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Gilt das Verkehrszeichen 'Vorfahrt gewähren' (Zeichen 205) für alle Verkehrsteilnehmer?

Themenstarteram 13. März 2015 um 16:22

Hallo liebe Motor-Talkerinnen und Motor-Talker,

Bei uns stehen an Straßenüberquerungen von kombinierten Fuß-/Radwegen oft das Verkehrszeichen 'Vorfahrt gewähren'. Jetzt frage ich mich, ob dies für Fußgänger und Radfahrer gleichermaßen gilt, oder ob ich als Fußgänger gleichwohl Vorrang vor dem abbiegenden Verkehr habe.

Grüße und Dank für eure Antworten

Firefighter-Neureut

Beste Antwort im Thema

Wir brauchen eine Zeichnung.

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Themenstarteram 13. März 2015 um 19:10

Hallo Leute,

Danke für die rege Diskussion auf meine Frage. 'Die Dicke' und 'Jupp78' haben das Problem im wesentlichen erkannt. Der kombinierte Rad-/Fußweg verläuft parallel zu einer Hauptstraße. Ich möchte als Fußgänger die einmündende Nebenstraße überqueren. Auf dem Fuß-/Radweg steht das Zeichen 205 Vorfahrt gewähren. Frage war, ob dieses Zeichen meinen Vorrang gegenüber von der Haupt- in die Nebenstraße abbiegenden Verkehrsteilnehmern aufhebt.

Grüße

Firefighter-Neureut

Themenstarteram 13. März 2015 um 19:18

Anbei mal ein Beispiel; die Straße von Nordwest nach Südost ist die Hauptstraße, die einmündende Straße aus Südwest ist die Nebenstraße. Links neben der Hauptstraße der betreffende Fuß-/Radweg.

am 13. März 2015 um 19:27

Zitat:

@firefighter_neureut schrieb am 13. März 2015 um 20:10:33 Uhr:

Hallo Leute,

Danke für die rege Diskussion auf meine Frage. 'Die Dicke' und 'Jupp78' haben das Problem im wesentlichen erkannt. Der kombinierte Rad-/Fußweg verläuft parallel zu einer Hauptstraße. Ich möchte als Fußgänger die einmündende Nebenstraße überqueren. Auf dem Fuß-/Radweg steht das Zeichen 205 Vorfahrt gewähren. Frage war, ob dieses Zeichen meinen Vorrang gegenüber von der Haupt- in die Nebenstraße abbiegenden Verkehrsteilnehmern aufhebt.

Grüße

Firefighter-Neureut

Nein, das ist nicht der Fall.

Das Schild gilt nur für die Radler, die ansonsten Vorfahrt gegenüber der einmündenden Straße hätten. Das Vorfahrtsschild, welches auf der "großen" Straße steht, gilt eben nicht für die Radler. Aufgrund der baulichen Trennung ist die wohl aber nicht gewollt und das Schild 205 wird für die einmündende Straße wohl erst nach dem Radweg kommen.

Themenstarteram 13. März 2015 um 19:40

Direkt auf dem Rad-/Fußweg steht das Zeichen 205. gilt auf jeden Fall für die Radfahrer, die ansonsten Vorfahrt hätten wegen Hauptstraße. Soweit klar! Heute hat mich ein Autofahrer, der von der Haupt- in die Nebenstraße abgebogen ist, dort geschnitten, als ich die Nebenstraße überqueren wollte. Als ich ihn auf seinen Fehler hinweisen wollte, hat er mich 'dumm angemacht'. Daher meine Frage, ob ich im Recht war oder er.

am 13. März 2015 um 19:49

Wenn das die Stelle ist, die von dir gepostet war, dann bist du aus meiner Sicht im Recht (Vorrang eines Fußgängers ist generell so eine Geschichte, die nicht so richtig weit verbreitet ist).

Ist der Fuß- bzw. Radweg aber baulich so weit weg gerückt von entsprechender Kreuzung, dann gibt es diesen Vorrang nicht mehr.

Mir ist dazu keine rechtliche Regelung bekannt, die den Abstand klar regelt.

Am Ende gibt es als Fußgänger aber eh nur eines, verzichte auf jegliches Recht ;).

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 13. März 2015 um 20:00:52 Uhr:

Schönes Beispiel ;).

Aber ist das hier gemeint? Da habe ich Zweifel. Denn das ist ein Sonderfall.

Das ist ja eine entgegen gesetzte Richtung und das gilt nur für Radler in der Richtung (wohl weil kein Autofahrer damit rechnet).

Da der TE von oft spricht, gehe ich einfach von folgendem aus (der Radweg mag auch gerne voll im Fußweg liegen, als gemeinsames Objekt).

Vergiss die Richtung. War nur zur Anschauung. Sonderfall ? Nein, kenne ich auch oft so, im Sommer bin ich viel mit dem Rad unterwegs.

