Glaube meinTacho wurde zurück gedreht
Guten abend. Habe eben meinen von privat erworbenen A6 vom Händler abgeholt hatte den da mal durch checken lassen. Beim fehlerspeicher auslesen viel mir eine Unstimmigkeit mit dem kilometer stand aufkm war ein Fehler von 2012 drin mit 45000km mehr wie jetzt. Gibt es da noch andere Ursachen für oder nur meine vermutete
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und bei Ali kauft man schon lange keine Auto's mehr. Bei nem Fiesta oder Corsa mag das noch gehen, aber Fahrzeug ab 10.000€ kauft man einfach beim Landsmann oder vertrauensvollen VAG-Händler. Aber das muss jeder selber wissen und soll nur meine Meinung wiederspiegeln.
Ich denke das Problem ist nicht die Nationalität von dem jenigen, sondern seine Seriösität.
Es gibt auch
Seriöse Ali'sund es gibt aber auch unseriöse Deutsche, habe diesbezüglich meine Ehrfahrung.
Wie dem auch sei, jedem seine Meinung.
Gruß
nsu41
112 Antworten
Ja werde ich machen muss denke viel Geduld haben. Was mich jetzt noch interessiert ist ob ich das Fahrzeug wie gewohnt weiter nutzen kann oder ich bis zur Klärung das Fahrzeug stehen lassen muss das wäre bitter weil wir es brauchen wegen hund und Kind das passt nicht in nen Ford focus rein
du kannst ganz normal weiter fahren .
Punkt 1 : mann keine aussage treffen was Kilometer betrifft Lenkrad / Sitze . kommt darauf an wer das Fahrzeug gefahren ist und wie er sein Fahrzeug gepflegt hat .
Punkt2 : wenn du das Fahrzeug mit 165xxx Tsd Kilomter gekauft hast und es steht bei dir im Kaufvertrag
und du kommst drauf das die Kilometer nicht stimmen , haftet der Verkäufer der dir diese Fahrzeug verkauft hat . Verkäufer ist im Beweislast .
hat aber der Verkäufer das Fahrzeug schon mit runter gedrehten Kilometer gekauft und keine Ahnung davon gehabt kann für dich relevant sein , der Verkäufer muss erstsmal bei dir Haften und danach seine rechte bei seinem Käufer suchen .
lass es dir von Tüv oder Audi bestätigen das die Kilometer nicht orginal sind , dann hast du Beweis in der Hand . Mit dieser Beweis kannst du demm Käufer zu Brust nehmen , nicht lange diskutieren .
sagen die Kilometer sind runter gedreht entweder er nimmt das Fahrzeug zurück oder du gehst zum Anwalt !
mach dir da kein Kopf , bist nicht der 1. oder letzte . Kein Stress dafür gibt es gesetze , und wenn der Ali meint das ist so wie in der ......... dann wird er sein wunder schon erleben , schließlich leben wir in DEUTSCHLAND !
Viel Erfolg und Kopf hoch
Bist du dir sicher oder ist das nur eine Vermutung? Werde am Montag zu meinem Anwalt und mal nachhören wie es da aussieht hoffe gut für mich.
Egal, ob der Verkäufer wusste, dass der Tachostand manipuliert ist, hat er das Problem, nicht du. Frage ist nur, was mit dem Geld, das du bereits in das Kfz investiert hast, ist. Auf jeden Fall kannst du den Kauf rückgängig machen. Du brauchst dich auf nichts einlassen.
Unwissenheit schützt nicht vor dem Gesetz. Sonst könnte man ja lauter zurückgedrehte Autos verkaufen und sagen, sorry, wusste ich nicht, war wohl der Vorbesitzer und schon ist man raus.
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Zitat:
Original geschrieben von Kleimax46
Bist du dir sicher oder ist das nur eine Vermutung? Werde am Montag zu meinem Anwalt und mal nachhören wie es da aussieht hoffe gut für mich.
Bin mir ganz sicher , 100% ! Der Candit hat es auch sehr schön erklärt , wir leben in Deutschland .
Hast du nun beim TÜV angerufen oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von TURAN A6
Bin mir ganz sicher , 100% ! Der Candit hat es auch sehr schön erklärt , wir leben in Deutschland .Zitat:
Original geschrieben von Kleimax46
Bist du dir sicher oder ist das nur eine Vermutung? Werde am Montag zu meinem Anwalt und mal nachhören wie es da aussieht hoffe gut für mich.
"
Deutschland ist Anwalts-Liebling"; oder wie hiess noch die Werbung.
