- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Gewährleistungsversicherung für Autoverkauf von Gewertreibendem
Gewährleistungsversicherung für Autoverkauf von Gewertreibendem
Hi,
der Threadtitel klingt sperrig, ich wusste nur nicht wie ihn kurz und informativ gestalte.
Ich will aus dem Firmenbesitz ein Fahrzeug verkaufen und muss als Gewerbetreibender ja 1/2 Jahr Garantie geben.
Gibt es Versicherungen, bei denen ich dafür eine Schutzversicherung abschließen kann?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 15. Februar 2020 um 06:48:36 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Februar 2020 um 17:15:17 Uhr:
Ja. Das ist der sicherste Weg. Dass Du die USt. ausweisen kannst, ist für den gewerblichen Käufer (als Betriebsmittel oder auch beim Händler als Ware) von relevantem Vorteil.
Das ist so nicht richtig. Der gewerbliche Verkäufer MUSS die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und damit ist das Auto um die Umsatzsteuer teurer als es wäre, wenn es ein Privatverkäufer verkaufen würde. Der gewerbliche Käufer kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, hat aber eben keinen Vorteil durch den Kauf mit Vorsteuerabzug.
1. Wie oft möchtest Du noch lesen, dass ich von Dir nicht mehr direkt angesprochen werden möchte, weil Du es mir gegenüber aus rein persönlicher Verbissenheit darauf anlegst, einen völlig nutzlosen Streit loszutreten?
2. Mein Beitrag ist korrekt.
3. Dein Schema ist bekannt. Du stellst eine von dir "missverstandene" Aussage die niemand getroffen hat - hier ist das der oben blau markierte Bereich - als widerlegte These deines Diskussionsgegenübers dar, um Halbwahrheiten einzustreuen die inhaltlicher Richtigstellung bedürfen, damit dann die Korintenpoliererei losgeht. Sowas nervt nur. Darum: "let it be".
Ähnliche Themen
79 Antworten
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:52:34 Uhr:
Ein Selbständiger darf auch ein Privatfahrueug haben!
Klar darf er das und ich habe sogar mehr als eins, die waren aber auch vorher nie im Betriebsvermögen und trotzdem setze ich mich dem Risiko nicht aus sie irgendwann an privat zu verkaufen.
Danke für Eure Mühen.
Auf Tricksereien habe ich keine Lust. Wenn es rechtens und problemlos ist, das KFZ aus dem Betriebsvermögen zu nehmen um es dann zu verkaufen, ist dieser Schritt der für mich geeignetste.Ich warte mal was der Steuerberater meldet.
Ich wünsche ein schönes Wochenende
Möglich ist das, aber auch nicht ganz ohne. Hier etwas zum Lesen, wobei es dabei auch nur um die steuerliche Betrachtung geht. https://www.unternehmenssteuern.de/.../
Daneben sollte man darauf achten, dass zwischen Entnahme und privater Verkauf ein angemessener Zeitraum liegt, um den Anschein der Ungehung der Gewährleistungspflicht zu vermeiden.
Und nicht vergessen, dass ggf. dabei Umsatzsteuer anfällt, auch wenn sie nicht ausgewiesen wird.
Zitat:
@BassXs schrieb am 15. Februar 2020 um 12:00:00 Uhr:
Danke für Eure Mühen.
Auf Tricksereien habe ich keine Lust. Wenn es rechtens und problemlos ist, das KFZ aus dem Betriebsvermögen zu nehmen um es dann zu verkaufen, ist dieser Schritt der für mich geeignetste.Ich warte mal was der Steuerberater meldet.
Ich wünsche ein schönes Wochenende
Nochmal, eine Umgehung der Sachmängelhaftung beim Verkauf von B 2 C ist gesetzlich nicht möglich!!!
Genau so hat es der Gesetzgeber gewollt. Es gibt keine Schlupflöcher.
Und ein Steuerberater kann dir in der Regel fundierte Auskünfte über das Steuerrecht geben. Ob er im Zivilrecht genauso ein Fachmann ist musst du entscheiden.
Gruß Lastpfad
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 15. Februar 2020 um 06:48:36 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Februar 2020 um 17:15:17 Uhr:
Ja. Das ist der sicherste Weg. Dass Du die USt. ausweisen kannst, ist für den gewerblichen Käufer (als Betriebsmittel oder auch beim Händler als Ware) von relevantem Vorteil.
Das ist so nicht richtig. Der gewerbliche Verkäufer MUSS die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und damit ist das Auto um die Umsatzsteuer teurer als es wäre, wenn es ein Privatverkäufer verkaufen würde. Der gewerbliche Käufer kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, hat aber eben keinen Vorteil durch den Kauf mit Vorsteuerabzug.
