Gewährleistungsrecht

BMW 5er E61

Hallo zusammen,

Ende November erfüllt ich mir einen längeren Wunsch und kaufte mir einen E61. Anfang Dezember holte ich das Auto ab. TÜV bekam der Wagen neu.
Einen Tag nachdem ich mir das Fahrzeug gekauft hatte ging die Motorkontrollleuchte an. Fahrt war uneingeschränkt weiterhin möglich (zumindest ändert sich nichts an Leistung, Art der Automatikschaltung etc). Am selben Tag wurde der Schaden beim Händler angezeigt und er schickte mich zu einer Werkstatt wo man den Wagen auslas und 9 Fehler gefunden wurden. Stickoxidsensor, irgendwas mit Verschwefelung, Öldrucksensor und vieles mehr. Man wechselte in der Werkstatt daraufhin den Nockenwellensensor.
2 Wochen später MKL ging wieder an. Erneut zum Händler, erneut in die Werkstatt. Wieder mehrere Fehler, Öldruckregelung, Stickoxidsensor und Kraftstoffpumpe Plausibilität. Man wechselte den Kraftstofffdrucksensor.
Als ich den Wagen abholen kam wies mich der Meister daraufhin, dass die MKL wieder angehen wird und etwas schwerwiegenderes dahintersteckt und es vermutlich mehrere Tausend Euro kosten wird (Kaufpreis 8200€).
Ich habe mich ein bisschen schlau gemacht bezüglich der Gewährleistung und an sich sind jetzt 2 Nachbesserungsversuche des Verkäufers gescheitert. Darauf machte ich den Verkäufer aufmerksam doch davon wollte er nix wissen, den Wagen wolle er nicht zurücknehmen und bot mir an den Wagen zu einer anderen Werkstatt zu bringen.
Ich bin ganz ehrlich mit euch ich habe keine Lust mehr mich mit weiteren Reparaturen auseinanderzusetzen, da ich denke es wird nicht mehr bei der bleiben. Sobald ich aus der Beweislastumkehr raus bin, bin ich dann ja der doofe. Ich würde jz als nächsten Schritt ihm ein anwaltliches Schreiben zukommen lassen.

Wie würdet ihr an die Sachen rangehen bzw. wie bewertet ihr das Ganze? Hatte jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich bedanke mich im Voraus. Lg

14 Antworten

Frage 1: BMW-Händler oder so ne Hinterhoffirma ?
Frage 2: BMW-Werkstatt oder Kollege vom Hinterhofhändler ?

Frage 3: Hast du ne Rechtsschutz ? Falls ja da mal anfragen und Anwalt einschalten. Leider hilft nur das, auf irgendwelche Foren zu verweisen beeindruckt viele Schlipsträger leider nicht...

Sorry, doppelt...

Eine Rechtschutzversicherung sollte jeder Autohalter haben.

Welches Baujahr, wieviel km ?

2010, 140.000 km

Wenn du beim Händler gekauft hast, dann muss der Händler den Wagen abholen, reparieren lassen und dir wiederbringen. Für den Zeitraum zahlt er dir eine Ausfallentschädigung. Wenn er den Wagen gar nicht erst reparieren will, dann zum Anwalt.
Bei mir hat ein Schreiben vom Anwalt genügt und das Fahrzeug wurde repariert. 🙂

@Dennis_Mitchell
Bist du dir sicher mit abholen und wiederbringen?
Habe das Auto jetzt 3 Tage und schon Fehler.

Zitat:

@Tomtom2. schrieb am 20. Februar 2022 um 23:05:49 Uhr:


@Dennis_Mitchell
Bist du dir sicher mit abholen und wiederbringen?
Habe das Auto jetzt 3 Tage und schon Fehler.

2017 war das so. Wenn du den z.B. in München wohnst und den Wagen in Dortmund gekauft hast, dann musst du den Wagen nicht nach Dortmund bringen. Entweder holt der Händler den Wagen selbst ab oder kümmert sich um eine Werkstatt in München.