Oh sorry, ich sehe gerade ihr seid ja schon einen Schritt weiter und der TE ist auch anwesend.

Der Gehweg auf dem Bild ist soweit abgesetzt, dass er im Kreuzungsbereich nicht mehr zur Querallee gehört. Damit gilt der Abbiegevorgang in die Rembrandtstraße als abgeschlossen und Fußgänger haben Nachrang (Queren einer Fahrbahn). Radfahrer ebenfalls (§ 10), für sie wurde zur Verdeutlichung ein 205 aufgestellt. Für die Fußgänger hat er natürlich keine Wirkung.

am 17. März 2015 um 16:35

Vorfahrt gibt es nur zwischen Fahrzeugen, bei Fußgängern und Fahrzeugen geht es nur um Vorrang. Da Zeichen 205 die Vorfahrt regelt, ist es für Füßgänger bedeutungslos.

ABER

Das Zeichen 205 hat indirekt eine Wirkung für Fußgänger. Es verdeutlicht dem Radverkehr, dass hier gewartet werden muss. Das ganze macht aber nur Sinn, wenn der Radweg/Gehweg nicht zur Straße daneben gehört. Wie schon oben beschrieben ist der Weg damit als Abgesetzt zu sehen und die Abbieger-Muss-Warten-Regel greift nicht. Damit hat es doch wieder eine Wirkung auf Fußgänger. Man sollte aber nicht erwarten, dass jemand der zu Fuß geht das durchblickt.

So eine dämliche Konstruktion gehört eigentlich sofort umgebaut. So etwas schafft nur Missverständnisse, weil es den Normalfällen widerspricht und so etwas führt zu Fehlern, die dann zu Unfällen führen können. Die Straße hat keinen Rad/Gehweg, es ist eigenständiger Weg. Das heißt dann auch, Radfahrer und Fußgänger dürften die Fahrbahn nutzen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. März 2015 um 19:52:06 Uhr:

zum Beispiel

Ah, jetzt verstehe ich das.

Erscheint mir aber eine bauliche Konstruktion, die Unklarheiten Vorschub leistet - weil zum Beispiel eben nicht klar wird, dass der Rad-/Fußweg jetzt nicht mehr zur parallel laufenden Straße gehören soll. Auf Fußgänger entfaltet Zeichen 205 übrigens auch keine Wirkung. Ich würde an der Stelle als Fußgänger annehmen, dass ich Vorrang gemäß § 9 (3) StVO habe, zumal hier wirklich nur abbiegender Verkehr von der B 6 kommen kann.

Naja, kann sein, die Verkehrsforschung hat festgestellt, dass solchermaßen umgebaute Kreuzungen weniger unfallträchtig sind als die üblichen. Auch wenn's einem vielleicht nicht gleich einleuchtet.

am 18. März 2015 um 7:48

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 18. März 2015 um 00:13:38 Uhr:

Naja, kann sein, die Verkehrsforschung hat festgestellt, dass solchermaßen umgebaute Kreuzungen weniger unfallträchtig sind als die üblichen. Auch wenn's einem vielleicht nicht gleich einleuchtet.

Ist ja eine tolle Lösung, wenn es zu Vorfahrtsverstößen kommt, dann ändert man einfach die Vorfahrt für denjenigen, der es nicht schafft die zu gewähren. Da so etwas meistens an Strecken auftritt, wo Fußgänger/Radfahrer den Sonderweg wirklich brauchen ist es nichts weiter als eine Benachteiligung. Ist wahrscheinlich einfacher, als eine vernünftige Lösung zu finden.

Was mich interessieren würde: Wissen die Autofahrer von ihrer Vorfahrt gegenüber dem Radfahrer? Also existiert ein Vorfahrt-Schild für die Autofahrer?

Gruß Metalhead

am 18. März 2015 um 10:31

Selbst als Fahrradfahrer kann ich weiter ein Missverständnis entwickeln. Nämlich wenn ich annehme, ich befinde mich aufgrund des Zeichens 205 schlicht und einfach auf einer untergeordneten Straße.

Wenn ich also davon ausgehe, dass die Autofahrer genauso dieses Zeichen haben und annehme der Radweg ist nicht weit genug abgesetzt, dann wäre der abbiegende Autofahrer weiter wartepflichtig.

Alles in allem eine sehr unschön gemachte Verkehrsführung.

am 7. April 2019 um 21:14

Dieses Problem hat schon öffters zu ärger mit Fahrerlaubnissprüfern geführt da auch ich der Meinung bin das dieses Schild 205 allen Verkehrsteilnehmern die diese Straße überqueren wollen

sagt ! Hier ist dem Verkehr auf der Fahrbahn Vorfahrt zu gewähren. Auch Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer und sollten die einfachsten Verklehrsregeln und Zeichen kennen.

 

Ausserdem? Gibt's jetzt schon 2 Klassen unter den Fussgängern und den Radfahrern

Herzlich willkommen und Grüss Gott.

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