1. Wie oft möchtest Du noch lesen, dass ich von Dir nicht mehr direkt angesprochen werden möchte, weil Du es mir gegenüber aus rein persönlicher Verbissenheit darauf anlegst, einen völlig nutzlosen Streit loszutreten?
2. Mein Beitrag ist korrekt.
3. Dein Schema ist bekannt. Du stellst eine von dir "missverstandene" Aussage die niemand getroffen hat - hier ist das der oben blau markierte Bereich - als widerlegte These deines Diskussionsgegenübers dar, um Halbwahrheiten einzustreuen die inhaltlicher Richtigstellung bedürfen, damit dann die Korintenpoliererei losgeht. Sowas nervt nur. Darum: "let it be".
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Februar 2020 um 13:46:00 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 15. Februar 2020 um 06:48:36 Uhr:
Das ist so nicht richtig. Der gewerbliche Verkäufer MUSS die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und damit ist das Auto um die Umsatzsteuer teurer als es wäre, wenn es ein Privatverkäufer verkaufen würde. Der gewerbliche Käufer kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, hat aber eben keinen Vorteil durch den Kauf mit Vorsteuerabzug.1. Wie oft möchtest Du noch lesen, dass ich von Dir nicht mehr direkt angesprochen werden möchte, weil Du es mir gegenüber aus rein persönlicher Verbissenheit darauf anlegst, einen völlig nutzlosen Streit loszutreten?
2. Mein Beitrag ist korrekt.
3. Dein Schema ist bekannt. Du stellst eine von dir "missverstandene" Aussage die niemand getroffen hat - hier ist das der oben blau markierte Bereich - als widerlegte These deines Diskussionsgegenübers dar, um Halbwahrheiten einzustreuen die inhaltlicher Richtigstellung bedürfen, damit dann die Korintenpoliererei losgeht. Sowas nervt nur. Darum: "let it be".
Dein Beitrag ist nicht korrekt, weil es eben falsch ist, dass es für einen gewerblichen Käufer von relevantem Vorteil ist, wenn der Verkäufer die Umsatzsteuer ausweisen kann. Ich wüsste nicht, inwieweit ich Deine eindeutige Aussage, die eben fachlich falsch ist, missverstanden haben sollte. Wenn Du mir allerdings belegen kannst, worin der Vorteil für einen gewerblichen Käufer liegen soll, wenn er mit Vorsteuerausweis kauft und dabei eben einen um die Umsatzsteuer höheren Betrag zu bezahlen hat, überdenke ich selbstverständlich gerne meine Meinung.
Warum Du aus meiner Richtigstellung ableitest, ich würde einen Streit lostreten, erschließt sich mir nicht. Von mir ist das jedenfalls nicht beabsichtigt. Ich habe nur den Anspruch etwas richtig zu stellen, wenn jemand etwas offensichtlich Falsches schreibt. Oder empfindest Du es immer als persönlichen Angriff, wenn man Dich auf einen Fehler hinweist?
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 15. Februar 2020 um 15:03:03 Uhr:
Zitat:
Dein Beitrag ist nicht korrekt, weil es eben falsch ist, dass es für einen gewerblichen Käufer von relevantem Vorteil ist, wenn der Verkäufer die Umsatzsteuer ausweisen kann. Ich wüsste nicht, inwieweit ich Deine eindeutige Aussage, die eben fachlich falsch ist, missverstanden haben sollte. Wenn Du mir allerdings belegen kannst, worin der Vorteil für einen gewerblichen Käufer liegen soll, wenn er mit Vorsteuerausweis kauft und dabei eben einen um die Umsatzsteuer höheren Betrag zu bezahlen hat, überdenke ich selbstverständlich gerne meine Meinung.
Deine Aussage ist einfach nicht nachvollziehbar!
Wenn ich einen Eimer Farbe für 20€ kaufe, dann kostet er die 20€ inkl. für Hernn Meier genauso wie für die Fa. Huber.
Warum sollte die Fa. Huber einen um die Umsatzsteuer höheren Preis bezahlen?
Deine Logik erschließt sich mir nicht.Gruß Lastpfad
Richtig erkannt.
Ihr schreibt hier so einen Müll.
Beispiel: Fahrzeugpreis 10.000 €
Verkauft es der Unternehmer aus seiner Firma, dann muss er dafür natürlich 19% Umsatzsteuer abführen = 8403 € netto + 1597 € Mwst.
Kein Mensch zahlt die Mwst. auf den veranschlagten Fahrzeugpreis extra.
Im Gegenzug hat der Unternehmer ja beim Neukauf vor x Jahren auch die Ust. vom Finanzamt erstattet bzw. verrechnet bekommen.