Danke, Händler ist 200 km einfache Strecke entfernt. Auto Freitag abgeholt und jetzt schon Probleme.
Bei der Probefahrt war davon nix zu merken, kommt mir irgendwie wie vor als wenn ich da ein anderes Fahrzeug hatte.

Habe das im Anhang dazu gefunden.
Ist ab 01.01.2022 gültig
Und der Händler hat jetzt je Einzelfall evtl. mehr als 2 Versuche den Mangel zu beheben.

Screenshot_20220221-065351979 (1).jpg

Zitat:

@Bylik99 schrieb am 19. Februar 2022 um 00:34:26 Uhr:



Ich habe mich ein bisschen schlau gemacht bezüglich der Gewährleistung und an sich sind jetzt 2 Nachbesserungsversuche des Verkäufers gescheitert. Darauf machte ich den Verkäufer aufmerksam doch davon wollte er nix wissen, den Wagen wolle er nicht zurücknehmen und bot mir an den Wagen zu einer anderen Werkstatt zu bringen.

einmal wirst Du wohl noch die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen müssen,
soweir mir bekannt, besteht nach dem 3. Versuch ein Anspruch auf Rückumwandlung des Kaufvertrages.

Ich würde mit dem Anwalt drohen und eine Rückabwicklung fordern. Habe ich auch erfolgreich gemacht.

Zitat:

@Ecce schrieb am 23. Februar 2022 um 21:50:45 Uhr:


Ich würde mit dem Anwalt drohen und eine Rückabwicklung fordern. Habe ich auch erfolgreich gemacht.

Leider geht es ohne diesen Druck selten etwas voran, in viele Fällen reicht nur die Drohung selbst auch nicht aus.
Bei vorhandenen Rechtsschutz wäre sowas auch kein Problem, ansonsten muss abgewogen werden welche Kosten dabei entstehen würden.

Leider ist das so, ja. Bei mir sagte der Händler damals er habe nun schon so viel für die 2 Reparaturen gezahlt, dass es jetzt auch reicht. Ich entgegnete daraufhin, dass die Gewährleistung keine Kostengrenze kennt und bin nach dem persönlichen Gespräch dann zum Anwalt gegangen.
Ein Schreiben hat genügt und es wurde eine Werkstatt in meiner Stadt organisiert. Vorher bin ich gute 200 Kilometer gefahren, musste mir einen Mietwagen nehmen um zurückzukommen usw.
Der Anwalt meinte dann, dass der Händler sich um die Reparatur und Abholung des Fahrzeugs kümmern muss. Zudem muss er für ein Fahrzeug wie dem E61 eine tägliche Ausfallentschädigung zahlen. Alternativ hätte der Anwalt auch die Rücknahme des Fahrzeugs gefordert, aber das wollte ich nicht.

Ich habe auch auf die Entschädigung usw. verzichtet und wollte einfach nur das Fahrzeug im reparierten Zustand haben.

Zitat:

@Adi2901 schrieb am 24. Februar 2022 um 12:06:08 Uhr:



Zitat:

@Ecce schrieb am 23. Februar 2022 um 21:50:45 Uhr:


Ich würde mit dem Anwalt drohen und eine Rückabwicklung fordern. Habe ich auch erfolgreich gemacht.

Leider geht es ohne diesen Druck selten etwas voran, in viele Fällen reicht nur die Drohung selbst auch nicht aus.
Bei vorhandenen Rechtsschutz wäre sowas auch kein Problem, ansonsten muss abgewogen werden welche Kosten dabei entstehen würden.

… also bei mir hat die Drohung gereicht. Wenn nicht, geht man zum bekannten Anwalt, lässt ein Schreiben aufsetzen und wartet ab. In der Regel ist das erfolgreich.
Der Händler muss handeln.

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