wohl nichts mit Ladung zu tun. Prüfnummern und Zulassung werden dann wohl notwendig (genau so wie bei einer Dachbox)
@Detta56
Hier stimme ich dir zu! Ladung ist es keinesfalls! Wir bewegen uns auch in der falschen Norm. Ladung etc. ist in der Stvo geregelt. Die Antwort auf die Frage des Themenerstellers ist eher in der Stvzo zu finden. In dem Sinne wird ja etwas am Fahrzeug verbaut. Für die genaue Norm brauche ich noch ein bissl Zeit, sind einige §§§§§ 😁
LG und schönen Advent
Zitat:
@marcu90 schrieb am 14. Dezember 2014 um 10:47:35 Uhr:
Beim Filmen mit einer GoPro geht es aber nicht um den "Schutz[es] des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens der Besitzer". Also ist eine GoPro, zumindest so lange sie nicht fest irgendwo verbaut wird, auf gar keinen Fall eine Überwachungskamera.
Der primäre Zweck dürfte aber keine Rolle spielen, sondern jenes, was letztlich erzielt wird? Bei enger Auslegung ist ja diese GoPro irgendwo fest verbaut, und wenn es nur an einem beweglichen Gegenstand ist.
Wenn das EuGH zur Auffassung gelangt, daß die Definition um den "ausschließlichen persönlichen Gebrauch" mit Blick auf die Datenschutzrichtlinie sehr eng auszulegen ist, darfst Du davon ausgehen, daß Du ohne Einwilligung der betreffenden Personen nichts mehr darfst, wenn die nur irgend identifizierbar wären.
Dieses neue EuGH-Urteil konnte ja vom deutschen Gesetzgeber noch gar nicht berücksichtigt werden, weil nicht absehbar war, wie es punktuell entscheiden würde. Insofern sind deutsche Gesetze evtl. nicht auf dem eu-rechtlich aktuellen Stand. Entscheidungen des EuGh sind für andere Gerichte innerhalb der EU bindend.
Ähnliche Themen
Zitat:
@gofradomp schrieb am 14. Dezember 2014 um 10:57:49 Uhr:
Ich will mir jetzt nicht diese ganzen Bürokraten-Texte durchlesen, aber ich weiss das es da für private Aufnahmen Ausnahmen gibt, sonst wären sämtliche Fotos und Filmaufnahmen von Touristen oder an Sehenswürdigkeiten (Brandenburger Tor, Kölner Dom, usw.) illegal, sofern eine fremde Person darauf zu sehen ist.Zitat:
@Wauhoo schrieb am 14. Dezember 2014 um 04:40:45 Uhr:
Ohne seine Einwilligung darfst Du niemanden aufnehmen, der Dir im öffentlichen Raum, über den Weg läuft und identifizierbar wäre. In letzter Konsequenz steht dieses allein staatlichen Organen zu.
Hier hilft das "
Recht am eigenen Bild" weiter.
Zitat:
@Detta56 schrieb am 14. Dezember 2014 um 13:01:59 Uhr:
Nach der geltenden Definition ist Ladung:Gesamtheit der Güter im Laderaum bzw. in den Laderäumen eines Transportmittels.
Hier soll eine Kamera fest am Fz angebaut werden, das hat wohl nichts mit Ladung zu tun. Prüfnummern und Zulassung werden dann wohl notwendig (genau so wie bei einer Dachbox)
Das wäre zu prüfen.
Der Dachträger muss genehmigt sein, was Du drauf montierst aber nicht.
Oder im Umkehrschluss: Der Halter der Kamera muss genehmigt sein, die Kamera selbst nicht.
Was, wenn ich einfach vorne am Dachträger durch geeignete Befestigungsmaßnahme eine Kamera anbringe?
Zitat:
@kerberos schrieb am 14. Dezember 2014 um 14:11:09 Uhr:
Der Dachträger muss genehmigt sein,
Wo steht das 😕
Was dauerhaft fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, muss genehmigt sein oder einen genehmigten Typ entsprechen, eine Typzulassung haben. Das wären zB. diese Transport-Stellagen bei den Glasern.
