Gewichtsfrage zum BE Führerschein

Hallo.
Irgendwie bin ich ganz durcheinander gekommen und Blicke überhaupt nicht mehr durch nachdem ich die Suche durchgeschaut habe:
- Ich habe einen "BE" Führerschein
- Mein Auto hat ein Leergewicht von 1617kg und Gesamtmasse von 2070kg.
- Anhängelast Fahrzeug gebremst von 1800kg

Gilt beim BE Führerschein auch, das die Gesamtmasse des gesamten Zuges max. 3500kg betragen darf oder darf ich bis 1800kg, was dann eine Gesamtmasse von 3870kg machen würde, hinterspannen?

Z.B.: Auto max. 2070kg + Anhänger 1800kg = 3870kg
bzw. Auto max. 2070kg + Anhänger max. 1430kg = 3500kg

Habe im nirgends was reelles finden können, was mit nun 100%ig sagt, was ich genau fahren darf.
Gruss

Björn

Beste Antwort im Thema

Hallo Björn,

gehe auf WWW.Fahrlehrerverband-bw.de. Hier werden die Führerscheinklassen aufgeführt und "saugut" erklärt was gefahren werden darf.
Ich habe es sogut verstanden, dass ich bisher 2 Polizisten gefragt habe, die es mir auch nicht erklären konnten.

Wenn ich es kapiert habe darf mit BE Anhänger mit mehr als 750 kg gefahren werden. (keine Einschränkung, natürlich kein LKW-Anhänger)

Lustig ist es mit Führerschein der Klasse B daher den vollen Wortlaut:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg* und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Jetzt kommts:
Für das Führen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B:
Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer häheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.

Tut mir leid, dieser Mist stammt nicht von mir, das haben unsere "Volksvertreter" in Berlin in "aufopferungsvoller" Arbeit formuliert.

Typisch Amtsdeutsch!

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Hallo Björn,

gehe auf WWW.Fahrlehrerverband-bw.de. Hier werden die Führerscheinklassen aufgeführt und "saugut" erklärt was gefahren werden darf.
Ich habe es sogut verstanden, dass ich bisher 2 Polizisten gefragt habe, die es mir auch nicht erklären konnten.

Wenn ich es kapiert habe darf mit BE Anhänger mit mehr als 750 kg gefahren werden. (keine Einschränkung, natürlich kein LKW-Anhänger)

Lustig ist es mit Führerschein der Klasse B daher den vollen Wortlaut:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg* und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Jetzt kommts:
Für das Führen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B:
Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer häheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.

Tut mir leid, dieser Mist stammt nicht von mir, das haben unsere "Volksvertreter" in Berlin in "aufopferungsvoller" Arbeit formuliert.

Typisch Amtsdeutsch!

Na wie soll man es denn sonst formulieren?

Ein 750 kg-Hänger ist immer erlaubt! Darüber hinaus werden zulässige Gesamtmasse Pkw und tatsächliche Masse Hänger addiert und es darf nicht mehr als 3,5 Tonnen sein.

Wer einen BE oder alten 3er hat, hat nur die Beschränkungen der entsprechenden Fahrzeuge zu beachten.

Übrigens haben wir das der EU-Harmonisierung zu verdanken, in anderen Ländern galt schon immer die 3,5 Tonnen-Begrenzung. Deutschland war mit seinen 7,5 Tonnen beim Klasse 3-Führerschein sehr großzügig.

pfisti

Zitat:

Original geschrieben von pfisti


Na wie soll man es denn sonst formulieren?

Ein 750 kg-Hänger ist immer erlaubt! Darüber hinaus werden zulässige Gesamtmasse Pkw und tatsächliche Masse Hänger addiert und es darf nicht mehr als 3,5 Tonnen sein.

Wer einen BE oder alten 3er hat, hat nur die Beschränkungen der entsprechenden Fahrzeuge zu beachten.

