ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Glatteis: Bei Rot über Haltelinie gerutscht -> 2mal geblitzt

Glatteis: Bei Rot über Haltelinie gerutscht -> 2mal geblitzt

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 19:18

Hallo,

komme gerade von Dienstreise wieder. 230km hatte ich zu fahren. Die ersten 130km gingen super, dann für 3km 3,5h im Stau gestanden. Dannach nur noch mit ~50-80km/h auf der Autobahn vorangekommen.

Aber alles super bis:

500m (letzte Ampel) vor der Dienststelle: etwa 10-20m vor der Ampel schaltet diese auf gelb. Ich hatte etwa 30km/h drauf und fange langsam an zu bremsen. Die Ampel wird langsam rot aber an Bremswirkung entfaltet sich nicht sehr viel. Ich fange trotz ABS an zu rutschen und komme genau auf dem Fußgängerüberweg zum stehen. Beim überfahren der Haltelinie blitzt es das erste mal und etwa beim Stillstand das 2. mal. Ich bin dann zurückgefahren aber da hinter mir schon jemand stand konnte ich glaube ich nicht 100% wieder über die Haltelinie fahren (die war aufgrund der Schneedecke eh nicht zu sehen). Ich konnte aber die Ampel sehen und war sicher auch vom Fussgängerüberweg runter. Ich stand NIE auf der Kreuzung!

Muss ich damit rechnen Post zu dem Vorfall zu bekommen?

Hab dann bei der Dienstelle das Auto gewechselt und bin etwa 15-20min später wieder dort lang gekommen. Da stand im "Ampelmast von rechts" ein Auto "geparkt". Der hat also an genau meiner Stelle auch das rutschen bekommen und ist in die Ampelanlage gefahren. Die Polizei ist zu dem Zeitpunkt gerade eingetroffen.

Hätte ich mir eventuell den, der bei mir hinter der Ampel stand und "mich nicht zurücklassen konnte" als Zeugen merken sollen? einfach um belegen zu können, dass ich NIE auf/über der kreuzung war?

Hätte ich die Polizei darauf hinweisen sollen, dass dort offensichtlich gerade durch vereisung unvorhersehbare zustände zu herrschen scheinen?!

Beste Antwort im Thema

§1 "in jedem falle so fahren das man in jeder lage rechtzeitig anhalten kann". und bei schnee ist eben mit glätte zu rechnen.

58 weitere Antworten
Ähnliche Themen
58 Antworten

Also, ich sehe hier auch eher den §1 bindend.

Immerhin hätten ja auch Fußgänger über die Straße laufen können - denen wärst du dann voll reingfahren.

Ich schätze mal, dass es auf eine Einzalfallentscheidung rausläuft - Widerspruch einlegen würde ich auf jeden Fall, ich sehe deine Chancen aber nicht besonders gut.

PS. Ausreden gibt es immer, die einen sind schlechter, die anderen besser - bei Ampeln wird bei den Behörden idR aber wenig Spaß verstanden.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

PS. Ausreden gibt es immer, die einen sind schlechter, die anderen besser - bei Ampeln wird bei den Behörden idR aber wenig Spaß verstanden.

Vor allem wenn als Ausrede "war leider zu schnell" kommt.

Themenstarteram 2. Dezember 2010 um 16:44

ich hab heut nachmittag beim ordnungsamt angerufen. grund war, dass ein freund der einen ähnlichen fall hatte dies auch mal so gemacht hat (sich also vorab dort gemeldet hat). es ist wohl so, dass es 2 induktionsspulen zur geschwindigkeitsmessung auf der kreuzung gibt. es blitzt 2 mal sobald man die erste überfährt (bei der haltelinie). bei der 2. (in der regel in der mitte der kreuzung) erfolgt die geschwindigkeitsmessung. bei mir nicht, da ich dort nie "erschienen bin". ausserdem sollte auf dem 2. bild zu erkennen sein, dass ich stehe.

ist nun sicher ermessenspielraum aber die gute frau meinte, dass da sicher nichts kommt. ich soll mich nächsten freitag nochmal melden. da ist dann das bild rein und die können mir sagen ob was kommt, bzw kann man dann nochmal freundlich drüber reden. aber sieht erstmal gut aus!

