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Glätteunfall, 2 Betrunkene auf Beifahrersitz

Themenstarteram 18. Januar 2021 um 6:44

Guten Morgen,

Ich hatte gerade in Radio eine Nachricht zum Schmunzeln gehört. Bei einem Glätteunfall hat die Polizei zwei Betrunkene vorgefunden, die sich den Beifahrersitz teilten. Keiner der beiden will gefahren sein.

 

... Wenn beide dabei bleiben, gilt dann auch "in Zweifel...."?

 

In diesem Fall mag nicht viel passiert sein, aber irgendwie schüttelts mich bei den Gedanken, so einfach aus SO einer Sache rauszukommen, gerade wenn zB auch Personenschaden dabei wäre..?

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76 Antworten

Zitat:

@Rasanty schrieb am 18. Januar 2021 um 21:37:43 Uhr:

Ein Fahrtenbuch wird’s nicht geben, da der Halter, sofern der Wagen auf einen der beiden Insassen zugelassen ist bei der Suche nach dem Fahrer mitgewirkt hat.

Wenn der Fahrer nicht festgestellt werden kann muss der Richter das Verfahren zwangsläufig einstellen.

Wo hätte er das ? Du meinst bei der fiktiven Geschichte eines dritten, unbekannten Fahrers ? Vergiss es :-). Und da er diesen Fahrer dann nicht namentlich benennen könnte: Fahrtenbuch. Hat auch nix mit einem möglichen Verfahren zu tun da eine solche Auflage die Behörde anordnen kann.

weder DNA noch Faserspuren werden bei einer simplen Trunkenheitsfahrt ausgewertet. Das wäre nicht verhältnismäßig. Da müsste es schon einen tödlichen Unfall gegeben haben oder eine schwerwiegende Verletzung.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 19. Januar 2021 um 07:03:53 Uhr:

Wo hätte er das ? Du meinst bei der fiktiven Geschichte eines dritten, unbekannten Fahrers ?

Welcher dritte Fahrer? Hab ich was überlesen? Ich habe das so interpretiert dass sich die beiden Insassen gegenseitig als Fahrer benannt haben.

Themenstarteram 19. Januar 2021 um 9:45

Ein dritter Faher wurde auch in den Nachrichten nicht erwähnt. Sie haben sich allerdings auch nicht zwangsläufig gegenseitig als Fahrer genannt. Es wurde nur gemeldet, das sie beide geleugnet haben, gefahren zu sein.

Leider hab ich die Meldung noch nicht ergoogeln können. Das ist einer der Fälle, wo mich das Ergebnis schon interessieren würde...

Aber stimmt, an Halteranfrage und Fahrtenbuch habe ich beim Eröffnungspost auch nicht gedacht. Mehr wird wahrscheinlich nicht rauszuholen sein. "CSI Miami" ( :) ) kommt vermutlich erst bei Personenschäden.

Fahrtenbuch wird deshalb schwierig weil der Fahrer vom Fahrzeughalter benannt wurde. Dafür dass dieser die Fahrereigenschaft leugnet kann der Halter nichts.

Grundsätzlich heisst es: ...falls der Fahrer bis zum Eintritt der Verjährung nicht ermittelt werden kann..."

Das wäre aber hier, falls man sich gegenseitig bezichtigt nicht der Fall. Hier hätten dann die Recherchen der Polizei nicht ausgereicht den tatsächlichen Fahrer zu überführen.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 19. Januar 2021 um 00:48:00 Uhr:

Schon wieder einer der zu viele Ami Detektiv Serien geguckt hat...

Der ganze Blödsinn der aufgezählt wurde kann natürlich festgestellt werden, beweist aber noch lange gar nicht wer gefahren ist. Bisschen weniger rtl2, Vox, Kabel 1 und co mit den Krimiserien gucken.

Eben zumal sich ganz sicher Spuren des regelmäßige Fahrers (wird wohl einer der beiden sein) da finden werden.

Aber man könnte noch über Datensichtung von NSA-Satelitten .... :D

Gruß Metalhead

Mit ein bissel Glück gibts auf der Strecke womöglich einen Blitzer.

