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Anzeige wegen Fahrerflucht möglich?

Themenstarteram 19. Juli 2016 um 17:41

Moin moin,

ich bin heute, an einer Tankstelle sehr dicht an einem parkenden PKW vorbei gefahren.

Danach tankte ich, bezahlte und der Fahrer des anderen PKW ebenso.

Als wir beide wieder vor der Tür waren, fing er an, mich zu beschuldigen, ich hätte seinen Spiegel berührt und zeigte mir zwei ganz leichte, weiße stellen, am unteren Plastik seines Spiegels.

An meinem PKW ist absolut keine Spur zu sehen gewesen, da er in der Sonne wohl ungünstig stand. Zuhause stellte ich eine, mit bloßem Auge kaum zu erkennende leichte Schramme, ebenfalls am Plastik meines Spiegels fest.

Vor Ort sagte der Gegner dann, nachdem ich Ihm angeboten habe die Polizei zu rufen, um alles feststellen zu lassen, er würde daraus nichts machen. Das ganze war recht hitzig und ich war auch nicht wirklich freundlich, wobei mir das nun leid tut, da ja wirklich eine minimale Berührung statt gefunden haben muss.

Daten haben wir nicht ausgetauscht und haben dann beide die Tankstelle verlassen. Jetzt mache ich mir natürlich einen Kopf, dass der noch mit meinem Kennzeichen zur Polizei geht und Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet. (Übel nehmen könnte ich Ihm das nicht wirklich). Wenn ich nun Daten hätte, würde ich Ihn anrufen und das Ganze natürlich begleichen.

Was meint Ihr, kann da noch irgendwas folgen?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Juli 2016 um 19:11

Das war vom "Gegner" nur ne alte Beule. Der hat mich halt übel auf dem falschen Fuß, im Streß, gerade vorher ne schlechte Nachricht, erwischt. Dann war in der Sonne absolut gar nichts an meinem Spiegel zu sehen und ich wurde nach wiederholtem nachbohren etwas unfreundlich.

Als er dann keine Polizei wollte und sagte er macht da nichts draus, tauschten wir halt noch ein paar Worte aus, wobei die auch nicht wirklich freundlich waren, und gingen dann beide gleichzeitig.

Mir tuts halt leid. Ich hab den Kratzer ja scheinbar doch verursacht und pampe den Mann auch noch an.. -.-

Mit Telefonnummer hätte ich mich schon lange entschuldigt und natürlich die Beseitigung des Schadens angeboten.

Und jetzt weiß man halt nie, ob der sich heute Abend sagt: "Hmm, an Kennzeichen erinnere ich mich, den Arsch zeig ich noch an" und Morgen zur Polizei geht.

Wäre halt doof gewesen, für so ne blöde Situation ne Strafanzeige am Hals zu haben.

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Hab keine Glaskugel da, ist grad bei der Jahreswartung.

Du kannst nur abwarten und Tee trinken.

Im Zweifel der Fälle würde die Überwachungskamera der Tanke (weiß nicht wie lange die Aufnahmen gespeichert werden) ja zeigen, dass es keine Fahrerflucht wäre, oder nicht?

Glaube daher nicht, dass der Geschädigte dann zur Polizei rennen würde.

Zumal er trotz des Eifers des Gefechtes und obwohl er verärgert war schon von weiteren Maßnahmen abgesehen hat.

Rein vom Gefühl wird er sich jetzt nicht wenn er beruhigt ist daran machen nachträglich noch die Keule zu schwingen.

Wobei, wissen kann man es nicht. Halte ich aber doch für eher unwahrscheinlich.

Für mich hört sich das ein bisschen so an als ob die Berührung so leicht war als dass man die Stelle einfach wegpolieren könnte.

am 19. Juli 2016 um 18:00

Schauen wir mal ins Gesetz

§ 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist.

Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder

2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

 

Also das steht im Gesetz.

am 19. Juli 2016 um 18:06

Demnach kann dem TE ja nichts passieren :)

Themenstarteram 19. Juli 2016 um 18:07

Ich hasse §§..

Verstehe ich das richtig: Sofern ich Morgen zur nächsten Polizeidienststelle fahre und den Schaden noch melde, für den Fall das noch jemand Ansprüche geltend macht, ist die Sache erledigt?

am 19. Juli 2016 um 18:23

Wenn du Zeugen hast, dass du mit dem Unfallgegner übereingekommen bist, keine Daten auszutauschen, bist du deinen Pflichten schon nachgekommen. Falls du dir trotzdem Sorgen machst, kannst du auch jetzt die nächste Dienststelle anrufen und das telefonisch machen. Aber bitte dann auch erzählen, dass ihr beide Kontakt hattet und beide auf einen Austausch der Daten verzichtet haben.

Um deine Frage zu beantworten.

