Gibt es ja gar nicht
Hallo
hatte geglaubt auch bald Saab-Fahrer zu sein..
Vor Weihnachten haben wir uns einen Saab 9-5 3.0Diesel in Hannover angesehen, für gut befunden und dem Händler einen Tag später mitgeteilt das wir das Auto kaufen würden. Zuzahlungsbetrag war ermittelt , dies Angebot hat er mir zugemailt.
Es sollten noch auf unseren Wunsch etwas getauscht werden und alles war gut. Aus verschiedenen privaten Gründen hätten wir das Auto erst am 30.01.04 abholen können.
Heute kam dann der Anruf vom "der S..b Ha..over"
er könne jetzt plötzlich nicht mehr den vereinbarten Preis für unser "altes Auto" zahlen und da wäre ja auch bald eine Inspektion fällig.( noch 8000 km bis da hin)
Der Mann hat also geschlagen 4 Wochen gebraucht um herrauszufinden das ein Volvo auch mal zur Inspektion muss.....
Für mich war dies nur der Versuch vom Händler noch mehr Geld rauszuholen.Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?Die Meinung von Advokat würde mich besonders Interessieren ob ein mündlicher Vertrag bindent ist.?
PS: Hatte für den 95 schon neue Alufelgen mit Winterreifen gekauft , die ich bei Interesse zum Selbstkostenpreis weiterverkaufen möchte . Also erst mal weiter Volvo fahren.
17 Antworten
Kurze Fünfzehn:
Verträge sind einzuhalten, und das gilt auch für mündlich geschlossene Verträge, wenn keine Schriftform vorgeschrieben ist. Schriftform wiederum ist für den Kauf und die Übertragung eines Autos nicht erforderlich.
Also: Wenn sich aus der Email alle wesentlichen Vertragsbestandteile ergeben (Kaufgegenstand, Kaufpreis und Nebenabrede zur Inzahlungnahme), eine Aufforderung noch beim Händler und bei Misserfolg - ggf. unter anwaltlicher Hilfe - gerichtliche Schritte wegen Eigentumsverschaffung einleiten. Bis hierhin alles wunderbar - Problem ist nur, dass es einige Zeit braucht, bis so eine Sache endgültig ausgefochten ist... Und wenn es nur mündliche Abreden gibt und keine Zeugen, zeigt sich wieder einmal der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen (von der dritten Stufe Recht durchsetzen mal ganz zu schweigen...)
Vielleicht gibt es ja deshalb - auch hier ggf. unter anwaltlicher Hilfe - einen Kompromiß, wonach unter Beachtung der beiderseitigen Interessen und Risiken der Preis für den Volvo nur etwas korrigiert wird, dafür aber der 9-5 sofort einen neuen Besitzer findet. Würde im Zweifel Zeit, Geld und Nerven sparen...
Viel Erfolg!
Hallo swela,
ich habe den Ausführungen von sonett nicht viel hinzuzufügen (scheint auch vom Fach zu sein).
Sofern ihr euch über den von Sonett genannten wesentlichen Vertragsinhalt geeinigt habt, ist ein mündlich wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Wenn vereinbart war, daß die Inzahlungnahme des Altfahrzeugs erst am 30.01.04 erfolgt, dürfte auch ohne ausdrücklich Vereinbarung die Vertragsauslegung ergeben, daß das Altfahrzeug bis dahin "normal" genutzt werden darf: also keine lange Urlaubsfahrt nach Sizilien, aber auch nicht bis zur Inzahlunggabe ungenutzt in der Garage abstellen. Es gibt also keinen Grund für die Reduzierung des Inzahlungnahmepreises.
Die Beweislast dafür, daß ein Vertrag zustandegekommen ist, tragt ihr. Sofern der Verkäufer der "Chef" selbst war, wird er in eigener Sache kaum als Zeuge aussagen können. Gleiches gilt auch für Dich als andere Kaufvertragspartei. Weil Du aber von "ihr" und "wir" sprichst, könnte besagte(r) Dritte(r) Zeuge für Dich sein.
