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Gilt das Verkehrszeichen 'Vorfahrt gewähren' (Zeichen 205) für alle Verkehrsteilnehmer?

Themenstarteram 13. März 2015 um 16:22

Hallo liebe Motor-Talkerinnen und Motor-Talker,

Bei uns stehen an Straßenüberquerungen von kombinierten Fuß-/Radwegen oft das Verkehrszeichen 'Vorfahrt gewähren'. Jetzt frage ich mich, ob dies für Fußgänger und Radfahrer gleichermaßen gilt, oder ob ich als Fußgänger gleichwohl Vorrang vor dem abbiegenden Verkehr habe.

Grüße und Dank für eure Antworten

Firefighter-Neureut

Beste Antwort im Thema

Wir brauchen eine Zeichnung.

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Zitat:

@Wecky-Baby schrieb am 7. April 2019 um 23:14:40 Uhr:

Dieses Problem hat schon öffters zu ärger mit Fahrerlaubnissprüfern geführt da auch ich der Meinung bin das dieses Schild 205 allen Verkehrsteilnehmern die diese Straße überqueren wollen

sagt ! Hier ist dem Verkehr auf der Fahrbahn Vorfahrt zu gewähren. Auch Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer und sollten die einfachsten Verklehrsregeln und Zeichen kennen.

 

Ausserdem? Gibt's jetzt schon 2 Klassen unter den Fussgängern und den Radfahrern

Auch wenn das Thema schon etwas Staub angesetzt hat seit 2015:

§8 StVO "Vorfahrt" richtet sich an Fahrzeuge auf den Fahrbahnen. Für Fußgänger gelten §25 und §26 StVO. Die müssen keine "Vorfahrt" beachten und haben nie eine. Auch §9 Abs. 3 Satz 3 StVO richtet sich an Fahrer von Fahrzeugen.

 

Grüße vom Ostelch

Na ja, im Rahmen der Diskussion und die E-Scooter könnte das wieder ein Thema werden...:D

Das wird dann die dritte Klasse oder besser die erste Klasse unter den Fußgängern und Radfahrern....:o :D

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 8. April 2019 um 06:17:30 Uhr:

Na ja, im Rahmen der Diskussion und die E-Scooter könnte das wieder ein Thema werden...:D

Das wird dann die dritte Klasse oder besser die erste Klasse unter den Fußgängern und Radfahrern....:o :D

Wieso?

Wer läuft, fährt nicht; wer fährt, ist kein Fußgänger. Insofern kann der Begriff "Vorfahrt" schon mal nicht für Fußgänger gelten, da sie ja nicht fahren, sondern laufen.

Aber selbst für jene, wo das Fahrzeug läuft, wäre zu begreifen, daß das fährt und nicht zu Fuß geht, weil es ja Räder hat zum Rollen und keine Füße zum Gehen.

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