Aber was mit einfachen Bordmitteln jederzeit abnehmbar ist, ist Ladung und nicht Fahrzeugteil und muss nicht geprüft sein. Es kann geprüft werden und geprüft sein, dabei handelt es sich ausschließlich um freiwillige Prüfungen im Rahmen eines "Güte- oder Qualitätsiegels", aber es existiert keine Pflicht über gesetzlich vorgeschriebene Kriterien.
Zitat:
@Detta56 schrieb am 14. Dezember 2014 um 13:01:59 Uhr:
Hier soll eine Kamera fest am Fz angebaut werden, das hat wohl nichts mit Ladung zu tun. Prüfnummern und Zulassung werden dann wohl notwendig (genau so wie bei einer Dachbox)
Die Kameras werden nicht fest angebaut, sondern lediglich für die Zeit des Filmens am Fahrzeug befestigt.
Um diese Halterungen geht es:
http://www.amazon.de/GoPro-AUCMT-302-Saugnapf/dp/B00F19Q7YI"Diese leistungsfähige Saugnapfhalterung hält Geschwindigkeiten von mehr als 240 km/h stand und wurde im Hinblick auf Stabilität und eine breite Palette an Bewegungen entwickelt."
Die Originalhalterungen des Herstellers halten tatsächlich bombenfest und werden auch im Rennsport, für TV-Produktionen usw. benutzt.
Seit wann brauchen Dachträger 'ne Prüfnummer? (Dachboxen, Radträger usw., alles ohne Prüfnummer und ohne Abnahme).
Zitat:
@twindance schrieb am 13. Dezember 2014 um 17:03:38 Uhr:
Wir reden aber nicht über dashcams, sondern über Action-cam. Ist in diesem bestimmten Fall wirklich nicht unerheblich.
...
Ist es, wenn das Thema in Hinblick auf datenschutzrechtliche Aspekte beleuchtet wird, nicht völlig egal, ob sich die Kamera nun Überwachungskamera, Dashhcam, Actioncam oder Fluxx-Generator nennt? Entscheidend ist doch, dass Videomaterial erzeugt wird, auf dem fremde Personen auf öffentlichem Grund zu sehen sind. Halt eine Videoaufnahme.
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 15. Dezember 2014 um 08:30:26 Uhr:
Ist es, wenn das Thema in Hinblick auf datenschutzrechtliche Aspekte beleuchtet wird, nicht völlig egal, ob sich die Kamera nun Überwachungskamera, Dashhcam, Actioncam oder Fluxx-Generator nennt? Entscheidend ist doch, dass Videomaterial erzeugt wird, auf dem fremde Personen auf öffentlichem Grund zu sehen sind. Halt eine Videoaufnahme.
Dem Threadersteller ging es aber geade
nichtum die Aspekte des Bildrechts:
Zitat:
Bitte keine rechtlichen Belehrungen zum Thema andere Leute, Kennzeichen usw. filmen, dies ist ein anderes Thema. Mir geht es nur um die Frage zum Thema Halterungen aussen am Auto.
Dieses umfangreiche Thema sollte man besser in einem gesonderten Thread besprechen.
Ich würde schon gerne mehr zum eigentlichen Problem, der Anbringung und deren verkehrsrechtlicher Probleme einer Aussenkamera am Fahrzeug lesen. Meiner Meinung nach dürfte sie lediglich nicht so angebracht sein, daß sie im Falle eines (Un-) Falles zu einer zusätzlichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt. Ich darf ja beispielsweise auch nicht wie die Amis so fette Bullenhörner auf der Motorhaube montieren.
Außerdem heißt es Fluxkompensator 😁
Gruß,
Frank
Man stelle sich vor die Kamera löst sich ab (entgegen des Versprechens des Herstellers) und verursacht damit einen Unfall (mit Personenschaden oder Todesfolge, braucht nur mit 30 km/h jemanden unglücklich am Kopf treffen oder jemand weicht aus...).
