GFK-Reparatur

Ich habe eine Frage wegen einem Schaden:

Ein Kunde hat an seinem WoMo mit GFK-Aufbau einen Fahrradträger hinten angebaut. Internetprodukt, Chinakopie eines Markenproduktes.

Durch Montagefehler, defekte Halterung und massive Überladung (2 E-Bikes und Kleinzeug) ist der Träger aus dem GFK ausgebrochen und hat 4 ca. 4cm grosse Löcher sowie Risse usw. verursacht. Der untere Bereich ist am schlimmsten betroffen.

Das WoMo steht derzeit beim Hersteller, dieser sagt der GFK-Aufbau kann nur am Stück ersetzt werden und darf aus Stabilitätsgründen nicht repariert werden. Also Rückwand und Dach (am Stück) bis zum Alkoven. Kosten so um die 23.000EUR, Arbeitszeit über eine Woche.

Die VK-Versicherung zahlt natürlich nicht, ist auch korrekt so. Der Kunde weiss das er nicht schlau war.

Jetzt wäre die Frage: Gibt es Firmen die es hin bekommen die Schäden so zu reparieren dass alles dicht ist und es nicht so schlimm aussieht.
Das die Stabilität durch diese Löcher so stark beeinträchtigt wird kann ich fast nicht glauben da es ja Sandwich-Bauweise ist.

Die Idee wäre evtl. im unteren Bereich eine Ladeklappe einzubauen. Oben ist es nicht möglich da das WoMo einen Wulst hat.

Gibt es da irgendwelche Ideen?

45 Antworten

@PIPD black Ja, Strafverfahren läuft noch, wird wohl auf 1 Jahr oder so und einen ordentlichen 5stelligen Betrag hinauslaufen zzgl. Verweigerung der Versicherungsleistung (Grobnfahrlässig). Gab 2 Folgeunfälle wegen der beiden E-Bikes die mitsamt Fahrradträger auf der Strasse lagen. Ist hier so. Ich bin nur hin und habe die Reste aufgeladen und das WoMo zu uns gebracht.
Ramenverlängerung mit Plattform ist nicht hier, da müssen unendliche Gutachten und Unterlagen beigebracht werden. Ich vermute mal es wird auf AHK und Fahrradträger hinauslaufen.

@Nogolf Mainz ist von Rust nicht so weit weg. Ich werde mal anfragen lassen. Für gute Arbeit fährt man auch gerne eine länge Strecke. Ist ja ein Womomit Bett 😁

Krass bei euch in der Schweiz...
Bei uns zahlt die Haftpflichtversicherung die Folgeunfälle sowieso, weil die immer zahlt und im äußersten Falle kann die maximal 5.000€ Gegress nehmen (aber das ist dann wirklich selten), was bei so ner Sache aber eher 2500€ sind.

Das Thema Kaskoversicherung und Grob Fahrlässig wäre bei uns auch n Thema, was n Anwalt hinbiegen würde, denn das Schild mit der Maximalen Last kann man ja mal übersehen oder einfach nicht dran denken oder "hat gedacht son EBike ist nicht so schwer" und dass das Teil überhaupt nicht für den Straßenverkehr zulässig ist kann bei uns in Deutschland gar nicht sein, weil der Verkauf von nicht zugelassenen Fahrzeugteilen bei uns generell verboten ist.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 18. Februar 2016 um 16:44:41 Uhr:


... und dass das Teil überhaupt nicht für den Straßenverkehr zulässig ist kann bei uns in Deutschland gar nicht sein, weil der Verkauf von nicht zugelassenen Fahrzeugteilen bei uns generell verboten ist.

Ich ziehe diesen Beitrag zurück, da durch Oetteken´s nachfolgenden Beitrag eindeutig wiederlegt. Zwecks Vollständigkeit lasse ich ihn aber unverändert hier stehen.

Beim ersten Teil Deines Beitrages würde ich ja weitgehend zustimmen. Aber beim Zitierten würde mich schon die Quelle interessieren, wer das mit welcher Verordnung bzw. mit welchem Gesetz verboten haben soll.

