Glatteis-Parkschaden, Fahrerflucht

Hallo,

ich bin gestern nach Hause gefahren und bin wegen Glatteis in eiener Sackgasse stecken geblieben. Über die Sackgasse führt der Weg zur abgeshlossenen Parkfläche. Die Parklätze dort sind gemietet, und der Zutritt nur für Mieter der Parklätze möglich.
Aufgrund vom Glatteis konnte ich weder vor noch zurück, bin mitten auf der Straße stecken geblieben. Das Auto rutschte dabei langsam seitlich bis zum Straßenzaun. So habe ich das Auto stehen lassen.
Über nacht ist wohl jemand ins Schleudern gekommen und hat mein Fahrzeug erwischt. Die vordere und hintere Tür auf der Fahrerseite sind beschädigt. Der Unfallverursacher ist abgehauen, keiner hat den Unfall gemerkt.
Ich habe nur Teilkasko, somit muss ich wohl den schaden selbst bezahlen.

Folgende Fragen stellen sich für mich:
1. Ist der Vermietter nicht zuständig den Zugang zur Parkfläche zu ermöglichen.
2. Hätte die Gemeinde die Sackgasse auch streuen sollen, schließlich bin ich aus einer Nebenstraße die normal befahrbar war in die Sackgasse gefahren die völlig vereist war.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, danke 🙂

Beste Antwort im Thema

Dann schreibst du dir das Kennzeichen auf, die Polizei ermittelt den Halter, fährt dorthin und schaut nach, welche Beschädigungen am Fahrzeug vorhanden sind. Sind eventuelle Übereinstimmungen vorhanden, wird weiterermittelt. Ich hatte selbst schon 2x solchen Besuch, weil meine Autofarbe nicht gerade sonderlich verbreitet ist.

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Hier gibt es nur eins - ab auf die Wache Anzeige aufgeben und hoffen das der Flüchtige erwischt wird.

Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Januar 2016 um 14:21:03 Uhr:


Das Eigenartige an der ganzen Fragestellung ist doch, dass der TE jemanden für einen Schaden haftbar machen will, der seiner Annahme nach durch einen Dritten verursacht wurde, der vielleicht auf Grund von Glatteis gegen sein Auto gerutscht ist.
Ich hätte die Frage verstanden, wenn er selbst gerutscht wäre und sich so sein Fahrzeug beschädigt hätte.
Aber hier geht es wohl darum, dass er nicht auf seinen Parkplatz kam und jetzt dem Betreiber/Vermieter dieses Parkplatzes die Schuld dafür geben will, dass irgendjemand gegen sein Auto gefahren ist.
Und dieser Gedanke ist gelinde gesagt völliger Blödsinn.

War ist eigenartig daran?

Den Unfallverursacher auszumachen wird schwer. Also bleibt nur Schaden selbst zahlen oder weitere Optionen suchen.
Bevor ich den Schaden aus eigener Tasche zahle, würde ich auch erstmal alle möglichen Szenarien durchgehen und prüfen, ob da doch nicht evtl. etwas greift.
Denn zum Teil ist die deutsche Rechtsprechung total bescheuert. Wieso also nicht versuchen?

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 23. Januar 2016 um 14:47:43 Uhr:



Denn zum Teil ist die deutsche Rechtsprechung total bescheuert. Wieso also nicht versuchen?

Dann muss er damit aber zu einem Anwalt gehen. In Sachen Rechtsprechung ist ein Forum wie dieses ein denkbar schlechter Ratgeber.

Das Problem : Der Anwalt will natürlich Kohle sehen. Und das nur dafür, dass er einem sagt, dass man mit seiner Klage kaum durchkommen wird.

Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 23. Januar 2016 um 14:47:43 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Januar 2016 um 14:21:03 Uhr:


Das Eigenartige an der ganzen Fragestellung ist doch, dass der TE jemanden für einen Schaden haftbar machen will, der seiner Annahme nach durch einen Dritten verursacht wurde, der vielleicht auf Grund von Glatteis gegen sein Auto gerutscht ist.
Ich hätte die Frage verstanden, wenn er selbst gerutscht wäre und sich so sein Fahrzeug beschädigt hätte.
Aber hier geht es wohl darum, dass er nicht auf seinen Parkplatz kam und jetzt dem Betreiber/Vermieter dieses Parkplatzes die Schuld dafür geben will, dass irgendjemand gegen sein Auto gefahren ist.
Und dieser Gedanke ist gelinde gesagt völliger Blödsinn.
War ist eigenartig daran?

