Glatteis-Parkschaden, Fahrerflucht

Hallo,

ich bin gestern nach Hause gefahren und bin wegen Glatteis in eiener Sackgasse stecken geblieben. Über die Sackgasse führt der Weg zur abgeshlossenen Parkfläche. Die Parklätze dort sind gemietet, und der Zutritt nur für Mieter der Parklätze möglich.
Aufgrund vom Glatteis konnte ich weder vor noch zurück, bin mitten auf der Straße stecken geblieben. Das Auto rutschte dabei langsam seitlich bis zum Straßenzaun. So habe ich das Auto stehen lassen.
Über nacht ist wohl jemand ins Schleudern gekommen und hat mein Fahrzeug erwischt. Die vordere und hintere Tür auf der Fahrerseite sind beschädigt. Der Unfallverursacher ist abgehauen, keiner hat den Unfall gemerkt.
Ich habe nur Teilkasko, somit muss ich wohl den schaden selbst bezahlen.

Folgende Fragen stellen sich für mich:
1. Ist der Vermietter nicht zuständig den Zugang zur Parkfläche zu ermöglichen.
2. Hätte die Gemeinde die Sackgasse auch streuen sollen, schließlich bin ich aus einer Nebenstraße die normal befahrbar war in die Sackgasse gefahren die völlig vereist war.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, danke 🙂

Beste Antwort im Thema

Dann schreibst du dir das Kennzeichen auf, die Polizei ermittelt den Halter, fährt dorthin und schaut nach, welche Beschädigungen am Fahrzeug vorhanden sind. Sind eventuelle Übereinstimmungen vorhanden, wird weiterermittelt. Ich hatte selbst schon 2x solchen Besuch, weil meine Autofarbe nicht gerade sonderlich verbreitet ist.

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Ich würde mich auf die Lauer legen. Sind Lackspuren am Auto, dann hast Du die Farbe. Ein paar Male zumindest dort vorbeifahren. So wie sich das liest kann es sehr gut ein Anwohner sein oder? Anzeige hast du sicher erstattet, da gehe ich davon aus.

Und dann ist der Typ in den Winterurlaub gefahren. Das kann dauern.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 23. Januar 2016 um 17:31:05 Uhr:


Und dann ist der Typ in den Winterurlaub gefahren. Das kann dauern.

Und wenn er nichts macht hat er schon verloren.

Er braucht auch gar nichts machen. Das ist nämlich gar nicht seine Aufgabe. Hobbydetektive und deren Methoden ist so ziemlich das Letzte, was man hier ranziehen sollte. Und nun lasse mal einen vorfahren, der an der Seite einen Kratzer hat, weil er in seiner eigenen Garage hängengeblieben ist. Das glaubt ihm natürlich keiner, weil du ja als -auf-der-Lauer-Lieger sowieso genau weisst, dass nur er an den Wagen gefahren sein muss.
Ohne Zeugen ist es keine gute Idee. Wenn er wenigstens einen Anhaltspunkt hätte, a la. Dunkler Kombi oder so ähnlich.

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Bleibt mal auf dem Teppich hier.
Nur weil das Auto an einer ungünstigen Stelle abgestellt war, gibt es niemandem das Recht dagegen zu fahren und dann abzuhauen.

Zitat:

@mobiles schrieb am 24. Januar 2016 um 05:16:25 Uhr:


Bleibt mal auf dem Teppich hier.
Nur weil das Auto an einer ungünstigen Stelle abgestellt war, gibt es niemandem das Recht dagegen zu fahren und dann abzuhauen.

Wer hat das denn so etwas behauptet?😕

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 23. Januar 2016 um 23:32:35 Uhr:


Er braucht auch gar nichts machen. Das ist nämlich gar nicht seine Aufgabe. Hobbydetektive und deren Methoden ist so ziemlich das Letzte, was man hier ranziehen sollte. Und nun lasse mal einen vorfahren, der an der Seite einen Kratzer hat, weil er in seiner eigenen Garage hängengeblieben ist. Das glaubt ihm natürlich keiner, weil du ja als -auf-der-Lauer-Lieger sowieso genau weisst, dass nur er an den Wagen gefahren sein muss.
Ohne Zeugen ist es keine gute Idee. Wenn er wenigstens einen Anhaltspunkt hätte, a la. Dunkler Kombi oder so ähnlich.