Die gewerblichen deutschen Anbieter scheinen davon zumindest auch nichts zu wissen ...

Nach meinem Wissensstand ist genau das Gegenteil der Fall ... verkaufen darf ich Dir als Händler (oder privat) so gut wie alles. Zubehör, Leuchtmittel, Anbauteile, Tuningartikel ... egel, ob mit oder ohne Zulassung. Einzig der Halter/Fahrer ist verantwortlich dafür, dass er für den Betrieb im Bereich der StVO/StVZO nur zugelassene Fahrzeugteile verbaut.

Nach §23 StVG dürfen zulassungspflichtige Teile zwar nicht "vorsätzlich oder fahrlässig" gewerbsmäßig feilgeboten werden (Anm.: für den Betrieb im Bereich der StVO). Damit ist der Händler aber anscheinend lediglich per se zu einer Kennzeichnungspflicht verdonnert, z.B. "nicht zugelassen im Bereich der StVO", um eben diesen Vorwurf des Vorsatzes bzw. der Fahrlässigkeit abzuwenden.

Gruß
NoGolf

http://www.ra-rehfeldt.de/.../

https://openjur.de/u/573888.html

https://openjur.de/u/632751.html

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. Februar 2016 um 18:16:00 Uhr:


http://www.ra-rehfeldt.de/.../

https://openjur.de/u/573888.html

https://openjur.de/u/632751.html

Wow ... die waren mir bislang nicht bekannt! Dann finde ich es aber schon interesant, dass solche Teile praktisch an jeder "Strassenecke" angeboten werden. Meine Links zu Ebay sind ja nur ein Beispiel. Solche nicht zugelassenen Teile finden sich doch in praktisch jedem Tuningkatalog oder niedergelassenen Zubehör- und Teileladen ... auch bei renomierten Anbietern: Beispiel

@Oetteken: dankepünktchen für die Schliessung dieser Wissenlücke ... damit trete ich meinen Beitrag von vorhin ersatzlos in die Tonne ... 😰

Die Versicherung zahlt ja alle Schäden bei anderen. Da er aber den "Grobfahrlässigkeitsschutz" nicht abgeschlossen hatte zahlt in seinem Fall die VK nichts.

Die Inbetriebsetzung von nicht zugelassenen Teilen ist hier eine Straftat und führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Hinzu kommt der falsche bzw. aufgrund fehlender Anleitung und Wissen, total falscher Anbau.

Die Max. Zuladung von dem Ding war 30kg, jedes E-Bike wiegt über 40 + Kleinkram. War auf jeden Fall zu viel.

Der hat seine Lektion gelernt....

Zitat:

@martinde001 schrieb am 18. Februar 2016 um 22:16:43 Uhr:


Die Max. Zuladung von dem Ding war 30kg, jedes E-Bike wiegt über 40 + Kleinkram. War auf jeden Fall zu viel.

Also ich weiss nicht was er zum einen für einen Träger montiert hat, der nur 30kg trägt und zum anderen für Monster-Bikes besitzt, die über 40kg wiegen soll? Wieder mal nicht nachvollziehbare Daten 🙄

Also ich benutze ein Carry-Bike-System von Fiamma, das überwiegend auf dem Camper-Markt eingesetzt wird. Dies trägt max. 45Kg. Diese ist vorschriftsmäßig an der Rückwand meines WoMo montiert. Zusätzlich habe ich noch größere Alu-Platten auf der Innenseite gegenmontiert, um kein Risiko einzugehen. Die werkseitig mitgelierferten Platten waren mir zu klein. Unsere E-Bikes wiegen mit Mittelmotoren je 22,6Kg ohne Akku. Damit bin ich also im grünen Bereich. Sicherheitshalber spanne ich noch 2 Gurte an den Rahmen des Chassis, um Schwingungen bei Schlaglöchern oder starke Bodenwellen zu vermeiden. Damit bin ich bereits zig tausende KM gereist ohne jegliche Probleme.

Wie ich bereits geschrieben habe, war das eine Kopie von einem System (Th**e), der Aufkleber am Träger selbst besagte max. 30kg Gesamtgewicht, gekostet hat er in der Bucht angeblich nur 129EUR incl. . Akkus zu entfernen ist ja "uncool". Was es für Bikes waren weiss ich nicht, eines war ein Fat-Bike.

