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Glatteis: Bei Rot über Haltelinie gerutscht -> 2mal geblitzt

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 19:18

Hallo,

komme gerade von Dienstreise wieder. 230km hatte ich zu fahren. Die ersten 130km gingen super, dann für 3km 3,5h im Stau gestanden. Dannach nur noch mit ~50-80km/h auf der Autobahn vorangekommen.

Aber alles super bis:

500m (letzte Ampel) vor der Dienststelle: etwa 10-20m vor der Ampel schaltet diese auf gelb. Ich hatte etwa 30km/h drauf und fange langsam an zu bremsen. Die Ampel wird langsam rot aber an Bremswirkung entfaltet sich nicht sehr viel. Ich fange trotz ABS an zu rutschen und komme genau auf dem Fußgängerüberweg zum stehen. Beim überfahren der Haltelinie blitzt es das erste mal und etwa beim Stillstand das 2. mal. Ich bin dann zurückgefahren aber da hinter mir schon jemand stand konnte ich glaube ich nicht 100% wieder über die Haltelinie fahren (die war aufgrund der Schneedecke eh nicht zu sehen). Ich konnte aber die Ampel sehen und war sicher auch vom Fussgängerüberweg runter. Ich stand NIE auf der Kreuzung!

Muss ich damit rechnen Post zu dem Vorfall zu bekommen?

Hab dann bei der Dienstelle das Auto gewechselt und bin etwa 15-20min später wieder dort lang gekommen. Da stand im "Ampelmast von rechts" ein Auto "geparkt". Der hat also an genau meiner Stelle auch das rutschen bekommen und ist in die Ampelanlage gefahren. Die Polizei ist zu dem Zeitpunkt gerade eingetroffen.

Hätte ich mir eventuell den, der bei mir hinter der Ampel stand und "mich nicht zurücklassen konnte" als Zeugen merken sollen? einfach um belegen zu können, dass ich NIE auf/über der kreuzung war?

Hätte ich die Polizei darauf hinweisen sollen, dass dort offensichtlich gerade durch vereisung unvorhersehbare zustände zu herrschen scheinen?!

Beste Antwort im Thema

§1 "in jedem falle so fahren das man in jeder lage rechtzeitig anhalten kann". und bei schnee ist eben mit glätte zu rechnen.

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58 Antworten
Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 21:06

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Zitat:

Original geschrieben von 24shorty

hab nur leider keine verkehrsrechtschutz.

Sowas gibt es heute noch?

Bei den ganzen Bescheuerten, die es gibt?

Ich hatte mal einen Unfall, wo es die Trulla, die mir das Auto kaputtgefahren hat, drauf ankommen lassen hat. Dummerweise hatte ich Rechtsschutz und sie bekam am Ende dann doch 100%.

Deswegen, nie mehr ohne!

cheerio

hilft mir halt leider nicht weite :( hab halt keine. keine ahnung ob mein arbeitgeber eine für die dienstkfz hat?! aber wie gesagt: ich tät prinzipjell gerne die firma so weit wie möglich aussen vor lassen

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von 24shorty

da es ein dienst-kfz war ist das halt immer doof mit abwarten.

Warum?

Dieser Umstand hat praktisch keinen Einfluß auf die Wartezeit.

Warum? Weil das böses Blut in der falschen Firma gibt.

In meiner Firma nun nicht, da sagt man es halt und guckt, was kommt. Pech kann man immer haben.

Bei uns haben Leute schon Laternenpfähle umgemäht mit Firmenauto und haben ihren Job immer noch. War glatt und dumm gelaufen, so wie beim Threadstarter.

Leben und Leben lassen.

cheerio

Also ich weiß nicht, wie es da in Deiner Firma aussieht, aber ich würde an der richtigen Stelle drauf zu sprechen kommen.

Fehler kann man machen und wenn es vielleicht bei der Polizei ziemlich sture Köpfe gibt, so kann man das im Gespräch in der Firma immer "erklären".

Ich meine, Du wirst ja sicherlich bei den Fahrstrecken eine gelassene Fahrweise an den Tag legen und nicht durch Eskapaden am laufenden Band auffallen. Und wenn man mal rutscht, dann ist es halt passiert. Stell Dir vor, es wäre ein Unfall daraus entstanden. Also sollen die doch mal den Ball flachhalten.

Wenn ich der Chef wäre, würde ich das zur Kenntnis nehmen und abwarten, aber den Kopf bekommt eigentlich niemand abgerissen für sowas.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Ich hatte mal einen Unfall, wo es die Trulla, die mir das Auto kaputtgefahren hat, drauf ankommen lassen hat. Dummerweise hatte ich Rechtsschutz und sie bekam am Ende dann doch 100%.

