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Go Pro Kameras aussen am Auto auf Autobahn legal?

Themenstarteram 12. Dezember 2014 um 19:58

Ist es legal, sich GoPro Kameras aussen am Auto zu montieren und damit die Autobahn zu befahren, sofern diese ordentlich fest montiert sind natürlich....?

Ist dies rechtlich gleichgestellt mit zum Beispiel den Weihnachtsbaum aussen auf dem Auto zu transportieren?

Bitte keine rechtlichen Belehrungen zum Thema andere Leute, Kennzeichen usw. filmen, dies ist ein anderes Thema. Mir geht es nur um die Frage zum Thema Halterungen aussen am Auto.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 12. Dezember 2014 um 23:00:14 Uhr:

Bitte! Der Danke Button ist übrigens keine reine Zierde. Für hilfreiche Antworten kann der schon mal geklickt werden!

kann, muss aber nicht

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http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-10/dashcam-bussgeld.

Wenn ich die Cam aber außen anbringe und meinen eigenen Mist am Steuer filme, dürfte es anders aussehen.

Vielleicht passt ein Urteil zum Thema Taxi und Außenkamera:

Bereits ein Jahr älter (vom 26./27. Februar 2013) ist der Beschluss mit dem Titel "Videoüberwachung in und an Taxis". Demnach ist die Überwachtung mittels Innenkameras bei Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen zulässig. Zu Außenkameras steht dort jedoch: "Die Voraussetzungen des § 6b Abs. 1, Abs. 3 BDSG sind bei Außenkameras, mit denen der öffentliche Verkehrsraum – etwa zwecks vorsorglicher Beweis sichernder Dokumentation für den Fall eines Schadensereignisses – einer Überwachung unterzogen werden soll, nicht erfüllt.

Dashcams sind nicht verboten. Verboten ist es, die Videos der Polizei etc. weiterzugeben. Eine Go Pro außen am Auto dient dem Zweck, kurzzeitig ein Video zum Privatgebrauch (hoffentlich) aufzuzeichnen, daran ist nichts verboten. Leider geistert mit dem Dashcam-Urteil ein Haufen an Fehlinformationen durch die Welt. Teilweise haben auch Zeitungen mit guten Ruf geschrieben, Dashcams wären verboten - was aber einfach nicht stimmt.

Zitat:

@CentaXx schrieb am 13. Dezember 2014 um 11:01:02 Uhr:

Dashcams sind nicht verboten.

Das hat hier doch auch gar keiner behauptet.... :confused:

Man sollte sie nur vorher abnehmen wenn man sich ins benachbarte Ausland begibt. Dort sind sie teilweise nämlich tatsächlich verboten.

Zitat:

@kerberos schrieb am 13. Dezember 2014 um 11:28:48 Uhr:

 

Man sollte sie nur vorher abnehmen wenn man sich ins benachbarte Ausland begibt. Dort sind sie teilweise nämlich tatsächlich verboten.

Wir reden aber nicht über dashcams, sondern über Action-cam. Ist in diesem bestimmten Fall wirklich nicht unerheblich. Im Ösi-Land z.Bsp. werden Action-Cams trotz dash-cam-Verbot toleriert. Die rechtssprechung ist da auch noch nicht tätig geworden. Anfragen zu Action-Cam und die Relevanz des Verbotes für diese - da wussten die zuständigen Stellen auch nicht so ganz klare Antworten.

Ich persönlich bin recht häufig mit der GoPro im Ösiland unterwegs und hatte noch NIE Probleme mit den Herren in Blau

Zitat:

@twindance schrieb am 13. Dezember 2014 um 17:03:38 Uhr:

Zitat:

@kerberos schrieb am 13. Dezember 2014 um 11:28:48 Uhr:

 

Man sollte sie nur vorher abnehmen wenn man sich ins benachbarte Ausland begibt. Dort sind sie teilweise nämlich tatsächlich verboten.

