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Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen?

Themenstarteram 16. Juli 2009 um 19:02

Wenn sich Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierung gegenseitig widersprechen, was zählt dann?

Ist das irgendwo eindeutig geregelt?

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wilhelm_Grimm

Hatte heute zwei seltsame Fälle:

1.) Zeichen 282 (Aufhebung sämtlicher Streckenverbote)

aber DOPPELTE Sperrlinie. Gehe mal davon aus das hier nicht überholt werden darf, obwohl laut Verkehrsschild eigentlich erlaubt ;)

2.) Zeichen 276 (Überholverbot) mit Zusatz "Traktoren dürfen überholt werden"

direkt vor einer großen Kreuzung, mit Sperrflächen und Abbiegespur. Auch hier kann ich mit nicht vorstellen, das ich den Traktor der vor mir fuhr auf der Kreuzung hätte überholen dürfen?

Normalerweise gilt für mich auch immer Weisung der Polizei dann Verkehrsschilder und erst dann Fahrbahnmarkierungen... aber in obigen Beispielen?

Also wenn du da nicht von selbst drauf kommst, was nun korrekt ist, dann weiß ich es auch nicht mehr...

:rolleyes:

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aus dem bauch raus würde ich den verkehrszeichen immer vorrang geben...

am 16. Juli 2009 um 19:09

Ist geregelt, so habe ich es in der Fahrschule gelernt.

An oberster stelle stehen die Angaben von einem Polizisten;

und dann habe ich auch schon alles vergessen ...

sorry.

habe schon gegoogelt aber noch nichts gefunden.

Ich weiß es auch nicht, würde aber auch eher auf die Verkehrszeichen achten, als auf Fahrbahn-Malereien.

Soontan fällt mir da eine Spur für Rechtsabbieger ein, an der aber Schild steht, daß man nur rechts oder gradeaus fahren darf. Da hat man vielleicht eine Einbahnstraße draus gemacht und vergessen, den Rechtsabbieger-Pfeil zu entfernen.

Ich darf hier auf keinen Fall rechts abbiegen weil ich ja sonst gegen die Einbahnstraße fahren würde, auch wenn der Pfeil auf der Straße was anderes sagt. Bleibt nur die Frage, ob ich diese Spur benutzen darf (um links abzubiegen oder gradeaus zu fahren.

Themenstarteram 16. Juli 2009 um 19:18

Hatte heute zwei seltsame Fälle:

1.) Zeichen 282 (Aufhebung sämtlicher Streckenverbote)

aber DOPPELTE Sperrlinie. Gehe mal davon aus das hier nicht überholt werden darf, obwohl laut Verkehrsschild eigentlich erlaubt ;)

2.) Zeichen 276 (Überholverbot) mit Zusatz "Traktoren dürfen überholt werden"

direkt vor einer großen Kreuzung, mit Sperrflächen und Abbiegespur. Auch hier kann ich mit nicht vorstellen, das ich den Traktor der vor mir fuhr auf der Kreuzung hätte überholen dürfen?

Normalerweise gilt für mich auch immer Weisung der Polizei dann Verkehrsschilder und erst dann Fahrbahnmarkierungen... aber in obigen Beispielen?

Zitat:

Original geschrieben von Wilhelm_Grimm

Hatte heute zwei seltsame Fälle:

1.) Zeichen 282 (Aufhebung sämtlicher Streckenverbote)

aber DOPPELTE Sperrlinie. Gehe mal davon aus das hier nicht überholt werden darf, obwohl laut Verkehrsschild eigentlich erlaubt ;)

2.) Zeichen 276 (Überholverbot) mit Zusatz "Traktoren dürfen überholt werden"

direkt vor einer großen Kreuzung, mit Sperrflächen und Abbiegespur. Auch hier kann ich mit nicht vorstellen, das ich den Traktor der vor mir fuhr auf der Kreuzung hätte überholen dürfen?

