GLK-320CDI-nachrüsten,umrüsten SCR-Kat?
Guten Morgen
würde sehr gerne meinen GLK-320 CDI-Baujahr 2009-150t Km umrüsten,nachrüsten--
SCR-KAT?--ob das nun geht?
Mfg Heinrich
Beste Antwort im Thema
Ich klinke mich mal in die Diskussion ein, obwohl ich noch gar nicht so sicher bis das ich mit meinen GLK 250 CDI BE 4Matic von der ganzen Sache betroffen bin.
Laut dem was in den Medien zu erfahren war, hat sich die GoKo sich ja auf einen NOx Ausstoß von bis zu 270 Milligramm per Km geeignet.
"Neuer Grenzwert: Künftig sollen Autos der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 in Zonen mit Fahrverboten fahren dürfen, sofern sie weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Bislang liegt die Grenze für Euro-5-Fahrzeuge bei 180 Milligramm, bei Euro-4-Fahrzeugen bei 250 Milligramm. Die 270 Milligramm entsprechen dem Anderthalbfachem des Euro-5-Wertes - ein aus Sicht der Koalition erreichbarer Wert. Viele Autos liegen derzeit noch bei mehr als 900 Milligramm. Wenn das betroffene Auto - zum Beispiel durch Software-Updates - nicht unter den Wert von 270 Milligramm kommt, sollen die Fahrzeughalter zwei alternative Angebote bekommen."
Laut Tabelle des KBA vom 15.09.2018 liegt mein Fahrzeug mit 180 Milligramm deutlich darunter.
http://www.kba.de/.../sv221_m1_schad_pdf.pdf?...
Wie wird in Hamburg kontrolliert?
Für die Überwachung der Einhaltung müssen die Polizeibeamten in die Fahrzeugpapiere schauen, weil den Autos in der Regel nicht anzusehen ist, welche Abgasnorm sie erfüllen. Eine spezielle Plakette, die die Euro-6-Norm ausweist, gibt es in Hamburg nicht.
Was droht im Falle eines Verstoßes?
In den ersten Tagen nach Inkrafttreten des Fahrverbots hatte die Polizei die Autofahrer zunächst nur informiert und noch keine Bußgelder verhängt. Seit dem 21. Juni kostet ein Verstoß ein Verwarn- oder Bußgeld von 20 Euro für Pkw und 75 Euro für Lkw.
Ein Verwarnungsgeld bzw. auch Verwarngeld ist eine Geldbuße, die bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten durch eine Verwaltungsbehörde von dem Betroffenen erhoben werden kann. Die Höhe des Verwarnungsgelds liegt gemäß § 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zwischen 5 und 55 Euro.
Die Regelsätze von Verwarnungsgeldern bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sind in Deutschland in einem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt. Bei der Definition des Begriffes geringfügige Ordnungswidrigkeit hat die Behörde einen Beurteilungsspielraum im Sinne des Opportunitätsprinzips. Verwaltungskosten werden bei Verwarnungen, anders als bei Bußgeldern, nicht erhoben.
Der Bürger akzeptiert einen Verwarnungsbescheid, indem er die Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der schriftlichen Verwarnung vornimmt. Danach ist das Verfahren erledigt und die Daten werden nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Wenn ein Verwarnungsgeld bezahlt wurde, kann der Vorgang nicht erneut vorgeworfen werden.
Die Grundsatzregelung findest Du in § 49c Abs. 5 OWiG:
Soweit personenbezogene Daten für Zwecke der künftigen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gespeichert werden, darf die Frist im Sinne von § 489 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 der Strafprozessordnung bei einer Geldbuße von mehr als 250 Euro fünf Jahre, in allen übrigen Fällen des § 489 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3 der Strafprozessordnung zwei Jahre nicht übersteigen.
Das bedeutet, dass diese Fristen auch unterschritten werden dürfen. Die landesspezifische Regelung für das jeweilige Bundesland sollte ggf. über eine Anfrage beim Justizministerium erfahren werden können.
Differenziert werden muss im Übrigen auch noch nach Speicherung von Datensätzen aus Bußgeldverfahren und Aufbewahrung der Akten (in Papierform).