Wir reden aber nicht über dashcams, sondern über Action-cam. Ist in diesem bestimmten Fall wirklich nicht unerheblich. Im Ösi-Land z.Bsp. werden Action-Cams trotz dash-cam-Verbot toleriert. Die rechtssprechung ist da auch noch nicht tätig geworden. Anfragen zu Action-Cam und die Relevanz des Verbotes für diese - da wussten die zuständigen Stellen auch nicht so ganz klare Antworten.

Ich persönlich bin recht häufig mit der GoPro im Ösiland unterwegs und hatte noch NIE Probleme mit den Herren in Blau

Erst lesen, dann posten.

Meine Aussage bezog sich auf die Antwort eines anderen Forenmitglieds vor meiner.

Das ist doch alles völlig belanglos, die Frage des TE war rein nach der Halterung.

Zitat:

Bitte keine rechtlichen Belehrungen zum Thema andere Leute, Kennzeichen usw. filmen, dies ist ein anderes Thema. Mir geht es nur um die Frage zum Thema Halterungen aussen am Auto.

Um die Frage zu beantworten: Ja, ist erlaubt, solange alle Vorschriften zur Ladungssicherung erfüllt sind.

Zitat:

@marcu90 schrieb am 13. Dezember 2014 um 10:20:33 Uhr:

Wie lautet das neuste EuGH Urteil denn genau?

Hier die Pressemitteilung des EuGH zu dem aktuellen Fall:

http://curia.europa.eu/.../cp140175de.pdf

Aktenzeichen das Falles: C-212/13

Zitat:

In seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof erstens darauf hin, dass sich der Begriff der personenbezogenen Daten im Sinne dieser Richtlinie auf alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person bezieht. Als bestimmbar wird eine Person angesehen, die durch Zuordnung zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen Identität sind, direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Das von einer Kamera aufgezeichnete Bild einer Person fällt somit unter den Begriff der personenbezogenen Daten, da es die Identifikation der betroffenen Person ermöglicht.

Ebenso fällt die Videoüberwachung, bei der personenbezogene Daten aufgezeichnet und gespeichert werden, in den Anwendungsbereich der Richtlinie, da sie eine automatisierte Verarbeitung dieser Daten darstellt.

Themenstarteram 13. Dezember 2014 um 21:25

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 13. Dezember 2014 um 18:57:13 Uhr:

Zitat:

@marcu90 schrieb am 13. Dezember 2014 um 10:20:33 Uhr:

Wie lautet das neuste EuGH Urteil denn genau?

Hier die Pressemitteilung des EuGH zu dem aktuellen Fall:

http://curia.europa.eu/.../cp140175de.pdf

Aktenzeichen das Falles: C-212/13

Hast du das überhaupt gelesen?

Da steht geschrieben:

"Die Richtlinie findet jedoch keine Anwendung auf die Datenverarbeitung, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird."

Videoaufnahmen zu privaten Zwecken sind und bleiben also legal.

Zitat:

@gofradomp schrieb am 13. Dezember 2014 um 22:25:59 Uhr:

Hast du das überhaupt gelesen?

Ja, hab' ich.

Zitat:

Videoaufnahmen zu privaten Zwecken sind und bleiben also legal.

Hast Du alles durchgelesen?

Rn. 33:

 

Zitat:

Soweit sich eine Videoüberwachung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende auch nur teilweise auf den öffentlichen Raum erstreckt und dadurch auf einen Bereich außerhalb der privaten Sphäre desjenigen gerichtet ist, der die Daten auf diese Weise verarbeitet, kann sie nicht als eine ausschließlich „persönliche oder familiäre“ Tätigkeit im Sinne von Art. 3 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 95/46 angesehen werden.

