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Gewindefahrwerk - Zulassung?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 18. April 2016 um 19:13

Hallo zusammen,

bei mir ist folgendes Fahrwerk im Golf 4 verbaut:

http://www.fk-shop.de/.../...mpe-Duese-1J-Bj-10-97-Silverline.html?...*&fnc=ajaxListLoader&cnid=9ea6d66418df7b1cb497f96cd449409d

Also vorn G27 hinten G38.

Daten vom Auto:

Golf 4 - 1.4 - 75PS - BJ 10.98 - (0603) (419) Achse1: 845 - Achse2:895

Da ich besagtes Fahrwerk quasi geschenkt bekommen habe und die alten Dämpfer/Federn durch waren, hab ich besagtes Fahrwerk verbaut. Inkl. neuen Bremsschläuchen/Domlager und zusätzlichen Gummis.

Jetzt gab es zu dem Fahrwerk leider kein TÜV Gutachten, welches ich aber über den Hersteller geordert hab. Und folgendes habe ich bekommen:

 

für das Fahrzeug : VW Golf IV R32

und weiter:

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller:

Volkswagen

Typ ABE/EG-Nr.:

e1*2001/116*0071*..

e1*98/14*0071*..

Motorleistung in kW

177 (nur Allradantrieb)

Handelsbezeichnung

1J

VWGolf IV R32

nur Schrägheck

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen:

Zulässige Achslast an der Vorderachse:

1120 kg

Zulässige Achslast an der Hinterachse:

1020 kg

Obwohl ich denen alle Daten aus meinem Fahrzeugschein (so wie oben) genannt habe, hab ich nun ein Teilegutachten für den R32.

Frage, kann ich damit zum TÜV oder muss ich beim Hersteller nochmal ein entsprechendes für mein Fahrzeug anfordern. So langsam wird das ganzschön mühselig mit den ganzen gängelungen...

Hoffe ihr könnt mir helfen.

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11 Antworten

Wie du dir wahscheinlich schon selbst denken kannst, brauchst du für die Eintragung auch das entsprechende Gutachten für dein Fahrzeug.

Der 1.4er ist übrigens weder ein V6 noch ein PD Motor, so wie es im Titel des Fahrwerks steht.

Passt denn die EG-Nummer?

Themenstarteram 18. April 2016 um 19:26

Ne, ist bei mir E1*96/79*0071*05

Also muss ich denen nochmal auf die nerven gehen....

Kp warum die mir das Ding schicken wenns überhaupt nicht für mein Fahreug ist.

Aber mal davon abgesehen, wenn man sich das im Shop anschaut, steht da ja auch nix, dass es nicht für mein mein Fahrzeug geeignet ist?!

Da steht:

passend für: VW Golf 4 (1J) Bj. 10.97 -

Gibt es ansonsten irgendein Plan B? Ohne wieder original einzubauen?

Also Plan A hätte sein sollen, sich vor dem Einbau zu informieren.

Es werden im Titel eindeutig nur die V6 und Pumpe-Düse Motoren erwähnt, das würde mich dann schonmal stutzig machen.

Dass der Hersteller dann nur ein Gutachten für einen V6 schickt, würde mich dann davon überzeugen, dass das Fahrwerk nicht für den 1.4er geeignet ist.

Wenn du dich im shop mal umsiehst, merkst du auch, dass sogar die Tieferlegungsfedern beim 1,4er und bei einem R32 unterschiedlich sind.

Dem zu Folge ist es unwahrscheinlich, dass sie sich ein ganzes Fahrwerk teilen.

Themenstarteram 18. April 2016 um 19:36

Aber mal ganz ehrlich, wenn da steht, v6 / PumpeDüse gehe ich ja iwi davon aus, dass alle damit gemeint sind.

Also entweder v6 oder Pumpedüse (ich kenne mich nun ja nicht 100% aus) dachte ich hätte Pumpedüse.

zumal es ja 100% passt und eig unterschreitet mein Fahrzeug ja die zugelassene Motorisierung.

Und aller aller spätestens am Telefon hätte man mir doch sagen müssen (bzw per Mail), dass das nicht zu meinem Fahrzeug passt!!

Deswegen ja die Verwirrung meinerseits

 

...PS wo genau wird denn ein Fahrwerk (von dem Hersteller) für den 1.4er angeboten? Da kommen bei Golf 4 immer nur zwei ergebnisse (beide V6/Pumpe Düse)

Pumpe-Düse Motoren sind Dieselmotoren.

