Gewährleistungsfälle?
Hallo, liebes Forum. Ich besitze seit ende Juni ja auch einen A6 Bj 09 3.0Tfsi Limo mit 130tkm. Im laufe sind mir jetzt paar Sachen aufgefallen die Mir bei Kauf nicht aufgefallen sind, da es Tag, Sommer und der Wagen mir zur Probefahrt schon warmgefahren übergeben wurde worauf Ich ihn direkt Bar bezahlt hab und gleich mitgenommen habe. Kurvenfahrlicht schält sporadisch mit der Meldung ,,Adaptive Light Defekt,, ab. Heckscheibenheizung funktioniert nicht. Und solange der Motor kalt ist Orgelt er 4 - 5 sekunden bis er anspringt. Heute hatte Ich beim freundlichen einen Termin damit er sich die Fehler mal näher ansieht und rausfindet was Sache Ist. Laut Aussage vom freundlichen, Heckscheibe ist Defekt und muss ersetzt werden, bei genauerer betrachtung sieht man auch an der linken Seite das sie milchig ist. Fehler Adaptiv Light Defekt verschwindet erst wieder wenn ein neuer Scheinwerfer rein kommt und Das Problem mit dem kaltstart liegt an der Kraftstofffördereinheit im Tank, wenn Ich richtig verstanden hab. Hab den Wagen nicht bei Audi gekauft sondern bei nem freien Händler. Habe 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung, gehe Ich recht in der Annahme das er für die Mängel aufkommen muss? Habe Ihn schon kontaktiert nur bis jetzt noch nichts von Ihm gehört. Wäre nett wenn vielleicht der ein oder andere hier seine Meinung dazu äußert.
17 Antworten
Ja richtig... er muss die ersten 6 Monate voll dafür aufkommen und alles instandsetzen.
die folgenden 6 Monate sind etwas umstritten.... teils bist Du mit drin teils der Händler.... ABER wir haben ja erst 3 Monate um, das zählt.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast (ADAC; AVD) dann solltest Du Dir einen Anwalt nehmen...dann geht alles etwas zügiger. Bist Du ADAC MItglied ? Dann steht Dir eine kostenloise Rechtsberatung zu.... nimm diese in Anspruch und Du bekommst kompetente Auskunft vom Fach ! 😉
viel Glück
Senti
Vermutlich handelt es sich in allen Fällen um Gewährleistungsfälle. Es handelt sich in allen Fällen um Mängel. Allerdings solltest Du Dich beeilen, Deine Mängel innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf anzuzeigen und deren Beehbung einzufordern. Fristsetzung nicht vergessen. Du hast nämlich zwar 12 Monate Gewährleistugn auf den Kaufgegestand, allerdings greift nur in den ersten sechs Monaten eine sog. Beweislastumkehr. In dieser Zeit wird vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (als Du das Auto gekauft hast) bestand. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Das wird er im Zweifel nicht hinbekommen. Genauso sieht es aber für Dich aus, wenn die sechs Monate rum sind. Dann musst Du beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits vorhanden war. Das wirst wiederum Du im Zweifel nicht oder nur mit hohem Kostenrisikio (Gutachten) schaffen. Der Händler darf zweimal versuchen nachzubessern, danach kannst Du vom KV zurücktreten. Allerdings kann der Händler hier dann noch die gefahrenen KM mit ca. 0.08€/KM als Wertersatz vom Kaufpreis abziehen.
Bei Autos lohnt sich in der Regel immer der Gang zum Anwalt, da es hier einen Haufen spezielle Rechtsprechung gibt. Viel erfolg
Na das macht Mir ja schonmal Hoffnung. Habe zum Glück das volle Programm was Rechtschutz, ADAC usw. angeht. Denke Ich warte aber nenTag ab und geb dem Händler die Chance zu reagieren, mal sehen ob und was er dann sagt aber klingt schonmal Super das er dafür geradestehen muss. Sind ja auch net grad kleine Mängel was das Finanzielle angeht.
Hi für die garantie hast du bestimmt zahlen müssen? Wenn es so ist zahlt die garantie für die restlichen 6 monate max 3000€ egal was kaputt ist denn rest musst du mit dem händler aushandeln oder selber zahlen.in denn ersten 6 monaten muss der händler wie oben geschrieben voll für die mängel aufgenommen,er darf 2 mal nachbessern wenn es nicht besser wird karre zurück bringen geld nehmen anderes kaufen, viel glück
Wer schreibt hier was von Garantie und warum nur 3000€?
Nochmal. Garantie ist ein Vertrag, in dem dem Käufer bestimmte Eigenschaften der Kaufsache garantiert werden. Da kann alles so individuell vereinbart werde, dass man darüber nur spekulieren kann, wenn man nicht den Vertrag kennt. Worum es hier geht ist die gesetzlich geregelte Mängelgewährleustung. Es handelt sich dabei um eine verschuldensunabhängige Haftung des Verkäfers über dien Umstand, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt des Kaufes mangelfrei war. Zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.
