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Go Pro Kameras aussen am Auto auf Autobahn legal?

Ist es legal, sich GoPro Kameras aussen am Auto zu montieren und damit die Autobahn zu befahren, sofern diese ordentlich fest montiert sind natürlich....?

Ist dies rechtlich gleichgestellt mit zum Beispiel den Weihnachtsbaum aussen auf dem Auto zu transportieren?

Bitte keine rechtlichen Belehrungen zum Thema andere Leute, Kennzeichen usw. filmen, dies ist ein anderes Thema. Mir geht es nur um die Frage zum Thema Halterungen aussen am Auto.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 12. Dezember 2014 um 23:00:14 Uhr:


Bitte! Der Danke Button ist übrigens keine reine Zierde. Für hilfreiche Antworten kann der schon mal geklickt werden!

kann, muss aber nicht

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In den ganzen Autosendungen und Fahrzeugtests fahren die doch auch mit aussen montierten Cams auf der Autobahn rum.

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 15. Dezember 2014 um 11:03:22 Uhr:


Außenaufnahmen wirken deutlich dynamischer, vor allem wenn noch die sich drehenden, lenkenden und federnden Räder mit im Bild sind, des weiteren lassen sich so viel besser die Interaktionen des Fahrzeugs mit der Umwelt besser darstellen als bei einer Innenansicht.

Halt alles für die Optik.

Moin,

also soll er doch seine Reifen überwachen 😁
- Das Fahrzeug in seiner Umwelt, da bleibt wohl kein großer Blickwinkel über.
Außerdem werden extreme Windgeräusche alles langweilig machen,
unansehlich ohne den richtigen Sound 🙄

schönen Gruß

Mal noch als Nachtrag für Interessierte:

http://de.gopro.com/privacy-policy/

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 16. Dezember 2014 um 18:21:50 Uhr:


Mal noch als Nachtrag für Interessierte:

http://de.gopro.com/privacy-policy/

Könntest Du auch erklären, was der Umgang von GoPro mit seinen Kundendaten mit der Fragestellung zu Ladung oder nicht, oder der Nutzung von Videos zu tun?

Zitat:

@Roadwin schrieb am 16. Dezember 2014 um 18:36:53 Uhr:


Könntest Du auch erklären, was der Umgang von GoPro mit seinen Kundendaten mit der Fragestellung zu Ladung oder nicht, oder der Nutzung von Videos zu tun?

Zitat:

Tracking des Benutzerverhaltens

Aus dem Benutzerverhalten eines einzelnen könnte man auch auf den Umgang zu anderen schließen und damit evtl. deren Recht auf Wahrung der Privatspäre verletzen?

Die Frage ist doch, ob es (D)eine Privatsphäre überhaupt betrifft.

Ob jemand gerne am Strand ist, ist sicherlich seine Privatsache, aber wenn ein Produkt-Hersteller eine erhöhte Ausfallquote bei Leuten hat, die kurz vor dem Garantiefall immer ausgiebig Strandurlaub gemacht hatten, werden Tracking-Daten schon interessant.

Was der einzelne Benutzer da am Strand gerne filmt, geht dem Kamerahersteller sicherlich nichts an (das Video bekommt der auch nicht übermittelt und wer sollte Millionen von Videos jede Woche für was auswerten sollen), das andere ist nicht "privat" sondern zwecks Produktverbesserung und schnellere Abwicklung von Garantiefällen sogar noch im Sinne des Kunden.

Was ein Hersteller dazu auf seiner Webseite schreibt, sollte eigentlich seit mindestens 2 Jahren als das bekannt gelten, was es ist: nett zu lesen; und das, was es nicht ist: die Wahrheit.

Wer hat sich denn die Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Fratzenbuch mal durchgelesen? Soll Stunden dauern (hab keinen FB-Account). Wer hat auch nur im Entferntesten eine Ahnung, was aus seinem Navi und Handy für Bewegungsprofile erstellt werden. Lustig, wer so alles zwar die Payback-Karte zückt, wenn es einen halben Cent zu sparen gilt - und sich gleichzeitig über Datenschutz auslässt.