Übrigens haben wir das der EU-Harmonisierung zu verdanken, in anderen Ländern galt schon immer die 3,5 Tonnen-Begrenzung. Deutschland war mit seinen 7,5 Tonnen beim Klasse 3-Führerschein sehr großzügig.

pfisti

Wie soll man es denn sonst formulieren?

Indem man schreibt: Ein 750 kg Anhänger ist immer erlaubt!
Ist doch einfach, oder?

Wenn die EU das beschlossen hat, dann haben "doch Unsere" dem zugestimmt, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Björn_R


Hallo.
Irgendwie bin ich ganz durcheinander gekommen und Blicke überhaupt nicht mehr durch nachdem ich die Suche ....

Habe im nirgends was reelles finden können, was mit nun 100%ig sagt, was ich genau fahren darf.
Gruss

Björn

Hallo Björn

Auszug aus Wikipedia:

BE Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt) ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren), ab 18 uneingeschränkt. B — zulässige Gesamtmasse nicht größer als 8,75 t

BE also gültig bis 8,75t

ich hab auch nur BE und fahre Pickup mit 2t Anhänger. Gesamtmasse Gespann 4,8t.
wurde bei ner Kontrolle noch nie was bemängelt.

gruß rudi

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Zitat:

Original geschrieben von EEddy


Hallo Björn,

gehe auf WWW.Fahrlehrerverband-bw.de. Hier werden die Führerscheinklassen aufgeführt und "saugut" erklärt was gefahren werden darf.
Ich habe es sogut verstanden, dass ich bisher 2 Polizisten gefragt habe, die es mir auch nicht erklären konnten.

Wenn ich es kapiert habe darf mit BE Anhänger mit mehr als 750 kg gefahren werden. (keine Einschränkung, natürlich kein LKW-Anhänger)

Lustig ist es mit Führerschein der Klasse B daher den vollen Wortlaut:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg* und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Jetzt kommts:
Für das Führen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B:
Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer häheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.

Zitat:

Tut mir leid, dieser Mist stammt nicht von mir, das haben unsere "Volksvertreter" in Berlin in "aufopferungsvoller" Arbeit formuliert.

Typisch Amtsdeutsch!

Hallo, nicht nur die Deutschen, sonder der ganze EU-Apparat dieser Betonköpfe haben uns das eingebrockt. Die Deutschen sagen nur ja zu allem grossen Mist.

MfG
Günni.

Zitat:

Original geschrieben von Yamgüni



Zitat:

Original geschrieben von EEddy


Hallo Björn,

gehe auf WWW.Fahrlehrerverband-bw.de. Hier werden die Führerscheinklassen aufgeführt und "saugut" erklärt was gefahren werden darf.
Ich habe es sogut verstanden, dass ich bisher 2 Polizisten gefragt habe, die es mir auch nicht erklären konnten.

Wenn ich es kapiert habe darf mit BE Anhänger mit mehr als 750 kg gefahren werden. (keine Einschränkung, natürlich kein LKW-Anhänger)

Lustig ist es mit Führerschein der Klasse B daher den vollen Wortlaut:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg* und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Jetzt kommts:
Für das Führen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B:
Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer häheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.

Tut mir leid, dieser Mist stammt nicht von mir, das haben unsere "Volksvertreter" in Berlin in "aufopferungsvoller" Arbeit formuliert.

Typisch Amtsdeutsch!

Hallo, nicht nur die Deutschen, sonder der ganze EU-Apparat dieser Betonköpfe haben uns das eingebrockt. Die Deutschen sagen nur ja zu allem grossen Mist.

MfG
Günni.

Hallo Gunni,

genau so ist es! Hauptsache es kommt von der EU!

EU sagt: Deutschland zahle und schon zahlen die Deppen!

Guten Abend zumm Stammtisch! 😁 😁 😁: 😕 !

Ich bin wahrlich auch kein großer Freund von dem vielen Unsinn, der in Berlin und Brüssel verzapft wird,
aber ein Anhänger-Führerschein war nach meiner Meinung längst überfällig.