Es geht weniger um die Motorleistung, als um das Fahrzeuggewicht, welches beim V6 und Dieselmotor wesentlich höher ist. (mein 1.4er ca. 1050kg --> R32 ca. 1500kg)

Dass es nicht passt hätte man sagen können, das stimmt.

Da solltest du nochmal nackhaken.

Themenstarteram 18. April 2016 um 19:43

Ok, rufe da morgen an...

Um Nägel mit Köpfen zu machen...

Original soll nimmer rein da zu sehr im A*** und häßlich.

Was kann ich denn dann alterniv Kaufen und legal einbauen?

Oder gibt es eine gesonderte Abnahme oder sowas um es zu zulassen?

Nach 30 sekunden Suche habe z.B dieses gefunden.

Fahrwerk

Du musst mit dem richtigen Gutachten zum TÜV und es eintragen lassen.

Ist keine große Sache, wenn alles stimmt.

Hast du zusätzlich noch zubehör Felgen drauf, wird die Eintragung umfangreicher.

Themenstarteram 18. April 2016 um 19:54

Also Felgen hab ich bbs jubis (16zoll 205er) drauf.

Die stehen aber auch bzw standen im alten Brief. Da hat noch keiner was zu gesagt.

Gibt es nicht noch die Möglichkeit einer sonder Abnahme? Wäre das evt günstiger oder ist das n fass ohne Boden?

Wenn das Fahrwerk wirklich für ein anderes Fahrzeug entwickelt und zugelassen ist, dann ändert sich daran auch mit einer umfangreicheren Abnahme nichts..

Bedeutet ohne Gutachten für dein Fahrzeug keine Eintragung.

 

Was die Felgen betrifft, geht es nicht darum, ob diese schon eingetragen sind.

Es geht darum, dass die Kombination von Felgen und Fahrwerk abgenommen werden muss.

(Nur bei Zubehörfelgen und original Felgen deren Größe nicht Serienmäßig für das Fahrzeug angeboten wurde)

Und noch ein TIPP von mir.

Einfach vor dem Kauf alle Gutachten ausdrucken und zum TÜV fahren. Da kannst du dann erstmal nachfragen, ob das ganze eine Chance hat eingetragen zu werden.

Am besten vorher mal anrufen.

Themenstarteram 18. April 2016 um 20:10

Ok, weil ich immer wieder was davon lese:

Es gibt immer noch die Möglichkeit der Einzelabnahme nach §21 StVZO.

Namhafte Hersteller stellen dazu auch schon einmal Bescheinigungen über das verwendete Material und Festigkeiten aus und /oder verweisen auf baugleiche Teile, für die

ein Gutachten erstellt wurde.

Sie sind in der Regel auch TÜV-Zertifiziert und bei den Prüfern für ihre Produkte bekannt.

Das erleichtert dann bisweilen die Einzelabnahme, kostet dann aber natürlich erheblich mehr als bei vorliegendem Gutachten.

Auf der FK Homepage wird auch von einer solchen Bescheinigung gesprochen und wird auch ausgestellt.

Also sollte eine Einzelabnahme doch möglich sein sofern felgen und Abstand passen. Klar könnte man jetzt über Achslasten Diskutieren aber das sind doch immer maximal werte.

Echt doof gelaufen...

Kann ich mir nicht vorstellen.

Macht irgendwie keinen Sinn ein Fahrwerk nicht für ein bestimmtes Fahrzeug zuzulassen, um dann eine spezielle Bescheinigung für ein Einzelgutachten zu erstellen, mit dem es dann über einen riesen Umweg eingetragen werden kann.

Aber das A und O ist es, sich vorher zu informieren. Mein nächster Anruf wäre beim Händler um zu fragen, ob es kein Gutachten für den 1.4er gibt.

Wenn das zu nichts führt oder bestätigt wird, dass es nicht passt, würde ich mir ein anderes Fahwerk suchen und von Anfang an alles richtig machen.

Also als Erstes und vor dem Kauf um das Gutachten kümmern und beim TÜV nachfragen, wie es mit der Eintragung aussieht. Dabei auch die Felgen erwähnen.

Und noch ein Tipp, wenn beim TÜV irgendwas abgelehnt wird, mindestens einen zweiten Prüfer fragen.

Am besten nicht den Kollegen sondern bei einer anderen Prüfstelle.

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