32 Antworten
Zitat:
@V4lde schrieb am 5. Oktober 2018 um 18:22:12 Uhr:
Zitat:
@crumb1 schrieb am 4. Oktober 2018 um 17:49:51 Uhr:
Du wirst dich melden müssen. Auf der Zulassungsstelle wird deinem Kennzeichen ein Vermerk zugeordnet und jede Politess kann das abfragen!du schreibst totalen Blödsinn ,
bitte ein Link zum KBA oder Busgeldbehörde der diese "Theorie " belegt
das ist personell ohne automatische Technik nist mal im Ansatz zu beweltigen anmanchen Schwerpunkt Straßen fahren mehrere tausend Autos am Tag !!! die Behörde will ich sehen
Und dein Beitrag ist weniger Blödsinn? Ich mag diese From der Diskussion nicht. Hättest du zivilisierter ausdrücken können.
Zur Sache.
Hier der Ausschnitt aus dem Papier das veröffentlicht wurde. Da steht auch von technischen Lösungen zur Einhaltung nichts drin insofern....
"Der Bund wird dabei sicherstellen, dass die Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen überprüfen zu können. Eine besondere Kennzeichnung (blaue Plakette) ist damit nicht erforderlich. "
Ich klinke mich mal in die Diskussion ein, obwohl ich noch gar nicht so sicher bis das ich mit meinen GLK 250 CDI BE 4Matic von der ganzen Sache betroffen bin.
Laut dem was in den Medien zu erfahren war, hat sich die GoKo sich ja auf einen NOx Ausstoß von bis zu 270 Milligramm per Km geeignet.
"Neuer Grenzwert: Künftig sollen Autos der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 in Zonen mit Fahrverboten fahren dürfen, sofern sie weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Bislang liegt die Grenze für Euro-5-Fahrzeuge bei 180 Milligramm, bei Euro-4-Fahrzeugen bei 250 Milligramm. Die 270 Milligramm entsprechen dem Anderthalbfachem des Euro-5-Wertes - ein aus Sicht der Koalition erreichbarer Wert. Viele Autos liegen derzeit noch bei mehr als 900 Milligramm. Wenn das betroffene Auto - zum Beispiel durch Software-Updates - nicht unter den Wert von 270 Milligramm kommt, sollen die Fahrzeughalter zwei alternative Angebote bekommen."
Laut Tabelle des KBA vom 15.09.2018 liegt mein Fahrzeug mit 180 Milligramm deutlich darunter.
http://www.kba.de/.../sv221_m1_schad_pdf.pdf?...
Wie wird in Hamburg kontrolliert?
Für die Überwachung der Einhaltung müssen die Polizeibeamten in die Fahrzeugpapiere schauen, weil den Autos in der Regel nicht anzusehen ist, welche Abgasnorm sie erfüllen. Eine spezielle Plakette, die die Euro-6-Norm ausweist, gibt es in Hamburg nicht.
Was droht im Falle eines Verstoßes?
In den ersten Tagen nach Inkrafttreten des Fahrverbots hatte die Polizei die Autofahrer zunächst nur informiert und noch keine Bußgelder verhängt. Seit dem 21. Juni kostet ein Verstoß ein Verwarn- oder Bußgeld von 20 Euro für Pkw und 75 Euro für Lkw.
Ein Verwarnungsgeld bzw. auch Verwarngeld ist eine Geldbuße, die bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten durch eine Verwaltungsbehörde von dem Betroffenen erhoben werden kann. Die Höhe des Verwarnungsgelds liegt gemäß § 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zwischen 5 und 55 Euro.
Die Regelsätze von Verwarnungsgeldern bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sind in Deutschland in einem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt. Bei der Definition des Begriffes geringfügige Ordnungswidrigkeit hat die Behörde einen Beurteilungsspielraum im Sinne des Opportunitätsprinzips. Verwaltungskosten werden bei Verwarnungen, anders als bei Bußgeldern, nicht erhoben.
Der Bürger akzeptiert einen Verwarnungsbescheid, indem er die Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der schriftlichen Verwarnung vornimmt. Danach ist das Verfahren erledigt und die Daten werden nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Wenn ein Verwarnungsgeld bezahlt wurde, kann der Vorgang nicht erneut vorgeworfen werden.
Die Grundsatzregelung findest Du in § 49c Abs. 5 OWiG:
Soweit personenbezogene Daten für Zwecke der künftigen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gespeichert werden, darf die Frist im Sinne von § 489 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 der Strafprozessordnung bei einer Geldbuße von mehr als 250 Euro fünf Jahre, in allen übrigen Fällen des § 489 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3 der Strafprozessordnung zwei Jahre nicht übersteigen.
Das bedeutet, dass diese Fristen auch unterschritten werden dürfen. Die landesspezifische Regelung für das jeweilige Bundesland sollte ggf. über eine Anfrage beim Justizministerium erfahren werden können.