Den Unfallverursacher auszumachen wird schwer. Also bleibt nur Schaden selbst zahlen oder weitere Optionen suchen.
Bevor ich den Schaden aus eigener Tasche zahle, würde ich auch erstmal alle möglichen Szenarien durchgehen und prüfen, ob da doch nicht evtl. etwas greift.
Denn zum Teil ist die deutsche Rechtsprechung total bescheuert. Wieso also nicht versuchen?

Das ist aber kein Option, sondern es sind wirre Gedanken.

Vielleicht war das Streusalz im Baumarkt ja auch aus und der Vermieter konnte nicht streuen. Also verklagen wir munter den Baumarkt. 😁

Mich wundert hier gar nichts mehr.😕

Kein Wunder dass die Rechtsanwälte sich vor Lachen auf die Schenkel klopfen und die Gerichte überlastet sind.

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Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Januar 2016 um 15:14:46 Uhr:



Zitat:

@DeFlamingo schrieb am 23. Januar 2016 um 14:47:43 Uhr:


War ist eigenartig daran?

Den Unfallverursacher auszumachen wird schwer. Also bleibt nur Schaden selbst zahlen oder weitere Optionen suchen.
Bevor ich den Schaden aus eigener Tasche zahle, würde ich auch erstmal alle möglichen Szenarien durchgehen und prüfen, ob da doch nicht evtl. etwas greift.
Denn zum Teil ist die deutsche Rechtsprechung total bescheuert. Wieso also nicht versuchen?

Das ist aber kein Option, sondern es sind wirre Gedanken.
Vielleicht war das Streusalz im Baumarkt ja auch aus und der Vermieter konnte nicht streuen. Also verklagen wir munter den Baumarkt. 😁
Mich wundert hier gar nichts mehr.😕
Kein Wunder dass die Rechtsanwälte sich vor Lachen auf die Schenkel klopfen und die Gerichte überlastet sind.

Und die Anwälte die Sparbücher füllen, man könnte ja auch den Reifenhersteller in die Haftung nehmen, wenn denn schon Winterreifen draufgezogen waren wieso die nicht ausreichenden Grip haben. Also Reifenhersteller verklagen, oder gleich Gott verklagen der für das Wetter zuständig ......🙄

Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Januar 2016 um 15:14:46 Uhr:



Vielleicht war das Streusalz im Baumarkt ja auch aus und der Vermieter konnte nicht streuen. Also verklagen wir munter den Baumarkt. 😁

Der Baumarkt wiederum wird es auf den Produzenten schieben, der konnte aufgrund von Produktionsengpässen nicht liefern. Und der Produzent schiebts auf die Salzmine. Die Mine wiederum auf das schlechte Wetter. Da könnten sich die Anwälte jahrelang mit beschäftigen ohne, dass man einen einzigen Schritt weiter käme. :-))

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 23. Januar 2016 um 15:21:33 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Januar 2016 um 15:14:46 Uhr:



Das ist aber kein Option, sondern es sind wirre Gedanken.
Vielleicht war das Streusalz im Baumarkt ja auch aus und der Vermieter konnte nicht streuen. Also verklagen wir munter den Baumarkt. 😁
Mich wundert hier gar nichts mehr.😕
Kein Wunder dass die Rechtsanwälte sich vor Lachen auf die Schenkel klopfen und die Gerichte überlastet sind.
Und die Anwälte die Sparbücher füllen, man könnte ja auch den Reifenhersteller in die Haftung nehmen, wenn denn schon Winterreifen draufgezogen waren wieso die nicht ausreichenden Grip haben. Also Reifenhersteller verklagen, oder gleich Gott verklagen der für das Wetter zuständig ......🙄

Genau. Dazu müsste man aber zuerst den haben, der in die Karre reingerutscht ist, um zu erfahren, welche Reifen montiert waren.😁

Ich kenne mich mit den Gesetzten überhaupt nicht aus. Ich dachte die Foren sind für Leute wie mich da, um sich zu erkundigen und etwas dazu zu lernen.