Themenstarteram 2. Dezember 2010 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

PS. Ausreden gibt es immer, die einen sind schlechter, die anderen besser - bei Ampeln wird bei den Behörden idR aber wenig Spaß verstanden.

Vor allem wenn als Ausrede "war leider zu schnell" kommt.

es gibt aber auch die regel in der stvo, dass man den verkehr nicht behindern darf. ich denke mit 20-30kmh kann man sagen, dass ich nicht zu schnell war! denn alles drunter ist auch wieder verkehrsgefärdent und provoziert auffahrunfälle und derartiges. die bedinungen mit 20cm neuschnee auf einer offensichtlichen eisplatte ohne dass gestreut, gesalzen, geräumt war, haben halt nahezu keine möglichkeiten eröffnet sich innerhalb der stvo zu bewegen!

am 2. Dezember 2010 um 17:03

Zitat:

Original geschrieben von 24shorty

die bedinungen mit 20cm neuschnee auf einer offensichtlichen eisplatte ohne dass gestreut, gesalzen, geräumt war, haben halt nahezu keine möglichkeiten eröffnet sich innerhalb der stvo zu bewegen!

Diese Argumentation ist juristischer Suizid für Dich, dieses Argument gibt es einfach nicht. Wenn die der Verkehrssituation angepasste Geschwindigkeit 5Km/h wäre dann hat man halt nicht schneller als 5Km/h zu fahren. Das man keine Möglichkeit hatte sich innerhalb der Strassenverkehrsordnung zu bewegen würde nirgends akzeptiert werden. Solltest Du wirklich Post kriegen und einen Anhörungsbogen mitgeschickt kriegen kannst Du alles darauf schreiben, aber bitte niemals Dein oben zitiertes Argument!

Ciao!

Themenstarteram 2. Dezember 2010 um 17:12

na ich hab mich evtl unglücklich ausgedrückt.

ich mein ich bin an dem tag 220km gefahren. ok den großteil autobahn und somit ohne häufiges anhalten. aber paar km landstraße und stadtverkehr waren auch dabei. es war prinzipjell glatt! ich habe mich dabei teilweise schon an den grenzen der verkehrsbehinderung bewegt als ich im 3gang ohne gas mit 15autos hinter mir die berge hereinGEROLLT bin. ich konnte aber sicherlich einschätzen, dass und besser wie glatt es war. ich bin dort nirgendwo mehr als 40 gefahren und an die ampel aufgrund der eventuellen ändernden farbe maximal 30kmh. ich bin nirgendwo großartig gerutscht weil ich halt die geschwindigkeit angepasst hatte. genau an dieser ampel (natürlich mit blitzer) war es aber halt DEUTLICH glatter als vorher. was schon daraus ersichtlich scheint, dass trotz abs bei ~25kmh ein bremsweg von ~20m nötig wurde (wie gesagt sind alles geschätzte angaben aber es war defnitiv nicht mit normalen verhältnissen oder mit "schnee auf der straße"-verhältnissen zu vergleichen). und ich hab halt trotz meiner (meiner ansicht nach) äußerst angepassten geschwindigkeit die grade noch im bereich zur nichtbehinderung war etwa 2m zu spät das halten geschafft.

ich mein, dass dort 10min später ein unfall war (derjeneige kam genau auf dieser von mir genannten spur halt noch 5m später zum stehen) und, dass ich beim anfahren auf der geraden kaum losgekommen bin, sollten ja irgendwie auch darauf schließen lassen, dass es hier nicht im normalen umfang möglich war seine geschwindigkeit anzupassen.

Du schreibst Dich immer tiefer in die shice rein, sorry.