Deswegen, nie mehr ohne!

Ich dachte bislang, daß das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung keinen Einfluß auf die Frage hat, wer im Recht ist. Meinst Du echt, daß das so eine Art Garantie fürs Obsiegen vor Gericht ist?

am 1. Dezember 2010 um 22:08

Zitat:

Original geschrieben von 24shorty

mache ich ihm die situation glaubhaft, damit ich gar keine strafe bekomme oder damit ich kein fahrverbot bekomme?

Ich würde Widerspruch gegen den Vorwurf eines Rotlichtverstoßes einlegen, sofern dieser überhaupt ausgesprochen wird. Wenn Du nicht mit dem Wagen in den Kreuzungsbereich reingeschlittert bist, dürfte IMHO nur ein Verstoß gegen §41 Abs. 3 Nr. 2 StVO (Haltelinie) und §49 Abs. 3 Nr. 4 vorliegen.

am 1. Dezember 2010 um 22:21

Es gibt einen Grund, warum der Blitzer zwei mal blitzt. Nämlich um festzustellen, ob jemand über die Kreuzung gefahren ist oder nur über die Halteline. Ist das Fahrzeug auf dem zweiten Foto noch nicht im Kreuzungsbereich, kommt normalerweise keine Post (so erging es einem Klassenkollegen von mir vor zehn Jahren).

Es gibt hierzu sicher auch entsprechende Rechtsprechung. Wenn ichs gefunden habe, dann poste ichs hier. Leider sind die wirklich guten Portale wie Beck-Online kostenpflichtig.

 

Edit: Auf die Schnelle hab ich bei Wikipedia was gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeits%C3%BCberwachung

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 22:59

Zitat:

Original geschrieben von MaidenUlm

Es gibt einen Grund, warum der Blitzer zwei mal blitzt. Nämlich um festzustellen, ob jemand über die Kreuzung gefahren ist oder nur über die Halteline. Ist das Fahrzeug auf dem zweiten Foto noch nicht im Kreuzungsbereich, kommt normalerweise keine Post (so erging es einem Klassenkollegen von mir vor zehn Jahren).

Es gibt hierzu sicher auch entsprechende Rechtsprechung. Wenn ichs gefunden habe, dann poste ichs hier. Leider sind die wirklich guten Portale wie Beck-Online kostenpflichtig.

 

Edit: Auf die Schnelle hab ich bei Wikipedia was gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeits%C3%BCberwachung

so ähnlich hatte ich das halt auch aus meiner lange zurückliegenden fahrschulzeit in erinnerung. wöäre die frage wo der kreuzungsbereich losgeht?! ich stand ja auf dem fußgängerüberweg?!

aus deinem wikipedialink konnte ich jetzt noch nicht direkt etwas finden. kannst du das noch konkretisieren?

und wenn du noch was dazu findest: bitte posten!!!

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 23:04

habs grad doch noch gefunden in deinem artikel. klingt erstmal recht positiv. da ich den kreuzungsbereich (ich hab als definition die schnittkante der fahrbahnen gefunden) nie bei rot berührt habe könnte das wirklich gut ausgehen. wäre die frage wie beweise ich das. bzw: müssten die mir das ja eigentlich beweisen oder? also da es kein foto von mir auf/im kreuzungsbereich gibt, ist anzunehmen, dass ich nie drauf/drin war?!

wär halt toll wenn ich nen zeugen hätte, der bezeugen kann, dass ich rückwärts wieder "raus" gefahren bin.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Ich hatte mal einen Unfall, wo es die Trulla, die mir das Auto kaputtgefahren hat, drauf ankommen lassen hat. Dummerweise hatte ich Rechtsschutz und sie bekam am Ende dann doch 100%.

Deswegen, nie mehr ohne!

Ich dachte bislang, daß das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung keinen Einfluß auf die Frage hat, wer im Recht ist. Meinst Du echt, daß das so eine Art Garantie fürs Obsiegen vor Gericht ist?

Nein, da hast Du sicherlich recht, aber es ist einfacher, weil man sich keinen Kopf darum machen muss, ob man nicht doch einen reingewürgt bekommt und sich dann alles in die Länge zieht (und damit teurer wird).

