Gewindefahrwerk-Eintragung
Muss ich die Höhe eines Gewindefahrwerkes jedesmal aufs Neue eintragen lassen,wenn ich sie verstelle?
20 Antworten
Re: Gewindefahrwerk-Eintragung
Zitat:
Original geschrieben von FraSpi
Muss ich die Höhe eines Gewindefahrwerkes jedesmal aufs Neue eintragen lassen,wenn ich sie verstelle?
Normalerweise schon. Muß ich im Winter auch machen, dann wenn der neue Stabi reinkommt! Aber normalerweise schon, weil ja im Fzg-Schein die aktuelle Höhe drin steht!
du musst auf jedenfall es neu eintragen lassen !
denn die aktuelle höhe wird im schein festgehalten !
gruss Jens
Re: Gewindefahrwerk-Eintragung
Zitat:
Original geschrieben von FraSpi
Muss ich die Höhe eines Gewindefahrwerkes jedesmal aufs Neue eintragen lassen,wenn ich sie verstelle?
misst die rennleitung nach und sie stellt extreme abweichungen fest (es ist normal, das sich ein fahrwerk ein bisschen setzt, ein bisschen sind aber keine 4cm...), gibts 3Punkte, 70Euro Strafe und ne Mängelkarte bzw Stilllegung an Ort und Stelle...
mfg
Re: Re: Gewindefahrwerk-Eintragung
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
misst die rennleitung nach und sie stellt extreme abweichungen fest (es ist normal, das sich ein fahrwerk ein bisschen setzt, ein bisschen sind aber keine 4cm...), gibts 3Punkte, 70Euro Strafe und ne Mängelkarte bzw Stilllegung an Ort und Stelle...
mfg
Fahrer 50.- + 3Punkte
Halter 75.- + 3Punkte (sollte das Fzg. nicht aus versicherungstechnischen Gründen auf den Halter zugelassen sein)
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Okay, besten Dank. Das wollte ich zwar nicht hören, aber wenn es so ist. Dann werde ich wohl auf ein normales FW zurückgreifen, da ich es eh nur für den Winter verstellt hätte und ob es sich da lohnt ein Gewinde zu holen, wenn man dann auch noch immer TÜV-Gebühren zahlen muss...
Zitat:
Original geschrieben von FraSpi
Okay, besten Dank. Das wollte ich zwar nicht hören, aber wenn es so ist. Dann werde ich wohl auf ein normales FW zurückgreifen, da ich es eh nur für den Winter verstellt hätte und ob es sich da lohnt ein Gewinde zu holen, wenn man dann auch noch immer TÜV-Gebühren zahlen muss...
was heisst den immer?
1mal mit der höhe fürn sommer, 1mal mit der höhe fürn winter. sind 35euro....
mfg
Wenn du dein Gewinde so hat es der TÜV Man gesagt.
Auf Maximal Tiefe einträgst brauchst du nicht umtragen wenn er höher kommt.
Anders wenn du andere Felgen draufmachst oder sonst was am Fahrwerk änderst.
Ist genauso wenn du ein Sportfahrkwerk drin hattest (KW) und wieder auf Normal umbaust. Es ist keine Umtragung nötig da das Originalfahrwerk ja quasi eingetragen ist.
Rennleitung hat noch nie Probleme gemacht
Das hört sich nicht schlecht an. Sturz und Spur muss man aber nicht immer neu einstellen, wenn man die Höhe des FW ändert!?
Zitat:
Original geschrieben von FraSpi
Sturz und Spur muss man aber nicht immer neu einstellen, wenn man die Höhe des FW ändert!?
Nein.
So, ich muss jetzt Futter bei die Fische geben: Mir liegt ein Angebot über ein gebrauchtes FK Highsport vor (12.000km). Der Preis soll 320€ betragen. Würdet ihr mir raten es zu nehmen?
wird beim gewindefahrwerk nicht die minimale und maximale höhe eingetragen???
Ich dachte auch daß beim Gewindefahrwerk nur der Verstellbereich eingetragen wird. z.B. -35 bis -60mm
Dann kann man nämlich dazwischen variieren wie man möchte.
Zitat:
Original geschrieben von Flieger-Baby
Ich dachte auch daß beim Gewindefahrwerk nur der Verstellbereich eingetragen wird. z.B. -35 bis -60mm
Dann kann man nämlich dazwischen variieren wie man möchte.
dieser meinung bin ich nämlich auch. wie will den z.b. der audi allroad mit diesem absenkmechanismus sonst eingetragen werden???