Zu einem langwierigen Rechtsstreit auf Erfüllung des Kaufvertrages gibt es noch die Alternative, einen anderen vergleichbaren Wagen zu kaufen und die Differenzkosten beim Händler einzuklagen. Damit würde ich ihm auch zunächst drohen (er hat den Saab weiter auf dem Hof stehen und muß noch was zahlen). Wenn das nicht hilft, solltest Du einen Berufskollegen von mir einschalten.
Hallo Swela,
bei demselben Händler (Laatzen) habe ich zur gleichen Zeit (kurz vor Weihnachten) dasselbe Modell (9-5, 3.0 TID, Kombi, EZ Frühling 2002, mit ca. 20 TKm auf dem Tacho) gekauft. Doch habe ich mir das telefonisch ausgehandelte Angebot sofort per Fax zuschicken lassen. Danach lief alles gut - bis auf einige Probleme bei der Auslieferung, die eine geringe Preisreduzierung zur Folge hatten.
@swela
Bei uns in der Schweiz gilt seit einiger Zeit ein E-Mail auch als Beweismittel vor Gericht (offizielle Geschäftskorrespondenz), was es praktisch gleichstellt mit einem Fax oder Brief. Das ist auch der Grund warum mails heute bei uns auch 10 Jahre aufbewahrt werden müssen (wie Briefe etc.). Ich könnte mir vorstellen, dass dies bei Euch ähnlich geregelt ist. Eventuell weis jemand im Forum genaueres. Ansonsten kann ich mal bei unserer Rechtsabteilung nachfragen, die wissen das garantiert.
Gruss aus dem Schneesturm :-)
Jade
swela hat was wichtiges vergessen
Ja, ja, die Kunden...
Hier ist der besagte Saab Händler.
Nur um das mal klar zu stellen:
Wir haben den Ankauf nicht abgelehnt, weil in den nächsten 8000 km der Steuerriemen und Pumpenriemen gewechselt werden muss,
sondern weil vergessen(?) wurde uns mitzuteilen das der Wagen bereits 3 Besitzer hatte. Bei der Übersendung der Fahrzeugdaten zur Angebotserstellung wurde dies wohl übersehen!?
Wenn wir den Brief nicht als Kopie angefordert hätten, wäre die Überraschung wohl erst bei der Fahrzeugübergabe rausgekommen.
Wir stehen auf dem Standpunkt, dass Kunde und Verkäufer gleichberechtigte Partner sind, so dass auch der Händler genauso umfassend über die Fahrzeuge aufgeklärt werden sollte.
Sicherlich leben wir vom Verkauf und sind zu manchem Kompromiss bereit, aber wir lassen uns ungern veralbern ;-)
Grüße aus Hannover
d-s-h
Das Forum entwickelt sich zum virtuellen Gerichtssaal...
Ich finde es sehr gut, daß sich d-s-h zu Wort gemeldet hat; besser kann das Internet kaum seinen Nutzen unter Beweis stellen.
In der Sache selbst ist der Fall sonnenklar, wenn swela auf die Anfrage nach der Anzahl der Vorbesitzer falsche Angaben gemacht hat. Es besteht dann übergaupt kein Anspruch auf Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens.
Schwieriger ist es, wenn über die Anzahl der Vorbesitzer nicht gesprochen worden ist. Dann wird es darauf ankommen, von wievielen Vorbesitzern d-s-h nach den Umständen des Einzelfalls (wie es bei den Juristen immer heißt, wenn sie nicht mehr weiter wissen) ausgehen mußte.
Ich wünsche euch beiden, daß ihr eine vernünftige kommerzielle Lösung findet.
ja ja , die lieben Händler
Da ich nicht als Münchhausen in die Geschichte dieses Forums eingehen möchte....
ich nochmal
Selbsverstänlich habe ich nur wahrheitsgemäße Angaben gemacht und auch sofort ein Fax mit Kopie vom FZB und serviceheft an d s h geschickt als er darum gebeten hat.(22.01.04)
Nur wurde ich nicht zu Vorbesitzern gefragt und ich weiß nicht was vermutet wurde , verschwiegen oder gar falsche Angaben habe ich nicht gemacht.
