Gewährleistungsversicherung für Autoverkauf von Gewertreibendem

Hi,
der Threadtitel klingt sperrig, ich wusste nur nicht wie ihn kurz und informativ gestalte.

Ich will aus dem Firmenbesitz ein Fahrzeug verkaufen und muss als Gewerbetreibender ja 1/2 Jahr Garantie geben.
Gibt es Versicherungen, bei denen ich dafür eine Schutzversicherung abschließen kann?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 15. Februar 2020 um 06:48:36 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Februar 2020 um 17:15:17 Uhr:


Ja. Das ist der sicherste Weg. Dass Du die USt. ausweisen kannst, ist für den gewerblichen Käufer (als Betriebsmittel oder auch beim Händler als Ware) von relevantem Vorteil.

Das ist so nicht richtig. Der gewerbliche Verkäufer MUSS die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und damit ist das Auto um die Umsatzsteuer teurer als es wäre, wenn es ein Privatverkäufer verkaufen würde. Der gewerbliche Käufer kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, hat aber eben keinen Vorteil durch den Kauf mit Vorsteuerabzug.

1. Wie oft möchtest Du noch lesen, dass ich von Dir nicht mehr direkt angesprochen werden möchte, weil Du es mir gegenüber aus rein persönlicher Verbissenheit darauf anlegst, einen völlig nutzlosen Streit loszutreten?

2. Mein Beitrag ist korrekt.

3. Dein Schema ist bekannt. Du stellst eine von dir "missverstandene" Aussage die niemand getroffen hat - hier ist das der oben blau markierte Bereich - als widerlegte These deines Diskussionsgegenübers dar, um Halbwahrheiten einzustreuen die inhaltlicher Richtigstellung bedürfen, damit dann die Korintenpoliererei losgeht. Sowas nervt nur. Darum: "let it be".

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Zitat:

Was hydrou meint:
Wenn du den Wagen mit Gewährleistung verkaufst und vorher eine Gebrauchtwagengarantie für den Käufer abschließt, hat trotzdem der Käufer im Schadensfall das Recht auf die Gewährleistung zu pochen.

Der TE sucht eher eine Versicherung für sich.
Eine Versicherung, die im Gewährleistungsfall seine Kosten (zumindest teilweise) abdeckt.

Zitat:

@BassXs schrieb am 15. Februar 2020 um 11:34:29 Uhr:


Das verstehe ich nicht ganz.
Dafür würde ich ja die Gebrauchtwagengarantie abschließen, dass im Fall der Fälle diese dann einspringt.

Diese Versicherungen decken aber nicht alles ab und haben mehr Ausschlüsse als was übernommen wird. Noch dazu übernehmen diese oft nur einen Teil der Kosten wie z.B. nur das Material usw. Es gibt dabei auch Staffelungen nach Kilometern wie bis 50tkm 100% ab 100tkm nur noch 60% usw. ab 200tkm sind sie total ohne Deckung.

Dann vergiss den ganzen Thread hier und verkauf den ganz normal "privat".

Denk aber dran, dass Du dem Finanzamt die Ust. schuldest!

Zitat:

@BassXs schrieb am 15. Februar 2020 um 11:37:37 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:27:51 Uhr:


Wer oder was steht denn in der Zulassung?

Max Mustermann oder Max Mustermann Musterunternehmen

Sieht man dem Auto an, dass es gewerblich genutzt wurde? Werbung, etc?

Nur mein Name , keine Werbung, normales KFZ

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:33:53 Uhr:



Zitat:

@BassXs schrieb am 15. Februar 2020 um 11:02:09 Uhr:


Aber doch nur bei Arglist o. Ä.. Da ich niemanden behummsen will und zu dem Fzg. stehe, aber eben keine Lust habe den plötzlichen "Herz-" oder Getriebetod zu verantworten, wäre das schon eine Option.

Machen das die üblichen Versicherer?

So eine Versicherung ist teurer als der etwas höhere Verkaufspreis an Privat und total absichern kannst du dich damit auch nicht. Du hast immer noch ein erhebliches Risiko und daher macht es bei deinem Auto überhaupt keinen Sinn.

ersteres sehe ich ein
zweites verstehe ich nicht, inwiefern besteht trotz Versicherung noch "erhebliches" Risiko?

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Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:39:28 Uhr:


Dann vergiss den ganzen Thread hier und verkauf den ganz normal "privat".

Denk aber dran, dass Du dem Finanzamt die Ust. schuldest!

Gerade das sollte der TE nicht bei der Konstellation nicht machen.

