Gewärhleistung wird nicht übernommen!!!!

Skoda Superb 1 (3U)

Zu meinem Fall,
haben eine Skoda Superb 1.9 TDI bj 2005

Gekauft: 6.9.11
mit 83000km

jetzt bei 90.000km ist die ölpumpe defeklt und muss getrauscht werden. auch das antriebsmodul. Hier meine erste Frage: wozu ist dieses antriebsmodul da und warum ist es im internet nicht erhältlich. gibt es noch einen anderen begriff dafür?? es soll bei skoda näml. 890 EUR im Einkauf kosten.

Zudem wehrt der händler die garantieübernahme ab mit der begründung, dass schon 7000km gefahren worden sind.

Dies hat der Händler mit einem kurzen zweizeiler mal eben an uns weiter geleitet. muss er das nicht auch gesetzl belegen? und zudem sagen zwei weitere autohäuser zum einen skoda direkt und eine kleine werkstatt das es allerdings unter die garantie fällt...

habt ihr ähnliche probleme oder einen rat?? wollten uns ggf ein gutachten anfertigen lassen, dass es unter die gewährleistung fallen muss. aber bevor ich hier wieder geld ausgebe wollte ich mal nachfragen...danke schon mal...

17 Antworten

es ist bestimmt der 2.0 TDI der hat die Probleme mit der Ölpumpe,
hast du das Auto mit Garantie vom Skodahändler gekauft?? Wenn du Garantie auf das Auto hast muß er die Kosten übernehmen.

wir haben es bei einem händler gekauft. der wagen steht nur gerade wegen der entfernung bei skoda...

der händler wehrt sich und nimmt bezug auf die 7000 gefahrenen km....

Ja was nu?
Hast du Gewähr oder Garantie??😰

Ersteres mit Sicherheit da Kauf von Händler, und zwar 1 Jahr. Das BGB sieht vor dass in den ersten 6 Monaten der Verkäufer nachweisen muss dass das Produkt bei Übergabe fehlerfrei war, also hat der Händler damit ja schonmal seine Hausaufgaben. Dass die Pumpe 7000km gehalten hat dürfte als Nachweis dass sie fehlerfrei war etwas mager sein 😉.

Gruss
Toenne

Zitat:

Original geschrieben von manomanara


wozu ist dieses antriebsmodul da und warum ist es im internet nicht erhältlich. gibt es noch einen anderen begriff dafür?? es soll bei skoda näml. 890 EUR im Einkauf kosten.

Das Antriebsmodul treibt deine Pumpe an! Das ist quasi deine Ölpumpe! Im Internet würde ich gar nicht erst danach suchen! Das würde ich nur beim Händler kaufen, denn das ist überlebenswichtig für deinen Motor! Da sparste eindeutig an der falschen Ecke. Ja, es kostet so viel, im Normalfall sogar mehr (etwas über 1000€!).

Zum Thema Gewähr-Garantie (😁😁) wurde genug gesagt!

Hier dafür deine Zusammenfassung: Beim Händler gekauft --> Dieser steht in der PFLICHT dir ein Jahr zu gewähren! Ausreden gibts da keine, das hat der Gesetzgeber für die hilflosen so erfunden! (hilflos ist nicht böse gemeint, aber im Moment bist du es ja, da man dich von allen Seiten fallen lässt wie einen heißen Stein! Will dir damit nur Mut zusprechen 😉)

Zitat:

Dieser steht in der PFLICHT dir ein Jahr zu gewähren!

Stimmt so auch wieder nicht, nach 6 Monaten kommts zur Beweislastumkehr. D.h. der Käufer muss nachweisen dass das Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs(!) fehlerhaft war, oft nicht ganz einfach.

Gruss
Toenne

Zitat:

Original geschrieben von toenne



Zitat:

Dieser steht in der PFLICHT dir ein Jahr zu gewähren!

Stimmt so auch wieder nicht, nach 6 Monaten kommts zur Beweislastumkehr. D.h. der Käufer muss nachweisen dass das Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs(!) fehlerhaft war, oft nicht ganz einfach.

Gruss
Toenne

Scheiß egal ob Beweislast oder nicht! Fakt ist verdammt nochmal:

Link

Meine Güte... jetzt dreht doch nicht jedem das Wort im Halse rum! Das Thema der Beweislastumkehr steht damit erstmal auf einem anderen Blatt Papier. Oder habt ihr das schonmal bei nem Neuwagen gehabt, dass nach 6 Monaten der Händler plötzlich explizit untersucht ob der jeweilige Mangel auch unter die Garantie fällt? Denn soweit ich weiß gilt diese ja überall... o.O Nur bei nem Neuwagen schreit auch keiner so schnell nach der Beweislastumkehr!

http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Zitat:

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Das ist elementar, da kann der ADAC simplifizieren soviel er will. Es ist ein Trugschluss zu glauben ein Produkt dürfe innerhalb der Gewährleistungsfrist

gar nicht

kaputt gehen. Es ist lediglich so dass die Rechtsprechung meistens zugunsten des Käufers davon ausgeht dass ein Mangel von Beginn an bestanden hat wenn innerhalb der Gewährleistungspflicht ein Defekt auftritt. 'Meistens' heisst aber nicht 'grundsätzlich', das liegt im Ermessen des jeweiligen Gerichts.

Siehe auch

http://dejure.org/gesetze/BGB/446.html

Demgegenüber: http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html
Daraus geht u.a. auch hervor dass eine Garantie eine freiwillige Leistung ist.

