Go e Charger 7,4kw (32A einphasig) oder 22kw (16A dreiphasig)

VW Golf 7 e (AU/5G)

Hallo,
welche Variante des go e Chargers wäre die richtige für den e Golf? 32A einphasig oder 16A dreiphasig (wovon der Golf nur 2 Phasen nutzen kann). Gibts Vor/-Nachteile bezogen auf die einzelnen Varianten?

Beste Antwort im Thema

Deine Anlage liefert Dir keine dauerhaften 9,9kW, eben weil die Sonne nicht gleichmäßig scheint, die Ausrichtung deine Module nie perfekt ist, die Module insbesondere an einem heißen Sommertag aufgrund der Temperatur an Wirkungsgrad verlieren usw.

Den Golf daher über die Wallbox oder des Fahrzeug selbst leicht abzuregeln kann daher Sinn machen, um halt möglichst wenig Netzbezug zu haben. Es gibt auch Lösungen eine Wallbox direkt mit dem Wechselrichter zu koppeln um die Ladeleistung dynamisch immer dem Leistung der PV Anlage nachzuführen (Mennekes Amtron zusammen mit SMA Wechselrichtern?) Ist aber recht teuer, so das die Wirtschaftlichkeit zu hinterfragen ist.

Grüße,
Christian

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Zitat:

@Jason_V. schrieb am 3. Juni 2020 um 12:21:58 Uhr:



Zitat:

@Sam1962 schrieb am 3. Juni 2020 um 11:38:38 Uhr:


Ich habe gerade versucht den go e-charger bei meinem Netzbetreiber anzumelden. Die Aussage: mobile Ladegeräte sind nicht zugelassen.
Fehlt meinem Netzbetreiber wissen oder ist das so?

Wieso meldest du das Gerät an? Das ist ein an Drehstrom betriebener mobiler Verbraucher. Dein Elektriker hat deine Installation angemeldet und dort sicher auch die entsprechende Leistung wenn eine CEE-Steckdose verbaut ist.

Sicherlich eine Grauzone, wenn die Netzbetreiber (bei mir Netze BW) die Anmeldung einer Wallbox ab 11kw vorschreiben. Aber ja, die CEE Dose selbst muss ja eh angemeldet sein. Bei den Netze BW habe ich aber meine beiden GO-eCharger im Parallelbetrieb problemlos angemeldet bekommen.

Wenn der Netzbetreiber sich blöd stellt, würde ich mich aber auch einfach auf die CEE Anmeldung berufen und die Box halt nicht melden.

Genau das ist mein Plan B ;-)

Is immer toll, wenm kenntnisfrei argumentiert wird. Ich bin wieder raus aus dem (und dem anderen) Go-E Thema.

Wie kommt ihr denn darauf dass ne CEE irgendwo anmeldepflichtig ist?

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Hast Recht ist wohl nur bei Neuantrag/ Zähler ein Punkt.

Bei der Anmeldung des Hausanschlusses melde ich doch eine Leistung an, da sollte eine CEE berücksichtigt sein, wenn vorhanden.
Bei einer fliegenden Installation wie so einem goEcharger würde ich, wie gesagt, nix machen.

9,9 kWP wird die Anlage je nach Dachausrichtung von 11h bis 15h Uhr haben, von März bis September bei wolkenfreien Himmel. Wenn die Anlage neu ist, auch nur, wenn 3 kW Last da sind, da nur noch 70% der Gleichstromleistung ins Netz gespeist werden dürfen. Sonst muss abgeregelt werden. Mehr als 7 kW-Ladeleistung macht also auch bei dieser relativ großen Anlage keinen Sinn.

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