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Glatteis-Parkschaden, Fahrerflucht

Themenstarteram 23. Januar 2016 um 11:28

Hallo,

ich bin gestern nach Hause gefahren und bin wegen Glatteis in eiener Sackgasse stecken geblieben. Über die Sackgasse führt der Weg zur abgeshlossenen Parkfläche. Die Parklätze dort sind gemietet, und der Zutritt nur für Mieter der Parklätze möglich.

Aufgrund vom Glatteis konnte ich weder vor noch zurück, bin mitten auf der Straße stecken geblieben. Das Auto rutschte dabei langsam seitlich bis zum Straßenzaun. So habe ich das Auto stehen lassen.

Über nacht ist wohl jemand ins Schleudern gekommen und hat mein Fahrzeug erwischt. Die vordere und hintere Tür auf der Fahrerseite sind beschädigt. Der Unfallverursacher ist abgehauen, keiner hat den Unfall gemerkt.

Ich habe nur Teilkasko, somit muss ich wohl den schaden selbst bezahlen.

Folgende Fragen stellen sich für mich:

1. Ist der Vermietter nicht zuständig den Zugang zur Parkfläche zu ermöglichen.

2. Hätte die Gemeinde die Sackgasse auch streuen sollen, schließlich bin ich aus einer Nebenstraße die normal befahrbar war in die Sackgasse gefahren die völlig vereist war.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, danke :)

Beste Antwort im Thema

Dann schreibst du dir das Kennzeichen auf, die Polizei ermittelt den Halter, fährt dorthin und schaut nach, welche Beschädigungen am Fahrzeug vorhanden sind. Sind eventuelle Übereinstimmungen vorhanden, wird weiterermittelt. Ich hatte selbst schon 2x solchen Besuch, weil meine Autofarbe nicht gerade sonderlich verbreitet ist.

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Zitat:

@Lagebernd schrieb am 7. Februar 2016 um 13:28:44 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Januar 2016 um 14:21:03 Uhr:

Das Eigenartige an der ganzen Fragestellung ist doch, dass der TE jemanden für einen Schaden haftbar machen will, der seiner Annahme nach durch einen Dritten verursacht wurde, der vielleicht auf Grund von Glatteis gegen sein Auto gerutscht ist.

Ich hätte die Frage verstanden, wenn er selbst gerutscht wäre und sich so sein Fahrzeug beschädigt hätte.

Aber hier geht es wohl darum, dass er nicht auf seinen Parkplatz kam und jetzt dem Betreiber/Vermieter dieses Parkplatzes die Schuld dafür geben will, dass irgendjemand gegen sein Auto gefahren ist.

Und dieser Gedanke ist gelinde gesagt völliger Blödsinn.

Wenn sich jemand im vollen Bewusstsein, was er da tut, in solch eine Situation begibt und der Vermieter gar keine Möglichkeit hatte dies zu verhindern dann handelt derjenige auf eigenes Risiko.

Der Vermieter hat ihn ja auch nicht gezwungen bei Glatteis zu fahren, konnte die Gefahr also nicht abwehren oder beeinflussen.

Lediglich die Räum- oder Streupflicht steht im Raum. Wenn dies aber nicht absehbar war brauchte er auch nicht streuen. Es muss nicht dauernd und immer gestreut sein, sondern nur bei entspr. Wetterlage.

Blitzeis z.B. gehört nicht dazu.

 

Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt trägt ein Eigenrisiko!

Und warum bitte zitierst du meinen Beitrag mit deinem Posting? Was willst du mir damit sagen:confused:

Also durch dagegenfallen ist so ein Schaden nur sehr schwer zu erreichen. Was soll das gewesen sein? Ein Elefant?

Das sieht aus wie Vandalismus, aber selbst dafür ist das Schadensbild nicht typisch. Der typische Vandalismusschaden hat nur ein Schadensbild (Spiegel abtreten, Kratzer durch Gegenstände, sonstige Dellen mit Gegenstäden oder Körperteilen). Ich glaube aber kaum, das sich da jemand die Mühe macht und zwischendurch den Gegenstand wechselt.