Die Augen aufhalten ist trotzdem eine gute Idee. Die Schäden sollten natürlich korrespondieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass es ein Anwohner war, ist ja nicht gerade gering.

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. Januar 2016 um 05:41:18 Uhr:


Die Augen aufhalten ist trotzdem eine gute Idee. Die Schäden sollten natürlich korrespondieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass es ein Anwohner war, ist ja nicht gerade gering.

Spinnen wir den Faden mal weiter: Angenommen, es fährt einer vor, wo die Beschädigung durchaus zum angefahrenen Wagen passt. Sagst es dem Besitzer auf den Kopf zu oder rufst die Polizei ? Und käme die Polizei überhaupt, wenn man hier nach beispielsweise 3 Wochen erzählt, dass man möglicherweise einen Fahrer gestellt , welcher eine Unfallflucht( für die Hobby-Juristen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) begangen hätte ?

Wobei Stellen hier nicht das richtige Wort ist, gesehen wäre besser. Ein Festhalten wäre hier wohl nicht angebracht.

Klar kommt die Polizei, sie ist dazu verpflichtet die Unfallflucht aufzuklären.

Das wäre halt die Frage. Du kannst ja nicht mit Bestimmtheit sagen, dass der soeben Gesehene den Unfall verursacht hat. Und was, wenn du die Polizei alarmierst, der gute Mann/Frau aber schon wieder wegfährt ?

Dann schreibst du dir das Kennzeichen auf, die Polizei ermittelt den Halter, fährt dorthin und schaut nach, welche Beschädigungen am Fahrzeug vorhanden sind. Sind eventuelle Übereinstimmungen vorhanden, wird weiterermittelt. Ich hatte selbst schon 2x solchen Besuch, weil meine Autofarbe nicht gerade sonderlich verbreitet ist.

Dröseln wir mal die Sache auseinander.

Stadt verklagen - aussichtslos, da Blitzeis gemeldet war, eine schuldhafte verletzung der Räumpflicht durch die Stadt nicht vorliegt und der Fahrzeugführer selber dafür verantwortlich ist, sein Fahrzeug im öffentl. Straßenverkehr sicher zu führen und abzustellen.
Vermieter verklagen - aussichtslos, da sich dessen Räumpflicht auf den Bürgersteig beschränkt
Anzeige gegen Unbekannt wegen Fahrerflucht stellen und auf ein Ergebnis hoffen, gleichzeitig auch selber die Augen offen halten. Dabei aber keinerlei "Selbstjustiz-Allüren" ausleben.
Künftig sich auch selber einen Kopf machen, ob es denn so günstig ist, die Möhre einfach so wie hingesch.... auf der Straße stehen zu lassen. Wenn man selber dort herumschlittert ist die Gefahr durchaus real, dass es anderen ebenso geht. Irgendwo ein wenig Salz, Streugut und zwei, drei hilfreiche Bürger lassen sich IMMER auftreiben und die Gefahrenstelle beseitigen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 23. Januar 2016 um 23:32:35 Uhr:


Er braucht auch gar nichts machen. Das ist nämlich gar nicht seine Aufgabe. Hobbydetektive und deren Methoden ist so ziemlich das Letzte, was man hier ranziehen sollte. Und nun lasse mal einen vorfahren, der an der Seite einen Kratzer hat, weil er in seiner eigenen Garage hängengeblieben ist. Das glaubt ihm natürlich keiner, weil du ja als -auf-der-Lauer-Lieger sowieso genau weisst, dass nur er an den Wagen gefahren sein muss.
Ohne Zeugen ist es keine gute Idee. Wenn er wenigstens einen Anhaltspunkt hätte, a la. Dunkler Kombi oder so ähnlich.

Schaut halt doch etwas blöd aus, wenn die Lackspuren am beschädigten Fzg. des TE deckungsgleich mit dem Fzg. des Verursachers übereinstimmen. Und ebenfalls die Höhe.

Seid Ihr wirklich so naiv, zu glauben ein Garagenrempler würde hier nicht auffallen.