Für die Arroganten und Bessrwisser:
Eine Frage kann nie so dumm sein, wie so manche Antworten, speziell übel ist es wenn die Mitbürger das verlangen haben den beschädigten auszulachen und zu demoralisieren. Da Fragt man sich woher kommt dieses Verlangen?

Mach eine Anzeige gegen Unbekannt und verklag gleichzeitig die Stadt, weil die der Räumpflicht nicht nachgekommen sind.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 23. Januar 2016 um 15:21:33 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Januar 2016 um 15:14:46 Uhr:



Das ist aber kein Option, sondern es sind wirre Gedanken.
Vielleicht war das Streusalz im Baumarkt ja auch aus und der Vermieter konnte nicht streuen. Also verklagen wir munter den Baumarkt. 😁
Mich wundert hier gar nichts mehr.😕
Kein Wunder dass die Rechtsanwälte sich vor Lachen auf die Schenkel klopfen und die Gerichte überlastet sind.
Und die Anwälte die Sparbücher füllen, man könnte ja auch den Reifenhersteller in die Haftung nehmen, wenn denn schon Winterreifen draufgezogen waren wieso die nicht ausreichenden Grip haben. Also Reifenhersteller verklagen, oder gleich Gott verklagen der für das Wetter zuständig ......🙄

Jetzt wird`s absolut albern!

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 23. Januar 2016 um 16:20:28 Uhr:



Jetzt wird`s absolut albern!

Wieso ? Hat mindestens solche Aussichten wie die Stadt oder den Vermieter zu verklagen.

Die Polizei hat den Vorfall aufgenommen. Anzeige gegen unbekaannt wurde auch gemacht.
Die Fahrertür lässt sich ohne großen Aufwand reparieren, die hintere Tür werde ich wohl tauschen müssen. dafür kaufe ich mir eine neue, bzw gebrauchte in Wagenfarbe. Der Schaden hält sich somit in Grenzen ca. 500€.

Habe mir den Mietvertrag vom Parkplatz angeschaut, da steht nur das Schäden die am Prakplatz entstehen nicht versichert werden.

Insgesamt bin ich noch gut davon gekommen, der Schaden hätte viel Schlimmer sein können.

Ich frage mich , wie würde der TE reagieren , wenn auf einer Straße vor seinem Grundstück jemand ein Auto anfahren würde ?
Was würden die Laienanwälte , die hier schon zu Wort gekommen sind davon halten , wenn sie auch in dieser Situation wären .
Leute , bei allem Spaß am fabulieren , bleibt auf dem Teppich .
Wenn jemand nicht in der Lage ist bei Eisglätte sein Fahrzeug aus einer Situation herauszufahren , es so stehen lässt , dass man dagegen fahren kann , oder selbst wenn er es am Straßenrand abgestellt hat , dann gibt es einfach Dinge , wo man keinen anderen haftbar machen kann .
So ist das Leben , das Kraftfahrerleben eben .
Wenn wir uns auf Gefahren einlassen , müssen wir auch mal den Schaden selber bezahlen .
Wir haben uns daran gewöhnt, immer und überall nach einem Schuldigen zu suchen ´.
Genau das macht uns zu der Nation der Jammerer und Quängler .
Der TE hätte doch vorher mal ins Säckel greifen können und eine Vollkasko abschließen können .
Vorher Geizen , hinterher jammern, ist auch eine Philosophie .
Giovanni.
Giovanni.

Zitat:

@bundesprofi schrieb am 23. Januar 2016 um 15:59:13 Uhr:


Ich kenne mich mit den Gesetzten überhaupt nicht aus. Ich dachte die Foren sind für Leute wie mich da, um sich zu erkundigen und etwas dazu zu lernen.

Genau das passiert hier gerade.

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 23. Januar 2016 um 16:20:28 Uhr:



Jetzt wird`s absolut albern!

Nein das nennt sich überspitzen um dem Unsinn einen Sinn zu geben oder war es anders herum ?🙄🙄🙄

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