Der richtige Ansprechpartner ist hierfür eigentlich die Versicherung, wobei die Haftpflicht wahrscheinlich auch hier haften müsste und "nur" in Regress gehen kann (und wird), wobei das dann meines Wissens nach auch "nur" 5.000 € sind. Meine Meinung.
Was die Anbringung angeht und eine mögliche Kontrolle...
Mehr als eine mündliche Verwarnung und eine Aufforderung die abzunehmen wird da wohl nicht kommen und wenn doch, kann man sich je nach Strafhöhe einen versierten Anwalt nehmen. Der kann dann § 22 StVO und § 30 StVZO gründlich zerlegen. Auch nur meine Meinung.
Das Problem ist doch eigentlich nie die Kontrolle an sich (schlimmstenfalls ein paar Scheinchen, ein Punkt oder die Aufforderung eine Änderung rückgängig zu machen) sondern mögliche Unfallfolgen.
Und was den Datenschutz angeht...
Macht euch mal nicht ins Hemd. Es gibt (in Deutschland) kein Gesetz und keine Urteile, die das Filmen während der Fahrt verbieten, nach meinem laienhaften Kenntnisstand. Was eine Veröffentlichung angeht, ist das sicherlich etwas anderes, aber auch das dürfte nach Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kennzeichen völlig legal sein.
Ich, als Laie, gehe sogar davon aus, dass man vor Gericht ein Video anbringen dürfte, in dem der Unfallgegner und sein Kennzeichen unkenntlich gemacht wurden. Wenn der Richter dann fragt, ob der Unfallgegner zu dem Zeitpunkt am entsprechenden Ort war... ist das seine Sache, ob er sich selbst belastet. Der Richter wird sich dann schon seinen Teil denken können. Ist aber nur meine Ansicht.
Man stelle sich vor, eine Dachbox löst sich ab (entgegen des Versprechens des Herstellers), oder ein Skiständer (entgegen des Versprechens des Herstellers), oder ein Fahrrad (entgegen des Versprechens des Herstellers), oder ein Kanu (entgegen des Versprechens des Herstellers), oder …
Da verhält es sich genauso wie mit jeder anderen Ladung: Wenn sie ordentlich befestigt wurde und der Halter versagt hat, kann die Haftpflicht einen nicht in Regress nehmen.
Nicht meine Meinung, sondern Tatsache.
Aber selbst wenn sich eine Kamera nicht löst, stellt sie doch eventuell eine Gefährdung für andere dar. Nicht gerade auf dem Dach, aber eine GoPro an der Seitenscheibe oder am Kotflügel kann bei zu dichtem Vorbeifahren an einem Fußgänger oder Radfahrer zu erheblichen Verletzungen führen, und auch auf der Motorhaube montiert würde sie das Verletzungsrisiko bei einem Unfall für Fußgänger oder Radfahrer deutlich erhöhen. Seitenspiegel dürfen keine scharfen Kanten aufweisen und müssen bei Kontakt einklappen, eine GoPro sehe ich hier als das genaue Gegenteil an.
Gruß,
Frank
Ich verstehe die ganze Aufregung, bzw. den Grund der Anbringung, außen am Fahrzeug irgendwie nicht ?
Warum befestigt TE das Teil nicht mit Saugnapf an der Frontscheibe, oder aber wenn es nach hinten gegen soll , auf der Hutablage.
Wenn die Scheiben von innen nicht dermaßen Verschmutzt sind, dann sollten das auch gute Aufnahmen werden, oder ?
Und wenn man sich selbst filmen will, geht das sicherlich auch von innen, somit ist das Versicherungsdebakel, Zwecks Außenmontage vom Tisch😉
Außenaufnahmen wirken deutlich dynamischer, vor allem wenn noch die sich drehenden, lenkenden und federnden Räder mit im Bild sind, des weiteren lassen sich so viel besser die Interaktionen des Fahrzeugs mit der Umwelt besser darstellen als bei einer Innenansicht.
Halt alles für die Optik.