Ich könnte dich jederzeit anzeigen und behaupten du hast meine Katze getötet oder meinen Wagen beschädigt ;)

@TE

Es zählt nur das, was nachzuweisen ist. Ist vielleicht der Kontrahent zuerst weggefahren? :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

am 19. Juli 2016 um 18:49

Auch dann hätte er seinen Pflichten als vermeintlicher Unfallverursacher nachkommen müssen.

Hat er doch gemacht. Er hat angeboten, die Polizei zur Sachverhaltsfeststellung zu rufen. Das wurde nicht gewünscht. Also Ende für §142 StGB. Wenn nun auch noch der Gegner zuerst wegfährt, braucht man ohnehin nicht weiter drüber nachdenken.

Themenstarteram 19. Juli 2016 um 19:01

Wir sind ziemlich zeitgleich von der Tankstelle gefahren.

Ich bin mal auf Nummer sicher gegangen und hab einfach bei der zuständigen Polizeidienststelle angerufen.

Die sagten gerade, Sie würden den Unfall noch aufnehmen, wenn ich das möchte. Sie sehen hier auch keine Fahrerflucht, lt. meiner obigen Schilderung. Ich müsste dafür halt Morgen bei der Polizei vorbei fahren, damit die sich das anschauen können.

Denke also, ich fahre da Morgen kurz rum, lass die Polizei das eben aufnehmen und bin auf der sicheren Seite.

Wenn das also ein Neu- oder Leasingwagen (also ziemlich neu) war, dann würde ich vielleicht eine "Selbstanzeige" machen, für den Fall, dass der Unfallgegner doch noch zur Polizei geht. Wenn´s eine "alte" Karre war, dann wird da wohl auch nichts mehr im Nachhinein kommen. Aufregen würde ich mich übrigens auch, weil das schlicht und einfach nicht geht, an fremdem Eigentum entlangzuschrammen, aber meinem Wagen würdest du ansehen, dass da keine Anzeige kommt.

Da man nichts genaues sagen kann, meine persönliche Meinung ohne Gewähr - entscheiden musst nun du.

Wahrscheinlich wird der Polizist ohnehin keine Anzeige rausschreiben. Aktenvermerk mit deinen Kontaktdaten bzw. Kopie deines Personalausweises, fertig. (würde ich meinen, weiß es aber nicht)

Edit:

Zu langsam. Mach das so, dann kannst du zu 100 % sicher sein, dass es passt. :)

Themenstarteram 19. Juli 2016 um 19:11

Das war vom "Gegner" nur ne alte Beule. Der hat mich halt übel auf dem falschen Fuß, im Streß, gerade vorher ne schlechte Nachricht, erwischt. Dann war in der Sonne absolut gar nichts an meinem Spiegel zu sehen und ich wurde nach wiederholtem nachbohren etwas unfreundlich.

Als er dann keine Polizei wollte und sagte er macht da nichts draus, tauschten wir halt noch ein paar Worte aus, wobei die auch nicht wirklich freundlich waren, und gingen dann beide gleichzeitig.

Mir tuts halt leid. Ich hab den Kratzer ja scheinbar doch verursacht und pampe den Mann auch noch an.. -.-

Mit Telefonnummer hätte ich mich schon lange entschuldigt und natürlich die Beseitigung des Schadens angeboten.

Und jetzt weiß man halt nie, ob der sich heute Abend sagt: "Hmm, an Kennzeichen erinnere ich mich, den Arsch zeig ich noch an" und Morgen zur Polizei geht.

Wäre halt doof gewesen, für so ne blöde Situation ne Strafanzeige am Hals zu haben.

Zitat:

@Zypo schrieb am 19. Juli 2016 um 21:11:07 Uhr:

 

Und jetzt weiß man halt nie, ob der sich heute Abend sagt: "Hmm, an Kennzeichen erinnere ich mich, den Arsch zeig ich noch an" und Morgen zur Polizei geht.

Wäre halt doof gewesen, für so ne blöde Situation ne Strafanzeige am Hals zu haben.

Und wenn dein Gegner noch zur Polizei fährt und dich anzeigen will... passieren tut da gar nichts, auch kommt keine Strafanzeige.

Klar ist es verständlich, daß es dir nun Nahe geht dir der arme Mann nun Leid tut.

Aber mal ehrlich gesagt, hätte ich in dem Moment an meinem Auto auch nicht sofort eine kleine Beschädigung gesehen, wäre ich zu der Erkenntnis gekommen, daß der Spiegel schon woanders abgefahren wurde und man jetzt nur Einen braucht, der es war.

Du hast mit dem Mann gesprochen, Ihr habt nach Schäden geschaut (bei dir im ersten Moment aber nichts gefunden) und Du hast dem Herren angeboten die Polizei zu holen, was Er aber abgelehnt hat.

Somit bist Du aus dem Schneider und hast nichts zu befürchten.

Wenns für Ihn blöd läuft bleibt der Mann mit dem Verhalten sogar auf seinem Schaden sitzen.

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