Gewichtsfrage zum BE Führerschein
Hallo.
Irgendwie bin ich ganz durcheinander gekommen und Blicke überhaupt nicht mehr durch nachdem ich die Suche durchgeschaut habe:
- Ich habe einen "BE" Führerschein
- Mein Auto hat ein Leergewicht von 1617kg und Gesamtmasse von 2070kg.
- Anhängelast Fahrzeug gebremst von 1800kg
Gilt beim BE Führerschein auch, das die Gesamtmasse des gesamten Zuges max. 3500kg betragen darf oder darf ich bis 1800kg, was dann eine Gesamtmasse von 3870kg machen würde, hinterspannen?
Z.B.: Auto max. 2070kg + Anhänger 1800kg = 3870kg
bzw. Auto max. 2070kg + Anhänger max. 1430kg = 3500kg
Habe im nirgends was reelles finden können, was mit nun 100%ig sagt, was ich genau fahren darf.
Gruss
Björn
Beste Antwort im Thema
Hallo Björn,
gehe auf WWW.Fahrlehrerverband-bw.de. Hier werden die Führerscheinklassen aufgeführt und "saugut" erklärt was gefahren werden darf.
Ich habe es sogut verstanden, dass ich bisher 2 Polizisten gefragt habe, die es mir auch nicht erklären konnten.
Wenn ich es kapiert habe darf mit BE Anhänger mit mehr als 750 kg gefahren werden. (keine Einschränkung, natürlich kein LKW-Anhänger)
Lustig ist es mit Führerschein der Klasse B daher den vollen Wortlaut:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg* und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Jetzt kommts:
Für das Führen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B:
Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer häheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.
Tut mir leid, dieser Mist stammt nicht von mir, das haben unsere "Volksvertreter" in Berlin in "aufopferungsvoller" Arbeit formuliert.
Typisch Amtsdeutsch!
22 Antworten
Die neue Einführung der Gewichsbegrenzungen, und Anhängerbegrenzungen ist meiner Meinung nach SEHR sinnvoll. Wenn man sich mal überlegt, was man früher alles fahren durfte, nachdem man einen stinknormalen pkw führerschein gemacht hat.... da durfte man einen 7,5t LKW mit anhänger fahren, wenn ich da an die riesigen Schaumstoff bomber denke, welche ich schonmal gefahren habe, und mir vorstelle dass meine mutter die ganz legal ohne weiteres fahren darf... Diese LKW mit Anhänger dürfen 18,75m gesamtlänge haben, und sind schwieriger zu fahren als die 40t sattelzüge. Ich frage mich was es überhaupt für einen sinn macht diese ganzen führerscheine nach gewicht einzuteilen... das sit doch der größte schwachsinn überhaupt... Ich kann auch einen 750KG anhänger bauen, der 2,55m breit und 10m lang ist, und den soll dann jemand fahren dürfen der nur einen normalen PKW führerschein hat... Oder dann einen kleinen Anhänger mit 1,4m breite und 2m länge, der aber 2t hat, den darf man dann nicht fahren...
Oder noch was witziges, ein dicker benz mit normalen kleinen pritchen Anhänger hinten dran, dürfte auf der autobahn nicht auf die 3. spur, weil er eine gespannlänge von über 7m hat. Ich fahre jetzt einen smart, mit einem wohnwagen, habe eine gespannlänge von 6,5m, und darf auf die 3. Spur 😁
Ein alter chevy, welcher kein ABS hat, wird auch nie eine 100km/h zulassung für seinen Anhänger bekommen, auch wenn der Anhänger nur 300Kg wiegt, Ich mit meinem smart werde da keine probleme bekommen.
Es gibt einfach in Deutschland dinge, über die sich offenbar keiner so recht gedanken gemacht hat, anders kann ich mir das nicht erklären. Aber es bleibt uns nichts anderes übrig, als die dinge so zu akzeptieren wie sie sind, und sie zum eigenen gunsten ausnutzen. Wenn die situation kommt, das ich auf der Autobahn mal auf der 3. Spur überholen kann, werde ich das auch tun, und kann ganz beruhigt sein, da ich es darf.
das mit den achsen ist mir neu....
aber man lernt ja gern dazu...
