Glasbruch am Scheinwerfer, Versicherung zahlt nur Teilbetrag
Opelaner,
bei meinem Vectra B brach das Glas des Scheinwerfens.
Ich also ab in die Werkstatt. Dort teilte man mir mit, dass die Teilkasko den Schaden übernimmt. Und da es den Scheinwerfer nur im Ganzen gibt müsse sie diese eben übernehmen.
Als nächstes Bei der Versicherung angerufen und Schaden gemeldet. Man sagte mir, die Werkstatt solle alles fertig machen und die Rechnung einreichen.
Nun bekam ich Post. Die Versicherung schrieb:
Reparaturkosten = Summe X
nicht erstattungsfähige Kosten = 1x Xenon Scheinwerfer.
Was kann ich dafür, wenn es den nur im Ganzen gibt?
Haben die Recht?
Als meine Windschutzscheibe neu gemacht wurde, haben sie diese auch im Ganzen bezahlt und nicht nur das Material.
Please Help.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Beim Ölwechsel wird ja auch nicht die Ölwanne neu gemacht...
Na, der Vergleich hinkt aber. Andersrum wird doch beim Wechsel der Ölwanne nicht noch mal das alte Öl genommen 😉
Grüße
Steini
32 Antworten
Hallo,
vllt. ist das nicht Erstattungsfähige
Abzug "Alt für Neu" ? (nur etwas anders ausgedrückt um die Rechnung zu drücken)
auch das ist ein Unterschied zwischen günstigen und etwas teureren Tarifen der TK
Gruss
Ach Leute, das macht doch keinen Sinn, jetzt noch 50 andere abstruse Theorien zu entwickeln.
Mit den Daten, die wir haben, können wir es einfach nicht auflösen.
Der TE muss schlicht und ergreifend morgen dort anrufen.
Entweder es gibt eine vernünftige Erklärung für die Abrechnung oder es ist ein Fehler passiert.
Morgen erfahren wir hoffentlich, was der Hintergrund ist.
Abschließend bringe ich mal Licht ins Dunkel.
Ein Anruf bei der Versicherung ergab, dass die Rechnung, wie durch mich beschrieben, verstanden wurde.
Sprich, das zwei Scheinwerfer abgerechnet wurden.
Der offene Betrag wird reguliert.
Puhhh....