Ich bin kein Mensch, der nun aufs Klagen und Bemühen von Anwälten aus ist, im Gegenteil, ich versuche so ziemlich alles "zivil" zu regeln. Nur das langt manchen Leuten ja nicht. Und wenn mir bei einem gutachterlich festgestellten Schaden von über 3.000 Euro an der Fahrerseite von dem Ehegatten der Gegenseite erzählt wird, das könne man ja bei ca. 300 Euro (!!!) Schaden (pi mal Auge abgeschätzt ... nur ne 0 vergessen) auf sich beruhen lassen + mir einzureden, ich wäre im Kreisverkehr (ohne Schild natürlich, also rechts vor links) nur weil ich kein einheimisches Kennzeichen habe ...

ja, da bemühe ich dann gerne eine RS.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von 24shorty

habs grad doch noch gefunden in deinem artikel. klingt erstmal recht positiv. da ich den kreuzungsbereich (ich hab als definition die schnittkante der fahrbahnen gefunden) nie bei rot berührt habe könnte das wirklich gut ausgehen. wäre die frage wie beweise ich das. bzw: müssten die mir das ja eigentlich beweisen oder? also da es kein foto von mir auf/im kreuzungsbereich gibt, ist anzunehmen, dass ich nie drauf/drin war?!

wär halt toll wenn ich nen zeugen hätte, der bezeugen kann, dass ich rückwärts wieder "raus" gefahren bin.

Warte es doch halt einfach mal ab. Hellsehen können wir nicht, ob die davon nun einen Aufriss machen oder nicht.

cheerio

am 2. Dezember 2010 um 7:29

Zitat:

Original geschrieben von 24shorty

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

§1 "in jedem falle so fahren das man in jeder lage rechtzeitig anhalten kann". und bei schnee ist eben mit glätte zu rechnen.

wie gesagt: ich bin maximal 30km/h gefahren!! und habe bestimmt 15m vorher weil die ampel auf gelb geschaltet hat angefangen zu bremsen. die karre ist aber wie auf eis gerutscht und wurde halt einfach kaum langsamer. ich mein ich kann ja nicht mehr machen als langsam fahren und dann sobald gelb wird auf die bremse treten. wenn das auto halt bei spiegelglatter fahrbahn nicht langsamer wird, dann sind das schon sehr wiedrige umstände. hätte halt mehr mit dem motor bremsen müssen. hatte aber halt noch so viel strecke bis zur ampel, dass ich dachte da reicht das bremspedal. aber dann ist das auto halt gerutscht und ich konnte nur noch grade halten.

Das hilft übrigens nicht. Der Motor kann ja eine Verzögerungswirkung nur über die angetriebene Achse auf die Straße bringen - und wenn die Räder keine Haftung haben, funktioniert das nicht. Effektiver als die Bremse kann die Motorbremswirkung eigentlich nie sein. Man nutzt sie eher, um Sprit zu sparen (Schubabschaltung) und die Bremsen zu schonen.

Zitat:

Original geschrieben von 24shorty

ich bin halt wirklich maximal mit schrittgeschwindigkeit drüber gerutscht und ja vorm kreuzungsbereich zum stehen gekommen.

Nein, bist du nicht ;)

Der Fußgängerüberweg ist wenn man es genau nimmt ebenfalls geschützter Kreuzungsbereich. Die querenden Fußgänger haben ja auch grün wenn du rot hast.

Abwarten und Tee trinken, wenn du Glück hast kommt nichts weil du ja nicht über die Kreuzung gefahren bist. In den meisten Fällen kommt bei sowas nichts. Bei 10-20m und 30km/h wärst du wohl noch bei Gelb rübergekommen. Die Ausrede mit dem glatt solltest du dir tunlichst verkneifen, dann bekommst du einen dran wegen unangepasster Geschwindigkeit.

am 2. Dezember 2010 um 8:51

Zum geschützte Bereich einer Lichtzeichenanlage die "rot" zeigt habe ich etwas in meinem Kommentar zur StVO gefunden:

"... schützt den Querverkehr oder den einmündenden Verkehr, der für seine Fahrtrichtung freie Fahrt hat und sich darauf verlassen darf, dass aus der gesperrten Fahrtrichtung keine Fahrzeuge in den geschützten Kreuzungs- oder Einmündungsbereich hineinfahren. Zu dem geschützten Verkehrsbereich gehören außer der Fahrbahn auch die parallel verlaufenden Randstreifen, Parkstreifen, Rad- oder Fußwege." (BayObLG in NZV 1994, 80)

zum Querverkehr würde ich die Fußgängerampel hinzuzählen, falls eine vorhanden ist. Genau aus dem Grund ist das zweite Foto auch entscheidend. Ich würde einfach mal abwarten.

Themenstarteram 2. Dezember 2010 um 9:56

wie lange dauert es denn mindestens, in der regel und maximal bis man von so einer sache hört?

Zitat:

Original geschrieben von 24shorty

wie lange dauert es denn mindestens, in der regel und maximal bis man von so einer sache hört?

wen nach 3 monaten nix kommt kannste die aktion vergessen ;)

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