GFK-Reparatur
Ich habe eine Frage wegen einem Schaden:
Ein Kunde hat an seinem WoMo mit GFK-Aufbau einen Fahrradträger hinten angebaut. Internetprodukt, Chinakopie eines Markenproduktes.
Durch Montagefehler, defekte Halterung und massive Überladung (2 E-Bikes und Kleinzeug) ist der Träger aus dem GFK ausgebrochen und hat 4 ca. 4cm grosse Löcher sowie Risse usw. verursacht. Der untere Bereich ist am schlimmsten betroffen.
Das WoMo steht derzeit beim Hersteller, dieser sagt der GFK-Aufbau kann nur am Stück ersetzt werden und darf aus Stabilitätsgründen nicht repariert werden. Also Rückwand und Dach (am Stück) bis zum Alkoven. Kosten so um die 23.000EUR, Arbeitszeit über eine Woche.
Die VK-Versicherung zahlt natürlich nicht, ist auch korrekt so. Der Kunde weiss das er nicht schlau war.
Jetzt wäre die Frage: Gibt es Firmen die es hin bekommen die Schäden so zu reparieren dass alles dicht ist und es nicht so schlimm aussieht.
Das die Stabilität durch diese Löcher so stark beeinträchtigt wird kann ich fast nicht glauben da es ja Sandwich-Bauweise ist.
Die Idee wäre evtl. im unteren Bereich eine Ladeklappe einzubauen. Oben ist es nicht möglich da das WoMo einen Wulst hat.
Gibt es da irgendwelche Ideen?
45 Antworten
Der "Spass" ist aber übersichtlich, es bleibt bei ner eher geringen Strafe und wenn "auf Grund der Mängel" der Unfall passiert ist, kann dich die Haftpflichtversicherung idr. um 2500€ in Regress nehmen.
Weiterhin kann der Kaskoschutz erlöschen...
Zitat: " Dann lies noch mal etwas gründlicher.
Früher durfte man Dinge verkaufen, die nicht zugelassen waren, heute nicht mehr."
Genau wie die Radarwarner oder Tagfahrlicht ... Wenn ich alleine in der Bucht nach TGL Lampen schaue, sind die Hälfte ohne Prüfzeichen. So viel dazu.
Ist doch blödsinnig und um das Thema ging es nicht.
@Mark-86 Ich erzähle besser nicht was ich in meiner Jugend so geleistet habe, automässig. Ich bin Auto gefahren seit ich 12 Jahre alt war (wo ich damals gelebt habe hat das niemand interessiert). Wenn ich nur an meine "Sylvia" oder den guten alten Probe 1 denke. Da hätte ich hier in der CH wahrscheinlich 10 Jahre Knast bekommen.
So aber wieder zum Thema:
Das Ganze wird kompliziert. Die Leasingfirma hat sich in Form des Verkäufers gemeldet. Sie verlangt vertragsgemäss Reparatur gemäss Hersteller oder Rückkauf des Fahrzeuges innert Wochenfrist. Ansonsten wird der Vertrag gekündigt und das Fahrzeug verwertet.
Also entweder 25.000EUR für eine Reparatur über Kredit finanzieren oder irgendwo 52.000EUR für den Rückkauf her bekommen. Der Verkäufer übernimmt jetzt seine Rechtsposition.
Ein Glück ist das jetzt nicht mehr mein Problem 🙂 Abgeschlossen und abgerechnet heute 😁
Ich werde berichten falls ich mal noch mal was höre von diesem Fall.
Das ist die sog. "bestimmungsgemässe Nutzung" die auch die Rep. / Inst beinhaltet. Ein Problem im Form von Wertminderung kann es dann weiterhin noch geben, vorr. das Fzg. wird nicht gekauft.
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Zitat:
@martinde001 schrieb am 19. Februar 2016 um 18:59:08 Uhr:
Der Verkäufer übernimmt jetzt seine Rechtsposition.
Schöne Sch**** 🙁
Zitat:
@martinde001 schrieb am 19. Februar 2016 um 18:59:08 Uhr:
Die Leasingfirma hat sich in Form des Verkäufers gemeldet. Sie verlangt vertragsgemäss Reparatur gemäss Hersteller oder Rückkauf des Fahrzeuges innert Wochenfrist. Ansonsten wird der Vertrag gekündigt und das Fahrzeug verwertet.Also entweder 25.000EUR für eine Reparatur über Kredit finanzieren oder irgendwo 52.000EUR für den Rückkauf her bekommen. Der Verkäufer übernimmt jetzt seine Rechtsposition.
Ein Glück ist das jetzt nicht mehr mein Problem 🙂 Abgeschlossen und abgerechnet heute 😁
Ich werde berichten falls ich mal noch mal was höre von diesem Fall.
Hab ich was verpasst? Das oben ist doch die erste Stelle, wo der Begriff
"Leasing"in Erscheinung tritt?
Ich habe noch nie einen Leasingvertrag gesehen, nachdem ich wo anders, als in der Markenwerkstatt warten und ggf. unter Verwendung ausschliesslicher Originalersatzteile reparieren lassen darf. Auch sämtliche Inspektionen müssen nach Herstellervorgabe durchgeführt werden. Und wir hatten mehrere Firmenfahrzeuge im Leasing.
Bei einer Kleinreparatur (z.B. Bremsbeläge wechseln) z.B. durch eine freie Werkstatt mag das ja nicht auffallen. Aber bei dem von Dir geschilderten Schaden verbietet sich doch wohl eigentlich jegliche Eigenvornahme (und damit ggf. Verschleierung des Schadens) durch den Leasingnehmer ohne Einbeziehung des Leasinggebers von selbst.
