Welcher EU-Führerschein bei Wohnwagengespann

Hallo !

Ich habe bei den EU-Führerscheinen den Überblick verloren.

Ich habe ein Zugwagen mit 1585 kg Leergewicht nach EU
Die Anhängelast beträgt 1600 kg bei 12%, 1800 kg bei 8 %
Der neue Wohnwagen hat eine Gesamtmasse von 1600 kg

Nun habe ich in den EU-Führerscheinklasssen immer nur gelesen, das Gespannbetrieb mit allen Führerscheinklassen nur möglich ist, wenn das max. Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugwagens ist.

Wer kann mir genau sagen, ob ich dieses Gespann fahren darf. Welcher Klasse ist hier notwendig ?

Ich habe 1966 den Führerschein der Klasse III gemacht, und 1999 umgeschrieben auf den EU-Kartenführerschein.

Vielen Dank für Eure Beiträge.

urmel331

16 Antworten

ich behaupte das einfach mal (mein fs ist von 1974) - das geht uns alles nichts an, von den einschränkungen sind wir nicht betroffen - ich habe jetzt auch so eine scheckkarte, das ändert aber nichts daran, das uns die änderungen nicht betreffen!

Da bin ich ja der Jüngste unter Euch 😉 - ich habe dieses Frühjahr meinen IIIer von 1982 umschreiben lassen.

Was die "normalen" Gespanne (wie auch das beschriebene) angeht, gibt es keinerlei Änderungen. Für uns gilt Klasse BE - die Leergewichtsregelung greift wohl nur bei Zügen über 3.5t.
@Urmel: Du kannst also einfach starten!

Hier und hier ist das Ganze mal aufgeschlüsselt.

Gruß Walter

P.S.: Eine Einschränkung gibt es im Bereich dieser lustigen Züge oberhalb 7.5t (Klasse CE mit Schlüsselzahl 79) - da braucht es nach dem 50. Geburtstag alle fünf Jahre eine Verlängerung gegen Attest, Sehtest und natürlich Gebühren. Aber die will ich eigentlich eh' nicht mehr fahren...

Jemand, der nur die Klasse B hat dürfte dein Gespann nicht fahren. Der müsste zusätzlich BE machen.
Alle, die den alten 3er hatten, bekommen automatisch auch BE eingetragen und können diese Gespanne somit auch weiterhin fahren.

Gruß
navec

Hallo, zunächst einmal vielen Dank für die Antworten.

@wno158

Ab 3,5 t soll nach Deiner Auffassung die Grenzregelung mit Leergewicht Zugf. / zul. Gesamtgewicht Hänger gültig sein. Na ja, aber mein zul. Gesamtgewicht Zugfahrzeug ist 2,135 kg bei Anhängerbetrieb. Dann habe ich aber über 3,5 t Zug-Gewicht. Das Gesamt-ZUG-Gewicht ist laut Typenschild am Auto 3735 kg (2135+1600 kg). Dieser Wert steht nicht in den Fahrzeugpapieren !

Habe auch schon bei der Polizei, TÜV gefragt. Die Polizei hatte überhaupt keine Ahnung (!!)...........
Der TÜV hatte sich nachher auch festgebissen in den Aussagen......... Wahrscheinlich haben die EURO/Büro-Kraten mal wieder was geschaffen was kein Mensch richtig deuten kann. Nur der ADAC hat sich halbwegs vernünftig geäußert, aber er konnte keine Quelle angeben wo es schwarz auf weiß entnehmbar ist. Evtl. ist das Problem in der Klasse BE mit der Berücksichtigung des Fahrprüfungsdatums zu suchen. Wissen das auch alle Polizeibehörden in den einzelnen EU-Ländern ? Wenn europäische Beamte "Fahrzeudlenkung ohne Führerschein feststellen", muss man das Gespann s o f o r t stehen lassen.

urmel331

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Zitat:

Original geschrieben von urmel331



........ das Gespannbetrieb mit allen Führerscheinklassen nur möglich ist, wenn das max. Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugwagens ist.

Hy,

diese Regelung kenne ich nur von der 100'er Zulassung für Wowa's :-(

Hmm - jetzt will ichs aber auch genau wissen.