über sinn/unsinn dieser Regelung braucht glaub ich nicht diskutiert werden...
meiner meinung nach ist es schon richtig, dass da was geändert wurde, aber die art und weise, wie es umgesetzt wird ist in meinen augen nicht unbedingt sinnvoll...
anbei mal ein kleines foto: die beiden vorderern gespanne dürfen mit B gefahren werden... das 3. nicht, weil der t4 zu viel wiegen darf..... (wobei er in meinen augen für solche gespanne zu den geeignetesten zugfahrzeugen gehört....)
weihnachtliche grüße
BarT
Die Führerscheinregelungen der StVZO sind doch schon relativ alt und aus einer Zeit, als man noch nicht wissen konnte, was für Fahrzeuge und Hänger einmal auf dem Markt sein werden. Das beste Beispiel hierfür ist der oben erwähnte 7,5-Tonnen-Sattel-Lkw mit Auflieger von 1,5-facher Masse, als 18,75 Tonnen. Das darf man mit dem alten 3er fahren!
Zwischenzeitlich gibt es die FEV mit Regelungen, die in der ganzen EU umgesetzt werden mußten und die der Problemtik Anhänger Rechnung tragen.
Zur Tempo-100-Sache sei gesagt, daß man hier eben ABS als Voraussetzung eingeführt hat. Im übrigen darf ein Chevy einen deutlich schwereren Hänger ziehen, als ein Smart!
pfisti
Zusatz: Daß eine Doppelachse mit weniger als 1 m-Achsabstand als eine Achse zählt, ist mir natürlich bekannt. Ich hielt es in diesem Zusammenhang nicht für erwähnenswert.
naja, die Führerschein-Umstellungen haben noch so einige Kapriolen geschaffen, ein ähnlich kurioses Bsp.:
ganz früher durften unsere Eltern mit dem alten Klasse 4 Führerschein ein Krad bis 250 ccm fahren. Jetzt bei der Umstellung haben die dann, wegen Bestandsschutz gleich die Erlaubnis für alle Motorräder bekommen, somit darf so ein oller Daddy, der mal seine Maico mit knapp 250ccm fuhr, jetzt auch eine Hayhabusa fahren, die wohl gut 250km/h schafft.
weiteres Bsp.
ich habe wegen Bestandsschutz die Klasse T bekommen, weil ich aus der Landwirtschaft komme und den Klasse 4 für den Traktor hatte. Jetzt nach dem Umschreiben darf ich 40t LKW fahren, die nicht schneller, wie 60 km/h fahren, sofern die nach Bauart und Einsatz für Land- und Forstwirtschaft sind. Also nicht wie Früher den Unimog und 2 Anhänger mit Klasse 2, sondern den darf ich auch so fahren.
Gesetze sind eben selten optimal zu bekommen.
In diesem Sinne - Frohe Festtage
Nordjoe
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Ich glaube in der Führerscheinprüfung für Motorräder muss man auch keine Hayabusa fahren, um nacher eine fahren zu dürfen, in der prüfung reicht auch eine 250ccm Machine aus. Aber diese ganzen Bestandsschutz sachen werden ja mit der zeit eh auslaufen, dadurch wird es in zukunft dann warscheinlich uns treffen, die durch bestandsschutz auf einmal mehr fahren dürfen, als die jenigen die dann erst ihren führerschein machen. Aber mir solls eh egal sein, bis auf busse darf ich eh alles bewegen, was aufm normalen führerschein steht....
Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
ich habe wegen Bestandsschutz die Klasse T bekommen, weil ich aus der Landwirtschaft komme und den Klasse 4 für den Traktor hatte.
Wohl eher weil du den Führerschein Klasse 3 hattest,das einer den Klasse 4 umgeschrieben bekommen hätte habe ich noch nirgens gelesen.Davon abgesehen das der 4er eh nur noch eingeschränkt in der Landwirtschaft nutzbar war da Traktoren für die der 4er reichte schon seit 20 Jahren Raritäten sind.Bei den meisten Landwirten benötigte man für die Kleinsten schon den 3er.
Hallo Sir Donald,
da bist Du auf dem Holzweg,
der 3er war nicht möglich, weil man in der Landwirtschaft viel mit mehrachsigen Anhängern fährt. Es ist in der Tat so, das die Bauern hier entweder die 30km/h Drosselung nutzen oder eben Klasse 2 hatten, da aber haben sich lange viele vor gesträubt, weil da auch bei den Anhängern ab 30km/h einiges an Auflagen kam.
Neu, da hast Du recht, haben viele eben auch deswegen den alten 4er umschreiben lassen, um diese schnelleren Traktoren zu nutzen, das viele dazu den 3er sowieso haben ist rein rechtlich eine Begleiterscheinung, das Umschreiben bezog sich in der Tat bei mir auf den alten 4 und mußte explicide bei der Führerscheinstelle erwähnt werden, da der sonst nicht normal so mit eingetragen wurde.
Nordjoe
Ich brauchte bei der Umschreibung nur ein Kreuz in einem Kästchen machen und hatte dann den T-Führerschein.