Normalerweise gilt für mich auch immer Weisung der Polizei dann Verkehrsschilder und erst dann Fahrbahnmarkierungen... aber in obigen Beispielen?

Also wenn du da nicht von selbst drauf kommst, was nun korrekt ist, dann weiß ich es auch nicht mehr...

:rolleyes:

am 16. Juli 2009 um 19:51

In ester Linie zählen Schilder vor Fahrbanpinseleien.

Begründung meines Fahrlehrers: Fahrbahnsymbole könnten vor allem im Winter durch Schnee verdeckt sein.

Bei Fahrbahnmarkierungen handelt es sich aber in erster Linie um Spurführungen. Die kündigt man meistens auch erst an, wenn die Spurführung zB aufgrund einer Baustelle geändert werden musste.

In deinenen Fällen hieße das:

Aufhebung aller Verbote: LKW dürfen wieder überholen, du darfst so schnell fahren, wie du kannst und ...(keine Ahnung, was noch so verboten worden sein kann)

Traktoren dürfen überholt werden: Na die dürfen halt überholt werden, außer an der Stelle mit der Sperrfläche. Es sei denn, der Trecker fährt ganz weit rechts und du kommst doch irgendwie vorbei.

am 16. Juli 2009 um 19:55

Zitat:

Original geschrieben von Wilhelm_Grimm

1.) Zeichen 282 (Aufhebung sämtlicher Streckenverbote)

aber DOPPELTE Sperrlinie. Gehe mal davon aus das hier nicht überholt werden darf, obwohl laut Verkehrsschild eigentlich erlaubt ;)

2.) Zeichen 276 (Überholverbot) mit Zusatz "Traktoren dürfen überholt werden"

direkt vor einer großen Kreuzung, mit Sperrflächen und Abbiegespur. Auch hier kann ich mit nicht vorstellen, das ich den Traktor der vor mir fuhr auf der Kreuzung hätte überholen dürfen?

Stellen wir uns folgendes vor:

Du fährst über eine Landstraße, dort steht ein 70 Schild. 500m weiter steht ein 50 schild. Also gilt (logischerweise) 50. Was jetzt gilt, wenn sämtliche Streckenverbote aufgehoben werden und die Straße eine doppelte Sperrlinie hat, dürfte klar sein, oder? ;)

Themenstarteram 16. Juli 2009 um 20:02

Es würde wohl jeder instinktiv "richtig" machen, nur meine Frage war ja:

Wenn sich Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierung gegenseitig widersprechen, was zählt dann?

Ist das irgendwo eindeutig geregelt?

 

Ja, das sollte eigentlich klar sein. Einen Widerspruch zwischen Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen kann ich hier auch nicht erkennen.

am 16. Juli 2009 um 20:10

Zitat:

Original geschrieben von Wilhelm_Grimm

Wenn sich Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierung gegenseitig widersprechen, was zählt dann?

Ist das irgendwo eindeutig geregelt?

Einfache Antwort: Sie tun es nie ;)

am 16. Juli 2009 um 20:14

Zitat:

 

Wenn sich Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierung gegenseitig widersprechen, was zählt dann?

Da liegt der Hund begraben - zumindest in Fall1 "widerspricht" sich da nichts!

 

Ein einfacher Blick in jedes Fahrschulbuch oder in google reicht, um folgendes festzustellen:

 

 

Zitat:

Durch das entsprechende Aufhebungsschild wird ein Verbotsschild wieder außer Kraft gesetzt. Danach gilt die Begrenzung, die ohne Beschilderung für diesen Straßentyp gelten würde.

Das Verkehrszeichen »Ende aller Streckenverbote« (weißer Kreis mit schwarzen Strichen) beendet die Tempobeschränkung als auch das Überholverbot auf einmal.

Quelle: http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

Also: Das Schild "Aufhebung aller Streckenverbote" bezieht sich auf die vorigen Schilder, und zwar nur auf diese!