Das Gewicht der verlorenen Ladung war laut Polizeibericht 86,2kg, darunter 2 E-Bike mit Akku und Tasche, sowie Zubehör dessen Position nicht genauer eruiert werden konnte. Evtl. wird das ja dann vor Gericht geklart.

PS: Ich habe auch den Carrybike an einigen WoMo, er darf teils sogar 50kg je nach Befestigung, an meinem Adria-Ducato darf er nur max. 35kg, nicht wegen dem Träger sondern weil die Befestigungsschienen ab Werk nur geklebt sind. Das wird aber wenn er aus der Werkstatt zurück ist mit Edelstahlschrauben geändert 🙂 Sind gute und robuste Träger, aber recht teuer.
Mein Flyer wiegt auch fast 30kg mit dem grossen Akku, allerdings bleibt der nicht auf dem Fahrrad.

@NoGolf: Ist geil, ne? Weis aber auch kaum einer 😁
Ist auch besser so, denn wenn du mal durch den Katalog von "Sandler Motorsport" z.B. blätterst, ist da ne Menge nicht zugelassenes Zeug drinnen. Wobei ja auf dem Katalog drauf steht "Motorsport" und dann ja evtl. klar ist dass das nicht für Straßenzugelassene Fahrzeuge ist, aber wer weis wie Gerichte das Beurteilen.
Wenn das konsequent umgesetzt würde, hätte ich jedenfalls n Problem z.B. mit Teilen für unseren E30 der nur auf der Nordschleife läuft, oder manchen Oldtimerteilen, die keine Zulassung brauchen (z.B. Lampen und Leuchten, Sitze, etc.) bei Autos die so alt sind dass da diese Sachen noch keiner Bauartvorschrift unterliegen...

@Martin: Bei uns ist das nur ne OWI.
BKat Nummer 319606, 90€ und 1 Punkt, fertig.
Die 35€ für den Verkehrsunfall gehen in Tateinheit darin unter, das heist, das ist n Delikt welches zusammen hängt und dann zahlt man nur die 90€ für das teuerste.

Erst wenn jemand verletzt oder getötet wird, wird es eine Straftat. Bei kleineren Verletzungen kommt dabei aber auch nix raus, idr. eine Einstellung, manchmal auch ein Strafbefehl von 150-600€.
Erst wenn du einen halbtot oder ganz tot fährst, fängt es an, dünn zu werden...

Also alles entspannt in Deutschland...

@Mark-86 Das wissen viele nicht. Die sehen und kaufen. In meiner Jugend gab es ja noch einen "speziellen" Tuning-Läden, speziell für gewisse Opel und VW Fahrzeuge, fast alles was da angeboten wurde war nicht zugelassen, durfte aber verkauft werden.

Heute mit dem Internet wird das immer schlimmer. Da werden teils die haarsträubensten Fälschungen verkauft.

Abreissende Dachboxen sind da noch das geringste Problem.

Das weitere Problem in der CH besteht darin dass Internetshopping hier relativ "neu" ist und "Geiz ist geil" derzeit mordern wird. Die Leute sehen was, kaufen es und dann geht der Ärger los.
Hinzu kommen die extrem strengen Vorschriften und die Darwinistischen Strafen hier. Vieles was es zu kaufen gibt und in der EU legal ist, stellt hier einen Straftatbestand da.
Hier muss jeder Mist eingetragen und geprüft werden, viele Dinge erhalten schlichtweg einfach keine Zulassung (Z.b. AL-KO Luftfahrwerk, AL-KO Stossdämpfer, selbstnachstellene Bremsen für WOWA). Sogar Satellitenanlagen welche dauerhaft die Fahrzeughöhe um mehr als 10cm verändern müssen geprüft und eingetragen werden.