An Kreuzungen ist es meistens glatter, weil die bei rot stehenden Autos Wärme abgeben, dadurch den Schnee antauen und danach der Wind den "Matsch" im Handumdrehen gefrieren läßt. Beim Anfahren/Bremsen wird die Straße dann noch schön glattpoliert.

Außerdem: Schon mal dran gedacht, daß Du grün hast und trotzdem packt sich ein wartender Fußgänger hin und rutscht Dir vor's Auto?

Aber gut: War denn schon länger als eine Sekunde rot?

 

Zitat:

Original geschrieben von 24shorty

keine möglichkeiten eröffnet sich innerhalb der stvo zu bewegen!

Doch, langsamer fahren. Dass andere Leute nicht angepasstes Tempo wählen ist nicht dein Problem. Wenn 5km/h auf Glatteis nötig sind um rechtzeitig bremsen zu können sind 5km/h zu fahren und nicht mehr.

Jetzt macht ihn halt nicht so runter. Er kann froh sein, dass er keinen Unfall gebaut hat und muss nun mit den Konsequenzen des Blitzens leben. Vielleicht mit gutem Anwalt auch nicht. Jeder macht mal Fehler. Und sollte auch aus diesen lernen. Hinterher ist man immer schlauer (5 € ins Phrasenschwein)

Da es an der Kreuzung so glatt war, dass du über die Haltelinie gerutscht bist, besteht de facto überhaupt keine Möglichkeit, andere zu behindern, wenn du entsprechend langsam fährst.

Das Problem ist doch, dass du im Grunde genommen gar nicht so viel falsch gemacht hast, aber trotzdem belangt werden könntest.

Wenn du mit dreißig an die Kreuzung rangefahren bist, hast du ja schon erhöhte Vorsicht walten lassen, die aber nicht ausreichend war. Insofern, nochmal: Auslegungssache, aber BITTE, wie`s hier schon gesagt wurde: nicht mit Behinderung der anderen Teilnehmer argumentieren, das ist schlicht Blödsinn.

am 3. Dezember 2010 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von 24shorty

keine möglichkeiten eröffnet sich innerhalb der stvo zu bewegen!

Doch, langsamer fahren. Dass andere Leute nicht angepasstes Tempo wählen ist nicht dein Problem. Wenn 5km/h auf Glatteis nötig sind um rechtzeitig bremsen zu können sind 5km/h zu fahren und nicht mehr.

Sorry Mike, aber das ist Quatsch. Ob Du zu schnell bist bzw. gewesen bist, siehst Du leider manchmal erst hinterher. Das ist Schöndenkerei, dass Du immer und jederzeit die richtige Geschwindigkeit gewählt hast. Wenn winterliche Verhältnisse sind und man die sonst gewählte Geschwindigkeit entsprechend reduziert (also z. B. von 50 auf 30), man kam die ganze Strecke damit wunderbar klar und Du kommst auf ein Eisteilstück und musst ausgerechnet dort scharf abbremsen, dann hast Du schlicht und ergreifend Pech gehabt.

Du kannst natürlich auch die gesamte Strecke 5 km/h fahren um jeglicher Eventualität gewappnet zu sein, aber das wäre einfach wirklichkeitsfremd. Keiner von uns kann beurteilen, wie die Strecke, auf der der TE fuhr, wirklich beschaffen war. Wir haben nur irgendwelche Vorstellungen vor unserem inneren Auge. Wenn der TE bereits mehrmals über solch vereiste Teilstücke gefahren ist, war er vielleicht wirklich zu schnell - weiß ich aber nicht und würde ich deshalb auch nicht behaupten.

