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Glätteunfall, 2 Betrunkene auf Beifahrersitz

Themenstarteram 18. Januar 2021 um 6:44

Guten Morgen,

Ich hatte gerade in Radio eine Nachricht zum Schmunzeln gehört. Bei einem Glätteunfall hat die Polizei zwei Betrunkene vorgefunden, die sich den Beifahrersitz teilten. Keiner der beiden will gefahren sein.

 

... Wenn beide dabei bleiben, gilt dann auch "in Zweifel...."?

 

In diesem Fall mag nicht viel passiert sein, aber irgendwie schüttelts mich bei den Gedanken, so einfach aus SO einer Sache rauszukommen, gerade wenn zB auch Personenschaden dabei wäre..?

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76 Antworten

Zitat:

@NDLimit schrieb am 18. Januar 2021 um 15:23:15 Uhr:

Vielleicht sollte man hier erwähnen, dass Clever nicht gleichbedeutend mit richtig ist und erst recht nicht eine Anleitung, es dem gleich zu tun. :)

Danke für den Hinweis :D

Ich dachte aber, der gemeine MT-Leser ist sich dessen bewusst.

Scheinbar sollte man aber nicht davon ausgehen - somit korrekter Einwand ;)

Gruß Jörg.

Hier hätte dann ja der Halter sein Fahrzeug "zwei" offensichtlich ungeeigneten Fahrern überlassen und wäre Gehilfe. Dann wäre der zumindest schon mal dran und dies mitunter mit dem gleichen Strafmaß wie der eigentliche Fahrer. Ist also davon auszugehen dass wohl einer der Beiden so oder so dran ist. Mein Bauchgefühl sagt mir zudem dass die Strafverfolgungsbehörden das nicht einfach schulterzuckend ad acta legen :-). Das dem Halter zukünftig das führen eines Fahrtenbuches auferlegt wird, was für denjenigen der es führen muss alles nur kein Spaß ist sehe ich auch schon als gesetzt.

Nun, hier wurde doch nichts davon geschrieben, dass einer der Besoffkies eben nicht Halter des KFZ ist.

Hier in Berlin wurde im Kaufhaus KaDeWe eingebrochen.. Waren Zwillinge.. Beide frei gesprochen..

Zitat:

@NDLimit schrieb am 18. Januar 2021 um 18:49:15 Uhr:

Nun, hier wurde doch nichts davon geschrieben, dass einer der Besoffkies eben nicht Halter des KFZ ist.

Hab ich ja auch nicht behauptet. Nur dass der Halter so oder so seine Probleme bekommt. Da ich persönlich davon ausgehe dass einer der beiden auch der Halter ist und der dann wahrscheinlich auch gefahren ist kriegt er zumindest sein Fett weg und dürfte wohl zukünftig auch bei jeder Fahrt zum Bäcker in 500 Meter entfernung brav sein Büchlein füllen. :-)

Zitat:

@dettilein123 schrieb am 18. Januar 2021 um 18:49:38 Uhr:

Hier in Berlin wurde im Kaufhaus KaDeWe eingebrochen.. Waren Zwillinge.. Beide frei gesprochen..

Bei Einbruch gibt es ja so gesehen auch keinen Verantwortlichen Halter ;-)

am 18. Januar 2021 um 18:03

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 18. Januar 2021 um 11:42:57 Uhr:

Könnte mir vorstellen, dass der Halter danach ein Fahrtenbuch wird führen "dürfen", wenn er nicht preisgibt, wer den Wagen "wahrscheinlich" gefahren hat.

Vielleicht weiß er gar nicht wer der Fahrer war. Hat den Typen 5 Minuten vorher auf der Straße kennengelernt und er hat sich bereit erklärt die beiden nach Hause zu fahren und hat angegeben nüchtern zu sein. Nach Unfall ist er abgehauen. Fingerabdrücke, ja klar, bin heute noch davor nüchtern zur Kneipe gefahren. Sitz Einstellung, ganz schlecht, jeder Sitz anders und das passt oft gar nicht mit der Körpergröße zusammen. Außerdem könnte ein dritte Fahrer genauso groß sein.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 18. Januar 2021 um 18:58:06 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 18. Januar 2021 um 18:49:15 Uhr:

Nun, hier wurde doch nichts davon geschrieben, dass einer der Besoffkies eben nicht Halter des KFZ ist.