Zitat:
Original geschrieben von Kleimax46
Ja fahre morgen noch zu meinem Händler. Alte Tüv Bericht hab ich leider keinen mehr. Ich bin stinke sauer. Man hört sowas oft denkt aber nicht das einem das selber passieren kann. Weiss nicht ob ich das Auto dann noch haben will.
bei mir ist das gleiche , konnte über einen kumpel die RAM-zellen im ABS-steuergerät und motorsteuergerät auslesen lassen und dort wurde festgestellt das der motor schon 90.000 mehr runter hatte . läuft alles seid über einem jahr über anwalt und staatsanwaltschaft mit sachverständigem .
selbst in der history konnte ich nachweisen das hier unstimmigkeite sind aber ich glaube ich habe hier keine chance . auch beim händler konnte ich nichts erreichen , die lesen auch nur das aus was auf dem tacho steht . auch über die Bosch-profis und AUDI in ingoldstadt hatte ich nichts erreichen können .
also bleibt wohl alles wie es ist . viel spass .
Zitat:
Original geschrieben von eubergeven
bei mir ist das gleiche , konnte über einen kumpel die RAM-zellen im ABS-steuergerät und motorsteuergerät auslesen lassen und dort wurde festgestellt das der motor schon 90.000 mehr runter hatte . läuft alles seid über einem jahr über anwalt und staatsanwaltschaft mit sachverständigem .Zitat:
Original geschrieben von Kleimax46
Ja fahre morgen noch zu meinem Händler. Alte Tüv Bericht hab ich leider keinen mehr. Ich bin stinke sauer. Man hört sowas oft denkt aber nicht das einem das selber passieren kann. Weiss nicht ob ich das Auto dann noch haben will.selbst in der history konnte ich nachweisen das hier unstimmigkeite sind aber ich glaube ich habe hier keine chance . auch beim händler konnte ich nichts erreichen , die lesen auch nur das aus was auf dem tacho steht . auch über die Bosch-profis und AUDI in ingoldstadt hatte ich nichts erreichen können .
also bleibt wohl alles wie es ist . viel spass .
Das lustige daran ist, so war es zumindest bei meinem Bruder, das der Staatsanwalt sobald man selbst genug beweise gebracht hat, dann auch schön Anklage erhebt, weil ja ein Gesetz gebrochen wurde, und der Täter dann auch recht schnell seine Strafe dafür bekommt, aber der eigentlich Geschädigte, der ja der Käufer des Fahrzeugs ist, muß dann alles nochmal selbst über Zivilrecht einklagen, und dies wird dann ewig in die länge gezogen, weil ja der Staat schon fertig ist mit dem Gesetzesbrecher...
Wird wohl irgendwann im Sand verlaufen, und wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, oder diese irgendwann aussteigt, dann ist's eh vorbei!
Klingt bitter, aber wenns ne wirklich schnelle und schmerzhafte Bestrafung+Entschädigung dafür gäbe dann würde nichmehr soviel gedrehte verkauft werden...
Leider, oder Gott sei Dank leben wir in Deutschland. Nun aber zum Punkt, ich denke wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, lass es sein. Denn was nützt dir ein Titel den du 30 Jahre vollstrecken kannst wenn dich jede Aktion (Gerichtsvollzieher / Inkassounternehmen) extra Geld kostet. Will damit sagen, juristisch heist es dann ungefähr so. " Der Kaufvertrag ist nichtig, die Rückabwicklung erfolgt Zug um Zug." Also Ware, hier Auto, gegen Geld. Schön, und was ist wenn der Verkäufer nichts auf der Naht hat? Was ist wenn der mal eben die Finger hebt? Recht haben und Recht bekommen, und dann auch noch die ganze Choose problemlos Rückabgewickelt bekommen, dass sind 5 Richtige im Lotto. Ich glaub nicht drann, hab da vor 30 Jahren schon mal Lehrgeld bezahlt, den Titel habe ich heute noch. Ich nenne ihn Tom. ( Titel ohne Mittel ) ToM ist mein Freund. UNO
Ein Jahr Gefängnis bei Manipulationen von Tachos und Geschwindigkeitsbegrenzern
Am 18. August 2005 ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten, mit der betrügerischen Manipulationen an Tachometern bei Gebrauchtwagen entgegengewirkt werden soll.
Tachobetrug hat sich zum Volkssport entwickelt. Die DEKRA schätzt, dass an jedem dritten Gebrauchtwagen in Deutschland der Tacho zurückgestellt wurde. Durch Zurückstellen der Tachos werden nicht nur Gebrauchtwagenkäufer geschädigt. Getäuscht werden auch Autohersteller über die Laufleistung während der Garantie, Leasingfirmen und Autovermieter über die tatsächlich gefahrenen Kilometer und Versicherer über den Wert von Fahrzeugen. Der ADAC hat den Schaden durch Tachobetrüger auf zwei Milliarden EUR jährlich geschätzt und deshalb wiederholt schärfere Gesetze gefordert.