Ansonsten dürfte es mindestens auf ein Fahrtenbuch für den Halter hinauslaufen. Denn er müsste ja wissen, an wen er das Fahrzeug rausgegeben hat.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 19. Januar 2021 um 10:34:13 Uhr:

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 19. Januar 2021 um 07:03:53 Uhr:

Wo hätte er das ? Du meinst bei der fiktiven Geschichte eines dritten, unbekannten Fahrers ?

Welcher dritte Fahrer? Hab ich was überlesen? Ich habe das so interpretiert dass sich die beiden Insassen gegenseitig als Fahrer benannt haben.

Wurde hier mal fiktiv ins Spiel gebracht

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. Januar 2021 um 12:41:00 Uhr:

er müsste ja wissen, an wen er das Fahrzeug rausgegeben hat.

Das weiß er ja und gibt das auch an, wenn man mal den dritten Fahrer aus dem Spiel lässt.

 

Zitat:

@Rasanty schrieb am 19. Januar 2021 um 11:24:43 Uhr:

Fahrtenbuch wird deshalb schwierig weil der Fahrer vom Fahrzeughalter benannt wurde. Dafür dass dieser die Fahrereigenschaft leugnet kann der Halter nichts.

Grundsätzlich heisst es: ...falls der Fahrer bis zum Eintritt der Verjährung nicht ermittelt werden kann..."

Das wäre aber hier, falls man sich gegenseitig bezichtigt nicht der Fall. Hier hätten dann die Recherchen der Polizei nicht ausgereicht den tatsächlichen Fahrer zu überführen.

Naja, der Halter ist zunächst mal in der Pflicht sich über die Fahreignung ein Bild zu machen. War der Fahrer für den Halter erkennbar betrunken wars das. Waren beide in der gleichen Kneipe ist es ganz einfach dafür Zeugen zu finden. War der Fahrer für den Halter erkennbar ungeeignet (weil beide gleich viel getrunken hatten) ist er zudem als "Gehilfe" mit dran. Ich denke nicht dass die beiden da einfach rauskommen. Zumindest der Halter nicht. Finde ich aber auch nicht schlimm und meinetwegen könnte so jemand sein restliches lebenlang Fahrtenbuch führen müssen.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 19. Januar 2021 um 12:57:51 Uhr:

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. Januar 2021 um 12:41:00 Uhr:

er müsste ja wissen, an wen er das Fahrzeug rausgegeben hat.

Das weiß er ja und gibt das auch an, wenn man mal den dritten Fahrer aus dem Spiel lässt.

Damit weiß aber immer noch keiner wer wirklich gefahren ist.

Was mich interessieren würde:

Wie sieht's denn vor Gericht mit "vereidigter Falschaussage" (also Meineid) aus? Kommt jetzt darauf an was die beiden Aussagen, aber daß einer lügt ist fast gesichert.

Nicht unwahrscheinlich daß spätestens da dann einer einknickt. ;)

Gruß Metalhead

einer sagt doch die Wahrheit, muss sich der andere selbst belasten?

Es dürften beide Beschuldigte im Strafverfahren sein. Damit sind sie nicht mehr der Wahrheit verpflichtet.

am 19. Januar 2021 um 15:37

...am besten Arm in Arm... Herr Richter tut uns leid, wir waren so besoffen, wir wissen selbst nicht mehr wer gefahren ist. :D

 

PS: 23C3: Sie haben das Recht zu schweigen (de) ... interessant ab ca. 53:25 klick ... ein immer wieder interessanter Vortrag, wenn es um den taktisch klugen Umgang mit Ermittlungsbehörden geht.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 19. Januar 2021 um 16:31:13 Uhr:

Es dürften beide Beschuldigte im Strafverfahren sein. Damit sind sie nicht mehr der Wahrheit verpflichtet.

Stimmt, damit wäre ja Falschaussage eigentlich auch vom Tisch.

Wäre eventuell cleverer nur einem ein Strafverfahren aufzubrummen und den Anderen als Zeugen zu laden. Als Zeuge drüfte er nämlich nicht mehr lügen und da steht dann ganz schön was im Raum falls er das doch tun sollte.

Gruß Metalhead

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