Danke für die Zahlreichen Antworten. Also so wie´s denn ja aussieht, brauchte ich mit dem BE Führerschein nicht drauf zu achten das der Zug unter 3,5t bleibt. Das ist ja mal was erfreuliches. 🙂

Also ich bin in vielen Sachen auch beim besten Willen kein freund vieler Dinge was die da in Berlin und Brüssel machen, aber den Anhängerführerschein finde ich persönlich auch sinnvoll. Mir hat es bei meiner ersten alleinigen Hängerfahrt doch schon ein besseres Gefühl gegeben, schon das Fahren und vor allem Rückwärts einparken mit einem Anhänger geübt zu haben.

Beim BE grenzen die erlaubten Gewichte des Zugfahrzeuges Dich ein. Solange das Zugfahrzeug unter 3,5t bleibt kannst Du den Anhänger ziehen, den das Zugfahrzeug lt. Papiere erlaubt und da kommt weiter verwirrdendes, denn neben gebremst und ungebremst tauchen vermehrt die Angaben über Gesamtzuggewicht (oder ähnlich bezeichnet) diese Angabe kann u.U. deutlich unter der Summe aus erlaubtem Gesamtgewicht plus erlaubter Anhängelast gebremst liegen. Wegfallen allerdings sehr oft die Unterscheidungen je nach Steigung, eigentlich haben die Politiker das Ganze inzwischen so unübersichtlich gemacht, das man kaum noch klar kommt.
Wo es jedoch eine Vereinfachung gibt ( ja auch sowas gibt es mal) es wird nicht mehr beim Anhänger bei der Zahl der Achsen unterschieden, Du darfst, so Du mit umgehen kannst auch einen Drehschemelanhänger ziehen, wenn der gewichtsmäßig passt.

Nordjoe

nur mal so enbenbei, man darf mit dem B FS auch mehr wie 750kg Anhänger ziehen!!!

Wenns leergewicht vom auto 1617lg ist und ges.g. 2070, darf mann theoretisch nen anhänger von max. 1430kg ziehen!
Man darf halt nur nciht über 3,5t kommen, gillt für B, bei BE darf man über die 3,5t hinaus

hier mal nen rechenr für alle klasse!!

www.fahrschule-allroad.de/zusatz_b.htm

Hatten wir das nicht schon weiter oben???

Die Zahl der Achsen ist übrigens nur unerheblich, wenn man einen Kartenführerschein mit der Kl. B hat. Beim alten Lappen und der Kl. 3 gilt immer noch die Regel, nicht mehr als 3 Achsen für die Kombination Pkw/Hänger.

pfisti

@ pfisti,
da hätte ich eine Einschränkung zu dem thema achsen:
eine Doppelachse zählt als eine achse, sofern die achsen nicht mehr als 1m auseinander sind...
ein richtiger 2 achsiger anhänger ist soetwas, was die landwirte oft hinter ihren treckern haben....
und 2 achsige darf man auch mit be nicht !

Grüße

BarT

Hallo BarT
theoretisch hast Du recht, praktisch ist es aber beim B Führerschein nicht mehr relevant, die Achsenzahl ist nur noch von der Zulassung her eingeschränkt, nicht mehr per Führerschein, ausser - man hat noch die alten Führerscheine. Wenn es Dir Spass machen würde, könntest also durchaus ein Fahrzeug mit 5 Achsen (2 paarweise unterm Drehschemel und 3 hinten am Ende) Dir hinters Auto hängen. Theoretisch kannt an Dein Auto auch eine Druckluftbremsanlage einbauen ( gibt Landys, die sowas haben) und darfst bei diesem Bremssystem in Verbindung mit einer Maulkupplung sogar noch mehr ziehen, wie mit Auflauf gebremsten Systemen.
Praktisch wird es das selten geben, weil zu aufwendig.
Nordjoe

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