Alleine wenn ich den Frankania und Movera-Katalog durchblättere ist rund die Hälfte des externen WoWa und WoMo Zubehör in der CH "verboten"

Wenn ich z.b. eine ZUGELASSENE und mit EG-Komformitätserklärung versehene Rahmenverlängerung hier eintragen lassen will (z.b. als Roller-Träger) gelten alle diese Papiere nicht. Das Fahrzeug muss dann vorgeführt und geprüft werden. Kosten CHF 1000 aufwärts.

Aus diesem Grund habe ich auch den Grossteil meiner Miet-WoMo in D zugelassen, trotz dem Aufwand mit der Zweigstelle und dem D-Steuersystem kommt es mich billiger.

Bei diesen vielen posts, habe nur überflogen, die sich mit dem Teilethema beschäftigen, bin ich schon etwas erstaunt. Das war doch schon immer so, dass man etliches kaufen konnte, aber nicht in den öfffentl Verkehr bzw. überhaupt in Betrieb nehmen durfte.
Das waren damals schon CB Brenner oder heute Tagfahrlampen ohne Prüfzeichen, Spoiler oder auch gilt Tempo 100 für Anhänger auch nur unter best. Vorraussetzungen, auch wenn hinten Tempo 100 dransteht.

Es gibt ein altes Sprichwort: Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. Ansonsten könnte sich jeder rausreden. Jeder hat die Pflicht, sich über seine Dinge zu informieren.
Und nie war es doch so einfach wie heute. Überlegen man mal kurz, man brauchte 1975 eine Felgen-ABE

Einer gewissen Freiheit, z.B. dass man nicht mehr jede AHK extra abnehmen lassen muss, steht natürlich auch eine gesteigerte Eigenverantwortlichkeit gegenüber. Da zeigt sich eben der mündige bzw verantwortliche Bürger.

Zitat:

@Hawei1 schrieb am 19. Februar 2016 um 10:16:56 Uhr:


Bei diesen vielen posts, habe nur überflogen, die sich mit dem Teilethema beschäftigen, bin ich schon etwas erstaunt. Das war doch schon immer so, dass man etliches kaufen konnte, aber nicht in den öfffentl Verkehr bzw. überhaupt in Betrieb nehmen durfte.
...

Dann lies noch mal etwas gründlicher.
Früher durfte man Dinge verkaufen, die nicht zugelassen waren, heute nicht mehr.

Moin,
wie war noch gleich die Eingangsfrage?
Gruß Bernd

@Martin: So ganz Vorschriftslos ist das bei uns ja auch alles nicht. Aber, die Strafen sind mächtig "sozialverträglich", auch wenn man natürlich bei Übertreibung "Probleme" bekommt. Dann kann man ne Mängelkarte der Rennleitung ergattern und hat 2 Wochen Zeit, die "Mängel" zu beheben, sonst kommt die Zwangsabmeldung. Wenn das natürlich nur n paar falsche Räder sind, schraubt man richtige drauf, fährt zur Polente, Stempel drauf, wieder nach Hause und wieder die Lieblingsräder montieren...
Wenn das natürlich heftiger wird, muss manb schon damit rechnen dass das FZ vor Ort still gelegt wird.
Grade die "Jugend" mit blauen Standlichtbirnchen (kostet dann im Vergleich natürlich teuer Geld) steht da gerne bei den grün/weißen auf der Liste und alle 2 Jahre bei der HU wird auch nachgeschaut...

Aber ansonsten ist das andere Zeug in Deutschland alles sehr sehr human. Wenn man sich an die Spielregeln (stichwort Gutachten / ABE & Co) hält geht einiges und auch darüber hinaus geht noch verdammt viel...
Also mal n Reifen auf ne Felge der da nicht dauf darf (lt. Gutachten) ist beim TÜV / Dekra auch per Einzelabnahme möglich.

Zitat:

Dann kann man ne Mängelkarte der Rennleitung ergattern und hat 2 Wochen Zeit, die "Mängel" zu beheben, sonst kommt die Zwangsabmeldung. Wenn das natürlich nur n paar falsche Räder sind, schraubt man richtige drauf, fährt zur Polente, Stempel drauf, wieder nach Hause und wieder die Lieblingsräder montieren...

Und dann einen Unfall bauen, schon fängt der Spaß aber an! 🙄🙄🙄

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