Hab ich ja auch nicht behauptet. Nur dass der Halter so oder so seine Probleme bekommt. Da ich persönlich davon ausgehe dass einer der beiden auch der Halter ist und der dann wahrscheinlich auch gefahren ist kriegt er zumindest sein Fett weg und dürfte wohl zukünftig auch bei jeder Fahrt zum Bäcker in 500 Meter entfernung brav sein Büchlein füllen. :-)

Nun, da sich hier weder Halter noch Fahrer melden werden, bleibt es alles Spekulation. Eine Aufklärung ist zwar wünschenswert, aber wohl nicht zu erwarten.

Ohne eben nähere Daten zu kennen, bleibt es halt schwierig, den Fall zu beurteilen. Auch wenn nähere Daten bekannt würden, so müssten sich Rechtsgelehrte damit auseinander setzen.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 18. Januar 2021 um 19:03:50 Uhr:

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 18. Januar 2021 um 11:42:57 Uhr:

Könnte mir vorstellen, dass der Halter danach ein Fahrtenbuch wird führen "dürfen", wenn er nicht preisgibt, wer den Wagen "wahrscheinlich" gefahren hat.

Vielleicht weiß er gar nicht wer der Fahrer war. Hat den Typen 5 Minuten vorher auf der Straße kennengelernt und er hat sich bereit erklärt die beiden nach Hause zu fahren und hat angegeben nüchtern zu sein. Nach Unfall ist er abgehauen. Fingerabdrücke, ja klar, bin heute noch davor nüchtern zur Kneipe gefahren. Sitz Einstellung, ganz schlecht, jeder Sitz anders und das passt oft gar nicht mit der Körpergröße zusammen. Außerdem könnte ein dritte Fahrer genauso groß sein.

Noch mehr ein Grund für eine unmittelbare Fahrtenbuchauflage :-). Nicht dass der Halter das nächste mal wieder irgendeinen dahergelaufenen Unbekannten fahren lässt. Die Behörden sind alles nur nicht blöd und verstehen bei sowas eher keinen Spaß. Hier käme dann ja noch eine Straftat dazu. Unerlaubtes entfernen vom Unfallort des Verursachers. Wäre mit Fahrtenbuch dann nicht mehr möglich.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 18. Januar 2021 um 19:03:50 Uhr:

Sitz Einstellung, ganz schlecht, jeder Sitz anders und das passt oft gar nicht mit der Körpergröße zusammen. Außerdem könnte ein dritte Fahrer genauso groß sein.

So primitiv wird heute sicherlich nicht mehr ermittelt. Auf dem Fahrersitz bzw. am Lenkrad und den Schaltern werden sich garantiert DNA-Spuren sichern lassen.

am 18. Januar 2021 um 20:00

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 18. Januar 2021 um 20:54:52 Uhr:

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 18. Januar 2021 um 19:03:50 Uhr:

Sitz Einstellung, ganz schlecht, jeder Sitz anders und das passt oft gar nicht mit der Körpergröße zusammen. Außerdem könnte ein dritte Fahrer genauso groß sein.

So primitiv wird heute sicherlich nicht mehr ermittelt. Auf dem Fahrersitz bzw. am Lenkrad und den Schaltern werden sich garantiert DNA-Spuren sichern lassen.

Zum viel law and order geguckt? Und die Sachen haben auch erwähnt, nur hast du sie aus meinen Kommentar raus geschnitten

Ein Fahrtenbuch wird’s nicht geben, da der Halter, sofern der Wagen auf einen der beiden Insassen zugelassen ist bei der Suche nach dem Fahrer mitgewirkt hat.

Wenn der Fahrer nicht festgestellt werden kann muss der Richter das Verfahren zwangsläufig einstellen.

Der Fahrer kann locker festgestellt werden.

Abfolge: Beide getrennt aufs Revier, alle Oberbekleidung wird sichergestellt, beide nach Identitätsfeststellung zur Blutprobe, Fahrzeug wird sichergestellt.

Danach werden Faserproben vom Fahrersitz genommen und mit der Oberbekleidung verglichen.

Wessen Oberbekleidungsfasern überwiegen,der wars.

Voila.

am 18. Januar 2021 um 23:48

Schon wieder einer der zu viele Ami Detektiv Serien geguckt hat...

Der ganze Blödsinn der aufgezählt wurde kann natürlich festgestellt werden, beweist aber noch lange gar nicht wer gefahren ist. Bisschen weniger rtl2, Vox, Kabel 1 und co mit den Krimiserien gucken.

Wenn sich beide gegenseitig beschuldigen, wird es unmöglich sein, den tatsächlichen Fahrer festzustellen.

Dass der Halter keine Fahrtenbuchauflage bekommt, kann ich mir wenig vorstellen. Bei Alkohol sind die Behörden humorlos (zu Recht); da haben die Behörden schon ein Interesse daran, dass in Zukunft eindeutig dokumentiert wird, wer zuletzt am Steuer saß.

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