Begrenzungen und Markierungen auf der Fahrbahn haben selbstverständlich weiterhin gültigkeit und werden von diesem Schild _nicht_ angetastet!

 

Auch Fall 2 erscheint mir keineswegs unlogisch oder widersprüchlich, denn der Gesetzes Text sagt:

 

 

Zitat:

Überholverbote kommen vor allem in Frage, wenn (...) an Kreuzungen oder Einmündungen außerhalb geschlossener Ortschaften kein besonderer Streifen für Linksabbieger vorhanden ist

Sofern die Kreuzung weit einsehbar und nicht allzu frequentiert ist, spricht nichts dagegen dass Traktoren dort überholt werden dürfen - sofern es die Situation, Sichtweite usw. zulassen!

Ansonsten gilt das Schild u.U. ja auch nach der Kreuzung noch, sofern die Strecke dort geradeaus auf der selben Straße weitergeht.

Themenstarteram 16. Juli 2009 um 20:19

VwV-StVO zu den Zeichen 278 bis 282 Ende der Streckenverbote

 

1

I.

Soll ein Streckenverbot dort enden, wo es für den Gegenverkehr beginnt, so genügt es, das Zeichen am Pfosten des Verbotsschildes für den Gegenverkehr, also allein links anzubringen.

 

2

II.

Ob das Endzeichen fehlen darf, weil sich zweifelsfrei ergibt, wo die Gefahr nicht mehr besteht, ist sehr gründlich zu prüfen.

 

3

III.

Wo das Ende der Verbotsstrecken zu bestimmen ist, bedarf stets gründlicher Prüfung. Verfehlt ist es, die Endzeichen 278 oder 280 bis 282 schon dort aufzustellen, wo schon nach allgemeinen Vorschriften eine höhere Geschwindigkeit oder das Überholen verboten ist.

4

IV.

Soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung über das Ende einer Ortschaft hinaus weitergelten, so ist das betreffende Streckenverbotsschild hinter der Ortstafel nochmals aufzustellen.

 

5

V.

Das Zeichen 278 darf nicht verwendet werden, wenn auf der folgenden Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit anderweitig beschränkt ist (z.B. innerhalb geschlossener Ortschaften, bei Geschwindigkeitstrichtern); in solchen Fällen ist statt dessen das Zeichen 274 aufzustellen.

 

6

VI.

Die Zeichen dürfen nicht in Kombination mit anderen Zeichen gezeigt werden.

 

Quelle

Somit stand dort an der doppelten Sperrlinie das falsche Zeichen?

am 16. Juli 2009 um 20:39

Die doppelte Sperrlinie verbietet doch nur, auf die Gegenfahrbahn auszuweichen.

Ein Überholverbot besagt, dass du andere VT nicht überholen darfst. Egal, ob du dafür auf die Gegenfahrbahn musst oder nicht.

War beim Überholverbot nicht irgendeine Ausnahme für einspurige Fahrzeuge?

am 16. Juli 2009 um 21:01

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Die doppelte Sperrlinie verbietet doch nur, auf die Gegenfahrbahn auszuweichen.

 

Ein Überholverbot besagt, dass du andere VT nicht überholen darfst. Egal, ob du dafür auf die Gegenfahrbahn musst oder nicht.

 

War beim Überholverbot nicht irgendeine Ausnahme für einspurige Fahrzeuge?

Ich zitiere mal von:

http://www.sicherestrassen.de/.../Frameaufbau.htm?...

 

Zitat:

StVO zu Zeichen 276 Überholverbot

Zeichen 276

Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.

Ergo: Niemand darf dort ein mehrspuriges Fahrzeug überholen, jeder darf dort aber einspurige Fahrzeuge überholen.

 

Es gibt natürlich auch noch das Verbotszeichen, dass besagt das nur LKW keine 2 Spurigen Kraftfahrzeuge überholen dürfen. (Zeichen 277)

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