Für den Käufer ist es nur von Vorteil, wenn er es auch in seine Firma nimmt.
@vwpassat99
Bleib bitte sachlich, wenn schreibt der Holgernilsson Müll.
Dein Beispiel ist richtig. Aber trotzdem ist der Verkaufspreis gleich 10K. Nur der Selbständige kann davon 19% Vorsteuer gelten machen. Das ändert in Beiden Fällen nichts am Brutto oder Netto.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 15. Februar 2020 um 15:03:03 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Februar 2020 um 13:46:00 Uhr:
1. Wie oft möchtest Du noch lesen, dass ich von Dir nicht mehr direkt angesprochen werden möchte, weil Du es mir gegenüber aus rein persönlicher Verbissenheit darauf anlegst, einen völlig nutzlosen Streit loszutreten?
2. Mein Beitrag ist korrekt.
3. Dein Schema ist bekannt. Du stellst eine von dir "missverstandene" Aussage die niemand getroffen hat - hier ist das der oben blau markierte Bereich - als widerlegte These deines Diskussionsgegenübers dar, um Halbwahrheiten einzustreuen die inhaltlicher Richtigstellung bedürfen, damit dann die Korintenpoliererei losgeht. Sowas nervt nur. Darum: "let it be".
Dein Beitrag ist nicht korrekt, weil es eben falsch ist, dass es für einen gewerblichen Käufer von relevantem Vorteil ist, wenn der Verkäufer die Umsatzsteuer ausweisen kann. Ich wüsste nicht, inwieweit ich Deine eindeutige Aussage, die eben fachlich falsch ist, missverstanden haben sollte. Wenn Du mir allerdings belegen kannst, worin der Vorteil für einen gewerblichen Käufer liegen soll, wenn er mit Vorsteuerausweis kauft und dabei eben einen um die Umsatzsteuer höheren Betrag zu bezahlen hat, überdenke ich selbstverständlich gerne meine Meinung.
Warum Du aus meiner Richtigstellung ableitest, ich würde einen Streit lostreten, erschließt sich mir nicht. Von mir ist das jedenfalls nicht beabsichtigt. Ich habe nur den Anspruch etwas richtig zu stellen, wenn jemand etwas offensichtlich Falsches schreibt. Oder empfindest Du es immer als persönlichen Angriff, wenn man Dich auf einen Fehler hinweist?
Der Marktwert des gebrauchten Autos ist von der steuerlichen Einstufung der Person des TE als Verkäufer unabhängig. Allerdings ist beim TE als gewerblichem Verkäufer hier die Mehrwertsteuer ausweisbar. Beim privaten Verkäufer wäre das nicht der Fall. Ein gewerblicher Käufer hat somit beim Kauf vom TE den Vorteil, dass er vom bezahlten Marktwert die ausgewiesene USt. als Vorsteuer geltend machen kann. Evtl. könnte es Dir ein Buchhalter genauer erklären.
Du stellst nichts richtig. Du stellst es wider besseren Wissens falsch dar und möchtest damit einen Streit inszenieren, um die Moderation zur Sanktionierung von uns beiden zu bewegen. Beachtlich ist daran nur, dass es Dir das wert zu sein scheint. Blamier dich ruhig weiter. Ich lasse mich auf diesen Unfug jedenfalls nicht ein. Ende.
Ich stelle nichts falsch dar, lasse mich aber nicht auf das Niveau ein und unterlasse weitere Erklärungen dazu.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 15. Februar 2020 um 06:48:36 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Februar 2020 um 17:15:17 Uhr:
Ja. Das ist der sicherste Weg. Dass Du die USt. ausweisen kannst, ist für den gewerblichen Käufer (als Betriebsmittel oder auch beim Händler als Ware) von relevantem Vorteil.
Das ist so nicht richtig. Der gewerbliche Verkäufer MUSS die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und damit ist das Auto um die Umsatzsteuer teurer als es wäre, wenn es ein Privatverkäufer verkaufen würde. Der gewerbliche Käufer kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, hat aber eben keinen Vorteil durch den Kauf mit Vorsteuerabzug.
Anbei eine Modellrechnung als Beispiel, hieraus ergibt sich, dass die Angaben von
berlin-paulrichtig sind!
Schöne Rechnung. Leider ohne Praxisbezug. Kein gewerblicher Käufer, der rechnen kann, wird vom Privatverkäufer ein Auto kaufen, wenn er ein vergleichbares zum gleichen Bruttobetrag mit Vorsteuerausweis kaufen kann. Im Ergebnis wird der gewerbliche Käufer also dem Privatverkäufer nur den rechnerischen Nettobetrag zu bezahlen bereit sein.