Zitat:

@BassXs schrieb am 15. Februar 2020 um 11:42:04 Uhr:



Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:33:53 Uhr:


So eine Versicherung ist teurer als der etwas höhere Verkaufspreis an Privat und total absichern kannst du dich damit auch nicht. Du hast immer noch ein erhebliches Risiko und daher macht es bei deinem Auto überhaupt keinen Sinn.

ersteres sehe ich ein
zweites verstehe ich nicht, inwiefern besteht trotz Versicherung noch "erhebliches" Risiko?

Lies meinen Betrag von 11.38 Uhr

Kaufvertrag ganz normal privat.

Rechnung mit Ust nur für die Buchführung. (Die sieht der Käufer nicht)

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:42:18 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:39:28 Uhr:


Dann vergiss den ganzen Thread hier und verkauf den ganz normal "privat".

Denk aber dran, dass Du dem Finanzamt die Ust. schuldest!

Gerade das sollte der TE nicht bei der Konstellation nicht machen.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:39:28 Uhr:


Dann vergiss den ganzen Thread hier und verkauf den ganz normal "privat".

Denk aber dran, dass Du dem Finanzamt die Ust. schuldest!

Danke, das wär ja schön, Quelle?

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:46:34 Uhr:


Kaufvertrag ganz normal privat.

Rechnung mit Ust nur für die Buchführung. (Die sieht der Käufer nicht)

Ganz toller Tipp und wenn der Käufer sich bei einem Schaden auf die Hinterbeine stellt weil er weis der TE ist Selbstständig wird es lustig.

...und wenn der Käufer Ärger machen will, Nachforschungen anstellt und entdeckt, dass der TE ein Gewerbe betreibt, dann kann sich der TE warm anziehen.

Finger weg von privaten Käufern, die machen nur Ärger...

Es wird doch bestimmt ein Nachfolgefahrzeuge angeschafft werden - wieso das vorhandene Fahrzeug nicht einfach in dem Zug gleich direkt an den Händler drangeben?

Außerdem laufen doch genügend solcher Exporthändler / Aufkäufer rum... ich hab da jede Woche mindestens 10 Anfragen nach alten Autos... und zahlen tun die auch nicht schlecht - mir hat mal einer 8.000,- auf den Tisch gelegt um einen Konkurrenten-Händler auszustechen... für einen BMW X3, Gesamtzustand ganz ok, aber Unfallwagen, rundrum angebummst & repariert, aber 400.000km & bereits der 2. Motorschaden.
Nach unseren Einschätzungen haben die dat Ding bestimmt im Osten billig wieder zusammengeflickt, die km runter gedreht und für knapp 20 an einen Dummen verkauft...

Da schreibt man noch einen entsprechenden Geährleistungsauschluß in den Vertrag und ist alle Sorgen los.

Dafür gibt es keine Quelle.

Das nennt man persönliche Lebenserfahrung.

Dem Käufer gegenüber musst Du Dich natürlich auch entsprechend "verkaufen".

Zitat:

@BassXs schrieb am 15. Februar 2020 um 11:46:39 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:39:28 Uhr:


Dann vergiss den ganzen Thread hier und verkauf den ganz normal "privat".

Denk aber dran, dass Du dem Finanzamt die Ust. schuldest!

Danke, das wär ja schön, Quelle?

Ein Selbständiger darf auch ein Privatfahrzeug haben!

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:51:07 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:46:34 Uhr:


Kaufvertrag ganz normal privat.

Rechnung mit Ust nur für die Buchführung. (Die sieht der Käufer nicht)

Ganz toller Tipp und wenn der Käufer sich bei einem Schaden auf die Hinterbeine stellt weil er weis der TE ist Selbstständig wird es lustig.

Gibt es keine, ist auch nicht legal, sondern basiert auf dem Versuch, dem Käufer einzureden, es wäre ein Privatverkauf.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:52:34 Uhr:


Ein Selbständiger darf auch ein Privatfahrueug haben!

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:52:34 Uhr:



Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:51:07 Uhr:


Ganz toller Tipp und wenn der Käufer sich bei einem Schaden auf die Hinterbeine stellt weil er weis der TE ist Selbstständig wird es lustig.

Natürlich, nur ist das auch im Privatbesitz und nicht im Betriebsvermögen.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Februar 2020 um 11:51:48 Uhr:


Dafür gibt es keine Quelle.

Das nennt man persönliche Lebenserfahrung.

Dem Käufer gegenüber musst Du Dich natürlich auch entsprechend "verkaufen".

Du kannst das ja gerne so machen, aber hör bitte auf dem TE hier zwielichtige Tipps zu geben mit denen er ganz gehörig auf die Schnauze fallen kann. Danke

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