Dann ich eben auch nochmal: Wie kommt cordon84 auf eine Garantie? Die wurde hier nicht erwähnt. Warum soll das Limit bei 3.000€ liegen, wenn man eine Garantie in Anspruch nimmt? Trotzdem hat das mit dem Thread hier nichts zu tun...
Meine Rede.
Die freien händler sichern sich heute zu tage mit einer gebrauchtwagen garantie, diese haftet für schäden bis max 3000€wenn es teuer wird muss der keufer denn rest selber tragen. Was ist denn eine gesetzliche gewärleistung, sowas wie eine händler garantie richtig? Um das zu umgehen bieten sie dir eine gebrauchtwagen garantie an die du bis zu 50 monate verlängern kannst so und die garantie haftet bis max 3000€ so ist der händler fein raus
Unterschied Garantie / Gewährleistung
http://www.channelpartner.de/a/...ntie-und-gewaehrleistung,2593115#
Das sagt Juraforum dazu
Die gesetzliche Garantiezeit wird häufig falsch verstanden und mit der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren gleichgestellt. Der wichtigste Unterschied ist der, dass eine Garantie durch einen Garantievertrag zustande kommt, die Gewährleistung hingehen gesetzlich durch Abschluss eines Kaufvertrages.( bei PKW im Vertrag kürzbar auf 12 Monate)
Was ich damit sagen will ist folgendes.
Die Gewähleistung oder auch Sachmängelhaftung hat der Verkäufer im vollen Umfang zu tragen.
Ob er um seine Kasse zu entlasten Teile der Reperatur über die Garantie abwickeln kann entzieht sich meiner Kenntnis.
Zitat:
Original geschrieben von cordon84
Die freien händler sichern sich heute zu tage mit einer gebrauchtwagen garantie, diese haftet für schäden bis max 3000€wenn es teuer wird muss der keufer denn rest selber tragen. Was ist denn eine gesetzliche gewärleistung, sowas wie eine händler garantie richtig? Um das zu umgehen bieten sie dir eine gebrauchtwagen garantie an die du bis zu 50 monate verlängern kannst so und die garantie haftet bis max 3000€ so ist der händler fein raus
Sorry das mein deutsch nicht so gut ist ich kenne den unterschied zwischen gewährleistung und garantie, ich wolte mit meinem Posting sagen das der freie händler die Gewährleistung umgeht in dem er dir diese garantie anbietet .warum ich das hier schreibe weil ich schon mal so ein fall hatte und vor gericht war und leider verlohren hab , damals ging es um ein getriebe schaden beim bmw e39 m5 kosten punkt 5000€ die garantie übernahm 3000€ der händler aus kulanz 500 ich denn rest leide,r das ist jetzt 2 jahre her seid dem kauf ich meine autos nur beim vertragshändler
Du hast das mit der Garantie nicht verstanden.
Die ist nicht auf 3000€ begrenzt, sondern zahlt abhängig vom Alter/Laufleistung einen Anteil der Kosten. Um diese Garantie geht es hier aber absolut gar nicht. Die Gewährleistung muss der Händler geben und hat eine Nachbesserung zu leisten, wenn es berechtigte Sachmängel gibt. Die Garantie ist hierbei erstmal ohne Bedeutung, da sie für solche Schäden aufkommt, die nach der Übergabe entstehen.
In diesem Thread geht es nicht um einen Garantieschaden! Bei Garantieschäden kommt es bei höheren Laufleistungen vertragsgemäß häufig zu Zuzahlungen. Das ist vertraglich geregelt. Bei der Gewährleistung gibt es keine Zuzahlung.
Außerdem kann man zum Umfang einer Garantie regelmäßig nichts sagen, da diese vereinbart wird. Wenn ein Verkäfers wahnsinnig genug ist, kann der dir auch garantieren, dass an dem Auto die nächsten 20 Jahre nichts kaputt geht und wenn doch hierfür sämtliche Kosten übernommen werden. Das macht natürlich keiner. Ich möchte damit nur zeigen, dass man sich über den Umfang einer Garantie in einem Forum oft nicht gut "beraten" lassen kann.
Der Umfang der Gewährleistung ist hingegen gesetzlich geregelt. der ist immer und bei jedem gleich.
Super das sich hier so viele dazu äußern. Macht echt Mut auf ein positives Ende. Der Verkäufer hat sich auf mein anliegen noch immer nicht gemeldet. Habe jetzt direkt dem Händler eine Email mit meinem Anliegen gesendet. Mal sehen ob es da jemand für Nötig hält sich auf meine noch freundlichen Anfragen zurückzumelden. Ansonsten bleibt Mir der Gang zum Anwalt wohl nicht erspart.