Man sollte einfach immer ein großes Pappschild im Auto haben mit der Aufschrift "Hallo Ordnungsamt, konnte wegen Glatteis nicht mehr bremsen!" und das dann nach dem ersten Blitz sofort hochhalten. Vielleicht hat man Glück und es ist auf dem zweiten Bild erkennbar! ;-)

Zitat:

Original geschrieben von winni2601

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

 

Doch, langsamer fahren. Dass andere Leute nicht angepasstes Tempo wählen ist nicht dein Problem. Wenn 5km/h auf Glatteis nötig sind um rechtzeitig bremsen zu können sind 5km/h zu fahren und nicht mehr.

Sorry Mike, aber das ist Quatsch.

Ich glaube, es ging Mike nicht so sehr um den praktischen Anspruch, denn da hast Du wohl recht, sondern um den theoretischen, der eher für einen Anhörungsbogen (oder wie das Ding heißt) relevant ist. Du kannst einfach nicht offiziell "vor Gericht" / "vor Amt" argumentieren, daß Du Dich nicht im Rahmen der StVO hättest bewegen können, weil es unberechbar glatt war. Wenn Du keine Möglichkeit siehst, Dein Fahrzeug rechtzeitig (d.h. bei roten Ampeln oder Hindernissen) zum Stehen zu bringen, dann darfst Du wahrscheinlich einfach nicht fahren.

Dazu war es hier ja nun nicht unberechenbar, sondern war eine durchaus zu erwartende Möglichkeit, daß es bei solchen Witterungsbedingungen an mancher Stelle auch mal viel glatter als anderswo ist (gleiches Bsp. sind überfrorene Brücken, wenn der Rest frei ist).

viele Grüsse,

Andre

Zitat:

Original geschrieben von winni2601

Sorry Mike, aber das ist Quatsch. Ob Du zu schnell bist bzw. gewesen bist, siehst Du leider manchmal erst hinterher.

Wieso ist das Quatsch? Der Fahrer ist für die gefahrene Geschwindigkeit verantwortlich und kein anderer. Klar sieht man das leider oft erst hinterher, dann hat man aber als Fahrer schlicht und ergreifend einen Fehler gemacht und die Situation falsch eingeschätzt. Der TE ist nicht der einzige dem sowas passiert, er hat nur Pech gehabt dass er dabei geblitzt wurde.

Es ist nunmal normal dass Menschen Fehler machen. Leider ist es heutzutage auch normal den eigenen Fehler grundsätzlich bei anderen zu suchen.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von 24shorty

keine möglichkeiten eröffnet sich innerhalb der stvo zu bewegen!

Doch, langsamer fahren. Dass andere Leute nicht angepasstes Tempo wählen ist nicht dein Problem. Wenn 5km/h auf Glatteis nötig sind um rechtzeitig bremsen zu können sind 5km/h zu fahren und nicht mehr.

Soso, du fährst also bei Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes nur so schnell, wie es eine potentielle Glatteislage zulässt? Kann ja immer mal vorkommen. Selbst mit 5 km/h rutscht man auf Glatteis noch. Der TE sagte doch bereits im ersten Post, dass er schon langsam unterwegs ist. Man kann immer mit allen möglichkeiten kalkulieren (deswegen fahren Nachts 50% der Forenteilnehmer auch nur 10 km/h, um eventuellem Wild auszuweichen), aber irgendwo ist der Punkt erreicht, an dem man nichts mehr machen kann. Und wenn eben 200 km lang nix war und dann an einer Ampel eis oder glattgefahrener Schnee ist, dann ist das eben so. So wie er es beschrieben hat, war ja schon stark erhöhte Vorsicht vorhanden. Irgendwann muss man halt zuhause bleiben oder zu Fuß gehen.

Wobei: Was ist, wenn man als Fußgänger vor einer Roten Fußgängerampel ausrutscht, weil man keine Steigeisen umgeschnallt hat und vor ein Auto fällt, dass in der Folge einen Ausweichvorgang einleitet und dabei in eine Menschengruppe rutscht... Fragen über fragen. Vll. hätte der Fußgänger sich doch nicht bewegen dürfen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Glatteis: Bei Rot über Haltelinie gerutscht -> 2mal geblitzt