Leasing bedeutet Mietkauf ... d.h. das WoMo gehört schliesslich bis zur Begleichung der letzten Leasingrate + ggf. Restsumme noch immer dem Leasingunternehmen und nicht dem Leasingnehmer
Ja, und genau da beginnt wohl jetzt das Problem.
Die Versicherung wird wohl im Rahmen der Zession an den Leasinggeber geraten sein welcher dann seinerseits seiner Rechte und Pflichten wahrnimmt, schliesslich muss er das Auto zum garantierten Rückkaufwert nach Leasingende zurückkaufen.
Hier ist das etwas anders als in D. Auch Unfallschäden müssen hier nur angegeben werden wenn es massive Schäden an der Fahrzeugstruktur waren.
Ich vermute mal das hier wieder jemand ein Leasing gemacht hat weils schnell und einfach ging, ohne überhaupt zu wissen was er da getan hat.
Mir solls recht sein, ich hab meine Bezahlung...
Joah, also in Deutschland ist das auch nicht viel anders... ARSCHKARTE dürfte es hier ziemlich genau treffen.
Lg, Mark (Nix Leasing, alles bezahlt)
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 19. Februar 2016 um 18:26:36 Uhr:
Der "Spass" ist aber übersichtlich, es bleibt bei ner eher geringen Strafe und wenn "auf Grund der Mängel" der Unfall passiert ist, kann dich die Haftpflichtversicherung idr. um 2500€ in Regress nehmen.
Weiterhin kann der Kaskoschutz erlöschen...
Auf solche Leute wartet die Versichertengemeinschaft. Dann wird sie gesund.
Kannst Du Egoismus buchstabieren?
Zitat:
Kannst Du Egoismus buchstabieren?
Also ich habe nachgesehen, an meinem Auto ist garnix eingetragen.
Ich hab auch für nix was da dran ist ne ABE.
Das liegt aber daran, dass bei mir alles original ist, alle Lampen, Felgen, Reifen, etc.
Ich habe auch die Gesetze nicht gemacht, ich bin hier nur der Bote...
Wenn dir die gesetze nicht gefallen, bin ich die falsche Anlaufstelle. Es steht dir frei, dich politisch zu engagieren und darauf entsprechenden Einfluss zu nehmen und vor zu schlagen, dass das Volk bestimmt dass jeder der in einer Jugenddummheit vieleicht nur n paar verkehrte Standlichtbirnen einbaut ohne sich darüber all zu viele Gedanken zu machen, lebenslänglich ins Gefängnis geht...
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 20. Februar 2016 um 10:10:28 Uhr:
Zitat:
Kannst Du Egoismus buchstabieren?
... Ich habe auch die Gesetze nicht gemacht, ich bin hier nur der Bote...
@Mark-86
Ich habe diese Diskussion mitverfolgt und hatte (aufgrund Deines vorhergehenden Beitrags) nach dem Post von Franjo auch gedacht ... bis zum dritten Buchstaben geht´s beim Buchstabieren bei Dir bestimmt noch "stolperfrei".
Wenn ich so in mich gehe, dann habe ich aber auch schon das Eine oder Andere geschildert, weil es halt nun mal so ist wie es ist. Dabei übersieht man dann gerne mal, dass der eigene Post u.U. so rüber kommt, als fände man den Ist-Zustand ganz toll und nutze den auch regelmässig aus. Obwohl dem ja gar nicht so ist.
Kann es sein, dass (nicht nur) wir beide da dran arbeiten sollten 😉
Da hast du durchaus Recht. Man kann das natürlich auch anders formulieren. Im Ende liegt es aber auch an dem, der was reininterpretiert...
In meiner berufl aktiven Zeit habe ich 90% meiner Verkaufsobjekte als Verkäufer endfinanziert oder anderweitig auf Teilzahlung verkauft. In all den Jahren aber nur ein mal per Leasing und prombt gab es bei Ablauf Probleme, die durch guten Kontakt gelöst werden konnten.
Bevor man also einen Leasingvertrag unterschreibt ist es besser, andere Möglichkeiten zu prüfen wie z.B. Zielkauf. Dem Leasing steht immer der Gedanke der zeitbezogenen Nutzung (Miete) zu Grunde, also nicht der Eigentumserwerb.
Man sollte sich also nicht von günstigen Leasingraten blenden lassen, verdient werden muss überall, bei manchen kommt eben der grosse Hammer zum Schluss.
Hier in der CH ist Leasing extrem einfach und jeder kann es machen. Vor allem deshalb weil LEASING nicht in der ZEK (Zentralen Kreditauskunft) eingetragen wird und zudem die Vergabepraxis viel lockerer ist als bei einem Kredit da dort viel mehr geprüft werden muss. Leasing ohne Anzahlung und teils mit 2,9% für Private. Hier sind 80% aller Neuwagen geleast. MB und andere machen derzeit 0% Leasing und schenken noch 2000CHF für Sprit.
Mein Rekord war 5h von Leasingantrag bis Gutsprache = Auto abgeholt.
Viele, besonders die Herren vom Balkan genehmigen sich dann dicke Autos, gerne M-Serie von einem Bayrischen Hersteller, und scheitern dann am Unterhalt wenn die 305 Schlappen runter sind und nach dem ersten leichten Crash die sowieso schon kaum bezahlbare Vollkasko dann plötzlich 4x so teuer ist. Aber lieber ein dickes Auto mit Tuning als eine Wohnung, da geht dann auch eine 6er WG in einer 3-Zimmer Wohnung.
(Beispiel Versicherung: BMW M6 (ca. CHF 180.000, 15.000km/Jahr, mit Einstellhalle, Nationalität: Albanien, CHF 4500/Jahr bei SF0, bei SF60% sind es dann mal fast 10.000/Jahr, hinzu kommen noch so ca. 2500 oder mehr Leasingrate).