§6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen (ich nehme mal die für das Problem unwichtigen Teile weg, Zitate von dem fahrtipps-Link):

Zitat:

Klasse B:
Kraftfahrzeuge ... mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg ... (auch mit Anhänger ... mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Alles gut bis 3.5t.

Zitat:

Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:
Kraftfahrzeuge der Klassen B, ... mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); ...

Hier also keine Einschränkungen mehr in Verbindung mit Klasse B.

Nochmal der gleiche Absatz mit anderen Streichungen:

Zitat:

Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:
Kraftfahrzeuge der Klassen ..., C, C1, ... mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ...; bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; ...

C1/D1 sind Fahrzeuge zwischen 3.5 und 7.5t. Damit wäre die Leergewichtsregelung nur ein Thema für die LKWs.

Mein Fazit: Wir dürfen unsere Gespanne weiter fahren (unter Berücksichtigung der Werte aus den Papieren).

Aber so richtig sicher bin ich mir auch noch nicht... vielleicht haben wir ja einen Fahrlehrer unter uns, der die Vorschrift wirklich genau kennt.

Gruß Walter

Deine ganzen Fahrerlaubnisklassen die du mit dem 3er hattest bleiben erhalten und heißen nun etwas anders.
Wie genau kann ich dir nicht sagen, ich habe noch dieses rosa Papierchen.

Ich glaube aber dass du auf der Plastikkarte C1 und C1E stehen haben müßtest, das ist, so glaube ich, der Führerschein für LKW bis 7,5 Tonnen und E ist der Anhängerschein

klick mich

Zitat:

Original geschrieben von V-Max-Plus


Deine ganzen Fahrerlaubnisklassen die du mit dem 3er hattest bleiben erhalten und heißen nun etwas anders.
Wie genau kann ich dir nicht sagen, ich habe noch dieses rosa Papierchen.

Ich glaube aber dass du auf der Plastikkarte C1 und C1E stehen haben müßtest, das ist, so glaube ich, der Führerschein für LKW bis 7,5 Tonnen und E ist der Anhängerschein

klick mich

genau so ist es - auf meiner scheckkarte sind die eingetragen

Für die Kombination des TE ist der aktuell B und BE erforderlich. Mehr nicht.
Sein Zugfahrzeug hat nicht über 3,5t Gesamtmasse. Von daher wird auch nichts C...oder D... benötigt.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Für die Kombination des TE ist der aktuell B und BE erforderlich. Mehr nicht.
Sein Zugfahrzeug hat nicht über 3,5t Gesamtmasse. Von daher wird auch nichts C...oder D... benötigt.

c1 und c1e hat der te aber, das kann man ihm ja ruhig verraten...

Der TE hatte anfangs eine ganz klare Frage gestellt:

"Wer kann mir genau sagen, ob ich dieses Gespann fahren darf. Welcher Klasse ist hier notwendig ?"

Und die Antwort lautet:
B und BE. Beide Klassen sind nach der Umschreibung eines 3er Führerscheins vorhanden und demnach kann er das Gespann fahren.

Ich wollte das auch nur noch mal ganz deutlich herausstellen, da hier bekanntlich noch ein paar Leute mehr mitlesen.

Die könnten bei dem durcheinander annehmen, dass für dieses WW-Gespann irgendeine C oder D-Führerscheinklasse verlangt wird.

Klasse S, M, L und wenn er schlau ist auch T bekommt er ja schließlich auch noch eingetragen.

So jetzt klärt es sich langsam auf

http://www.caravaning.de/.../lizenz-zum-ziehen.138239.8.htm

Auch die Anlage als pdf-Datei ist übersichtlich.

urmel331

Bei deinem Gespann ändert sich dann auch zukünftig nichts (es ist weiterhin BE erforderlich), da das Gewichtsverhältniss zul WW-Gesamtgewicht zu Leermasse des Autos weiterhin für Klasse B-Inhaber tabu bleibt.

Hallo Fans,

die Sache ist jetzt bei mir abgeschlossen, nochmals vielen Dank für Eure Wortmeldungen.

urmel331

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