Differenziert werden muss im Übrigen auch noch nach Speicherung von Datensätzen aus Bußgeldverfahren und Aufbewahrung der Akten (in Papierform).
Zitat:
@Nachtkutscher schrieb am 6. Oktober 2018 um 15:46:18 Uhr:
Ich klinke mich mal in die Diskussion ein, obwohl ich noch gar nicht so sicher bis das ich mit meinen GLK 250 CDI BE 4Matic von der ganzen Sache betroffen bin.
Laut dem was in den Medien zu erfahren war, hat sich die GoKo sich ja auf einen NOx Ausstoß von bis zu 270 Milligramm per Km geeignet."Neuer Grenzwert: Künftig sollen Autos der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 in Zonen mit Fahrverboten fahren dürfen, sofern sie weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Bislang liegt die Grenze für Euro-5-Fahrzeuge bei 180 Milligramm, bei Euro-4-Fahrzeugen bei 250 Milligramm. Die 270 Milligramm entsprechen dem Anderthalbfachem des Euro-5-Wertes - ein aus Sicht der Koalition erreichbarer Wert. Viele Autos liegen derzeit noch bei mehr als 900 Milligramm. Wenn das betroffene Auto - zum Beispiel durch Software-Updates - nicht unter den Wert von 270 Milligramm kommt, sollen die Fahrzeughalter zwei alternative Angebote bekommen."
Laut Tabelle des KBA vom 15.09.2018 liegt mein Fahrzeug mit 180 Milligramm deutlich darunter.
http://www.kba.de/.../sv221_m1_schad_pdf.pdf?...Wie wird in Hamburg kontrolliert?
Für die Überwachung der Einhaltung müssen die Polizeibeamten in die Fahrzeugpapiere schauen, weil den Autos in der Regel nicht anzusehen ist, welche Abgasnorm sie erfüllen. Eine spezielle Plakette, die die Euro-6-Norm ausweist, gibt es in Hamburg nicht.Was droht im Falle eines Verstoßes?
In den ersten Tagen nach Inkrafttreten des Fahrverbots hatte die Polizei die Autofahrer zunächst nur informiert und noch keine Bußgelder verhängt. Seit dem 21. Juni kostet ein Verstoß ein Verwarn- oder Bußgeld von 20 Euro für Pkw und 75 Euro für Lkw.
Ein Verwarnungsgeld bzw. auch Verwarngeld ist eine Geldbuße, die bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten durch eine Verwaltungsbehörde von dem Betroffenen erhoben werden kann. Die Höhe des Verwarnungsgelds liegt gemäß § 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zwischen 5 und 55 Euro.
Die Regelsätze von Verwarnungsgeldern bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sind in Deutschland in einem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt. Bei der Definition des Begriffes geringfügige Ordnungswidrigkeit hat die Behörde einen Beurteilungsspielraum im Sinne des Opportunitätsprinzips. Verwaltungskosten werden bei Verwarnungen, anders als bei Bußgeldern, nicht erhoben.
Der Bürger akzeptiert einen Verwarnungsbescheid, indem er die Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der schriftlichen Verwarnung vornimmt. Danach ist das Verfahren erledigt und die Daten werden nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Wenn ein Verwarnungsgeld bezahlt wurde, kann der Vorgang nicht erneut vorgeworfen werden.Die Grundsatzregelung findest Du in § 49c Abs. 5 OWiG:
Soweit personenbezogene Daten für Zwecke der künftigen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gespeichert werden, darf die Frist im Sinne von § 489 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 der Strafprozessordnung bei einer Geldbuße von mehr als 250 Euro fünf Jahre, in allen übrigen Fällen des § 489 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3 der Strafprozessordnung zwei Jahre nicht übersteigen.
Das bedeutet, dass diese Fristen auch unterschritten werden dürfen. Die landesspezifische Regelung für das jeweilige Bundesland sollte ggf. über eine Anfrage beim Justizministerium erfahren werden können.
Differenziert werden muss im Übrigen auch noch nach Speicherung von Datensätzen aus Bußgeldverfahren und Aufbewahrung der Akten (in Papierform).
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Hallo habe mich bzgl. dieser Informationen ebenfalls informiert. Der Gesetzes Entwurf sagt aus dass Diesel PKW mit den Abgasnormen EURO 4 und 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn sie im realen Fahrbetrieb geringere NO2 Emissionen unter 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen. Der von Dir angegebene Wert ist der Basiswert von der Zulassung und im COC Brief eingetragen. Hier wird der aber der Emissionswert vom WLTV Test herangezogen. und der liegt bekanntlich ein vielfaches höher. Habe heute beim KBA angerufen und nach der neuen Typenliste gefragt Antwort es gibt noch keine . Und dann stelle man sich vor alle 30000 Typen müssen den WLTV Test absolvieren dann dauert das ganze nochmals 10 Jahre bis es diese Liste gibt die vom BMVI dem netten Ministerium angekündigt wurde.