Rn. 35:

Zitat:

Daher ist auf die Vorlagefrage zu antworten, dass Art. 3 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 95/46 dahin auszulegen ist, dass der Betrieb eines von einer natürlichen Person an ihrem Einfamilienhaus zum Zweck des Schutzes des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens der Besitzer des Hauses angebrachten Kamerasystems, das Videos von Personen auf einer kontinuierlichen Speichervorrichtung wie einer Festplatte aufzeichnet und dabei auch den öffentlichen Raum überwacht, keine Datenverarbeitung darstellt, die im Sinne dieser Bestimmung zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird.

Ohne seine Einwilligung darfst Du niemanden aufnehmen, der Dir im öffentlichen Raum, über den Weg läuft und identifizierbar wäre. In letzter Konsequenz steht dieses allein staatlichen Organen zu.

am 14. Dezember 2014 um 8:18

seit wann ist eine montierte Kamera eine Ladung, selten solchen Blödsinn gelesen.

Natürlich ist das nicht erlaubt

Zitat:

@Detta56 schrieb am 14. Dezember 2014 um 09:18:09 Uhr:

seit wann ist eine montierte Kamera eine Ladung, selten solchen Blödsinn gelesen.

Natürlich ist das nicht erlaubt

Warum sollte sie das nicht sein?

Du montierst etwas, was nicht zum Standard des Fahrzeugs gehört.

Wieso sollte es unter Einhaltung der Vorschriften nicht erlaubt sein?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 14. Dezember 2014 um 04:40:45 Uhr:

Hast Du alles durchgelesen?

Rn. 33:

...

Rn. 35:

...

Ohne seine Einwilligung darfst Du niemanden aufnehmen, der Dir im öffentlichen Raum, über den Weg läuft und identifizierbar wäre. In letzter Konsequenz steht dieses allein staatlichen Organen zu.

Da geht es aber um Überwachungskameras. Rn. 35 sagt auch ganz genau aus, aus welchen Gründen diese Überwachungskameras angebracht werden.

Beim Filmen mit einer GoPro geht es aber nicht um den "Schutz[es] des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens der Besitzer". Also ist eine GoPro, zumindest so lange sie nicht fest irgendwo verbaut wird, auf gar keinen Fall eine Überwachungskamera.

Themenstarteram 14. Dezember 2014 um 9:54

Zitat:

@Detta56 schrieb am 14. Dezember 2014 um 09:18:09 Uhr:

seit wann ist eine montierte Kamera eine Ladung, selten solchen Blödsinn gelesen.

Natürlich ist das nicht erlaubt

Ob ich jetzt Skier, einen Weihnachtsbaum, eine Dachbox, Möbel, eine Kamera, einen Fernseher oder ähnliches aussem am Auto transportiere dürfte egal sein, ordentliche Ladungssicherung vorausgesetzt.

Siehe § 22 StVO

Ladung

https://dejure.org/gesetze/StVO/22.html

Themenstarteram 14. Dezember 2014 um 9:57

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 14. Dezember 2014 um 04:40:45 Uhr:

 

Ohne seine Einwilligung darfst Du niemanden aufnehmen, der Dir im öffentlichen Raum, über den Weg läuft und identifizierbar wäre. In letzter Konsequenz steht dieses allein staatlichen Organen zu.

Ich will mir jetzt nicht diese ganzen Bürokraten-Texte durchlesen, aber ich weiss das es da für private Aufnahmen Ausnahmen gibt, sonst wären sämtliche Fotos und Filmaufnahmen von Touristen oder an Sehenswürdigkeiten (Brandenburger Tor, Kölner Dom, usw.) illegal, sofern eine fremde Person darauf zu sehen ist.

Zitat:

@gofradomp schrieb am 14. Dezember 2014 um 10:54:59 Uhr:

Ob ich jetzt Skier, einen Weihnachtsbaum, eine Dachbox, Möbel, eine Kamera, einen Fernseher oder ähnliches aussem am Auto transportiere dürfte egal sein, ordentliche Ladungssicherung vorausgesetzt.

Genau so ist das.

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