Es fiel auf, mit welcher Dreistigkeit im Internet ungeniert das Zurückdrehen von Kilometerzählern angeboten wurde. Bei Klein- und Mittelklassewagen wurde für 50 bis 100 EUR der "Wunschkilometerstand" eingestellt. Auf diese Weise konnte dann beim Weiterverkauf des Fahrzeugs ein Mehrerlös von 500 bis 1.000 EUR erzielt werden. Bei jüngeren Modellen von Luxusfahrzeugen kostete das Zurückstellen des Tachos zwar bis 1.500 EUR. Allerdings konnte in diesen Fällen auch ein entsprechend höherer Mehrerlös von mehreren tausend Euro erzielt werden.
Den "Tachojustierern" schien jedes Problem- und Unrechtsbewusstsein zu fehlen. Ihnen wurde die Arbeit erleichtert, weil Diagnosegeräte mit entsprechenden Computerprogrammen problemlos im Internet zu erwerben waren. Zudem hinterließ das Zurückstellen der Tachos keinerlei Spuren. Der ADAC musste sogar einen Versuch, Tachomanipulationen an verschiedenen Fahrzeugen aufzudecken, abbrechen, weil es derzeit keine technischen Möglichkeiten gibt, sie nachzuweisen. Auch die Justiz schien relativ hilflos, nachdem der Bundesgerichtshof 1979 entschieden hatte, dass eine Veränderung des Kilometerstandes nicht als "Fälschung einer technischen Aufzeichnung" strafrechtlich verfolgt werden könne. Der Umstand allein, dass der Verkäufer eines Kfz mit zurückgedrehtem Tacho sich strafrechtlich eines Betruges und zivilrechtlich einer arglistigen Täuschung schuldig machte, hielt die Tachojustierer nicht davon ab, ihre Vorbereitungshandlungen dazu im Internet öffentlich anzubieten.
Nachdem mit täuschungssicheren Tachometern von der Industrie in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann, sah sich der Gesetzgeber gezwungen, einzugreifen. Seit 18.08.2005 sind durch § 22 b Straßenverkehrsgesetz Manipulationen an Kilometerzählern mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht.
Seitdem weisen die Firmen, die bisher Tachometereinstellungen im Internet angeboten haben, darauf hin, dass Tachoeinstellungen künftig in Deutschland nicht mehr angeboten werden, weil man sich nicht strafbar machen wolle. Man arbeite aber bereits an anderen Möglichkeiten. Das "Justieren" von Tachos wird nach wie vor angeboten.
Das Ausweichen auf "Tachojustierung" wird allerdings künftig nicht ganz unproblematisch sein, weil nach dem Willen des Gesetzgebers auch diejenigen bestraft werden sollen, die entsprechende Computerprogramme herstellen, sich oder einem anderen verschaffen, feilhalten oder einem anderen überlassen. Damit sind jetzt auch schon Vorbereitungshandlungen zur Tachomanipulation strafbar.
Bei dieser Gelegenheit hat der Gesetzgeber in § 22 b Straßenverkehrsgesetz auch die mit erheblichen Strafen bedroht, die Geschwindigkeitsbegrenzer in LKWs und Bussen verändern oder manipulieren. Auf diese Weise soll Unfällen von Omnibussen, entgegengewirkt werden, die – wie bei Lyon - auf Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zurückzuführen sind.
Leider kann der Gebrauchtwagenkäufer nicht erwarten, durch die neue gesetzliche Regelung umfassend geschützt zu werden. Die Gefahr von Tachomanipulationen besteht nach wie vor. Dem Gebrauchtwagenkäufer kann deshalb nur empfohlen werden, im Einzelfall anhand sämtlicher Umstände zu überprüfen, ob der abgelesene Tachostand mit der tatsächlich gefahrenen Kilometerzahl übereinstimmen kann.
Anhaltspunkte für eine versuchte Täuschung über den tatsächlichen Kilometerstand können sich ergeben aus dem Serviceheft, aus Werkstattrechnungen über Inspektionen und Ölwechsel sowie aus TÜV- und Abgasuntersuchungsbescheinigungen. Auch der Zustand von Pedalgummis, der Sitze oder der Reifen können Anhaltspunkte für das wirkliche Alter des Fahrzeugs liefern. Schließlich kann auch die Anzahl der Jahreskilometer Hinweise auf eine Tacho-Manipulation geben. Erfahrungsgemäß werden jährlich mit Luxuslimousinen ca. 20.000 Kilometer, mit Mittelklassefahrzeugen etwa 15.000 Kilometer und mit Kleinwagen ca. 10.000 Kilometer jährlich zurückgelegt.