Alles nur Luftnummern aus meiner Sicht.
Aber bzgl. Nachrüstung sollte es doch möglich sein einen bereits Serienfertigen SCR Kat der GLK Bluetec Serien nachzurüsten ! Bei meinem 350 CDI wäre das machbar , Doppelrohranlage trennen SCR Kat (vom Bluetec) 2flutig ausgeführt einzusetzen und mit einem NH3 System von Fa. Amminex vor den Kat einzuspeisen. Da bei dem System schon Ammoniak in Gasform aus der Patrone vorliegt muss das einfach funktionieren. Die Kartuschen können im Kofferraum eingebracht werden in der Radmulde. Das ist aus meiner Sicht die einzige Alternative zu AdBlue und lange nicht so aufwendig, da keine SW Änderung und kein Eingriff in die Motorelektronik notwendig ist und kein AdBlue Tank.
Nachrüstlösung senkt NOx-Ausstoß von Diesel-Pkw und übertrifft sogar Euro 6
http://www.faurecia.de/amminex-fuhrt-bluefit-ein-nachrustlo . . .
Bundesverkehrsminister Scheuer, ordnet Bundesverkehrsamt als Vermögen Entwerter für Otto Normal Verbrauche,
dreiste gehst nicht mehr, Politisch Unverantwortlich und Mißbrauch unsere Demokratie, Plus Punkte für AFD.!
War jemand mal bei Mercedes und hat nachgefragt, wieviel die für das "Umrüsten" eines GLK verlangen?!
Mein GLK MoPf ist auch Euro 5.
Fakt ist - an meinem Beispiel - wie folgt :
GLK 220 4Matic BlueTec, MOPF, BJ 09/2014 : Es wird von MB jedwede Einrede abgewiesen, man gehe davon aus das die Fahrzeug nach geltenden Richtlinien gesetzeskonform zugelassen wurden ( Euro5 ). Es gibt - obwohl nach dem Prüfprogramm auf der Service-Site eindeutig als RR ausgewiesen - keine änderungen für den 220 4Matic BT. Es wird auch von MB keine SCR-Nachrüstung geben. MB lehnt auch jegliche Garantie und Gewährleistung durch eine Nachrüstung ab, sofern Systeme von Drittanbietern verbaut werden - egal ob mit ABE oder ohne.
Für mich persönlich ist das Verhalten seitens MB nicht reproduzierbar, und die Angebote mit angeblichem Rücknahmebonus nicht nachvollziehbar, da nur auf die Zentren der bis dato ausgewiesenen Innenstädte beschränkt, in wenigen Fällen bis 50 km Umkreis davon, was das ganze aus wirtschaftlicher Sicht zu einer Kartellunterstützung macht.
Ich für meinen Teil werde meinen "Dicken" so lange fahren, bis mir jemand das Gegnteil abverlangt - und diesen bis zum EUGH verklagen inkl. Schadensersatz, denn m.E. wird bei allen bisher verhängten Diesel-Fahrverboten die vom BGH verlangte Verhältnismäßigkeit vernachlässig, womit Fahrverbote unter den bisherigen Urteilsbegründungen ohnehin unzulässig sind. Des weiteren wird es mein letzter MB gewesen sein, denn wenn mir bei einem 4 Jahre alten KFZ gesagt wird, ich würde ein veraltetes KFZ fahren und solle mir was neues kaufen, ist die Zielgruppe klar erkennbar und zu der gehöre ich nicht - ich kaufe keine Fahrzeuge für 70 k€ und mehr als Neufahrzeug. Für den Wertverlust binnen 24 Monaten fehlt mir das Einkommen für eine wirksame Abschreibung.
Guten Tag Crizz
Ich war gestern bei meinem "Freundlichen"
Mein 320 cdi lässt sich nicht umrüsten---???
Nur ich frage mich---ich habe das Auto mit KBA -Zulassung gekauft
Habe Mehrwertsteuer bezahlt
Bezahle KFZ-Steuer
Dann darf ich mit dem Fahrzeug nicht mal mehr zu Mercedes in Stuttgart fahren---ein Hohn !
Ich dachte ich hätte --Rentner--nun ein Fahrzeug bis zum???
Dem wird wohl nicht mehr so sein?