Die Zahl der Vorbesizer wurde zur Angebotserstellung nicht benötigt , da ich das Angebot seit dem 05.01.04 zu Hause habe.Kann jedem eine Kopie schicken auch an d s h.Mir wurde diese Insp. genannt , wobei das Auto nicht einmal einen Pumpenriemen hat , ist ja ein Benziner .
Macht Euch selbst ein Bild davon , wer wen veralbert hat.
Also weiter Volvo fahren...Volvo for live ?
Hallo,
finde ich auch prima, dass so eine Diskussion zustande kommen kann. Könnt ihr Euch nicht vielleicht noch irgendwie einigen? Ich finde nicht, dass 3 Vorbesitzer viel ist. Mein Saab 9-3 Viggen, EZ 4/2000, hatte auch schon 3 Vorbesitzer, als ich ihn 12/2002 gekauft habe. Trotzdem war und ist er in absolutem Top-Zustand. die Vorbesitzer Zahl hat mich nicht im geringsten gestört.
Gruss,
Philip
Hallo
Einigt Euch, oder zieht vielleicht in Betracht, dass einer von Euch vor Gericht verliert und soweit ich informiert bin, dann alle Anwalts- und Gerichtskosten tragen muss.
Welches Kostenrisiko Ihr da in Kauf nehmt, kann Euch Advokat im Detail erklären.
Denkt mal darüber nach, dass es einen beide Seiten zurfriedenstellenden Prozessausgang hier eher nicht gibt.
Übrigens, sollte jemand Ersatzteile für einen 3.0 tid Vector Estate MY 2002 gebrauchen können, meinen hat man mir heute vor einer Woche so demoliert, dass Reparaturkosten von +/- 27.000.- Euro anfallen.
Gruss
Luxi
Hallo, sollten sich Swela und d-s-h einigen, könnte dies als ein netter Erfolg dieses Internetforums angesehen werden. Für den "besagten Händler" (den ich übrigens im Vergleich mit vielen anderen Gebrauch- und Jahreswagenhändlern durchaus empfehlenswert finde) würde sich daraus kein schlechter Werbeeffekt in der am Forum beteiligten Saab-Community ergeben.
Grüße
Hallo,
ich finde es schon beachtlich, dass einige Händler hier mitlesen. Das kann allen nur nützen!
@Luxi: Mein Beileid!
Gruss,
Philip
Tach auch!
Ich bin schwer angetan von der sachlichen Diskussion, die hier im Gange ist. Keine Beleidigungen, Ausfälle oder sonstiges. Echt angenehm im Vergleich zu anderen Foren.
Ich hoffe, daß das Niveau hier gleichbleibend hoch und der Ton sachlich-freundlich bleibt und es wäre schön, wenn swela und d-s-h sich vielleicht doch noch einig werden. Zufriedene Saab-Fahrer sind treue Wiederkäufer!
@luxi
Hey, was ist Dir und Deinem Auto widerfahren? Ist Dir einer reingefahren? Da kann man nur hoffen, daß Dir und Mitinsassen nichts passiert ist und die Saab-Karosserie ihre letzte Aufgabe hinreichend erfüllt hat!
Gruß: Südschwede
Hallo
Ja, bei mir ist jemand ohne zu bremsen ins linke Vorderrad eingeschlagen und dann hinten links gleich nochmal. (sich kreuzende Landstrassen, ich auf der Vorfahrtssstrasse, zum Tempo des Gegeners sage ich lieber nichts, denn wir leben ja Gott sei Dank Alle noch, der Rest ist unwichtig).
Wir waren zu zweit im Auto, uns ist dank dieses Superautos fast nichts passiert.
Ich habe noch am Unfalltag einen neuen bestellt, gleiches Modell.
Gruss
Luxi