Hallo... also leider ist das Thema immer noch nicht durch. Der Händler bezieht sich nun nach heutigen (endlich) Telefonat darauf, dass der Wagen ja schon 6 Jahre sei und dass der Chef das ja so will und blablabla... ich habe am Freitag ein fax geschickt, dass er in der Beweispflicht steht und mir doch bitte aufzeigen soll wo der Mangel erst danach entstanden ist. Nunja darauf warten wir noch. Morgen geht die Sache an den Anwalt. Mir macht allerdings ein Gerichtsurteil sorgen und zwar dieses :

OLG Dresden, Urteil vom
26.10.2006 (Az. 9 U 732/06)

ich zitiere: "Bei Unaufklärbarkeit der tatsächlichen
Schadensursache kommt es darauf an, ob
jede der möglichen Ursachen für sich
betrachtet eine vertragswidrige Beschaffenheit
darstellen würde. Die Vermutung, dass
ein Mangel, der sich innerhalb der ersten 6
Monate zeigt, bereits bei Gefahrübergang
bestand, gilt nicht für eine möglicherweise
defekte Ölpumpe, wenn der Käufer mit dem
Fahrzeug noch eine Fahrstrecke von ca.
4.600 km zurückgelegt hat."

so da wir nun aber schon 7000km gefahren sind, habe ich angst, dass ich den anwalt umsonst zahle bzw die Sb in der Rechtsschutzversicherung.

Zitat:

Original geschrieben von manomanara


Hallo... also leider ist das Thema immer noch nicht durch. Der Händler bezieht sich nun nach heutigen (endlich) Telefonat darauf, dass der Wagen ja schon 6 Jahre sei und dass der Chef das ja so will und blablabla... ich habe am Freitag ein fax geschickt, dass er in der Beweispflicht steht und mir doch bitte aufzeigen soll wo der Mangel erst danach entstanden ist. Nunja darauf warten wir noch. Morgen geht die Sache an den Anwalt. Mir macht allerdings ein Gerichtsurteil sorgen und zwar dieses :

OLG Dresden, Urteil vom
26.10.2006 (Az. 9 U 732/06)

ich zitiere: "Bei Unaufklärbarkeit der tatsächlichen
Schadensursache kommt es darauf an, ob
jede der möglichen Ursachen für sich
betrachtet eine vertragswidrige Beschaffenheit
darstellen würde. Die Vermutung, dass
ein Mangel, der sich innerhalb der ersten 6
Monate zeigt, bereits bei Gefahrübergang
bestand, gilt nicht für eine möglicherweise
defekte Ölpumpe, wenn der Käufer mit dem
Fahrzeug noch eine Fahrstrecke von ca.
4.600 km zurückgelegt hat."

so da wir nun aber schon 7000km gefahren sind, habe ich angst, dass ich den anwalt umsonst zahle bzw die Sb in der Rechtsschutzversicherung.

Du hast evtl. noch ein weiteres Problem !

Zitat:

Original geschrieben von manomanara


wir haben es bei einem händler gekauft. der wagen steht nur gerade wegen der entfernung bei skoda...

der händler wehrt sich und nimmt bezug auf die 7000 gefahrenen km....

Bei Gewährleistungsansprüchen hat der Verkäufer das Nachbesserungsrecht !

Bedeutet, dass Du VOR Abgebe des Fahrzeuges in eine andere Werkstatt hättest das mit dem Verkäufer klären müssen, ob er die Schadenanalyse und Nachbesserung selbst durchführt oder eine Freigabe dafür gibt, dass das eine andere Werkstatt tun soll.

Hallo,

natürlich haben wir erst den Händler informiert, welcher uns bat einen Kostenvoranschlag zu faxen. Also das Problem besteht definitiv nicht.

Zitat:

Original geschrieben von manomanara


Hallo,

natürlich haben wir erst den Händler informiert, welcher uns bat einen Kostenvoranschlag zu faxen. Also das Problem besteht definitiv nicht.

Das ist ersteinmal positiv.

Aber:
Wenn der Defekt bei Erwerb das Fahrzeuges bestanden hätte, wäre es nicht nach 7000 gefahrerenen Kilometern zum Ausfall gekommen.
Dann wäre wohl eher bereits nach deutlich kürzerer Laufzeit schon der Defekt evtl. auch ein Motorschaden erheblicheren Ausmasses aufgetreten.
Mit Mangelschmierung / mit nicht vorhandener Schmierung läuft solch ein Motor nicht noch 7000km.

Man beachte, was auch schon an anderer Stelle hier genannt wurde:
Nicht jeder Schaden, der innerhalb des Zeitraumes der Sachmangelhaftung auftritt ist ein Gewährleistungsfall.
Man kann natürlich versuchen, es im Rahmen der Sachmangelhaftung zu beheben.
Ob einem dass immer gelingt, ist aber nicht unbedingt immer gegeben.

das ist richtig, der Meinung bin ich auch, aber grundsätzlich hat doch eine Ölpumpe eine hohe Lebensdauer und fliegt niemanden bei 90000km um die Ohren?!! Klar sowas kann immer eintreten, aber wodurch entsteht so ein Schaden? Und mal angenommen, der Händler weiß nichts von diesem Beschluss, denn dazu muss man viel Ahnung haben (was sie ja mit den bisherigen Aussagen u Schreiben nicht gezeigt haben), ist es doch ein Sachmangel, wenn die Schadenursache geklärt werden kann.

Also, wie entsteht ein Schaden an der Ölpumpe??

Eine Ölpumpe ist halt auch nur eine Pumpe und unterliegt halt auch einem gewissen Verschleiß.
Die Ursachen für einen solchen Schaden können vielfälig sein.
Um das genau herauszufinden, warum da was ann wo mal zu einem solchen Schadensbild geführt hat oder wodurch der Schaden verursacht wurde wird u.U. nur durch ein Materialgutachten zu ermitteln sein.

Ein gewisser Verschleiß an solchen Bauteilen nach gewisser Laufzeit ist wiederum normal.

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