Nur bekommen wir keine 3 unter einen Hut um dagegen vorzugehen?
habe noch einen Diesel Baujahr 1957---das wird nun mein Alltagsfahrzeug
auch einen Benziner 1984 ist noch da
Nur das ist nicht die Lösung?
tja, ich bin da genau so überfahren wie du - und mich ärgert es besonders, zu mal letztes Jahr im November das Thema shcon am kochen war und mein GLK da gerade mal 3 Jahre alt war. Deshalb platzt mir das Hemd, wenn ich höre "Besitzer älterer Dieselfahrzeuge...." - da frage ich mich, ob generell alles was älter als 2 Jahre ist gleich von derartigen geplanten Zwangsenteignungen betroffen ist und wer es bezahlen soll, noch Auto-Mobil zu bleiben.
Ich werde meine Stimme zur Europawahl unter anderm davon abhängig machen wie sich die Parteien zum Abgasskandal verhalten. Natürlich auch wie sich Brüssel dazu stellt. Hier gibt es hoffentlich mal die Möglichkeit für die Bürger unserem obersten Automobil-Lobyisten Scheuer zu signalisieren, dass wir Euro 5 Autokäufer uns von der Regierung nicht alles gefallen lassen.
Über Wahlen hâtte man da schon lange etwas machen können. Aber nein, er wird im zweistelligen Bereich Grün gewählt.
Und genauso wird es bei den nächsten Wahlen auch laufen.
@fahrer04
so werden fakenews produziert, was haben die Grünen mit den Grenzwerten und den Abgaswerten bzw. der Gesetzgebung zu tun?
Das Verkehrsministerium, mithin das KBA, welches die Typzulassung und damit die Schummelei der Autokonzerne möglich machte ist seit ewigen Zeiten in CSU-Hand siehe Dobrindt , Scheuer.
Wer verhindert die echte Sammelklage, welche in den USA zu hundertausenden entschädigten Autofahrer führte, mit dem Hinweis aus dem Lobbyistenpapier der Autoindustrie man wolle keine amerikanischen Verhältnisse der Verbraucherklagen in Deutschlans.(Ministerin Barley)
Die CDU/CSU ist seit Jahren stärkste Regierungspartei. Die deutsche Regierung hat die Abgaswerte von der EU übernommen
Die Europäischen Union, welche uns die NOX Werte (Abgaswerte) beschert hat, die zu den eingklagten Fahrverboten führten, hat eine bürgerliche Mehrheit als größte Fraktion.
Aber Deiner Äußerung nach machen die Grünen als Minderheit und in der Opposition in EU und Deutschland die Gesetze.
Wo lebst Du, oder hast Du , wenn du Politik reflektierst, ein äußerst selektives Wahrnehmungsvermögen? Redest/schreibst Du lediglich der "Spur" nach?
Zumindest ist Dein Beitrag bezüglich der Schuldzuweisung an der Abgasaffäre von keinerlei Sachkenntnis getrübt.
In einem hast du allerdings Recht. Mit wählen kann man wirklich etwas ändern!
Im übrigen, ich bin kein Grünenmitglied oder Grünenwähler, aber Dein Geschreibsel kann nicht unkommentiert bleiben.
quadrigarius
Das Thema Fahrverbote für Diesel schlechter als Euro 6 und Benziner schlechter als Euro 4 hat sich sowieso bald erledigt:
Die Bundesregierung (CDU/CSU + SPD) hat mit der Übernahme der EU Grenzwerte ihr Ziele erreicht, welche da lauteten:
Möglichst viel Panik unter den Bürgern zu machen, damit diese ihre Fahrzeuge verkaufen und sich neue Fahrzeuge zulegen.
Grund: 19 % Mehrwertsteuer (in einigen Fällen sogar gleich 2 x) und die Staatskasse (Futtertröge) ist gefüllt.
Jetzt kommt die Phase der Aufdeckung und der Demontage der völlig überforderten EU Institutionen durch die seriöse Diskussion darüber.
Und es beginnt die Phase der Beschneidung der ausser Rand und Band geratenen Gerichte, in dem im Bundesimmissionsschutzgesetz klargestellt wird, was verhältnismässig ist und was nicht.
Denn diese Abwägung und die daraus resultierenden Folgen haben die Gerichte völlig aus den Augen verloren.
Durch die Klarstellung im Gesetz werden auch die bereits rechtskräftigen Urteile reine Makulatur.
Also Leute.
Behaltet euren wunderschönen GLK Vormopf bzw. dessen Nachfolgemodell!!!
Es passiert euch nichts mehr!!!
BM 350