Außerdem interessiert es den TE ausdrücklichst einen Schei...dreck, wer da welche Datenschutzrichtlinie oder -Meinung zum Besten gibt.

Daher - Konzentration auf die Fragestellung

Zitat:

@twindance schrieb am 16. Dezember 2014 um 23:20:47 Uhr:


Daher - Konzentration auf die Fragestellung

Schon lange beantwortet:

Ist Ladung und deren Befestigung, Sicherung muss §22 StVO entsprechen.

Zitat:

@kerberos schrieb am 12. Dezember 2014 um 22:28:51 Uhr:



Zitat:

@Felyxorez schrieb am 12. Dezember 2014 um 21:08:00 Uhr:


es ist nicht erlaubt
Kannste sicher auch begründen und belegen, gelle?

Der Felyxorez hat damit doch nur auf den 2. Post angespielt und wollte damit sagen, dass Antworten ohne Quelle nix aussagen 🙂

Deswegen auch sein nachfolgender Post: "Nein. Wieso? Wozu?"

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 15. Dezember 2014 um 09:38:43 Uhr:


Aber selbst wenn sich eine Kamera nicht löst, stellt sie doch eventuell eine Gefährdung für andere dar. Nicht gerade auf dem Dach, aber eine GoPro an der Seitenscheibe oder am Kotflügel kann bei zu dichtem Vorbeifahren an einem Fußgänger oder Radfahrer zu erheblichen Verletzungen führen

Jetzt wird aber in den Krümeln gesucht, oder?

Wenn ich meine GoPro an der Fahrertüre befestige, ragt sie ungefähr genau so weit raus wie meine Seitenspiegel.
Meine Spiegel haue ich generell eigentlich nirgends an, also ist die Gefahr auch recht niedrig, dass ich jemanden mit der Kamera erwische. Wenn doch - ja, dann war das mein Fehler, und ich habe dafür geradezustehen.

Ist aber das gleiche, wenn die Leiter auf meinem Dach einen Passanten köpft.

Was die gekünstelte Datenschutzdebatte angeht: 100% das gleiche wie wenn ich in der Innenstadt ein Foto / Video von meiner Familie mache. Wenn da jemand kurz mit im Bild ist, dann ist das überhaupt kein Problem. Und schon gar nicht, wenn ich die Aufnahme lediglich für's private Archiv mache.
Aber darum soll's hier ja explizit nicht gehen.

Gruß
Ralle

Mal eine kleine Praxiserfahrung... Ich wurde schon damit angehalten - aber in der Stadt. Die Cops meinten, die ragt zu weit raus (weiter als der Seitenspiegel). Dazu kommt, dass die GoPro ja fröhlich blinkt und leuchtet, wenn sie eingeschaltet ist und/oder aufnimmt. Das würde "andere Verkehrsteilnehmer ablenken".

Zur Befestigung selber per Saugnapf haben sie nichts gesagt und auch nichts wegen Datenschutz oder Privatsphäre anderer Personen.

Zitat:

@rallediebuerste schrieb am 17. Dezember 2014 um 10:54:10 Uhr:



Zitat:

@Levi 67 schrieb am 15. Dezember 2014 um 09:38:43 Uhr:


..., aber eine GoPro an der Seitenscheibe oder am Kotflügel kann bei zu dichtem Vorbeifahren an einem Fußgänger oder Radfahrer zu erheblichen Verletzungen führen
Jetzt wird aber in den Krümeln gesucht, oder?

Jain,

bei einer seitliche montierten Ladung gibt es im §22 StVO besondere Hinweise (ganz am Ende), die beachtet werden müssen. Es muss dort nicht zwangsweise "gefährlich" sein, aber die Möglichkeit für Unzulässigkeiten sind seitlich deutlich höher als zB. auf dem Dach.

naja also das mit dem seitlichen befestigen, und sie steht ja nicht weiter ab als der aussenspiegel :

nicht umsonst dürfen ja auch reifen/ felgen nicht über den kotflügel ragen und diese müssen zur not umgebördelt werden, obwohl die 4 mm die ein reifen evtl aus dem kotflügel rausragt auch erheblich weniger ist als der aussenspiegel.

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