Es ist noch nicht lange her, da stand vor meinem Haus die Polizei.
Die haben mit dem Nachbarn gesprochen. Als ich meinen Nachbarn gefragt habe was denn los war, weil die Polizei da war, berichtete Er mir, daß jemand auf das Fahrzeug seines Sohnes gefahren sei, derjenige sich vom Acker gemacht hat und niemand den Vorfall beobachtet hatte.
Die Polizei nahmen die Spuren am Fahrzeug bei Tag auf und hatten den Anhänger des Schuppenbesitzers, der unter einem Vordach des Schuppens, gegenüber dem damals geparkten Auto abgestellt war, unter verdacht.
Der Schuppenbesitzer, alter Mann über 80, der eigentlich, wie ich sein Fahrverhalten beurteile, gar nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis sein dürfte, wurde dazu gerufen.
Der Anhänger wurde an sein Auto angekoppelt und siehe da, die Eindrückspuren am Auto des Geschädigten passten auf den Millimeter genau auf die Ecken und Kanten des Anhängers.
Später wurden dann Lackspuren am Anhänger vom Auto und Metallabrieb vom Anhänger am Auto gefunden.
Ein anderer Nachbar konnte bezeugen, daß der Schuppenbesitzer an diesem Tag den Anhänger geholt hat. Da parkte allerdings das Fzg. des Geschädigten noch nicht dort.

Der Schaden betrug über 2000 Euro und wer das einfach so auf sich sitzen lässt und nichts macht ist selbst schuld.

Der Fall wurde aufgeklärt, der Schaden bezahlt und reguliert, auch wenn mein Nachbar keine Hoffnung hatte.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 23. Januar 2016 um 16:42:39 Uhr:



Leute , bei allem Spaß am fabulieren , bleibt auf dem Teppich .
Wenn jemand nicht in der Lage ist bei Eisglätte sein Fahrzeug aus einer Situation herauszufahren , es so stehen lässt , dass man dagegen fahren kann , oder selbst wenn er es am Straßenrand abgestellt hat , dann gibt es einfach Dinge , wo man keinen anderen haftbar machen kann .
So ist das Leben , das Kraftfahrerleben eben .
Wenn wir uns auf Gefahren einlassen , müssen wir auch mal den Schaden selber bezahlen .
Wir haben uns daran gewöhnt, immer und überall nach einem Schuldigen zu suchen ´.
Genau das macht uns zu der Nation der Jammerer und Quängler .
Der TE hätte doch vorher mal ins Säckel greifen können und eine Vollkasko abschließen können .
Vorher Geizen , hinterher jammern, ist auch eine Philosophie .
Giovanni.
Giovanni.

Selten so einen geistigen Dünnschiss gelesen

Was soll diese verbale Entgleisung? Wenn man mit einer Meinung nicht einverstanden ist, dann kann man dies sachlich und wertfrei kundtun - aber derartige Sprüche sind Niveau-Tiefsee und werden von mir nicht toleriert. twindance/MT-Moderation

wie diesen hier:

Vielleicht war der ausgesuchte Abstellplatz für das Auto des TE nicht der Allerbeste, aber mal ehrlich, was gibt dem anderen Verkehrsteilnehmer hier das Recht in sein Auto rein zu fahren (gut, es mag glatt gewesen sein und Er hatte evtl. selbst keine Kontrolle bzw. Einfluß auf sein Fahrzeug mehr) aber es rechtfertigt den Unfallgegner in keinster Weiße sich "unerlaubt" vom Unfallort zu verdünnisieren, ohne die Polizei zu rufen, oder wenigstens eine TelefonNr. am Auto zu hinterlassen... das wäre wenigstens das Allermindeste gewesen.

Heißt das jetzt laut deiner Erkenntnis, daß jeder Verkehrsteilnehmer Autos, welche am Straßenrand geparkt sind, beschädigen darf und sich vom Acker zu machen, ohne, daß er befürchten muß dafür belangt zu werden.
Und die Geschädigten, Mitbürgerinnen und Mitbürger einer Nation von Jammerern und Quänglern eben selbst schuld sind nicht ausreichend versichert sind und auch noch Schuld daran sind am Fehlverhalten anderer Personen ?!

Wetten, daß Du den größten Zinober veranstaltest, wenn jemand gegen dein Auto fährt, abhaut und Du auf dem Schaden sitzen bleibst.

Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, trägt ein Eigenrisiko. Weil niemand gezwungen wird irgendwelchen Schwachsinn zu begehen, kann auch nicht jedesmal ein Schuldiger für die eigenen Fehler herangezogen werden.
Das wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

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