Gewährleistungsfälle?
Hallo, liebes Forum. Ich besitze seit ende Juni ja auch einen A6 Bj 09 3.0Tfsi Limo mit 130tkm. Im laufe sind mir jetzt paar Sachen aufgefallen die Mir bei Kauf nicht aufgefallen sind, da es Tag, Sommer und der Wagen mir zur Probefahrt schon warmgefahren übergeben wurde worauf Ich ihn direkt Bar bezahlt hab und gleich mitgenommen habe. Kurvenfahrlicht schält sporadisch mit der Meldung ,,Adaptive Light Defekt,, ab. Heckscheibenheizung funktioniert nicht. Und solange der Motor kalt ist Orgelt er 4 - 5 sekunden bis er anspringt. Heute hatte Ich beim freundlichen einen Termin damit er sich die Fehler mal näher ansieht und rausfindet was Sache Ist. Laut Aussage vom freundlichen, Heckscheibe ist Defekt und muss ersetzt werden, bei genauerer betrachtung sieht man auch an der linken Seite das sie milchig ist. Fehler Adaptiv Light Defekt verschwindet erst wieder wenn ein neuer Scheinwerfer rein kommt und Das Problem mit dem kaltstart liegt an der Kraftstofffördereinheit im Tank, wenn Ich richtig verstanden hab. Hab den Wagen nicht bei Audi gekauft sondern bei nem freien Händler. Habe 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung, gehe Ich recht in der Annahme das er für die Mängel aufkommen muss? Habe Ihn schon kontaktiert nur bis jetzt noch nichts von Ihm gehört. Wäre nett wenn vielleicht der ein oder andere hier seine Meinung dazu äußert.
17 Antworten
@WaiWai Leider zeigt sich immer öfter das du bei sowas ohne Anwalt kaum etwas erreichst.
So wie der Händler sich verhält wäre bei mir schon der erste Kontakt über den Anwalt gelaufen.
Einen schönen Guten Morgen euch allen. Dachte Ich geb Euch mal wieder paar Infos. Mein Händler hat es nach wie vor nicht für nötig gehalten sich in irgendeiner Art und Weise zu Melden. Habe Vergangenen Montag einen Termin bei meinem Anwalt gehabt und Ihm alles in die Hände gelegt. Bin Ich mal gespannt wie das nun weitergeht. Auf freundliche Art und Weise wohl schonmal nicht...
Zitat:
@cordon84 schrieb am 25. September 2014 um 22:38:32 Uhr:
Sorry das mein deutsch nicht so gut ist ich kenne den unterschied zwischen gewährleistung und garantie, ich wolte mit meinem Posting sagen das der freie händler die Gewährleistung umgeht in dem er dir diese garantie anbietet .
Das funktioniert aber nicht, eine Garantie setzt die gesetzliche Gewährleistung nicht außer Kraft. Sonst würde ja jeder Händler eine kostenlose oder günstige Garantie anbieten, die im Kleingedruckten beinhaltet, daß ab eine bestimmten Betrag der Käufer zahlen/Zuzahlen muß. Das ist Quatsch, die GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG bleibt auch bei einer zusätzlichen Garantie bestehen, in den ersten 6 Monaten MUß der Händler JEDEN Mangel (außer Verschleiß) kostenlos beheben. Wenn der sich quer stellt ab zum Anwalt, den muß er dann auch och zahlen, denn aus der Gewährleistung kommt er nicht raus, zumindest nicht in den ersten 6 Monaten.