@Turan
Die Änderung des Tachostandes an sich, ist kein Rechtsvergehen. Hier liegt ja ein Teil des Problem. Es würde keinen (so grossen) Markt geben, wenn die Änderung verboten wäre. Es lohnt sicher immer, Belege zu kontrollieren. Nützt dem Themenstarter jetzt aber wenig.
Zitat:
Original geschrieben von bobbymotsch
@Turan
Die Änderung des Tachostandes an sich, ist kein Rechtsvergehen. Hier liegt ja ein Teil des Problem. Es würde keinen (so grossen) Markt geben, wenn die Änderung verboten wäre. Es lohnt sicher immer, Belege zu kontrollieren. Nützt dem Themenstarter jetzt aber wenig.
Solang des angeben ist hast du recht , d.h Defekte Tacho umgetauscht b.z.w repariert . Sollte aber in Kaufvertrag dann drin stehen .
Bloß beim themenstarter steht laut seine Angabe , Kilometerstand xxxxxxx im Kaufvertrag und da ist nix erwähnt von Tacho Wechsel oder Austausch von Tacho .
Daher ist es manupilation .
Moin,
auch wenn viele hier den Fall schon als gewonnen ansehen, so einfach wird es nicht.......
Dem privaten Verkäufer - im Gegensatz zum gewerblichen Händler - werden mehr mögliche Irrtümer 🙄 eingeräumt.
Der übliche Kaufvertrag zwischen Privat/Privat schließt die Sachmängelhaftung/Gewährleistung aus.
Also kannst du ihm nur was, wenn er
a) den Mangel argligstig verschwiegen hat
- hier hat er bereits angegeben, von nichts zu wissen
- Den gegenteiligen Beweis musst du führen und das wird schwierig, es sein denn du kannst zweifelsfrei nachweisen, das die Manipulation im Zeitraum seines Fahrzeugbesitzes stattgefunden hat.
b) der Verkäufer irgendeine (Zustands-)Garantie abgegeben hat
- Der Tachostand im Vertrag könnte eine solche abgegebene Garantie sein, das wird aber von den Gerichten unterschiedlich gewertet.
Zitat:
Die Änderung des Tachostandes an sich, ist kein Rechtsvergehen.
Jein, es kommt auf die Zielrichtung an.
Reparatur ist legal, alles andere schon grenzwertig.
Trotzdem Viel Glück
Zitat:
Original geschrieben von TURAN A6
Solang des angeben ist hast du recht , d.h Defekte Tacho umgetauscht b.z.w repariert . Sollte aber in Kaufvertrag dann drin stehen. Bloß beim themenstarter steht laut seine Angabe , Kilometerstand xxxxxxx im Kaufvertrag und da ist nix erwähnt von Tacho Wechsel oder Austausch von Tacho .Zitat:
Original geschrieben von bobbymotsch
@Turan
Die Änderung des Tachostandes an sich, ist kein Rechtsvergehen. Hier liegt ja ein Teil des Problem. Es würde keinen (so grossen) Markt geben, wenn die Änderung verboten wäre. Es lohnt sicher immer, Belege zu kontrollieren. Nützt dem Themenstarter jetzt aber wenig.
Daher ist es manupilation .
Ja, möglich. Muss man aber erst nachweisen und dies ist dann ein Problem. Es reicht nicht aus, dies per Indizien zu vermuten, zu ahnen, zu wissen. Davor sind Kosten und Mühen, und Geldaufwand. Da aber die Sache an sich (Manipulation) ein Straftatbestand ist, hilft schon etwas. Bei privaten Gelegenheitsbetrügern, im Zweifelsfall. Aber nur, falls die Indizienlage sehr gut ist. Dann ist eine Strafanzeige dann ein gutes Mittel. Brauchst dann auch keinen Anwalt dazu. Ein zivilrechtliches Verfahren ist notwendig, bei anderen. Da hilft die Gesetzeslage kaum.
Der Markt boomt ja gerade deshalb, weil es sehr einfach ist, den Stand zu ändern und sehr einfach ist, jede Rechtsfolgen zu meiden. Sonst würde der Markt nicht so blühen. Die Gesetze 2005 kannst du getrost in die Tonne treten. Der Markt blüht, gerade weil er "technisiert" und durch "saublöde" Gesetze unterstützt wurde.