Zitat:

@AS60 schrieb am 7. Februar 2016 um 14:11:05 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 7. Februar 2016 um 13:28:44 Uhr:

 

 

Wenn sich jemand im vollen Bewusstsein, was er da tut, in solch eine Situation begibt und der Vermieter gar keine Möglichkeit hatte dies zu verhindern dann handelt derjenige auf eigenes Risiko.

Der Vermieter hat ihn ja auch nicht gezwungen bei Glatteis zu fahren, konnte die Gefahr also nicht abwehren oder beeinflussen.

Lediglich die Räum- oder Streupflicht steht im Raum. Wenn dies aber nicht absehbar war brauchte er auch nicht streuen. Es muss nicht dauernd und immer gestreut sein, sondern nur bei entspr. Wetterlage.

Blitzeis z.B. gehört nicht dazu.

 

Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt trägt ein Eigenrisiko!

Und warum bitte zitierst du meinen Beitrag mit deinem Posting? Was willst du mir damit sagen:confused:

Zitiert habe ich deinen Beitrag wg.

Das Eigenartige an der ganzen Fragestellung ist doch, dass der TE jemanden für einen Schaden haftbar machen will, der seiner Annahme nach durch einen Dritten verursacht wurde, der vielleicht auf Grund von Glatteis gegen sein Auto gerutscht ist.

Das wird wohl so gewesen sein.

Gruss

Könnte ein Rollerfahrer so einen Schaden verursachen?

Zitat:

@AcJoker schrieb am 7. Februar 2016 um 18:30:23 Uhr:

Könnte ein Rollerfahrer so einen Schaden verursachen?

Stimmt, das wäre auch vorstellbar, Moped- oder Radfahrer gegen den Wagen gestürzt.

Themenstarteram 8. Februar 2016 um 7:18

Ich kann es mir auch nicht erklären, wie der Schaden entstanden ist.

Zumindest habe ich gelernt wie es ist auf Glatteis zu fahren und wie wertvoll Allradantrieb sein kann.

Zitat:

@bundesprofi schrieb am 8. Februar 2016 um 08:18:29 Uhr:

Ich kann es mir auch nicht erklären, wie der Schaden entstanden ist.

Zumindest habe ich gelernt wie es ist auf Glatteis zu fahren und wie wertvoll Allradantrieb sein kann.

Hi,

Allrad wird aber schnell überbewertet. Klar der hat durchaus seine Vorteile. Aber gerade bei Glatteis besteht mit Allrad die Gefahr das schnell "zu schnell" ist.

Denn beim bremsen bringt einem der Allrad nicht das geringste und auch in Kurven nur bedingt.

Da kann dann der Allradler genauso schnell im Graben landen wie die 2WD Fahrzeuge auch,nur halt vielleicht ein paar hundert Meter weiter vorne ;)

Gruß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 8. Februar 2016 um 09:20:38 Uhr:

Zitat:

@bundesprofi schrieb am 8. Februar 2016 um 08:18:29 Uhr:

Ich kann es mir auch nicht erklären, wie der Schaden entstanden ist.

Zumindest habe ich gelernt wie es ist auf Glatteis zu fahren und wie wertvoll Allradantrieb sein kann.

Denn beim bremsen bringt einem der Allrad nicht das geringste und auch in Kurven nur bedingt.

In Österreich (Alpen) sind die "fetten Allradler" aus dem flachen Deutschland der Running-Gag. Mit dem Allrad zwar den Berg rauf und um runter zu kommen dann doch Schneeketten. Früher gabs die Ketten unten zu kaufen, heute bringt dann der Taxler die Ketten rauf.

Themenstarteram 21. März 2016 um 11:09

So in meinem Fall gibts Neuigkeiten.

Der Unfallverursacher hat die Polizei angerufen gehabt. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen aber keine Nachricht hinterlassen. 4 Stunden später habe ich die Polizei angerufen, der Schaden wurde nochmal aufgenommen. Das habe ich durch Zufall erfahren.

Gibt also doch noch ehrliche VT's :)

Danke für die Rückmeldung.

 

Wie war nun der Unfallhergang

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